chuckyaliasj154
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Ärger mit Hoster... Rücktrittsrecht?

Gibt es ein Rücktrittsrecht, wenn schon von anfang an Probleme bestehen?

Moin moin!

Hab vor 3 Tagen ein Serverpacket gebucht. 10 Domains, Plesk, 10GB platz usw...
Konfiguriert wird die Kiste über Plesk... Sollte ja normal kein Problem darstellen.

Jetzt hat sich das Plesk bereits 3 mal aufgehängt und ich 3 mal den Support verständigt. Dauerte immer 24 Stunden bis sich etwas getan hat. Als Kunde sehe ich das nicht so gern, daher würde ich gern von meinem "Sonderkündigungsrecht wegen Nichterfüllung" gebrauch machen.
Das beste, es wird 24h Support angeboten und heute wurde mir gesagt ich müsste bis Montag warten. Es würde keinen Support am Wochenende geben. *LOOOOOL*

Grundegedanke war, das ich mit meiner Domain von einem alten Server ( Beim gleichen Hoster ) auf einen neuen Umziehe. Normal sollten 2 Tage für einen Umzug der Daten und Datenbanken reichen. 7 Tage Kündigungsfrist jeweils immer zum Quartalsende [ Abrechnungsbezogenes Quartal ])
Wenn ich nicht auf die Plesk Oberfläche komme, kann ich auch keine Administration durchführen. Ich frage mich wie das weiter gehen soll...

Kann ich vom Vertrag zurück treten weil nichts geht oder muss ich jetzt die 24 Monate zahlen für eine Leistung, die ich nicht 100%ig bekomme?


Für Ratschläge bin ich dankbar!


Liebe Grüße

Jörg

PS: Bitte keine Fragen nach dem Hoster-Namen.

Content-Key: 72053

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 00:03 Uhr

Mitglied: 6741
6741 27.10.2007 um 12:37:00 Uhr
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24Std Support ist doch klar, aber wie ?

24x7 sprich die ganze Woche

oder

24x5 als nur Werktags ...

gruß
Mitglied: ChuckyaliasJ154
ChuckyaliasJ154 27.10.2007 um 12:57:51 Uhr
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Tja... Gute Frage... Das steht mal wieder nirgends... :D
Mitglied: thekingofqueens
thekingofqueens 27.10.2007 um 12:58:48 Uhr
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Als Privatperson oder als Firma angemietet?
Mitglied: ChuckyaliasJ154
ChuckyaliasJ154 27.10.2007 um 13:16:00 Uhr
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Mangels Gewerbenachweis als Privatperson.

Was wäre denn wenn es als Firma angemeldet ist?
Mitglied: thekingofqueens
thekingofqueens 27.10.2007 um 13:33:44 Uhr
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Mangels Gewerbenachweis als Privatperson.

Was wäre denn wenn es als Firma
angemeldet ist?

Vom 14 Tage Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Mitglied: ChuckyaliasJ154
ChuckyaliasJ154 27.10.2007 um 14:47:05 Uhr
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Genau so hab ich das auch mir gedacht. Problem ist die Klausel in den AGB`s, wo man bei bestellung auf diese Rücktrittsrechte verzichtet! Ob das Rechtlich tragbar ist, weiss ich nicht.

Gruß Jörg
Mitglied: thekingofqueens
thekingofqueens 27.10.2007 um 14:49:25 Uhr
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Genau so hab ich das auch mir gedacht.
Problem ist die Klausel in den AGB`s, wo man
bei bestellung auf diese
Rücktrittsrechte verzichtet! Ob das
Rechtlich tragbar ist, weiss ich nicht.

Gruß Jörg

Rechtsanwalt fragen, aber meiner Meinung nach ist das nicht haltbar.
Mitglied: hakrehakre
hakrehakre 27.10.2007 um 15:31:43 Uhr
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Bestellungen per Internet regel das Gesetzt. Das kann nicht einfach ausser Kraft gesetzt werden vermute ich mal. Wo es Probleme geben kann ist bei den Domains, die wird man kaum rückwandeln können weil die Extra auf deine Anforderung hin bestellt wurden (Falls das überhaupt der Fall war).

Neben dem gesetzlichen Rückgaberecht was Dir als Privatperson zustehen dürfte muss der Anbieter natürlich auch ein Produkt zur Verfügung stellen, das dem Entspricht was er Angeboten hat. Aber das ist immer auch eine inhaltiche Frage und da wird schwieriger als einfach zu sagen: Ja habs ausprobiert, entspricht nicht meinen Erwartungen und ich gebe es zurück.

Ein Internethändler muss glaube ich auch auf das Rückgaberecht hinweisen ansonsten verlängert sich das nochmal. Dazu gibts im Netz sicherlich einige Quellen. Bei Rechtsfragen kann (muss aber nicht) ein Anwalt helfen. Der sollte allerdings kompetent sein und wissen wovon er redet.
Mitglied: ChuckyaliasJ154
ChuckyaliasJ154 27.10.2007 um 16:30:25 Uhr
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WOW! Toll, so viele Antworten die sich mit meinem "Rechtsempfinden" übereinstimmen. Dann liege ich voraussichtlich richtig, das eine "mangelhaft erbrachte Servicedienstleitung" nach dreimaligem versagen auch dem 14-tägigen Rückgaberecht entspricht.

Die Domain würde ich natürlich behalten, jedoch mir einen anderen Hoster suchen. Weil richtig kann das alles nicht sein was da passiert!

Ich würde mal sagen Danke, für die vielen Ratschläge, Tipps und Hilfen!
Übrigens, ist jemand von euch Operator bei einem Hoster??? Suche derzeit noch einen guten :D
Für Vorschläge bin ich immer offen.


Liebe Grüße


Jörg

PS: Wenn noch jemand was beitragen kann, immer her mit den Infos! Danke ;)
Mitglied: Supaman
Supaman 27.10.2007 um 17:54:27 Uhr
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je nach dem wie du dich mit dem hoster einigen kannst, gibts ev. probleme beim domänenübertrag.. wenn da was schiefläuft und die von einen grabber mit sitz in tusbekistan an land gezogen werden wirds schwierig bzw kostenintensiv, zumal der hoster immer sagen wird "ich wars nicht, da hat der neue hoster geschlampt". wäre nicht das erste mal..
Mitglied: ChuckyaliasJ154
ChuckyaliasJ154 27.10.2007 um 18:06:17 Uhr
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Da gibt es ja immer Möglichkeiten nicht wahr... ;D
Aber Danke für den Tipp...
Werde ich berücksichtigen.
Mitglied: ChuckyaliasJ154
ChuckyaliasJ154 27.10.2007 um 20:26:41 Uhr
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Habe grade noch mal was beim Googlen gefunden...

Textauszug: "Die Rechtslage ist eigentlich ganz klar: Gefällt die per Telefon, Internet oder sonst irgendwie im Versandhandel bestellte Ware nicht oder stellt man fest, dass man etwas zu überschwänglich beim Geldausgeben war, dann packt man alles zusammen, schickt das Paket innerhalb von 14 Tagen zurück und widerruft die Bestellung. Eine Begründung braucht man dafür nicht.

Das sehen einige Telekommunikationsanbieter offenbar ganz anders. Sehr aggressiv und mit den wildesten Versprechungen geht man einerseits auf Kundenfang. Wenn sich die neugeworbenen Kunden dann aber etwas berappelt haben und feststellen, dass sie den gerade abgeschlossenen Vertrag gar nicht brauchen, dann verweigern die Firmen den Widerruf. Ihre Argumentation: Beim Telefonvertrag oder einem DSL-Anschluss handelt es sich um eine Dienstleistung und nicht um eine Warenlieferung. Der abgeschlossene Vertrag müsse also erfüllt werden. So glauben die Provider, elementare Verbraucherrechte einfach aushebeln zu können. Geht das wirklich so einfach?"

Scheint so als wenn in der letzten Folge von CT TV darüber in ähnlicher weise berichtet wurde...

Ich hoffe, das ich einen Freund in meinem Bekanntenkreis habe, der das evtl. aufgezeichnet hat.

Gruß Jörg
Mitglied: hakrehakre
hakrehakre 11.11.2007 um 11:34:25 Uhr
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ja da war was bei CT-TV. Angeblich treten Leute mit einem Häckchen von Ihrem Rücktrittsrecht zurück - allerdings ist das Häckchen schon per Default gesetzt. Tja, eine Willensbekundung ist das Defenitiv nicht, war doch keine "Bekundung" (Klick) nötig.
Mitglied: ChuckyaliasJ154
ChuckyaliasJ154 11.11.2007 um 11:51:41 Uhr
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Richtig! Bei CT TV war der Hacken default... Bei dem Hoster, mit dem ich die Probleme habe, da ist das nicht der Fall gewesen. Aber ich habe ja auch ein fehlerhaftes Produkt bekommen!
Aber ich denke mal das wird eh nichts ohne Anwalt! Die sind so dickköpfig da und unflexibel zugleich!

Gruß Jörg
Mitglied: ChuckyaliasJ154
ChuckyaliasJ154 19.12.2007 um 15:02:03 Uhr
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Also ich habe noch mal mit dem Hoster gesprochen...
Ein Upgrade auf ein größeres Paket wäre aus Kulanz möglich, natürlich zum neuen (teureren) Preis... ( Man beachte den in Klammern gesetzten Inhalt ) ein Rücktritt jedoch nicht.
Wobei ich dazu sagen muss, das mittlerweile die Probleme nicht mehr bestehen, warum auch immer... Ich habe einfach irgend wann kein Bock mehr drauf gehabt und gedacht in 2 Jahren bin ich weg da... Wobei ich im Januar bzw. Februar mit meiner ersten Domain den Hoster verlassen werde! Das hat er davon... Und in 2 Jahren werde ich mit der anderen Domain auch umziehen oder sobald ich eine Möglichkeit habe vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen...
Wie gesagt der Provider mit dem E am anfang und dem O am ende und einem Z ist nicht mein bester Freund mehr... Wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde mehr ;)
Ich denke ihr habt verstanden was ich damit meine. Man muss da ja mittlerweile auch vorsichtig sein, da der von mir gemeinte Hoster/Provider gegen jede Aussage gegen das Unternehmen Klage einreicht oder zumindest teure unterlassungserklärungen aussendet...

ich hoffe jedoch das niemand auf die Nase fällt nach meinem Beitrag hier... ;)

Viel Glück...


Jörg