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TÜV Pruefung (Pruefplakette) der elektrischen Geraete (Terminal, Monitor, Polylux) in einer Schule (BbS (Pflicht oder nicht)

Ist es eine Pflicht einer Schule elektrische Geräte prüfen zu lassen und sie dann mit eine Plakette zu versehen?

Muss wie bei einer Stadt (Verwaltung), bei eine Schule z.B. BbS (Berufsbildende Schule) die elektrischen Geräte mit einem Prüfsigel versehen werden. Wenn man sie prüfen muss, welche Konsequenzen drohen.

Danke für Ihre Antwort (wäre wichtig)

MfG. MG

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 01:03 Uhr

Mitglied: halbes-broetchen
halbes-broetchen 20.02.2006 um 19:05:14 Uhr
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Hallo MG,

ob da jetzt das Prüfsiegel drauf sein muss weiss ich nicht, was ich weiss ist das es eine jährliche (????) Prüfung gibt in der die Geräte von einer internen Abteilung oder externen Firma geprüft werden. Geprüft werden dabei die Sicherheit nach VDE 0100.
Das schlimmste was dir passieren kann ist das die Geräte der Prüfung nicht standt halten und deswegen nicht weiter betrieben werden dürfen. Ich denke genaueres kann dir da die Elektroinnung sagen.

Gruß´

halbes face-smile
Mitglied: kerbie
kerbie 21.02.2006 um 07:02:05 Uhr
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Bei ortsveränderlichen geräten ist es eine Jährliche Prüfung!.
Welche und ob Strafe droht kann ich dir nicht sagen, aber es ist zur allgemeinen sicherheit zu empfehlen diese Prüfungen durchzuführen.
Mitglied: Dr.Scatter
Dr.Scatter 21.02.2006 um 07:48:59 Uhr
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Ja, es ist Pflicht. Auch wenn es in mancherlei Hinsicht keinen Sinn macht. Bsp. Isolationsprüfung eines Monitorgehäuses. (Ohne bestandene Herstellerprüfung dürfte das Gerät erst gar nicht in den Umlauf.)
Ein Siegel wird bei bestandener Prüfung nicht vergeben, sondern es gilt die Prüfprotokolle sicher aufzubewahren.
Die Prüfung ist zwingend bei Firmen und öffentlichen Einrichtungen.
Hierbei geht es in erster Linie um den Versicherungsschutz.
Analog dazu gibt es im privaten Bereich den E-Check.
Im Schadensfall kann eine Versicherung den zu begleichenden Schaden ablehnen, wenn man keinen E-Check vorweisen kann.
Wenn jemand Ahnung hat von E-Technik und eine solche Prüfung mal mitbegleitet hat, weiß wie einfach es in Deutschland ist, Geld abzugreifen. Für Tätigkeiten oder "Prüfungen" die dem "Allgemeinwohl" dienen.
Ein Elektromeister sieht das natürlich nicht so.
Bei einem Gebäude welches 10 Jahre und älter ist find ich das i.O.. Bei Geräten ?????
Vorschriften, Vorschriften, Vorschriften!

Ich möchte hier aber keine Diskussion lostreten.
Mitglied: DimitriAndreadis
DimitriAndreadis 21.02.2006 um 10:32:02 Uhr
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Guten Tag zusammen!
wie schon erwähnt ist in Öffentlichen Einrichtungen und in Gebäuden mit wechselndem Personenkreis (Hotels, Restaurants, Büros, Praxen) vorgeschrieben eine Prüfung der el. Anlage nach (VBG4) BGV A2 (Als Normen DIN 0100,0105, 0113, 0404, 0413, 0701, 0702, 0751 und 0804) in gewissen Abständen durchzuführen. Dieses Zeitinterval ist im VDE Ordner für das Elektrotechniker Handwerk aufgelistet. Es gibt Situationen in denen alle 6 Monate sowie ein Jahr vorgeschrieben ist. Diese Prüfung kann von jedem Elektroinstallationsbetrieb durchgeführt werden. Ist dieser Betrieb auch Mitglied der Innung darf er diese Prüfung E-Check nennen. Das Ergebnis ist aber immer das gleiche. Es wird für jeden getesteten ortsveränderlichen Gegenstand sowie jeden Stromkreis eine Prüfung, siehe oben, durchgeführt und ein Prüfprotokoll erstellt. Dazu gibt es jeweils noch einen runden Aufkleber, mit oder ohne dem Wort E-Check, dass das nächste Prüfungsdatum trägt. Es ist nicht schwachsinnig diese Geräte alle zu prüfen, da durch den Gebrauch der Zustand sich verschlechtern kann, wie ein KFZ!
Ich habe hier versucht die Infos kurz aber Normgerecht wiederzugeben.
Zu meiner Person: Elektrotechniker Meister, TÜV Zert. Netzwerkspezialist, Microsoft Trainer
Mitglied: mghelp
mghelp 21.02.2006 um 14:23:45 Uhr
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Danke für eure Antworten hat mir weitergeholfen

MfG MG