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Microsoft Lizenzüberprüfung - Rechtlich absichern

Hallo,

bei unserem Unternehmen wird eine Microsoft Lizenzüberprüfung von Microsoft durchgeführt.

Wir haben bisher schon alle Lizenznacheweise für die Server und Cals sowie Office Produkten mit den Original-Lizenzaufklebern nachgewiesen.

Microsoft fordert nun natürlich die Originalrechnungen dazu. Diese haben wir, teils von Shops die gebrauchte Lizenzen weiterverkaufen zum Beispiel von usedSoft.

Nun akzeptiert Microsoft diese Lizenzen nur, wenn der Erstbesitzer diese Lizenzen mit einem Nachweis abgegeben hat.

Kann ich mich nun irgendwie rechtlich absichern, damit ich beim Scheitern einer Lizenzüberprüfung vor Gericht muss bzw. das ich keine Strafkosten zahlen muss.

Logischerweise ist Microsoft im Recht, aber da die Lizenzen damals von meinem Vorgänger gepflegt wurden, möchte ich keinen rechlichen Streit von Microsoft. Das Unternehmen haftet natürlich für keine nachweisbaren Lizenzen. Aber ich möchte als IT-Administrator nicht beschuldigt werden.

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Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Jan 20, 2016 updated at 11:48:21 (UTC)
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Zitat von @staybb:

Microsoft fordert nun natürlich die Originalrechnungen dazu. Diese haben wir, teils von Shops die gebrauchte Lizenzen weiterverkaufen zum Beispiel von usedSoft.

Nun akzeptiert Microsoft diese Lizenzen nur, wenn der Erstbesitzer diese Lizenzen mit einem Nachweis abgegeben hat.



Moin,

IANAL, aber was MS fordert und was deutsches Recht ist, sind zwei paar Stiefel.MS sagt selbst. Imho sollte das COA reichen. Aber frag nochmal einen Rechntsverdreher Deiner Wahl.


Kann ich mich nun irgendwie rechtlich absichern, damit ich beim Scheitern einer Lizenzüberprüfung vor Gericht muss bzw. das ich keine Strafkosten zahlen muss.

Auch wenn MS damit nicht glücklich ist, heißt das noch malge nicht, daß die damit vor Gericht durchkommen.


Logischerweise ist Microsoft im Recht, ...

Wieso logischerweise? Man köntne zwar sagen MS ist imemr im Recht, aber es zeigt sich, daß manches davon nur ein feuchter Traum ist.

aber da die Lizenzen damals von meinem Vorgänger gepflegt wurden, möchte ich keinen rechlichen Streit von Microsoft. Das Unternehmen haftet natürlich für keine nachweisbaren Lizenzen. Aber ich möchte als IT-Administrator nicht beschuldigt werden.

Solange Ihr die Lieznzen als COA/Medium gekauft habt und eine rechnung vorweisen könnt (wobei das in imho MS nichts angeht, ob man eine Rechnung hat oder die Lizenzen geschenkt bekommen hat) ist es imho unerheblich ob der Vorbesitzer irgendeine Wisch unterschrieben hat.

Was anderes ist es, wenn es lektronische Lizenzen sind, für die es keinen Lieznzdokument/COAs gibt, sonern die nur üebr Rechnung "weitergegeben" werden.

lks

PS. Wie ich schon einleitend sagte, bin ich kein Rechtsverdreher, daher ist das alles nur meine persönliche Meinung, beruhend auf meiner über 35-jährigen Erfahrungmit IT.
Member: Chonta
Chonta Jan 20, 2016 at 11:48:02 (UTC)
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Hallo,

Kann ich mich nun irgendwie rechtlich absichern,
Frag einen Anwalt nach Rechtssicherheit face-smile Im Forum kann und darf Dir dazu keiner was sagen.

das ich keine Strafkosten zahlen muss.
Bist Du der Geschäftsführer?


Logischerweise ist Microsoft im Recht
Das kommt drauf an. Sied ihr unterlizensiert oder verwendet Raubkopien?
Im Zweifel einen Anwalt einschalten.

Ich würde davon ausgehen, wenn Ihr Rechnungen für die Lizenzen habt und nachweisen könnt von wo die her sind und auch nicht unterlizensiert seid, solltet ihr sicher sein.
Wenn die Lizenzen aus dubiosen Quellen (PC-Fritz) stammen muss geklärt werden ob es ein echter lizenzkey, der auch von euch verwendet werden darf ist oder nicht, aber das Muss MS ja nachweisen das der Key falsch ist.

Ob die Software gebraucht gekauft wurde oder nicht spielt keine Rolle. Aber wie gesagt Anwalt face-smile

Gruß

Chonta
Member: DerWoWusste
DerWoWusste Jan 20, 2016 at 12:11:03 (UTC)
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Hi.

Wieso solltest Du belangt werden, wenn Du nicht einmal der Einkäufer warst? Ich denke nicht, dass die Verwendung der Lizenzen, über deren Herkunft Du nichts Böses hast annehmen müssen, allein strafbar ist. Da wird entweder der GF oder der Einkäufer herhalten müssen, je nachdem, wie es genau ablief, aber nicht Du. Nichts verpflichtet dich dazu, bereits vorhandene Lizenznummern zu hinterfragen.
Aber, siehe LKS: https://en.wikipedia.org/wiki/IANAL
Mitglied: 117471
117471 Jan 20, 2016 at 12:33:49 (UTC)
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Ich habe gerade diese Frage vor einigen Tagen bei einem Anbieter, über den wir gebrauchte Software kaufen, platziert.

Laut dessen Erfahrung "reicht eine Excel-Tabelle, in der die Lizenzen und die dazugehörigen PCs / Geräte aufgelistet sind".

Falls Microsoft das nicht akzeptiert, sollen wir uns mit dem Anbieter in Verbindung setzen. Allerdings haben wir auch zu jedem Einkauf eine E-Mail mit dem Lizenzschlüssel als "Einkaufsbestätigung".
Member: Radioflyer
Radioflyer Jan 20, 2016 updated at 16:36:14 (UTC)
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Hi,

Lizenzen die nicht nur gebraucht ordentlich verkauft wurden sondern auch im Lizenzportal
umgetragen wurden, erscheinen dann auch in dem Portal auf Deiner Lizenzübersicht,
ansonsten kann ich mich dem nur anschließen, dass nicht jede Behauptung von irgendwem
relevant ist.

Wenn Du den ZickZack Kurs der verschiedenen Gerichtsurteile beurteilen wolltest, dann geh zum Profi.

Wie sind die überhaupt zur Prüfung gekommen? Das geht eigentlich nur bei Enterprise, das andere
ist doch eher eine freundliche Bitte zur Unterstützung (halt eben nicht so formuliert).

Viel Erfolg, gerade wenn ihr ehrlicher Kunde seit sollte das bei der Prüfung im Vordergrund stehen.

RF
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Jan 20, 2016 updated at 14:24:59 (UTC)
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Noch ein wenig Lektüre. Google hat da übrigens noch viel mehr dazu.

Zitat aus dem obigen Artikel:

Auch Auditoren sind Menschen…
…das heißt, sie müssen sich an bestimmte Regeln halten. Besucht ein Auditor Ihr Unternehmen bedeutet das nicht, dass er Ihr gesamtes Software-Portfolio durchleuchten darf. Denn einem Audit dürfen nur solche Produkte unterzogen werden, die auch über den auditierten Vertrag erworben wurden. Für Microsoft-Produkte heißt das zum Beispiel: Für OEM-Software und Paketprodukte besteht keine Prüfungsberechtigung! Erst wenn Sie diese zusätzlich mit Updatelizenzen (aus Volumenlizenzverträgen) ausstatten, wandeln sie sich zu einer Volumenlizenz. Nur dann hat Microsoft das Recht, diese Lizenzen zu überprüfen.

lks
Member: Chonta
Chonta Jan 26, 2016 at 16:04:17 (UTC)
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Hallo,

MS überprüft alle die Volumenlizenzen bei denen haben.
Und dan wollen die alles wissen und Du darfst deren Audit ausfüllen.

Gruß

Chonta
Member: Radioflyer
Radioflyer Jan 26, 2016 updated at 16:21:15 (UTC)
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Hallo,

MS überprüft alle die Volumenlizenzen bei denen haben.
Und dan wollen die alles wissen und Du darfst deren Audit ausfüllen.

dürfen die, dafür haben die das Onlineportal. In die Firma kommen und dort Daten erheben
ist nach meinem Verständnis eine freiwillige Sache. Es sei die Staatsanwaltschaft kommt mit.

Aber wie gesagt, genaueres wissen die Juristen...

ciao, RF