joetoe
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Räumlichkeit für Serverschrank

Moin.

In einem Gebäude soll die Netzwerkverkabelung überarbeitet werden. Derzeit sind im viel zu kleinen Anschlussraum eine FritzBox und einige Switche an die Wand getackert, ein Rechner hängt über der Tür. Hier gibt definitiv keinen Platz für einen 19"-Schrank.

Bei der Begehung hat der Elektriker einen neuen Platz für den Serverschrank im Gebäude gefunden. In einer Ecke (Betonaußenwand, auf Zwischendecke/Holzkonstruktion) gibt es genügend Platz, um einen Raum (angedacht sind ca. 1,5m Breite, 2,5m Tiefe und 2,40m Höhe) abzutrennen und abschließbar zu machen.
Untergebracht werden sollen vorerst ein Router, ein Paar Switche, DECT-Manager usw. Wegen der Wärmeentwicklung mache ich mir wenig Sorgen. Der Raum soll zwar nur eine einfache Zwangsbelüftung bekommen, es sollen aber auch keine Server hinein kommen.

Vom Elektriker wurde nach E30 gefragt, die Antwort bin ich ihm noch schuldig. Wie gestalte ich den Raum? Was gibt es dabei versicherungstechnisch zu beachten?

Gruß
JoeToe

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Mitglied: 2423392070
2423392070 27.06.2022 um 12:24:42 Uhr
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Ich kenne deinen Elektriker nicht, aber meistens macht es Sinn wenn Elektriker Kabel anschließen, mehr nicht.

Ich würde wenigstens eine Vorbereitung für den Belüftung oder Kühlung vorsehen y weil's auch die genannten Geräte genug Verlustleistung haben den Kabuff zu erwärmen. Und die Zukunft ist ja noch völlig unklar.

Bezüglich deiner Versicherung kann hier keiner was sagen.
Wir haben eine private Gruppenversicherung und jährlich Besuch vom gesetzlichen Unfallversicherer. Der guckt sich mit Vorliebe dir Kabuffs an, wegen der multitalentierten Elektriker.
Mitglied: radiogugu
radiogugu 27.06.2022 um 12:40:51 Uhr
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Hi.

Eure Versicherung wird dir wahrscheinlich vorschreiben, was alles zu tun ist.

Im schlimmsten Fall sagt dir eine nette Dame oder ein netter Herr, dass du da keinen Serverraum hinstellen darfst.
Es muss ein Brandabschnitt her und eine F90 Feuerwiderstandsklasse erfüllt werden.

Kann kompliziert werden, muss es aber nicht.

Zitat von @2423392070:
Ich kenne deinen Elektriker nicht, aber meistens macht es Sinn wenn Elektriker Kabel anschließen, mehr nicht.

+1

Ich würde wenigstens eine Vorbereitung für den Belüftung oder Kühlung vorsehen y weil's auch die genannten Geräte genug Verlustleistung haben den Kabuff zu erwärmen. Und die Zukunft ist ja noch völlig unklar.

+1

Wir haben eine private Gruppenversicherung und jährlich Besuch vom gesetzlichen Unfallversicherer. Der guckt sich mit Vorliebe dir Kabuffs an, wegen der multitalentierten Elektriker.

YMMD face-smile

Gruß
Marc
Mitglied: kreuzberger
kreuzberger 27.06.2022 um 12:42:01 Uhr
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Mitglied: Visucius
Visucius 27.06.2022 um 12:57:15 Uhr
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Mitglied: chiefteddy
Lösung chiefteddy 27.06.2022 um 13:18:17 Uhr
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Hallo,

warum willst du denn einen 19"-Schrank für Netzwerk-Infrastruktur in irgendein Kabuff stellen???

Bei der richtigen Auswahl des Schranks kann dieser auch frei auf einem öffentlich zugänglichen Flur stehen, ohne das Zugriffsschutz usw. darunter leiden.

Lüftung und Kühlung ist ebenfalls problemlos möglich.

Und bei der Brandlast ist es weniger der Schrank als die Kabelbäume, die das Problem darstellen.

Und feuersichere Schränke gibt es selbstverständlich auch.

Warum also die Einhausung des Netzwerkschrankes?

Jürgen

PS In der alten Hauptfeuerwache meiner Heimatstadt (250T Einwohner) standen solche Netzwerkschränke mit Glastür auf jedem Flur in dem Altbau. Anders konnte die IT-Nachrüstung gar nicht realisiert werden.
Mitglied: 2423392070
2423392070 27.06.2022 um 13:32:24 Uhr
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Zitat von @chiefteddy:

Hallo,

warum willst du denn einen 19"-Schrank für Netzwerk-Infrastruktur in irgendein Kabuff stellen???

Bei der richtigen Auswahl des Schranks kann dieser auch frei auf einem öffentlich zugänglichen Flur stehen, ohne das Zugriffsschutz usw. darunter leiden.

Lüftung und Kühlung ist ebenfalls problemlos möglich.

Und bei der Brandlast ist es weniger der Schrank als die Kabelbäume, die das Problem darstellen.

Und feuersichere Schränke gibt es selbstverständlich auch.

Warum also die Einhausung des Netzwerkschrankes?

Jürgen

PS In der alten Hauptfeuerwache meiner Heimatstadt (250T Einwohner) standen solche Netzwerkschränke mit Glastür auf jedem Flur in dem Altbau. Anders konnte die IT-Nachrüstung gar nicht realisiert werden.

Ja, sehe ich auch so. Man kann das alles pragmatisch lösen, wenn die entsprechenden Infos vorliegen.
Es wird hier immer gerne auf normativen und gesetzliche Anforderungen ganz pauschal verwiesen oder hinterfragt, als wäre das alle in jedem Fall verpflichtend.

Und wie gesagt, Warnung vor dem Elektriker!
Wir hatten früher einen Elektrischen Norbert, der war unter anderem mutig.
Dann wurden verpflichtend die EFKs eingeführt und heute bin ich froh darüber.
Die pragmatischen Lösungen sind die Besten.
Mitglied: kreuzberger
kreuzberger 27.06.2022 um 13:39:30 Uhr
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jaja, das BSI ist dich nur eine Quasselbude, das braucht kein Mensch.

Für Öffentliche Einrichtungen und Behörden ist das, was das BSI sagt soweit ich weiß bindend.
Für private unternehmen eben nicht.

ABER:

Im Einbruchsfall, Brandfall, etc. (Was auch immer für ein Mist passiert) kommt dann die Frage nach der entsprechenden Versicherung. Und die sagt im Zweifel auch mal: „Das was ihr da macht war grob fahrlässig. Im BSI steht alles zu lesen, was man wissen und umsetzen sollte. Da ihr das nicht beachtet hattet zahlen wir nichts.“

Niemand hier hat behauptet, dass ALLES umzusetzen ist. Besonders in Altbauten ist das oft gar nicht machbar. Aber man sollte schon mal wissen/gelesen haben, was das BSI so schreibt.
Einen Serverschrank in den Durchgang stellen geht schon mal gar nicht.

Kreuzberger
Mitglied: Visucius
Visucius 27.06.2022 um 13:45:38 Uhr
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Immer dieses s/w Unterstellungen.

Darum gehts doch gar nicht. Nur muss er doch für 2 Switche und nen Router keine RZ-Vorgaben einhalten. Und selbst BSI hat da auch abgespeckte Varianten.
Mitglied: tikayevent
tikayevent 27.06.2022 um 13:48:26 Uhr
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E30 kommt in diesem Fall gar nicht zum Tragen. Du wirst für das bisschen Technik keinen Funktionserhalt benötigen. Das braucht man für Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, Entrauchungsanlagen, Feuerwehraufzüge, aber nicht für die IT.

Sicher, dass die Frage nach E30 war und nicht nach F30, T30 oder K30? F30 bezieht sich darauf, dass eine Wand im Brandfall unter bestimmten Voraussetzungen 30 Minuten lang hält. T30 bezieht sich dann nicht auf die Wand sondern die Tür und K30 ist nicht ganz ernst gemeint und beschreibt den Türkeil, der eine T30-Tür mindestens 30 Minuten davon abhält zu funktionieren.

Da du in deinem Fall scheinbar keine Daten vor Ort hast, kannst du auf Brandschutzeigenschaften der Umgebung verzichten. Im Brandfall ist die Technik zwar weg, aber es kommt zu keinem Datenverlust.

Sollten dort wichtige Unternehmensdaten oder Backups derer liegen, ist F30 zu wenig, hier sollte man dann die zuständige Versicherung fragen und eher auf F90 gehen. Backups sollten aber eh immer weit weg von den Produktivdaten liegen, dass ein Brand gar nicht erst die Chance hat, dadran zu kommen (nicht im selben Gebäude als Richtwert).
Mitglied: maretz
maretz 27.06.2022 um 13:54:36 Uhr
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Ich würde mir da lediglich Sorgen um die Hardware wg. Überhitzung machen. Selbst 1-2 Switches (ggf. mit red. Netzteil, PoE,...) können so einen Raum schon aufheizen wenn man lang genug wartet... Kann man machen, in dem Fall würde ich aber zumindest nen Monitoring über die Switches packen (oder nen Thermometer) was den Raum überwacht... Im BESTEN Fall brauchst es nicht, im dümmsten musst du halt die Tür ab und an aufmachen ;)
Mitglied: 2423392070
2423392070 27.06.2022 um 14:08:44 Uhr
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Zitat von @kreuzberger:

jaja, das BSI ist dich nur eine Quasselbude, das braucht kein Mensch.

Für Öffentliche Einrichtungen und Behörden ist das, was das BSI sagt soweit ich weiß bindend.
Für private unternehmen eben nicht.

Nichts was das BSI veröffentlicht ist bindend oder verpflichtent. Es kann dazu aber erklärt werden. Dazu müsste man aber Details kennen.


Zitat von @kreuzberger:

Einen Serverschrank in den Durchgang stellen geht schon mal gar nicht.

Kreuzberger

Warum soll das nicht möglich sein. Sicher nicht optimal oder das persönliche Wunschkonzert, aber zulässig und unzählige Male täglich umgesetzt.
Bei McDonald's steht der Polter in der Küche ohne besonderen Schutz.
Mitglied: ChriBo
ChriBo 27.06.2022 um 14:12:01 Uhr
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Hi,
wenn du diesen Raum als Serverraum definierst und bezeichnest solltest bzw. mußt du bei eurem Versicherer nachfragen was du wg. Brandschutz etc. zu beachten hast. Ggf. ärgert dich die Feuerwehr auch noch mit Auflagen.
das willst du aber nicht.
-
Definiere den Raum als EDV-Raum und gut ist.
Dann kann der Elektriker anhand der vorhandenen Brandabschnitte sehen ob und wo er die Kabelschotte brandschutztechnisch verschließen muß.

Gruß
CH
Mitglied: ukulele-7
ukulele-7 27.06.2022 um 14:57:55 Uhr
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+1 für einen ordentlichen Schrank, ohne extra Raum.

Zumal Trockenbau mittlerweile vermutlich teurer ist als jeder vernünftige Schrank.
Mitglied: kreuzberger
kreuzberger 27.06.2022 um 15:03:48 Uhr
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Wenn man den Serverschrank vor der Haustür aufstellt, oder auf einem Balkon, dann erübrigt sich Trockenbau auch.

Kreuzberger
Mitglied: 2423392070
2423392070 27.06.2022 um 15:07:12 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

+1 für einen ordentlichen Schrank, ohne extra Raum.

Zumal Trockenbau mittlerweile vermutlich teurer ist als jeder vernünftige Schrank.

Sowas ähnliches haben wir in unserem Werk in der Tschechischen Republik und das ist nie hinterfragt worden und hat Charme.

https://www.windowspro.de/news/tresor-fuer-it-systeme-kompaktrechenzentr ...
Mitglied: Visucius
Visucius 27.06.2022 um 15:08:00 Uhr
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Irgendwie scheinen gerade alle etwas "überhitzt"?!

Springt mal in den See oder in den - natürlich klimatisierten, BSI-konformen - Serverraum!
Mitglied: chiefteddy
chiefteddy 27.06.2022 um 15:51:49 Uhr
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Hallo,
es hat Vorteile, wenn man in einer Firma arbeitet, die Klimaanlagen installiert. Da ist nicht nur der Serverraum mit einer Klimatisierung ausgestattet. 🥶

Jürgen
Mitglied: JoeToe
JoeToe 29.06.2022 um 15:42:59 Uhr
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Moin.

Danke für die Hilfe. Intern macht der freistehende Schrank das Rennen.

@2423392070:
Ich kenne deinen Elektriker nicht, aber meistens macht es Sinn wenn Elektriker Kabel anschließen, mehr nicht.
...
Und wie gesagt, Warnung vor dem Elektriker!
Mein Elektriker schickt geschulte MA, diese kommen pünktlich, arbeiten mit passendem Werkzeug und hinterlassen Messprotokolle.
Erzähl mal, muss ja einiges schief gelaufen sein, dass du so allergisch auf die Berufsgruppe reagierst.

Gruß
JoeToe
Mitglied: chiefteddy
chiefteddy 29.06.2022 um 18:37:39 Uhr
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Hallo,

es muss ja einen Grund haben, dass man vor einigen Jahren die IT-Berufe kreiert hat. Und der IT-Systemelektroniker ist der "Strippenzieher" unter den IT-Berufen. Wenn ein Elektriker in seiner Ausbildung auch Netzwerkverkabelung lernt, ist das eher die Ausnahme.

Und ja, ich habe auch schon die gruselichsten Erfahrungen mit Elektriker in der IT gemacht.

Jürgen

PS. Ich bin gelernter Elektro-Ingenieur. Ich weiß also, wovon ich rede.
Mitglied: magicteddy
magicteddy 29.06.2022 um 19:00:01 Uhr
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Moin,

spielen Fluchtwege in der Planung eine Rolle?
Hier hat so ein fachlich komplett inkompetenter Planer einen Netzwerkschrank in einen Fluchtweg gebaut. Das ging eine ganze Weile (fast 20 Jahre) gut bis eine Begehung durch einen SV stattgefunden hat: Der Schrank muss dort weg. Einhausen geht nicht da dann der Fluchtweg zu eng wird...
Mitglied: chiefteddy
chiefteddy 29.06.2022 um 19:17:16 Uhr
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Hallo,

bei Fluchtwegen ist eher der Kabelbaum der Netzwerkkabel das Problem.
Für einen Netzwerkschrank findet sich schon eine Ecke, die nicht zum Fluchtweg gehört. Aber die Kabel so zu führen, dass die Brandlast im Fluchtweg nicht erhöht wird, ist schon eine Herausforderung.
Mal so die Kabelage an der Decke des Flurs im Bürogebäude unter der abgehängten Decke langführen, ist nicht!

Jürgen
Mitglied: 2423392070
2423392070 29.06.2022 um 19:20:43 Uhr
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Zitat von @chiefteddy:

Hallo,

es muss ja einen Grund haben, dass man vor einigen Jahren die IT-Berufe kreiert hat. Und der IT-Systemelektroniker ist der "Strippenzieher" unter den IT-Berufen. Wenn ein Elektriker in seiner Ausbildung auch Netzwerkverkabelung lernt, ist das eher die Ausnahme.

Und ja, ich habe auch schon die gruselichsten Erfahrungen mit Elektriker in der IT gemacht.

Jürgen

PS. Ich bin gelernter Elektro-Ingenieur. Ich weiß also, wovon ich rede.

Die Ausnahme bestätigt aber das Vorurteil.

Wir bauen eine neue Produktion. 240m meter lang, 60 breit und 14 hoch.
Der "Elektriker" bietet drei Netzknoten in Form von 42HE Rittal-Schränken an für 310k Euro.
Der IT-ler beitet 19 kleine Schränke und einen Großen an, für 190k Euro.

Der Unterschied ist, dass der "Elektriker" es gewohnt ist mit Hubbühnen und mehreren Teams die dicken Tampen auf den Trassen zu verlegen, währenddessen der IT da keinen Bock drauf hat den ganzen Aufwand zu betreiben.
Ich habe hier viele Projekte geerbt, die zezntrale Schränke fast voll mit Patchpanelen haben die im Mittel nur zu wenigen Prozent belegt sind. Am Emde hat man einfach nur hunderte Stunden für Kabeleinziehhelfer ausgegeben und eine Tonne Kupfer verbaut.

Sicher ein Extrem, aber auch ein Bespiel für Spezialisierung.
Mitglied: ukulele-7
ukulele-7 30.06.2022 um 10:13:34 Uhr
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Zitat von @chiefteddy:
es muss ja einen Grund haben, dass man vor einigen Jahren die IT-Berufe kreiert hat. Und der IT-Systemelektroniker ist der "Strippenzieher" unter den IT-Berufen. Wenn ein Elektriker in seiner Ausbildung auch Netzwerkverkabelung lernt, ist das eher die Ausnahme.

PS. Ich bin gelernter Elektro-Ingenieur. Ich weiß also, wovon ich rede.
Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und ich weiß nicht wovon du redest face-smile

Klar kann ich ein Kabel auflegen aber erstmal werden die IT-Berufe schulisch gar nicht wirklich differenziert und ich kenne keinen ITler der hauptberuflich Strippen zieht, das machen immer die Elektriker.
Mitglied: chiefteddy
chiefteddy 30.06.2022 um 11:48:43 Uhr
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Hallo @ukulele-7,

wenn du nicht weißt, was der Berufsinhalt eines IT-Systemelektronikers ist, solltest du vielleicht man in die entsprechenden Bundesgesetze schauen:

https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/regulati ...

Der IT-Systemelektroniker ist der "Elektriker" unter den IT-Berufen. Er ist der einzige Abschluss, der als Elektro-Fachkraft EFK - mit allen Rechten und Pflichten - gilt.

https://www.elektrofachkraft.de/azubis-unter-strom/fachbeitraege/der-dua ...

"Der IT-System-Elektroniker bzw. die IT-System-Elektronikerin stellen das berufliche Bindeglied zwischen IT-Anlagen und Netzwerken einerseits und den elektrotechnischen Systemen andererseits dar."

"Der IT-System-Elektroniker bzw. die IT-System-Elektronikerin gelten damit als Elektrofachkräfte (EFKs), auch wenn der Begriff nicht explizit im Abschlusszeugnis auftaucht. "

Die starke Orientierung auf Elektrotechnik schlägt sich natürlich auch auf die Ausbildungsinhalte nieder!
Wenn ein IT-Systemelektroniker als EFK gilt und somit in weiten Bereichen das gleiche darf wie ein "Elektriker", dann muss er auch das gleiche wissen und können, wie ein "Elektriker"!

https://www.ihk.de/magdeburg/bildung/ausbildung-2-/berufe-von-a-z/it-sys ...
https://www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/duale-berufsausbildung/dow ...

https://www.elektrofachkraft.de/azubis-unter-strom/fachbeitraege/der-dua ...

"- Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen;
- Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen;
- Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen der
Informationstechnik und an deren Infrastruktur;
- Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen der Informationstechnik und
an deren Infrastruktur;
- Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen
der Informationstechnik und mit deren Infrastruktur;
- IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen;
- Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung;
- Prüfen der elektrischen Sicherheit von IT-Geräten und Betriebsmitteln;
- Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts-
und Leistungsprozessen;
- Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen;
- Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen;
- Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen;
- Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen;
- Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz.“

Viele der oben genannten Tätigkeiten setzen zwingend die Einstufung als EFK voraus.

Wenn in deiner Ausbildung die Elektrotechnik zu kurz kam, hat dein Ausbildungsbetrieb und/oder die Aufsicht der Kammer versagt.

Ich habe viele Jahre IT-Systemelektroniker, IT-Fachinformatiker-Systemintegration, Elektroniker- Betriebstechnik und Elektroniker- Automatisierungstechnik ausgebildet. Sowohl im theoretischen (schulichen-) Teil als auch als verantworticher Ausbilder in der berufspraktischen (betrieblichen) Ausbildung. Ich weiß also wovon ich schreibe.

Jürgen
Mitglied: ukulele-7
ukulele-7 30.06.2022 um 12:39:33 Uhr
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Mein Ausbilder war ein (kleines, günstiges) Systemhaus, wir haben wirklich fast alles gemacht aber sicherlich kein einziges Kabel bauseitig verlegt oder irgendwo angeschlossen. Das ging an den Elektriker, immer. Das will auch kein Kunde bezahlen.

Ich kenne durch meinen Beruf und die damalige Berufsschulklasse ein paar mit der selben Ausbildung, da verlegt keiner Kabel in seinem jetzigen Beruf.

Ich kenne beruflich auch ein paar Elektriker, die hingegen verlegen alle Kabel. Ich werd mal fragen ob einer davon auch IT-Systemelektroniker beschäftigt, ich habe da aber meine Zweifel.
Mitglied: Visucius
Visucius 30.06.2022 um 13:43:32 Uhr
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Weils hier gerade so schön hinpasst beim Schwan ähhh Kompetenzvergleich:

https://blog.fefe.de/?ts=9c4281e6
Mitglied: chiefteddy
chiefteddy 30.06.2022 um 13:59:04 Uhr
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Hallo @ukulele-7,

der zu vermittelnde Ausbildungsinhalt in einem anerkannten Lehrberuf ist in einem Bundesgesetz festgelegt. Die regionalen Kammern sind verpflichtet zu überprüfen, ob ein Ausbildungsbetrieb die personellen und technischen Voraussetzungen (Ausstattung) für die Durchführung der Ausbildung erfüllt.

Allein die messtechnische Ausstattung für eine Elektro-Ausbildung wird in der Regel ein "kleines, günstiges Systemhaus" überfordern. Und es müsste in dem Systemhaus oder in einer Kooperation mit einem anderen Betrieb eine EFK für die elektrotechnische Ausbildung zur Verfügung stehen. Hier hat meiner Meinung nach die zuständige Kammer bei der Erteilung der Ausbildungszulassung versagt.

Wenn jemand auf Grund seiner Ausbildung (und der fortlaufenden Weiterbildung) den Status einer EFK hat, dann darf er (fast) alles, was ein "klassischer Elektriker" auch darf: Die 5kW-USV mit Drehstromanschluss installieren und an der Unterverteilung anschließen, den 500W Lüftermotor anschließen, die komplette Elektroinstallation eines Serverraums incl. Schutzmaßnamen, Redundanz, Potentialausgleich und Überspannungsschutz planen und installieren.

Und wir sind uns doch hoffentlich einig, dass dazu Fachwissen im Bereich Elektrotechnik notwendig ist.?

Dieses Fachwissen erhält der IT-Systemelektroniker während seiner Ausbildung (siehe Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan). Und weil er diese Ausbildung erhält, ist er dann EFK (und behält dies Einstufung bei Einhaltung der vorgeschriebenen jährlichen Schulungen).

Und er darf dann auch die Elektroinstallation in (s)einen Einfamilienhaus machen.

Und selbstverständlich kann ein Elektriker sich durch Lehrgänge usw. die fachliche Qualifikation für die Installation von Datennetzen bzw. IT-Infrastruktur aneignen. (Das habe ich ja auch so gemacht). Aber Datennetze sind HF-Technik. Und das ist etwas anderes als eine Elektroinstallation von Steckdosen und Lampen.
Und nur weil eine Elektrofirma behauptet, sie kann auch Netzwerke installieren, heißt das noch lange nicht, dass sie das auch wirklich beherrscht. Ich habe da schon die gruselichsten Erfahrungen machen müssen.

Und die wenigsten machen am Ende ihres Berufslebens noch genau das, was sie mal gelernt haben.

Jürgen

PS Wieso bildet denn ein "kleines, günstiges Systemhaus" einen IT-Systemelektroniker aus, wenn es den gar nicht braucht und die notwendigen Voraussetzungen für die Ausbildung nicht erfüllen kann oder will? Dann wäre es doch sinnvoller gewesen, einen Fachinformatiker- Systemintegration auszubilden. Der hat keine fundierte E-Technik-Ausbildung und ist dann natürlich auch keine EFK.
Mitglied: ukulele-7
ukulele-7 30.06.2022 um 14:26:05 Uhr
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Zitat von @chiefteddy:

Wenn jemand auf Grund seiner Ausbildung (und der fortlaufenden Weiterbildung) den Status einer EFK hat, dann darf er (fast) alles, was ein "klassischer Elektriker" auch darf: Die 5kW-USV mit Drehstromanschluss installieren und an der Unterverteilung anschließen, den 500W Lüftermotor anschließen, die komplette Elektroinstallation eines Serverraums incl. Schutzmaßnamen, Redundanz, Potentialausgleich und Überspannungsschutz planen und installieren.
Ich erinnere mich nur noch bedingt, das ist ca. 15 Jahre her aber ich meine ich durfte das alles nicht. Das wurde nur als "Elektriker im Rahmen der Sicherheitsvorschriften" bezeichnet, also an die Steckdose durfte ich zumindest ran. Schulisch war das in etwa eine Doppelstunde.

PS Wieso bildet denn ein "kleines, günstiges Systemhaus" einen IT-Systemelektroniker aus, wenn es den gar nicht braucht und die notwendigen Voraussetzungen für die Ausbildung nicht erfüllen kann oder will? Dann wäre es doch sinnvoller gewesen, einen Fachinformatiker- Systemintegration auszubilden. Der hat keine fundierte E-Technik-Ausbildung und ist dann natürlich auch keine EFK.
Kann ich dir genau sagen: Jeder Ausbildungsbetrieb wurde gefördert, aber nur einmal pro Ausbildungsberuf gleichzeitig. Mein Kollege war IT-Systemintegrator, wir gingen in der Berufsschule in die selbe Klasse und haben im Betrieb die gleichen Dinge gemacht. Wir hatten auch alle Anwendungsentwickler in der Klasse, die hatten nur 2h pro 14 Tage eine andere Differenzierung. Am Ende war das mehr oder weniger eine Soße.

Vielleicht haben sich die Dinge geändert...
Mitglied: chiefteddy
chiefteddy 30.06.2022 um 17:14:26 Uhr
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Hallo @ukulele-7,

wir - das Unternehmen, in dem ich damals tätig war - war eines der erste privaten Bildungszentren, das im Rahmen der Erwachsenen-Qualifizierung Umschulungen in den IT-Berufen angeboten haben (etwa zur selben Zeit) Ich war damals Projektleiter und habe an Hand der Rahmenlehrpläne die Stundenpläne und Lehrinhalte für die 2jährige Umschulung zum IT-Systemelektroniker, IT-Fachinformatiker- Systemintegration und - Anwendungsentwicklung entwickelt. Ich weiß also recht gut, wie man diesen theoretischen Teil so gestaltet, dass auch was sinnvolles ´rüber kommt.
Unsere eigenen Lehrlinge, die ja in die öffentliche Berufsschule gehen mussten, klagten schon damals über den theoretischen Unterricht in der Berufsschule. Sie wollten viel lieber in unsere Umschulungsklassen gehen, weil der Unterricht viel interessanter und praxisnäher war. Das ging aber leider nicht.

Früher hieß es mal: Wer nichts wird, wird Wirt. Heute ist er Lehrer. (natürlich ist das so pauschal nicht richtig und vielfach stimmen die Rahmenbedingungen nicht - Vielleicht wäre es sinnvoller, mal ein 100 Mrd. Sondervermögen für die Bildung aufzulegen!) Fakt ist aber, dass die Qualität der schulischen Bildung und Ausbildung immer mehr zu wünschen übrig lässt.
Und wenn es dann nicht in den Betrieben engagierte Ausbilder geben würde, die es als ihre Berufsehre ansehen, aus den jungen Menschen noch vernünftige Facharbeiter zu machen, sähe es mit dem Wirtschaftsstandort Deutschland noch viel schlimmer aus.

Aber lassen wir das.

Jürgen
Mitglied: Stromer
Stromer 04.07.2022 um 11:22:39 Uhr
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Grundlagenbetrachtungen für "Neues in einem Gebäude"
Haftung nach § 823 BGB (Organisationshaftung/Organisationsverschulden)
Hauptverantwortlicher für die Festlegung der "Sache" ist der
- Unternehmer
- für den Bereich Elektro kann er eine "VEFK" (Verantwortliche Elektrofachkraft) benenen!

Wie wurde der geplante Aufstellplatz in der "aktuellen Baugenehmigung" festgelegt
BSP: Notwendiger Flur; Flucht und Rettungsweg.... (möglicher weise Nachtragsbaugesuch erforderlich!)

Stellungnahmen Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder Brandschutzbeauftragter

Gibt es Festlegungen seitens der an der Versicherung beteiligten Versicherer für
- Gebäude
- Inventar
- Feuer-Betriebsunterbrechung-Versicherung
- Festgelegte Fristen für Sachverständigenabnahmen von einer Versicherung

und weiter folgende betriebsbedingte Gegebenheiten!

stromer
Mitglied: Visucius
Visucius 04.07.2022 aktualisiert um 11:32:25 Uhr
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Ich sach ja: Dieses Land schafft sich ab.

Soll mir gerade Gedanken machen zu einem Büro in Rumänien. Der Inhaber erzählt mir nebenbei, dass ihm Internet innerhalb von 48 Std. „gelegt“ wurde …

Ich lass mir den Providerrouter fotografieren … Glasfaser! (500 MBit symmetrisch, wenn ich die Providerseite richtig interpretiere)

Aber macht nur: Ich würde ja mind. nen Bauantrag und ne Gefährdungsanalyse für nen Netzwerkschrank machen. Mit Sicherheitsbeauftragtem in dreifacher Ausfertigung für Corona-, Impfung- und Ferienvertretumg!

😂
Mitglied: tikayevent
tikayevent 04.07.2022 um 13:14:11 Uhr
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Leider sind solche Sachen immer Auslegungssache einer Person und stimmungsabhängig.

Es wird nicht auf den Menschenverstand gesetzt sondern auf Aussagen von Personen, die Angst um ihre Versicherungsprämien haben. Insbesondere im Brandschutz sind die Sachverständigen extrem schissig. Da werden dann einfachste Gebäude mit mehr Brandschutztechnik ausgestattet als Flughäfen.

Und die Grundlage dazu wird in Form von Normen von der Industrie und privatwirtschaftlichen Verbänden geschaffen.
Es gibt rechtliche Grundlagen für bestimmte Sachen, aber die sind so weich definiert, das man alles reininterpretieren kann. Dies erfolgt in der Regel durch Referenzierung auf Normen, die "frei veränderbar" sind.

Das einfachste ist, bei solchen kleinen Sachen, einfach zu bauen und abzuwarten. Wer fragt, muss damit rechnen, eine Antwort zu erhalten.
Mitglied: Stromer
Stromer 04.07.2022 um 14:29:42 Uhr
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Sie dürfen alles tun, nur nicht erwischen lassen.
Mitglied: JoeToe
JoeToe 05.07.2022 um 14:38:38 Uhr
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Moin.

Danke für die Hilfe.

Die Sache ist entschieden: es soll ein freistehender Schrank werden. Staubdicht und abschließbar, mit unauffälligem Äußeren. Aufgestellt in einem Raum ohne Publikumsverkehr, Fluchtwege werden nicht blockiert.

Gruß
JoeToe