soda287
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Protokollierte An- und Abmeldungen am LAN Netzwerk

Hallo als Neuregistrierter,

habe ich sofort folgende Frage bzw. Problem:

ich habe über einen längeren Zeitraum meinen Laptop (WIN10) mit zum Kunden genommen und dort gearbeitet. Ich habe mich dort an das LAN Netzwerk angeschlossen, um auf die Laufwerke des Kundenserver zuzugreifen. Mein Rechner wurde zurvor (kundenseitig) vom Administrator einer Domain/Arbeitsgruppe zugwiesen Mir wurde eine IP zugeteilt und diese wurde auch in meinem Rechner ausgerichtet und zugewiesen.

Für mich wäre es enorm wichtig zu wissen, ob mein System etwaige Logdaten über An- und Abmeldungen von diesen LAN-Netzwerk des Kunden protolliert hat. Der Hintergrund wie so oft, ist leider, dass man als Freelancer sind seine Rechnungen bezahlt bekommt und versucht seine Anwesentheit vielleicht auf diese Art zu beweisen. Letzendlich weiss ich auch nicht, ob solche Logdaten juristisch verwertbar wären. Dennoch bin ich für jeden Hinweis dankbar.

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 15:03 Uhr

Mitglied: itisnapanto
itisnapanto 12.10.2018 um 12:56:59 Uhr
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WHallo,

wie so oft , musst du dafür die Windows Logs auswerten . Dort steht das drin .
Wo ich noch in der freien Wirtschaft war, habe ich mir einfach jede Anwesenheit / Arbeit schriftlich abzeichnen lassen.


Gruss face-smile
Mitglied: keine-ahnung
keine-ahnung 12.10.2018 um 13:01:42 Uhr
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Moin,
musst du dafür die Windows Logs auswerten . Dort steht das drin .
wenn das log so lieblos die Kommata in seine Texte wirft, wie dass der freelancer-Neuregistrierter handhabt, ist das juristisch wertlos ... face-smile

LG, Thomas
Mitglied: soda287
soda287 12.10.2018 aktualisiert um 13:05:25 Uhr
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Danke itisnapanto, das weiß ich, aber ich kann das leider nicht mehr abzeichnen lassen.
Mitglied: ashnod
ashnod 12.10.2018 um 13:17:53 Uhr
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Moin ...
für mich wäre die Frage ob du mit dem Kunden fertig bist oder den behalten möchtest?

Wenn der dich ordentlich bezahlen würde, sollte sich die Frage nicht stelllen und Ihr solltet euch für die Zukunft vertraglich einigen wie Ihr den Nachweis über erbrachte Leistungen führen wollt.

Wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, dann werden dir ggf. vorhandene Logs kaum nützen ... wenn du Ihn ärgern möchtest fragste halt unter Hinweis auf die DSGVO nach welche Daten über dich gespeichert wurden face-wink

VG
Mitglied: soda287
soda287 12.10.2018 um 13:25:20 Uhr
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bin mit dem kunden fertig.
Mitglied: ashnod
ashnod 12.10.2018 um 13:43:29 Uhr
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Zitat von @soda287:
Dann denke lieber über die handelsüblichen Mittel nach ... wenn deine Forderung berechtigt ist und du sicher bist den Vertrag erfüllt zu haben ... Zahlungsaufforderungen, Mahnverfahren etc.

Wenn das nicht fruchtet den Rechtsweg mit einem Anwalt beschreiten.

Wenn dich die Summe nicht zu sehr juckt, dann schreibe es ab unter Erfahrung gemacht und nächstes mal besser machen!
Warum Zeit und Energie in eine fruchtlose Angelegenheit stecken.

VG
Mitglied: soda287
soda287 12.10.2018 aktualisiert um 13:47:04 Uhr
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die sache ist bereits beim anwalt und die beweislast ist im moment etwas schwierig, was der nachweis der regelmässigen anwesenheit betrifft. stundenzettel wurden leider nicht gegengezeichnet.
Mitglied: ashnod
ashnod 12.10.2018 um 13:58:41 Uhr
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Zitat von @soda287:
beweislast ist im moment etwas schwierig, was der nachweis der regelmässigen anwesenheit betrifft. stundenzettel wurden leider nicht gegengezeichnet.

Auf die Unterstüzung des Beklagten wirst du kaum hoffen können und selbst wenn bezweifele ich, das diese Logfiles dir helfen würden - aber ich bin kein Anwalt ...

Mein Tipp bleibt > nächstes mal besser absichern und diese Nummer als Lehrgeld abschreiben.

trotzdem Happy Weekend.
Mitglied: Penny.Cilin
Penny.Cilin 12.10.2018 um 14:01:53 Uhr
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Zitat von @soda287:

die sache ist bereits beim anwalt und die beweislast ist im moment etwas schwierig, was der nachweis der regelmässigen anwesenheit betrifft. stundenzettel wurden leider nicht gegengezeichnet.
Das ist schlecht. Je nach Projektdauer kenne ich es so, daß wöchentlich, monatlich oder wenn es einzelne Tage sind, diese sofort gegengezeichnet werden.

Ist die Frage, um welche Anzahl von Stunden / Tage es geht. Und wie @ashnod es schreibt ggf. unter Erfahrungen abschreiben.

Gruss Penny.