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Mikrotik WLAN-Antenne für ein Gästehaus

Ich grüße Euch!

Meine Eltern betreiben ein Gästehaus und haben sich notgedrungen entschlossen das WLAN den Gästen anzubieten. So ne Art Hotspot bzw. Gäste-WLAN. Nun suche ich eine passende Mikrotik WLAN-Antenne dazu und brauche Rat. Das Haus ist ca. 50m lang und 8m breit und hat 2 Stockwerke. Die Antenne will ich irgendwo draußen aufstellen, muss also Witterungsbeständig sein. Habt Ihr da nen Rat für mich was ich nehmen soll, am besten aus dem Hause MikroTik? Und wenn diese noch für Hotspots konfigurierbar wäre, dann wäre ich mega happy.

Gruß

Content-Key: 337204

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Printed on: April 18, 2024 at 04:04 o'clock

Member: Pjordorf
Pjordorf May 09, 2017 at 12:25:25 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @KleinProfi:
Nun suche ich eine passende Mikrotik WLAN-Antenne dazu
https://www.wlan-shop24.de/WLAN-Antennen

Die Antenne will ich irgendwo draußen aufstellen
Nur die Antenne oder auch den Sender bzw. Empfänger bzw. den Access Point? Wie lang soll denn dein Antennenkabel werden? Blitzschutz?

Und wenn diese noch für Hotspots konfigurierbar wäre, dann wäre ich mega happy.
Einer Antenne ist es wurscht wer als Hersteller dahinter hängt ebenso ob die als Hotspot, Gastnetz oder Bilderhaken verwendet wird. Das ist im einfachsten fall nur ein stück Draht. Eine Antenne wird durch dessen Bauform und anbringung konfiguriert. Dein Access Point konfigurierst du und damit das was es darstellen soll. Ein Hotspot ist eventuell anders konfiguriert als ein Access Point der ein Gastnetz aufbauen soll.

Wieso soll die Antenne draussen stehen?
Woraus besteht das Gästehaus?
In welcher höhe soll die Antenne stehen?
Willst du gerichtete Antennen einsetzen?

Gruß,
Peter
Member: KleinProfi
KleinProfi May 09, 2017 updated at 12:47:11 (UTC)
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Woraus das Gästehaus besteht ist mir nicht bekannt, aber ich nehme an aus ganz normalen Ziegelsteinen. Die Antenne kann auch innen stehen, es kommt nur auf die Halterung an, wenn ich viel bohren muss, dann lieber draußen auf einer Stange oder so. Die Höhe und wie es gerichtet werden soll entnehme ich aus der Anleitung, so habe ich zumindest bis jetzt gedacht.

Wie wird das Signal an die Antenne eingespeist, geht ein LAN-Kabel?
Member: Pjordorf
Pjordorf May 09, 2017 at 13:30:53 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @KleinProfi:
dann lieber draußen auf einer Stange oder so.
Das ist kein Papagei.

Die Höhe und wie es gerichtet werden soll entnehme ich aus der Anleitung, so habe ich zumindest bis jetzt gedacht.
Erst wird geplannt welcher Art die Antenne werden soll, dann gekauft. Soll es ein Omnidirektional werden kannst du nur zwischen Senkrecht und waagerecht wählen. Waagegerecht macht kaum Sinn denn du willst ja nicht in die Höhe oder Tiefe abstrahlen bzw. von dort Empfangen. Und bei Senkrecht ist es egal wie die die drehst. Ist schlimmstenfalls eh nur ein Draht. Also willst du Sektional oder PanelAntennen. Der Öffnungswinkel ist von sehr Schmal bis zu ca. 160 Grad pro Panel. Wer mehr will muss dann mehre Panels verwenden. Nimmst du eine mit z.B. 90 Grad bekommst du zwar eine höhere Verstärung und Empfang (Die DBi Zahl sagt es dir) aber du musst dann schon dir genau ausrechen (planen) wo die Antennen platziert werden muss.


http://www.wimo.de/wlan-richtantennen-aussen_d.html
https://www.wlan-shop24.de/

Wie wird das Signal an die Antenne eingespeist, geht ein LAN-Kabel?
face-smile Nein. face-smile Da wird Koaxialkabel verwendet sowie HF taugliche Stecker und Buchsen. Dann ist noch der Wellenwiderstand (50, 60 ,75 90 Ohm) zu beachten damit es zu keiner Fehlanpassung kommt sowie welche Verluste (Dämpfung ich pro Meter haben darf unter beachtung der Verluste jeglicher Steckverbindung (Stecker / Buchsen usw.). HF ist da äußerst empfindlich.

Gruß,
Peter
Member: KleinProfi
KleinProfi May 09, 2017 at 13:44:57 (UTC)
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Das ist ja eine ganze Wissenschaft hier... kannst Du mir vielleicht irgendwas empfehlen, was maximal einfach und gut funktioniert?
Member: Pjordorf
Pjordorf May 09, 2017 at 14:07:03 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @KleinProfi:
kannst Du mir vielleicht irgendwas empfehlen, was maximal einfach und gut funktioniert?
FritzBox
NetGear
TP-Link
DD-WRT
Ubiquiti Unify
Lancom
Cisco
Aruba
usw.

Schau mal hier https://www.ubnt.com/products/#unifi
Kaufen kannst du hier http://varia-store.com/Hardware/UBIQUITI-Networks:::637_734.html oder hier https://shop.omg.de/ubiquiti-networks/ oder wo auch immer du willst.

Irgendwann hast viel zeit investiert und sowviele Gerätschaften getestet das du dein eigene grosse EdelSchrott sammlung zum Bringhof bringst. face-smile Vielleicht jemand holen der es kann?

Gruß,
Peter
Member: aqui
aqui May 09, 2017 at 16:36:28 (UTC)
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Nun suche ich eine passende Mikrotik WLAN-Antenne
Nur nochmal dumm nachgefragt: Du suchst eine einfache, passive Antenne die an den Router angeschlossen werden kann ??
Also sowas wie das hier:
https://www.wimo.com/uebersicht-wlan-antennen_2_d.html
Mit einer einfachen "Antenne" kann man KEIN WLAN aufbauen, geschweige denn ein Captive Portal für Gäste !
Dafür benötigst du einen WLAN Accesspoint. Idealerweise mit einem Captive Portal was der Mikrotik hat:
http://www.mikrotik.com.my/hotspot-server-with-captive-portal-and-walle ...

Ansonsten findest du alles zum Thema Captive Portal und Gäste WLAN wie immer in diesem Forums Tutorial:
WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)
Bzw. auch in weiterführenden Threads:
VLAN Installation und Routing mit pfSense, Mikrotik, DD-WRT oder Cisco RV Routern
und
Voucher für pfSense online verwalten und optional Voucher per SMS verschicken

Bedenke das in Deutschland die Störerhaftung gilt und du ein User Tracking machen solltest um die rechtlich abzusichern wenn Gäste Straftaten über den Anschluss begehen sollten.
Member: departure69
departure69 May 10, 2017 updated at 08:29:22 (UTC)
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Bedenke das in Deutschland die Störerhaftung gilt und du ein User Tracking machen solltest um die rechtlich abzusichern wenn Gäste Straftaten über den Anschluss begehen sollten.

Nunja, die Störerhaftung im straf- und ordnungsrechtlichen Sinne (im Bezug auf Internet per WLAN für Dritte usw.) gibt es seit 2016 nicht mehr. Was aber im letzten Jahr danach immer noch (zu Recht) kritisiert wurde, ist, daß die privatrechtliche Unterlassungshaftung dadurch nicht weggefallen war (die berühmt berüchtigten anwaltlichen, kostenpflichtigen Mahnschreiben auf Unterlassung wg. Filesharing u. ä.). Aber auch diese Haftungsgründe sollen - vor kurzem - weggefallen sein (finde jetzt keine Quelle dazu).

Ich denke, daß ein Tracking zumindest der "klassischen" Störerhaftung wegen, die bis inkl. 2015 noch galt, nicht mehr notwendig ist.


Viele Grüße

von

departure69
Member: aqui
aqui May 10, 2017 updated at 09:33:13 (UTC)
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gibt es seit 2016 nicht mehr.
Guckst du besser hier:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-Ende-der-Stoererhaft ...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/WLAN-Bundesregierung-will-Stoere ...
Straf- und ordnungsrechtlich bist du also keinesfalls sicher und deshalb findest du auch keine Quelle.
Die Störerhaftung ist also weiter in D vollumfänglich aktiv.
Member: departure69
departure69 May 10, 2017 at 10:08:17 (UTC)
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Die Störerhaftung ist also weiter in D vollumfänglich aktiv

Nö, genau die, also die straf- und ordnungsrechtliche, schon gar nicht mehr, seit letztem Jahr.

Deine Links beschäftigen sich zu Recht mit dem "übriggebliebenen" Problem der zivilrechtlichen Unterlassungshaftung (Abmahnungen usw.), also alles abseits des straf- und ordnungsrechtlich zu sehenden "Störers". Und Dein erster Link verweist auf ausstehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Und die existiert nun seit ein paar Wochen. Seit diese existiert, gibt es einen neuen bundesdeutschen Gesetzentwurf, das zugrundeliegende Gesetz (hier: Telemediengesetz) soll nun dahingehend geändert werden, daß es auch zivilrechtliche Haftung (ich nenne sie "Unterlassungshaftung") nicht mehr geben soll:

http://mittelstand-tour.de/bitkom/org/noindex/Publikationen/2017/Positi ...

Was aus dem Entwurf wurde, hab' ich nicht mitbekommen, fest steht aber meine Erachtens derzeit schon, daß es:

- schon seit 2016 bei Internet über WLAN an Dritte keine straf- und ordnungsrechtliche Störerhaftung mehr gibt
- demnächst höchstwahrscheinlich, wenn der Gesetzesentwurf so beschlossen wird, auch keine zivilrechtliche "Unterlassungshaftung" (Abmahnungen & Co.) mehr gibt


So mein derzeitiger Eindruck, zumindest die halbe Strecke (Störerhaftung im straf- und ordnungsrechtlichen Sinne) ist geschafft. Zivilrecht? Abwarten.


Viele Grüße

von

departure69
Member: aqui
aqui May 10, 2017 updated at 10:57:16 (UTC)
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Nö, genau die, also die straf- und ordnungsrechtliche, schon gar nicht mehr, seit letztem Jahr.
Rechtlich gesehen falsch !
Lade einfach ein paar KiPos hoch und warte ab....
Du glaubst doch nicht wirklich im Ernst das das keine straf- und ordnungsrechtlichen Folgen für den Anschlussinhaber hat wenn der keinen Nachweis führen kann ?
Von Kinkerlitzchen wie Musik Abmahnungen mal nicht zu reden die aber auch Ärger machen können.
Das wäre dann zumindest recht weltfremd.
Member: departure69
departure69 May 10, 2017 updated at 12:18:36 (UTC)
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Lade einfach ein paar KiPos hoch und warte ab....
Du glaubst doch nicht wirklich im Ernst das das keine straf- und ordnungsrechtlichen Folgen für den Anschlussinhaber hat wenn der keinen Nachweis führen kann ?

Hhmmm, wahrscheinlich bliebe das nicht ohne Folgen, da hast Du vermutlich recht.

Trotzdem:

Die ganzen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen hierzu seit letztem Jahr sind also komplett Null- und Luftnummern und das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden? Alles aus der Luft gegriffen? Völlig ohne Bedeutung? Kann ich mir andererseits auch nicht vorstellen.

Wenn die Kripo wg. Kipo irgendwann vor der Tür stehen sollte, nur mal angenommen, dann können die die Logs unseres Lancom-Systems gerne haben. Da stehen Nutzungszeiten, Zieladressen und die Quell-MAC-Adressen der Nutzer drin. Wir haben aber keinerlei Aufzeichnungen darüber, wer namentlich und wann einen Voucher ausgedruckt bekommen hat. Der Kriminaler hat dann also eine lange Liste mit MAC-Adressen. Wie gesagt, kann er gerne haben, aber was will er damit anfangen?
Member: Pjordorf
Pjordorf May 10, 2017 at 13:39:08 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @departure69:
Die ganzen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen hierzu seit letztem Jahr sind also komplett Null- und Luftnummern und das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden? Alles aus der Luft gegriffen? Völlig ohne Bedeutung?
Auch die meisten Rechtsanwälte und Juristen blicken da nicht durch oder verstehen um was es überhaupt geht. Für die ist es wie eine Weihnachtstombola...

Wenn die Kripo wg. Kipo irgendwann vor der Tür stehen sollte, nur mal angenommen, dann können die die Logs unseres Lancom-Systems gerne haben.
Und wie erbringst du die Beweise das die Logs nicht selbst geschrieben wurden face-smile

Da stehen Nutzungszeiten, Zieladressen und die Quell-MAC-Adressen der Nutzer drin. Wir haben aber keinerlei Aufzeichnungen darüber, wer namentlich und wann einen Voucher ausgedruckt bekommen hat.
Ein Hotel oder Herberge oder Gästehaus kann es aber. Der Gast muss sich ja einschreiben und dazu wird auch dessen Personalausweis oder andere Dokumente Kopiert. 1 plus 1 = Du warst es. Mittlerweile ist das Gesetz das Lichtbildausweise nicht kopiert werden darf ja nicht mehr. Allerdings ein Kneipenwirt mit sein Hotspot eben von seinen (Bier)Gästen den Ausweis nicht verlangen oder Kopieren. Und Gäste die eine Firma Besuchen werden sich fragen ob die nicht irrtümlich i Tent City Prison bei Joe Arpaio gelandet sindface-smile

Der Kriminaler hat dann also eine lange Liste mit MAC-Adressen. Wie gesagt, kann er gerne haben, aber was will er damit anfangen?
Nach unserer Bürokratiepraxis sauber abheften und hoffen das irgendwann jemand doch das Klopapierersatz brauchenface-smile

Gruß,
Peter