manuel-r
Goto Top

JMStV Par.12 - Kennzeichnung von Webseiten

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe gestern mehr oder weniger durch Zufall mitbekommen, dass im wahrscheinlich (sofern NRW noch unterschreibt) ab Januar greifenden neuen Jugendmedien-Staatsvertrag alle Webseiten eine Alterskennzeichnung vorweisen müssen. Da unsere (und ich denke das trifft auf uns alle zu) Webseiten vom Inhalt her nicht "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen" bräuchten wir eigentlich laut §5 keine Kennzeichnung vorzunehmen. Dabei besteht dann allerdings das grundsätzliche Risiko durch (zukünftige) Contentfilter einfach geblockt zu werden. Also muss eine Kennzeichnung her. Ich fürchte nämlich, dass die entsprechenden Filter sehr schnell (bspw. als Proxylösung) am Markt sein werden. Und da bspw. Schulen u.ä. verpflichtet sind nur Zugang zu solchen Inhalten zu gewähren die ungefährlich sind, was ja immer schwer umsetzbar ist, werden diese (und ähnliche EInrichtung) früher oder später solche Filter einsetzen. Immerhin können sie sich als Netzbetreiber dann ja nicht mehr auf die Nicht-Durchführbarkeit berufen.

In §12 steht nun ja gottseidank, wer die einheitliche Kennzeichnung und technischen Standards festlegen soll; nämlich u.a. die ARD sowie das ZDF. Also war der liebe Manuel mal so dreist und hat sich beim ZDF durchtelefoniert um mit jemandem zu sprechen, der darin involviert ist.
Das Ergebnis war dabei - ich musste mir das lachen verkneifen -, dass genau diese Regeln und Vorgaben noch gar nicht definiert sind. Ich finde das ist gar keine so schlechte Leistung angesichts der Tatsache, dass der Staatsvertrag mit seinem quasi Gesetzescharakter ab Januar 2011 in Kraft treten soll.

Da wir hier im Saarland ansässig sind hat der gute Mann, mit dem ich im Übrigen recht gut reden konnte und der auch Verständnis hatte, mich an die saarländische Staatskanzei verwiesen. Nebenbei erwähnte er dann noch (musste das sein?), dass die Saarländer Mit-Initiatoren dieser blödsinnigen Initiative sind. Jedenfalls werde ich morgen (heute ist der gute Mann in Saarbrücken nicht da) mal mit dem entsprechenden Menschen telefonieren und versuchen herauszufinden, wie die Herren sich das denn wohl praktisch vorstellen. Irgendwas werden die sich ja dabei gedacht haben.

Das war für den Moment mal genug Vorgeplänkel und ich stelle einfach mal ein paar Fragen in die Runde:
  • Hat jemand von euch weitergehende Infos?
  • Hat jemand die Kennzeichnund schon umgesetzt?
  • Weiß jemand aus bestätigter oder auch unbestätigter Quelle, wie die Kennzeichnung aussehen soll? Irgendwelche Tags im Quelltext? Irgendein Bildchen? Einfach nur ein Text a la "Freigeben ab 6 Jahre"? Oder oder oder...

Über die Sinnhaftigkeit der geplanten Regelungen und die in einem internationalen Netzwerk nicht praktische Realisierbarkeit brauchen wir hier unter Fachleuten wohl eher nicht zu diskutieren. Schließlich greifen die Regelungen maximal für diejenigen Inhaltsanbieter, die eine in Deutschland ansässige juristische oder natürliche Person als Anbieter benennen.

Manuel

Content-Key: 156109

Url: https://administrator.de/contentid/156109

Printed on: April 23, 2024 at 09:04 o'clock

Member: dog
dog Dec 01, 2010 at 21:08:41 (UTC)
Goto Top
Member: manuel-r
manuel-r Dec 02, 2010 at 06:55:01 (UTC)
Goto Top
Da steht in viele Worte gehüllt nichts wesentlich anderes, als das was ich oben geschrieben habe.
Problematisch sehe ich in dem Zusammenhang die geplanten "Jugendschutzprogramme", die sich auf die Inhaltskennzeichnung stützen sollen. Damit diese einigermaßen funktionieren müssen sie quasi alles was keine Kennzeichnung hat per Voreinstellung blocken. Ansonsten wäre das Ding ja ad absurdum geführt.
Ergo komme ich um eine Kennzeichnung, auch wenn die "ab 0 Jahre" lautet nicht herum.

Wenn unser Staat sowas einführt muss ich leider auch davon ausgehen (wie ebenfalls oben angesprochen), dass über kurz oder lang bspw. alle Bildungseinrichtung "verpflichtet" werden den Zugang zum Internet auf Basis dieses Filters zu reglementieren. Vielleicht wird sogar eine Software für den Privatgebrauch veröffentlicht (analog zur AusweisApp) die sich auf die Kennzeichnung stützt und Eltern in Sicherheit wiegen soll.

Klar ist das jetzt viel Spekulation, aber man weiß ja nie.
Member: dog
dog Dec 02, 2010 at 07:25:37 (UTC)
Goto Top
Ergo komme ich um eine Kennzeichnung, auch wenn die "ab 0 Jahre" lautet nicht herum.

Genau das wäre der falsche Ansatz.
Wenn einfach genug Leute dieses System ignorieren müssen es auch die ganzen Jugendschutz-Filter ignorieren, weil sonst nichts mehr vom Internet übrig bleibt.
Ich glaube z.B. nicht, dass Google da mitmacht.
Member: manuel-r
manuel-r Dec 02, 2010 at 07:39:19 (UTC)
Goto Top
Im Prinzip gebe ich dir Recht, wenn man auf diese Art aufzeigen will wie blödsinnig die ganze Geschichte ist.
Dummerweise werde ich die GLs unserer diversen Unternehmen dabei nicht auf meine Seite ziehen können. Die wollen verständlicher Weise, dass unsere Webseiten für jeden aufrufbar sind. Das geht ja schon bei den banalen Dingen wie "Ausbildungsplätze" oder "Studienpraktika" los. Was meinst du was hier los ist, wenn die Angebote in Schulen/Unis eventuell nicht sichtbar sind?
Member: manuel-r
manuel-r Dec 15, 2010 at 11:10:45 (UTC)
Goto Top
Damit

Die umstrittene Neuregelung für den Jugendschutz im Web hat [...] noch immer nicht alle parlamentarischen Hürden genommen. Eigentlich sollte das Formsache sein, doch funkte die CDU-Fraktion des Landtags Nordrhein-Westfalen (NRW) heute eventuell folgenschwer dazwischen.

Am Nachmittag hat die CDU-Fraktion einstimmig beschlossen, gegen den JMStV zu stimmen, wie heise online aus internen Kreisen bestätigt wurde. Sollte die CDU diese Linie bei der tatsächlichen Abstimmung am 16. Dezember im Landtag beibehalten, ist wahrscheinlich, dass damit die Neuregelung des Internet-Jugendschutzes komplett kippt. [...]

hat sich die Sache dann wohl vorerst gerade erledigt meldet Heise gestern Abend unter Novellierung des Jugendmedienschutzes kippt [3. Update]