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Hallo,
natürlich weis ich was die Sybwall mich bei Wesyb gekostet hat.
Ich wollte einen Marktpreis, den eine vergleichbare Firewall 2016 beim Wettbewerber gekostet hat.
Die Fa. Wesyb hat an den Leasinggeber ca. netto 10.800 € für sie Firewall verechnet.
Obwohl die Sybwall/oder ähnliche Systeme scheinbar damals unter 2000€ mit 3 Jahresvertrag verkauft worden war.
Wenn ich eine konkrete Angabe habe, kann ich wegen Sittenwidrigkeit evtl. Gegenklage einreichen.
Ich hatte einen Nutzungsvertrag für die Soft- und Hardware...........Ein Nutzungsvertrag sei laut Gericht in meinem Fall ein Leasingvertrag!!!!
Die Fa. AGL möchte von mir noch 5900 € für die Restlaufzeit.
Ich habe einen Rechtanwalt und auch schon die erste Gerichtsverhandlung gehabt.

Ich habe nur ein Zurückbehaltungsrecht gegen den Leasinggeber, wenn ich nachweise, dass es die Firma nicht mehr gibt bzw. kein Vermögen mehr da ist.
Das ist gerade mein Problem, dass diese Hürde bei Gericht sehr hoch ist und ich nur 4 Wochen Zeit habe.
Ein Betrugsverfahren eines anderen Kundens läuft bereits seit 5 Monaten bei der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis. Der Geschäftsführer ist scheinbar nicht auffindbar, darüber gibt es keine schriftliche Aussage des Gerichtes. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen.

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Member: Spirit-of-Eli
Spirit-of-Eli Aug 30, 2019 at 13:07:32 (UTC)
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Moin,

wir sind hier keine Anwälte.
Wenn du den Kram damals so unterschrieben hast, kommst du nur mit einem Anwalt weiter.

Schwarze Schafe gibt es leider über all.
Das ist ja mittlerweile schon der vierte Thread zu dem Laden.

Gruß
Spirit
Member: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus Aug 30, 2019 updated at 13:14:39 (UTC)
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Hallo,

je nach dem, in welcher Größe und welcher Komplexität, auf der anderen Seite, wer für einen Mini aus Liebhaberei 500.000 bezahlen will, der darf das.

Du hättest dich informieren müssen - hätte mich übrigens gefreut, wenn du damals eine Sophos gekauft hättest, mit der wärst du heute glücklicher face-wink

Kostenpunkt ab ca 2.5-3.000€ (ich geh mal nicht von der kleinsten und mit FG aus) zzgl für die HW, Lizenz + Installation und Wartung, das natürlich nach Aufwand.

Viele Grüße,

Christian
certifiedit.net
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Aug 30, 2019 updated at 16:41:54 (UTC)
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Zitat von @140966:

Ich wollte einen Marktpreis, den eine vergleichbare Firewall 2016 beim Wettbewerber gekostet hat.

Warum schreibst Du das nicht schon in Deinen ersten Post?

Die Fa. Wesyb hat an den Leasinggeber ca. netto 10.800 € für sie Firewall verechnet.

Scheint ein normaler oder gar niedriger Preis zu sein, je nachdem, was man "bestellt". ich habe auch schon Firewall für weit über 100.000€ verkauft und installiert (allerdings damals noch als Angestellter) face-smile

Obwohl die Sybwall/oder ähnliche Systeme scheinbar damals unter 2000€ mit 3 Jahresvertrag verkauft worden war.

Die Sybwall, die meinem Kunden (3 Arbeitsplätze, 1Server) angeboten wurde gab es zwischen 1.500 und 9.000 Euro, je nachdem, wieviele "Empfehlungen" der Kunde Wesyb zugeführt hätte. Dazu kamen 48 mal 300 bis 350€ für die "Lizenz" hinzu. Also insgesamt in der Größenordnung, die Du auch gezahlt hättest.

Mein Kunde hätte von mir etwas vergleichbares für 4.000 bis 5.000€ bekommen können, sofern er das wirklich gebraucht hätte. Für ihn reichte aber eine 1000-Euro-Lösung.

Er war sehr erleichter, daß er mich vorher gefragt hat und nicht gleich unterschrieben hat. Die müssen mit sehr guten psychologischen Tricks gearbeitet haben.

Wenn ich eine konkrete Angabe habe, kann ich wegen Sittenwidrigkeit evtl. Gegenklage einreichen.
Ich hatte einen Nutzungsvertrag für die Soft- und Hardware...........Ein Nutzungsvertrag sei laut Gericht in meinem Fall ein Leasingvertrag!!!!

Du wirfst da ein paar Sachen Durcheinander. Es gibt hier drei Verträge

Deiner mit Wesyb, Deiner mit AGL und Wesyb mit AGL.

Du hast mit Wesyb einen Vertrag geschlossen, daß die Dir was liefern und das von AGL bezahlt wird.

AGL hat für Dich das Geld ausgelegt und will das natürlich mit Rendite zurück. Das Wesyb Dir was "kaputtes" geliefert hat, ficht AGL nicht an. Du mußt Dich an Wesyb (oder dessen Rechtsnachfolger oder dessen ehemaligen Geschäftsführer) halten. Wird Dir jeder RA sagen, auch wenn ich kein Anwalt bin.

Die Fa. AGL möchte von mir noch 5900 € für die Restlaufzeit.

Hat sie auch Recht. Die hat für Dich das Zeug gekauft. Ob du das Zeug brauchen kannst oder nicht, geht die Leasinggesellschaft nichts an. Ich würde Dir Moskau-Inkasso auf den Hals schicken oder mit meinen Motorradkumpels einfach mal bei Dir vorbeifahren, wenn Du die nicht zahlen wolltest. face-smile


Ich habe einen Rechtanwalt und auch schon die erste Gerichtsverhandlung gehabt.

Offensichtlich taugt der nichts, aber das ist bei den meisten rechtsverdrehern so. Die prpzessieren lieber als das sie dem Kunden sagen, wie sie am besten aus der Affäre kommen. Denn die bekommen Ihr Geld immer.

Ich habe nur ein Zurückbehaltungsrecht gegen den Leasinggeber, wenn ich nachweise, dass es die Firma nicht mehr gibt bzw. kein Vermögen mehr da ist.

Dann frag doch einfach beim zuständigen Amtsgericht nach. Oder dem Finanzamt. denn die wissen meistens, wo das Geld zu holen ist.

Das ist gerade mein Problem, dass diese Hürde bei Gericht sehr hoch ist und ich nur 4 Wochen Zeit habe.

Dann tritt mal Deinem Rechtsanwalt in den Arsch! Und zwar ordentlich mit Anlauf.

Ein Betrugsverfahren eines anderen Kundens läuft bereits seit 5 Monaten bei der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis. Der Geschäftsführer ist scheinbar nicht auffindbar, darüber gibt es keine schriftliche Aussage des Gerichtes. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen.

Staatsanwaltschaften sind notorisch überlastet. Da dauert es einfach viel länger.

lks, IANAL
Member: UweGri
UweGri Aug 30, 2019 updated at 22:17:18 (UTC)
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Moskau-Inkasso auf den Hals schicken oder mit meinen Motorradkumpels

Cool, ich komme da mit (letzteres). Die Jungs sind echte Engel, wenn man ihnen so kommt. Ich weiß das ...

Zur Sache: Vor wenigen Jahren hat ein junges und studiertes Ehepaar bei einem großen Deutschen Bankhaus ein Haus kaufen wollen. Das Bankhaus gab dazu den passenden Kredit … Dieses studierte Ehepaar hatte sich leider das Haus nicht angesehen … gekauft auf Kredit … Das war eine baufällige und verschimmelte Bude. Richter sagte: Kein Geld zurück, haben ja freiwillig das Ding nicht angesehen, keine Mängel wurden versteckt! Kommentar Richter: Man kann auch für einen Bleistift 100000 zahlen, wenn einen danach ist. Fazit für Dich: Sollte man Dich nicht mit falschen Zusagen geködert haben, haste Pech. Es war Deine freie Entscheidung! Du hättest andere Anbieter suchen und vergleichen können.

Die Fa. Wesyb hat an den Leasinggeber ca. netto 10.800 € für sie Firewall verechnet.
Obwohl die Sybwall/oder ähnliche Systeme scheinbar damals unter 2000€ mit 3 Jahresvertrag verkauft worden war.


Wäre ich diese Firma, würde ich sagen, der Restbetrag war Beratung … und Du hast gezahlt und warst damit einverstanden … Wenn ich etwas zu xx kaufe, was es woanders zu xx-80% gibt, steht es mir frei, zu wählen.
Member: maretz
maretz Aug 31, 2019 at 06:22:41 (UTC)
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Sag mal - wie oft willst du nach der Firma noch fragen? Es wäre ja mittlerweile schneller wenn du durch die Ortschaften LÄUFST und guckst...

Es is natürlich schade wenn sowas passiert, keine Frage. Aber der Preis usw. sagt doch nix aus. Selbst wenn ich das Gerät im EK für 2000 Euro bekomme - warum sollte es "Sittenwidrig" sein wenn ich es dir für 20.000 verkaufe? Es ist doch DEINE Sache ob du das Angebot annimmst oder nicht. Glaubst du wirklich das in nem Audi R8 Teile eingebaut sind die dem Wert entsprechen? Wenn du das Auto für den Preis kaufst ist das DEINE Entscheidung.... Und selbst wenn du dann den Kaufpreis hast - dann hängt das immer noch von dem genauen Vertrag ab. Ggf. hat der Hersteller einfach bei dir mit nem deutlich höheren Support-Aufwand kalkuliert und kommt deshalb auf den Preis?!?

Und wenn dein Problem ist das du nur 4 Wochen Zeit hast - sorry, dann schalt die Tippkiste aus und rede mit nem Anwalt. DER kann dir helfen - statt in nem Forum darauf zu hoffen das dir jemand hilft. Wenn ich dir jetzt rate das du einfach das Gerät irgendwo versteckst bis alles geklärt ist dann ist das sicher gut. Frag mal - wenn du schon beim Anwalt bist - welchen Richter interessieren würde ob du das irgendwo im Internet gelesen hast oder ob im Forum das vorgeschlagen wurde wenn der dich wg. Diebstahl dran bekommen will....

Also - mach halt keine neuen Threads auf, sondern kläre das mal direkt mit den Personen die dir wirklich helfen KÖNNEN. Und nen Anwalt kann sicher auch ne Fristverlängerung rausholen wenn es dafür Grunde gibt. Oder du hörst auf meinen Rat: Sch... auf die 4 Wochen, da jedes Amt eh langsam ist kannst du das auch locker in 3-4 Monaten noch nachliefern, kümmert da keinen....
Member: cykes
cykes Aug 31, 2019 at 13:21:05 (UTC)
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Zitat von @140966:
natürlich weis ich was die Sybwall mich bei Wesyb gekostet hat.
Ich wollte einen Marktpreis, den eine vergleichbare Firewall 2016 beim Wettbewerber gekostet hat.
Der nachträgliche Vergleich bringt Dir doch jetzt nichts mehr. Den hättest Du vor Vertragsabschluss machen müssen.
Die Fa. Wesyb hat an den Leasinggeber ca. netto 10.800 € für sie Firewall verechnet.
Obwohl die Sybwall/oder ähnliche Systeme scheinbar damals unter 2000€ mit 3 Jahresvertrag verkauft worden war.
Woher hast Du diese angenommenen Werte? Du kannst überall in allen Branchen dafür Beispiele finden, wo Anbieter A Betrag X für eine Leistung aufruft und Anbieter B für eine (in seinen Augen) gleichwertige Leistung Betrag Y. Dann liegt es in Deiner Entscheidung ob Du das günstigere Angebot annimmst oder eben nicht. Nach Jahren zu sagen, das hätte ich da oder dort günstiger bekommen, ist völlig irrelevant und lässt eher Dich in einem schlechten Licht erscheinen, da Du das erstbeste Angebot angenommen hast.
Wenn ich eine konkrete Angabe habe, kann ich wegen Sittenwidrigkeit evtl. Gegenklage einreichen.
Der Leasinggeber (AGL) hat m.E. aus keiner Sicht sittenwidrig gehandelt. Der stellt gegnüber Dir nur das Finanzierungsmodell zur Verfügung.
Nochmal ein wenig Lesestoff allgemeiner Natur, wo es auch um gewerbliches Leasing und Sachmängelhaftung gegenüber dem Lieferanten geht: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/23-sachmaenge ...
Das sollte aber alles Dein Anwalt bereits rechechier haben, wenn er das nicht sowieso schon weiß.
Das Geschäftsmodell der Fa. Wesyb war sicherlich mindestens zweifelhaft. Aber allein auf der Grundlage darfst Du als gewerblicher Kunde noch nicht die Zahlungen einstellen (was Du zwar noch nicht offiziell zugegeben hast, aber aufgrund der Gerichtsverhandlung wohl anzunehmen ist).
Ein Betrugsverfahren eines anderen Kundens läuft bereits seit 5 Monaten bei der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis. Der Geschäftsführer ist scheinbar nicht auffindbar, darüber gibt es keine schriftliche Aussage des Gerichtes. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen.
Zu dem Betrugsverfahren, was natürlich ein Strafverfahren ist, das wird noch schwerer nachzuweisen sein und sich voraussichtlich noch viel länger hinziehen, vor allem wenn die ehem. Geschäftsführer nicht mehr greifbar sind.

Es schient auch so, dass die beiden GF der Wesyb im August/September 2018 versucht haben, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, was aber im November/Dezember von gerichtlicher Seite mangels Masse abgewisen wurde. Dann haben die GF flux umfirmiert in die Unity Service 48 GmbH und einen "armen" Hansel als Geschäftführer eingesetzt, der jetzt den nicht existenten Briefkasten in Oberhausen bewachen darf. Das ist aber nur eine Vermutung von mir. Das sollte Dein Anwalt besser und detaillierter herausfinden können (und müssen).
Ich habe nur ein Zurückbehaltungsrecht gegen den Leasinggeber, wenn ich nachweise, dass es die Firma nicht mehr gibt bzw. kein Vermögen mehr da ist.
Siehe oben verlinkter Text, das allein genügt nicht. Du musst auf dem Klageweg nachweisen, dass Dir keinerlei Leistung mehr erbracht wird -> Sachmängelhaftung. Dann erst kann eventuell zu Deinen Gunsten entschioeden werden, ob die (m.M.n. gerechtfertigten) Ansprüche des Leasinggebers hinfällig sind.
Das ist gerade mein Problem, dass diese Hürde bei Gericht sehr hoch ist und ich nur 4 Wochen Zeit habe.
Nö, Dein Anwalt hat die 4 Wochen Zeit und muss bei erfolgloser Suche eben eine Fristverlängerung beantragen oder Du den Anwalt wechseln.