penny.cilin
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Neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema "Überwachung am Arbeitsplatz: Wenn der Chef mitliest"

Auf Heise Newsticker wurde ein Bericht veröffentlich, welches negative Folgen für Arbeitnehmer haben kann.
So haben die Bundesrichter in ihrer Entscheidung festgelegt, dass Arbeitgeber recht frei darin sind, Videoaufnahmen vom Arbeitsplatz zu verwerten.

Heiseartikel: Überwachung am Arbeitsplatz: Wenn der Chef mitliest

Grundsätzlich gilt: Ohne Grund dürfen Arbeitgebern ihren Angestellten nicht bis ins Kleinste nachstellen. Hier gilt das Mittel der Verhältnismäßigkeit: Sind beispielsweise in einem Laden völlig offen und aus betrieblich nachvollziehbaren Gründen Überwachungskameras angebracht, können sich Angestellte nicht ohne weiteres auf ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht berufen. Installiert ein Chef hingegen eine versteckte Kamera, benötigt er zunächst ein guten Grund, und dann auch die grundsätzliche Zustimmung des Betriebsrats.

Gruss Penny

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Printed on: April 19, 2024 at 01:04 o'clock

Member: Kraemer
Kraemer Aug 29, 2018 at 09:22:35 (UTC)
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Zitat von @Penny.Cilin:
So haben die Bundesrichter in ihrer Entscheidung festgelegt, dass Arbeitgeber recht frei darin sind, Videoaufnahmen vom Arbeitsplatz zu verwerten.
ham'se nicht und steht da auch nicht.

Man muss allerdings auch dazu sagen, dass der Artikel extrem beschissen geschrieben ist.
Member: VGem-e
VGem-e Aug 29, 2018 at 09:35:53 (UTC)
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Moin,

tja, Dienst ist Dienst bleibt Dienst usw.

Und private Dinge machte ich früher überwiegend am Laptop und inzwischen (inkl. Onlinebanking) auf einem Tablet.

Gruß
Member: Herbrich19
Herbrich19 Aug 29, 2018 at 23:38:10 (UTC)
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Was mit mit einer Video Kamera im Serverraum? Das ist (Stichwort Datenschutz) ein triftiger Grund?

LG, J Herbrich