physixxs
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Gewährleistungspflicht des Systemhauses bei Softwareinstallation von Drittanbietern

Hallo zusammen,
ganz neu hier und schon folgende "knifflige" Situation

Wir haben von knapp 9 Monaten eine Migration von einem SBS auf einen Windows Server 2012 R2 durchgeführt. Auf dem neuen Server kam ein Hyper V mit zwei virtuelle Maschinen zum Einsatz. Teil der Migration war auch eine spezielle Software für Ärzte. Die Softwareinstallation/Migration wurde durch uns mit einer Anleitung des Softwareherstellers erbracht. Das System lief 6 Monate einwandfrei und der Kunde konnte arbeiten. Danach häuften sich Softwareabstürze.
Festzuhalten ist, dass nur diese eine Software auf den Clientrechner die Verbindung zum Server verlor. Alle anderen Komponenten (Outlook, Fileserver etc) liefen fehlerfrei. Der Softwarehersteller wurde mit ins Boot genommen, schaltete sich unter anderem ins System und stellte mehrere Diagnose. Switch ist kaputt, Virenscanner hat ein Problem etc. Allen Fehlerdiagnosen des Herstellers wurde nachgegangen. Netzwerk wurde überprüft, neuer Switch wurde verbaut, Virenscanner wurde konfiguriert (Ausnahmen wurden hinzugefügt)
Nach mehreren Wochen, vielen Stunden Support stellte der Softwarehersteller die Vermutung, dass seine Software anscheinend ein Problem mit dem virtuellen Server hat. Die Software wurde von uns auf den physikalischen Server umgezogen und seitdem rennt die Software.

Folgende Zusatzinformationen
In den vorab abgefragten Anforderungen wurde in keiner Weise darauf hingewiesen, dass es keine Freigabe gibt, die Software auf einer VM zu installieren und dies auch nicht getestet wurde.
Spätestens nach dem ersten Aufschalten des Hersteller auf das System, war im klar, dass es sich um eine VM handelt. In dieser Session wurde er von uns auch erneut darauf hingewiesen.
Die Software wird regelmäßig und automatisch mit Softwareupdates versorgt.
(Hier liegt die Vermutung nahe, dass ein Update dazu führte, dass das ganze System nicht mehr lief)
Die Frage ist nun, wer für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. In erster Linie sitzen wir in der Mitte. Wir haben nach besten Wissen und Gewissen gehandelt. Die erbrachte Dienstleistung muss allerdings vergütet werden. Entweder durch den Kunden oder den Softwarehersteller.
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Sind wir in einer Gewährleistungspflicht?

Ich freu mich auf Eure Antworten.
Vielen Dank
Gruß Physixxs

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Member: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus Mar 30, 2016 at 19:00:16 (UTC)
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Hi,

um welche Software handelt es sich denn? Zufällig etwas von CompuMed? face-wink

VG,

Christian
Member: Pjordorf
Pjordorf Mar 30, 2016 at 19:28:16 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @Physixxs:
Die Frage ist nun, wer für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann.
je nach Richter wirst du auch hier unterschiedliche Urteile bekommen. Wer hat den Anwalt mit den besseren Ideen bzw. Argumenten?

Wir haben nach besten Wissen und Gewissen gehandelt.
Dokumentiert und vom Kunden zeitnah gegengezeichnet?

Die erbrachte Dienstleistung muss allerdings vergütet werden.
Muss?

Entweder durch den Kunden oder den Softwarehersteller.
Weder der eine noch der andere will es freiwillig, oder? Nur erin Anwalt deines vertrauens kann dir helfen.....

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
Anwalt fragen

Sind wir in einer Gewährleistungspflicht?
Welche Inhalte haben eure Verträge bzw. Vereinbarungen mit den Softwarehersteller bzw. euren Kunden? Aber auch das wird der Anwalt abfragen...

Gruß,
Peter
Member: Physixxs
Physixxs Mar 30, 2016 at 19:55:34 (UTC)
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Dazu möchte im zum aktuellen Zeitpunkt (noch) nichts sagen. Aber es handelt sich nicht um CompuMed.
Member: Physixxs
Physixxs Mar 30, 2016 at 20:06:33 (UTC)
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Ich sehe schon, die Sache wird lustig. Aber schon mal vielen Dank für die Antworten
1)Ja, es wurde von unserer Seite dokumentiert. Was der Hersteller mit dem Kunde besprochen hat, ist uns natürlich nicht bekannt.
Alles wurde von uns mit dem Kunde abgesprochen. Allerdings lässt sich ja nur wenn man den Fehler auch endlich gefunden hat, beurteilen wo der Fehler lag. Hätte ja auch sein könne, dass wir etwas falsch konfiguriert oder übersehen haben. Dann hätten wir die Kosten natürlich ohne ein Wort übernommen
2) Naja sollte zumindest. Die Dienstleistung wurde erbracht. Andernfalls hätte ich mir die Annahme des Auftrags auch sparen können, dann hätte ich zumindest nur kein Geld verdient. So wurde Zeit investiert und ich habe den Mist an der Backe. Der Softwarehersteller bekommt weiterhin brav sein Geld für die Lizenzen und lacht sich ins Fäustchen.
3) Mit dem Softwarehersteller haben wir keinerlei Verträge. Wir haben uns die Software auch nicht ausgesucht und auch keine Empfehlung ausgesprochen. Wir wurden lediglich mit einer Migration beauftragt. Die Software war schon vorher vorhanden und auf dem alten System installiert.

Gruß Physixxs
Member: StefanKittel
StefanKittel Mar 30, 2016 at 20:07:24 (UTC)
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Hallo,

dies ist keine Rechtsberatung sondern meine Meinung.

Das Hauptproblem ist ja, dass Ihr gar nicht wisst was das Problem war.
Es kann von mit der Hyper-V, der Hardware, dem OS in der VM, dessen Updates, sonstigen Updates bis zu einem Fehler in der Software ja alles sein was per Zufall nach der Installation eines Servers nun nicht mehr auftritt. Vieleicht tritt es in 6 Monaten wieder auf weil die Software die Tage seit Installation falsch für irgendwas zählt.

Und solange die Ursache nicht klar ist, gibt es auch keinen Verantwortlichen.

Also: Gutachten in Auftrag geben. Das wird mindestens 20 TEUR kosten und vermutlich kein Ergebnis bringen.
Also2: Gutachten vergessen.

Wenn Ihr den Kunden nicht mögt, auf Zahlung verklagen und fertig.
Er hat Euch beauftragt und kannte Eure Stundensätze. Muss er erstmal was beweisen dass Ihr was falsch gemacht habt.

Der Software anbieter wird sich eh rausreden.

Also3: Mit Kunden zusammensetzen und Lage diskutieren. Schliesslich habt Ihr sein Problem gelöst. Er soll den Softwareanbieter irgendwie zur Mitzahlung bewegen und den Rest teilt man sich.

Alles andere: Anwalt fragen

Stefan
Member: StefanKittel
StefanKittel Mar 30, 2016 at 20:10:02 (UTC)
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PS: Man müßte sich für alles Zettel unterschreiben lassen wie bei der Mikrowelle wo man alles ausschliesst was geht.

Ja, wir migrieren Ihre Software
Nein, für Dinge die nicht laut Anleitung funktionieren haften wir nicht
Mehrkosten, für Dinge die nicht laut Anleitung funktionieren trägt der Kunde
Nein, wenn die Software irgendwann sich komische verhält haften wir nicht etc.

Was macht das denn für einen Eindruck beim Kunden.

PS2: EDV = Ende Der Vernunft
Mitglied: 117471
117471 Mar 30, 2016 at 20:21:35 (UTC)
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Meiner Meinung nach ist es Aufgabe vom Softwarehersteller, so genannte "Bereitstellungspflichten" zu definieren.

Alles, was nicht definiert ist, liegt im eigenen Ermessen des Serverbetreibers.

Vielleicht zickt die Software nur mit der dynamischen Speicherzuweisung? Wäre nicht die Einzige...
Member: Physixxs
Physixxs Mar 30, 2016 at 20:38:51 (UTC)
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Ja, irgendwie ist das wohl nötig. Was gehörig den Spass an der Sache mindert
Member: Physixxs
Physixxs Mar 30, 2016 at 20:40:36 (UTC)
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Wir werden diese Woche an der Hersteller herantreten. Aber ich habe da so eine Vorahnung.
Leider wurde vorher bereits mit dem Kunden besprochen und die Bereitschaft auch nur einen Cent zu zahlen ist gleich null.
Member: keine-ahnung
keine-ahnung Mar 31, 2016 at 06:21:37 (UTC)
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Moin,
primär sehe ich in kleinen Umgebungen wie einer Arztpraxis Virtualisierung eher als zusätzliche Fehlerquelle als ein must have. Wohlverstanden, ich habe bei mir auch einen Hyper-V am Rödeln, die VM darauf sind in der Funktionalität für mich aber notfalls verzichtbar. Alle wichtigen Anwendungen laufen auf OS, die direkt auf dem Blech installiert sind. Da stelle ich mir lieber einen kleinen Server zusätzlich auf.

Die medatixx bspw. gibt Ihre Systemanforderungen schriftlich vor --> ist zwar auch ein wenig geschwurbelt, aber im Falle des Falles könnten die damit IMHO Ansprüche aus einem Virtualisierungskonflikt abwehren. Ob erfolgreich, sei mal dahingestellt. Ich meine, wenn Ihr eine Euch weitgehend unbekannte Software vom Blech in eine VM zieht seid Ihr zumindest nicht unschuldig an dem Dilemma.

LG, Thomas
Mitglied: 127944
127944 Mar 31, 2016 at 07:20:50 (UTC)
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Moin

Zitat von @Physixxs:

Wir werden diese Woche an der Hersteller herantreten.
Warum? Ihr habt doch gar kein Vertragsverhältnis mir der Firma!
Ich kenne dein Dilemma - bin selbst mehr als einmal vor die Wand gelaufen. Das Problem ist: Man macht einen grundsätzlichen Fehler. BEVOR man auch nur einen Handschlag macht, muss man sich vom Hersteller eine Beshreibung der geforderten IT-Umgebung besorgen. Wenn man so etwas nicht bekommt, erstellt man selbst eine Beschreibung und lässt sich diese vom Hersteller absegnen. Wenn die das nicht tun, ist dann dein Kunde dran. Da er die Kohle zahlt, kann er Druck auf den Hersteller ausüben. Bis zu diesem Zeitpunkt hat man evtl. ne Stunde Arbeit investiert. Kann man sich insgesamt nicht einigen, ist das verschmerzbar. Hat man sich geeinigt, läuft man nicht in die Fallen, so wie ihr es nun erlebt habt. Man kann sich immer auf die Doku berufen.

Gruß
Member: cardisch
cardisch Mar 31, 2016 at 07:36:20 (UTC)
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Hi,

ich habe eine ähnliche Kombination bei meinem Bruder mit der Software Turbomed durchgemacht.
Allerdings habe ich nur einen viritualisierten 2008R2-Server hingestellt (auf ESXi_Basis) und ein Systemhaus damit beauftragt, die Software gangbar zu machen.
Weder das Stammhaus noch der Dienstleister wollten mir eine Zusage wegen der Lauffähigkeit ausstellen, allerdings habe beide unabhängig voneinander die Aussage getätigt, dass ich nicht der erste/einzige bin, der den Server virtualisiert hat, man hat halt nur nicht genügend Erfahrung gesammelt.
Und das ich das Systemhaus mit ins Boot geholt war war wohl goldrichtig.
Die kennen halt die Fallstricke UND die direkten Kontakte zum Hersteller, da kann man sich als Externer ansonsten die Zähne dran ausbeißen.
Leider hilft dir das nicht, da du in diesem Fall das Systemhaus bist.

Gruß

Carsten
Member: Chonta
Chonta Mar 31, 2016 at 08:35:02 (UTC)
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Hallo,

das ist eine Angelegenheit für Rechtsverdreher.

In den vorab abgefragten Anforderungen wurde in keiner Weise darauf hingewiesen, dass es keine Freigabe gibt

Der Rückschluss ist bei sowas aber eigendlich generell wenn es nicht ausdrücklich unterstützt wird, ist es automatisch nicht unterstützt.
Wobei es auch wieder Unterschiede gibt welche Virtualisierung verwendet wird.
Wenn VM-Ware geht muss Hyper-V noch lange nicht ohne Probleme gehen.

Gruß

Chonta
Member: mrtux
Solution mrtux Apr 01, 2016 updated at 09:37:40 (UTC)
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Hi!

Also wir klären solche Dinge immer schriftlich und ganz besonders wichtig -VOR- Beginn der Arbeiten an einem Auftrag mit dem Softwarelieferanten ab, denn genau in solche Fallen sind wir auch schon getappt aber nur am Anfang, als vor 20 Jahren unsere Firma gegründet wurde. Und natürlich hatten wir solche Situationen dann später auch immer wieder mal aber wir konnten uns dann auf so ein Papier berufen und dann musste immer der Softwarelieferant für den Schaden (Ausfallzeiten, Servicestunden usw.) aufkommen.

Das Stichwort in so einem Falle lautet: "Systemvoraussetzungen".

Diese muss der Softwarehersteller mitteilen und ihr müsst diese Vorgaben dann natürlich auch einhalten. Basiert der Fehler jedoch auf einem Problem, welches dem Softwarehersteller (noch) nicht bekannt ist, ist das in der Vergangenheit als Fehler des Softwareherstellers geurteilt worden (Gerichtsurteile gibt es darüber schon), wie bei jedem anderen Produkt auch (Produkthaftung, BGB usw.). Es kann dann jedoch sein, dass bei Gericht ein staatlich zugelassener Gutachter (leider heutzutage fast immer) notwendig ist, da einem Richter erst mal grundsätzlich die notwendige Sachkenntnis fehlt und dieser Gutachter arbeitet logischerweise nicht für lau und diese Kosten müssen dann vorgesteckt werden.

Eine andere Situation ist es, wenn ihr die Software vom Hersteller bezogen habt und dem Kunden geliefert habt, denn dann seit ihr der Ansprechpartner und auch der, der gegenüber dem Endkunden haftet und die AGBs des Softwareherstellers sind dann meist auch noch von Relevanz, denn ihr seit dann ein gewerblicher Kunde des Softwareherstellers.

Jetzt im Nachhinein würde ich empfehlen, mit dem Hersteller und dem Kunden erst nochmal versuchen eine Einigung (am besten auch hier alles schriftlich festhalten) zu erzielen, denn es ist fraglich, ob man grundsätzlich auf so einer Basis als "Gewinner" aus der Situation herausgeht und wie hoch der entstandene Schaden denn nun tatsächlich ist. Aber sollte man sich nun gar nicht einigen können, also wenn alles nicht fruchtet, dann aber unbedingt einen Anwalt einschalten.

In der Praxis, also aus meiner Erfahrung heraus, kann ich jedoch sagen, dass z.B. VMWare oder VirtualBox in der Vergangenheit jedoch weniger Kompatibilitätsprobleme zeigten als z.B. HyperV...Warum auch immer?

mrtux