m00rhahn
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Was darf die Geschäftsführung?

Mein Geschäftsführer will Zugriff auf alle Serververzeichnisse

hallo leutz,

heute kam mein Abteilungsleiter nach einer Besprechung mit unserem Geschäftsführer und teilte so pauschal mit, daß dieser Datenzugriff auf die Server will.

Jetzt gibt es auf unserem Server folgende Einteilung:
Abteilungsverzeichnisse - hier haben alle Mitarbeiter der Abteilung Zugriff (u.a. auch für den Betriebsrat)
Persönliche Verzeichnisse - hier hat nur der Benutzer Zugriff (und Admins), Umleitung von Eigene Dateien
Profil-Verzeichnisse - Servergespeicherte Profile der Benutzer.

Es gibt in unserer Firma keinerlei Richtlinien über private Nutzung von PC oder Internet.

Jetzt hab ich natürlich erst mal bedenken angemeldet, daß unser Geschäftsführer in den persönlichen Verzeichnissen und im Betriebsrat-
verzeichnis nichts zu suchen hat.

Jetzt die Frage: Welche Berechtigungen darf/muß ich vergeben und in welchem Maß bin ich dafür haftbar, wenn die Anweisung vom Abteilungsleiter kommt.

Gibt es hierzu Gesetze oder liegt hier alles im ermessen der Geschäftsführung/des Administrators bzw. seiner Abteilungsleiters?

Danke und Gruß

M00rhahn

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Mitglied: 47674
47674 Feb 04, 2008 at 18:22:34 (UTC)
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Hi,

ich kann dir dazu leider keine direkte Antwort geben, aber ich kann dir sagen, was ich machen würde.
Ich würde mich zum einen mit dem Betriebsrat und zum anderen mit dem Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen.
Ich denke, das selbst der Geschäftsführer nicht auf alle Daten Zugriff haben sollte. Nehmen wir mal, ein Mitarbeiter setzte sich wegen eines Problems mit dem Betriebsrat in Verbindung. Solche Daten sollten natürlich vertraulich behandelt werden, aber vertraulich sind diese Daten ja nicht mehr, wenn der Geschäftsführer diese problemlos einsehen kann.

Mich würde es aber auch interessieren, welche Daten ein Geschäftsführer (gesetzlich gesehen) einsehen darf. Ich würde mich also auch über ein Antwort eines "Experten" freuen ;)

Gruß
daedalus
Member: theton
theton Feb 04, 2008 at 22:39:29 (UTC)
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Du solltest dich dringend mit dem Datenschutzbeauftragten eurer Firma oder der obersten Geschäftsführung über eure Datenschutz-Richtlinien auseinandersetzen. Theoretisch kann nämlich jeder Vorgesetzte Komplettzugriff auf die Daten von dir einfordern. Die Verantwortung liegt dann allerdings nicht bei dir, sondern bei dem Vorgesetzten, der dir die Anweisung gegeben hat. Das einzige, was er ohne vorhandene Datenschutzbestimmungen nicht einfordern kann ist Zugriff auf den Schriftwechsel der Mitarbeiter oder dazugehörige Verbindungsdaten. Diese Sachen unterliegen dem Briefgeheimnis. Wenn aber ein Mitarbeiter private Bilder, Filme oder Musik auf dem Server ablegt, ist das sein Problem. Dieser ist Eigentum der Firma und damit kann die Geschäftsführung tun und lassen, was sie will.

In einer Firma, die EDV einsetzt sollte aber auf jeden Fall der Umgang mit der vorhandenen Infrastruktur festgelegt und von jedem Mitarbeiter schriftlich akzeptiert werden. Ansonsten bewegt ihr euch im Bereich des Datenschutzes in einer riesigen Grauzone. Also... entweder private Nutzung der vorhandenen Infrastruktur verbieten oder erlauben, wodurch dann weitere Datenschutzbestimmungen festgelegt werden müssen.