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Domain für Klub registrieren

Hallo,
ich befinde mich z.Zt in der Ausbildung zum Informationstechnischen Assisstenten. Für meinen Klub (nicht Verein) habe ich eine Webseite erstellt. Diese soll auch bald eine 'richtige' Toplevel-Domain bekommen. Nun stellen sich einige Fragen:
  • Wer muss als Domaininhaber eingetragen werden?
    • Der Klub - wobei er ja keine juristische Person ist ?
    • Ich - wobei ich nicht volljährig bin, und kein eigenes Konto besitze ?
  • Welches Konto muss zur Bezahlung angegeben werden ?
  • Wer muss als Administrativer Ansprechpartner eingetragen werden ?
    • Muss man dafür volljährig sein ?
    • Ein Vorstandsmitglied - wobei diese nicht unbedingt im Internet bewandert sind
Es wäre schön wenn mich jemand über diesen Sachverhalt aufklären könnte.

MfG,
DB

Content-Key: 151557

Url: https://administrator.de/contentid/151557

Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 15:03 Uhr

Mitglied: maretz
maretz 22.09.2010 um 15:32:37 Uhr
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Moin,

ehrlich gesagt: Das prüft eh keiner ob du volljährig bist oder nicht (zumindest wurde da bei mir noch nie nach gefragt...)

Und ich würde da immer eine *sinnvolle* Person angeben. D.h. Admin-C kann z.B. der Vorstand sein - während als "Tech. Contact" du dich eintragen lässt... Du kannst dich aber auch überall eintragen lassen - sofern du dir sicher bist das dort eben nichts illegales hochgeladen wird (d.h. wenn da jeder von eurem Klub irgendwas hochladen kann und da ne Spassbremse dann lustige DVD-Images mit auf den Server legt dann wärst DU der erste Ansprechpartner...). Sofern das alles legale Inhalte sind sollte das keine Problem geben...
Mitglied: Jochem
Jochem 22.09.2010 um 15:40:14 Uhr
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Moin,
Du meldest Dich hier als DGzRSBorkum, warum schaust Du nicht mal auf die Seite der Gesellschaft und dort ins Impressum. Dann Kannst Du über Denic den Betreiber der Seite ausfindig machen, respektive den, auf den diese Seite registriert ist.

Grundsätzlich würde ich nach dem "googeln" sagen:
- Domaininhaber = Verein/Klub
- vetreten durch den Vorstand (Vorsitzender)
- das Konto des Vereins/Klubs
- administrativer Ansprechpartner = Vorstand (Vorsitzender), der ist "veranwortlich" im Sinne der Rechtsprechung, muß aber nicht zwingend fachliche Kenntnisse aufweisen.

Wie gesagt, persönliche Meinung und keinesfalls rechtlich überprüft.

Gruß J face-smile chem

PS: ich zitier mal aus Denic:

Domaininhaber

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

Administrativer Ansprechpartner

Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Technischer Ansprechpartner

Der technische Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain in technischer Hinsicht.

Der Zonenverwalter (zone-c) betreut die Nameserver der Domain.
Mitglied: 86263
86263 24.09.2010 um 18:38:43 Uhr
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Dankesehr für die Antworten. face-wink