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IT Sicherheitsgesetz

Hallo Zusammen,

bin mit diesen Gesetz überfordert.
Nach dem Text, betrifft es in der Hauptsache Konzerne und Tele Firmen.
Nach einen Test bei Sophos, sind auch wir betroffen.
Denn bei uns laufen Kundendaten ein , Konto Daten, Karten , usw.
Nicht nur 100 oder 200 Kunden sondern 5 Stellig .
Wer hat denn damt auch zu tun und wie bereitet man das auf.?
Laptop verschlüsseln , klar kein Problem
Aber die Richtlinien zutreffend oder nicht, gibts da genauere Liste oder oder oder ..

Vielen Dank

rocco

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 20:03 Uhr

Mitglied: Qugart
Qugart 21.07.2015 aktualisiert um 14:39:43 Uhr
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Was meinst du mit "Test bei Sophos"?

Das IT Sicherheitsgesetz betrifft IMHO nur systemkritische Infrastrukturen.
Das wären
- Informationstechnik und Telekommunikation,
- Finanz- Geld- und Versicherungswesen,
- Behörden, Verwaltung und Justiz
- Transport und Verkehr
- Gefahrstoffe
- Energie
- Versorgung wie Wasser, Entsorgung, Rettungswesen,...
- Großforschungseinrichtungen, Medien, Kulturgüter

Wenn du da drunterfällst, dann solltest du das Gesetz umsetzen, wenn nicht, dann nicht.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldunge ...
Mitglied: ukulele-7
ukulele-7 21.07.2015 um 14:56:07 Uhr
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Vermutlich meinst du diesen lustigen 60 Sekunden Compliance Check...

Informier dich am besten erstmal bei deinem Datenschutzbeauftragten, falls der vom Fach ist, und nicht bei einem Unternehmen das dir allumfassende Sicherheitslösungen verkaufen möchte.
Mitglied: VGem-e
VGem-e 22.07.2015 um 06:42:35 Uhr
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Servus,

ist die im o.g. Gesetz zitierte Rechtsverordnung schon in Kraft (fand auf die Schnelle nichts dazu!)?

Einfach mal auf diese Verordnung warten, dann wird vermutlich wiederum einiges deutlicher.

Gruß,
VGem-e
Mitglied: Qugart
Qugart 22.07.2015 um 15:19:49 Uhr
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Muss glaub ich noch unteschrieben, geprüft und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Letzteres erscheint wieder am 24.07. Wahrscheinlich, dass es da dann drin ist.
Obwohl ich jetzt nicht weiß, ob das Gesetz dann ab erscheinen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten soll.
Betreffende Unternehmen haben AFAIR 2 Jahre Zeit für die Umsetzung, bzw. um einen Antrag auf Durchführungsmöglichkeiten zu stellen.