mitchell
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Diskussion bezüglich Urheberrecht/Copyright

Hallo Freunde des guten Filmes face-smile,

folgendes habe ich gesichtet und bedacht *gg*:

Beim stöbern und googeln im Net bin ich auf eine Seite gestoßen, auf der man sich Filme herunterladen kann. Natürlich mit schönem Disklaimer, in dem steht, dass sich der Inhaber von den hier angeboteten Sachen distanziert, er stellt schließlich nur die Links zur Vefügung...naja, kennen bestimmt alle.

Nun sind mir auf dieser Seite aber auch Filme aufgefallen, die schon längst im TV gelaufen sind.

Nun die Frage: Kann ich diese Filme herunterladen, ohne mich strafbar zu machen?

Ich will dem natürlich aus dem Wege gehen. Ich denke so: Die Filme, die noch im Kino laufen sind natürlich illegal, die will ich auch nicht.
Aber wenn man die Filme, die schon im TV gelaufen sind, herunterläd, sollte doch kein Urheberrecht verletzt werden oder?
Schließlich wollte ich mir den Film (wer es wissen will, es war "Das fünfte Element") aufnehmen, nur war ich zu der Zeit nicht zu Hause. Und der Film ist schon öfter gelaufen, also...was spricht gegen einen Filmdownload?

So, ich bin auf Meinungen gespannt (vielleicht ist ja auch der eine oder andere Anwalt da, der Licht ins dunkle bringt face-wink)

Mfg

Mitchell

Content-Key: 7798

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 14:03 Uhr

Mitglied: meto
meto 07.03.2005 um 12:28:51 Uhr
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Hallo Mitschel!
Hab mal zu dem Thema google befragt und folfgenden Beitrag gefunden:

http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/404132-404144-1-vervielfaeltigungen ...

der im Grund genau das aussagt was ich vermutet habe. Selbst wenn der Film aus dem Fesehnaufgenommen währe und im Internet zu Verfügung gestellt wird ist das aus meiner Sicht nicht legal.

Grundsätzlich unterliegt auch ein Film der im Fersehn läuft dem Urheberrecht. Die Aufnahme für private Zwecke (Privatkopie) ist durchaus zulässig. Die Weitergabe im Internet geht nach meiner Ansicht aber weit über die privaten Zwecke hinaus und ist somit unzulässig.

Dazu kommt, dass ja nicht bekannt ist, ob dieser Film auch wirklich aus dem Fersehn ist oder aus welcher Quelle der sonst stammen könnte.

Also ich kann da nur sagen, Finger weg!

Gruß
meto
Mitglied: meinereiner
meinereiner 07.03.2005 um 12:35:19 Uhr
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Hallo Mitchell,

jetzt mal vom gesunden Menschnverstand ausgehend...

Wäre diese vorgensweise legal könnten bald die Videotheken, etc. jeden Film aus dem Programm nehmen, der schon mal im Fernsehen gelaufen ist.

rechtlich würde ich es so sehen wie meto schreibt..

Grüsse
meinereiner
Mitglied: Mitchell
Mitchell 07.03.2005 um 15:31:04 Uhr
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Mir ist bewusst, dass auch ein Film im Fernsehen dem Urherberrecht unterliegt. Ich dachte nur, dass es vielleicht eine Ausnahme für das Kopieren dieser Filme gibt, da sie ja jeder mit dem Videorekorder kopieren kann.

Das die Quelle der im Internet veröffentlichten Filme eine ganz andere sein kann, weiss ich auch. Nur hätte es ja sein können, dass dies trotzdem legal ist, da diese Filme im Fernsehen ausgestrahlt wurden (DolbyDigital) und daher vielleicht sogar kopiert werden dürfen. Was im TV läuft, ist ja für die öffentlichkeit bestimmt.

Aber nun gut, dann muss ich halt warten, bis der Film wiederholt wird face-sad.

Mfg

Mitchell
Mitglied: 8644
8644 07.03.2005 um 15:37:37 Uhr
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Hi,

soweit mir bekannt ist, zahlt man ja beim Kauf von Videobändern oder sonstigen Rohlingen automatisch GEMA-Gebühren, mit denen solche Kosten abgedeckt werden.
Es war auch mal im Gespräch so etwas für die Internetnutzung einzuführen. Ist wohl (glücklicherweise) nicht draus geworden.
Videotheken zahlen auch eine GEMA-Gebühr, aus der allerdings ältere Filme rausfallen. Wie da die Staffelung genau aussieht weiss ich leider auch nicht.
Vielleicht sollte man mal direkt bei der GEMA nachfragen - ganz unverbindlich.

Psycho
Mitglied: meto
meto 08.03.2005 um 06:57:15 Uhr
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Da das Aufnehmen aus dem Fernsehen auch nur im begrenzten Umfang erlaubt ist (zu Privatzwecken) sollte es mit Sicherheit unerheblich sein, wie alt der Film ist und welche GEMA-Gebühren gezahlt werden. Eine Veröffentlichung im Internet ist daher nicht zulässig.

Spannen währe allerdings, was demjenigen "droht", der den Film herrunter läd und ob das überhaubt verfolgt werden kann.