slansky
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Windows 8.1 Pro virtualisieren

Hallo,

ich habe mal eine lizenztechnische Frage zu folgenden Problem:

- ich habe einen Rechner mit Windows 8.1 Pro (OEM). Diesen Rechner möchte ich mittels VM-Ware virtualisieren.

Da es allerdings eine OEM-Version ist darf ich das ja nicht. Wie bekomme ich den Rechner aber trotzdem virtualisiert und bleibe legal?

Danke!

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Member: horstvogel
horstvogel Oct 27, 2015 at 11:01:38 (UTC)
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Hallo slansky,
"hier wird Ihnen geholfen".
Das kostet richtig Geld, Du musst einen Volumenvertrag haben........
der Horst

http://www.microsoft.com/de-de/licensing/produktlizenzierung/virtualisi ...
Member: Chonta
Chonta Oct 27, 2015 at 11:02:01 (UTC)
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Hallo,

virtualisieren um auf dem selben Rechner damit zu arbeiten bzw. als Testumgebung?
Oder virtualisieren und als Virtualler Desktop anderen zur Verfügung stellen?

Das zweite ist NUR mit entsprechender extra Lizensierung möglich und wenn keine SA und VDI Lizensierung möglich ist, dann gehts nicht.
Das erste nun ja wer macht das nicht?

Im Zweifelsfall einen Fachanwalt fragen und dann hier posten face-smile

Gruß

Chonta
Member: horstvogel
horstvogel Oct 27, 2015 at 11:26:40 (UTC)
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Zitat von @Chonta:


Im Zweifelsfall einen Fachanwalt fragen und dann hier posten face-smile

Gruß

Chonta

Hallo Chonta, ist MS Lizensierung zwischenzeitlich eigentlich schon ein anerkannter Studiengang? face-wink
Member: Chonta
Chonta Oct 27, 2015 at 11:32:41 (UTC)
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Nope face-smile
Das Problem mit Microsoft ist, es hat gute int Interesannte Produkte, aber eine Lizenzpolitik zum davonlaufen....

Die reine Logik gebietet, ich kaufe eine Lizenz für ein OS und das kann ich dann entweder auf einem physischen Rechner installierne oder in einer VM, solange diese Lizenz nur auf einem Gerät/VM installiert ist sollte alles andere egal sein.....
ABER nein du darfst dies nicht, jenes nicht.....

Gruß

Chonta
Member: ashnod
ashnod Oct 27, 2015 at 11:35:02 (UTC)
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Die wichtigste Frage für mich ist ..... möchtest du das privat oder in einem Unternehmen umsetzen ?

Im Unternehmen würde ich das einfach nicht an die große Glocke hängen wollen, keinen Rechtstreit provozieren und sicher auch nur in einer Testumgebung mit vertrauten Mitarbeitern auf diese Idee kommen.

Für den Privatbereich muss man bei dieser Fragestellung fast Beamter sein ;)

Ich lasse mich von den Wissenden hier gerne abwatschen, aber das Deutsche Recht kennt da glaube ich einige Besonderheiten.

Betrifft zum Beispiel die Bedingungen für die EULA EULA bei Wikipedia und soweit mir bekannt, hast du eine Software erworben deren Nutzung du in einem bestimmten Rahmen frei bestimmen kannst. Dazu gehört auch das man diese Software auf einem anderen (nicht mehreren) Rechner nutzen kann. Die Software war Bestandteil des Kaufvertrages und nur wenn in dem Kaufvertrag explitiz vereinbart wurde, dass die Software nur in der Kombination mit dem verkauften Rechner genutzt werden darf wird diese Vereinbarung tatsächlich wirksam. Es stellt sich also nur die Frage wie weit man diese Angelegenheit zur Not auch gerichtlich durchsetzen kann und möchte und hier kann dir nur ein Fachanwalt, wie schon genannt, eine verbindliche Rechtsauskunft erteilen.

Kostet im Zweifel mehr als eine Lizenz.

Zusammenfassend kannst du noch viel im Internet recherchieren, da gibt es genügend zu diesem Thema oder den Beamtenmodus ausschalten.
Member: DerWoWusste
DerWoWusste Oct 27, 2015 at 12:00:48 (UTC)
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F. Kann ich OEM-Software auf einem virtuellen Computer (VMware) installieren?
A. Sie können OEM-Software in einer virtuellen Umgebung installieren, solange Sie eine separate Lizenz für jede Instanz der Software besitzen. Sie können die OEM-Version nutzen, wenn sie ordnungsgemäß lizenziert ist. Beachten Sie, dass jeweils eine separate Version der Software für die „Standard-“ und die „virtuelle“ Installation vorhanden sein muss.
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Quelle: http://www.microsoft.com/OEM/de/Pages/support-faq.aspx#fbid=uCIIpEe_WEy
Member: mrtux
mrtux Oct 27, 2015 updated at 12:34:23 (UTC)
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Hi!

Bei einer sogenannten "bare metal" Virtualisierung, bei der der Hypervisor kein (kommerzielles) Basis OS (wie Windows) benötigt oder eben Linux als Basis hat, sollte das eigentlich kein Problem darstellen, da die Windows Installation ja wie bisher auch nur einmal vorhanden ist und sich das OS ja auch quasi immer noch auf der "selben" Hardware befindet. Ist halt die Frage ob sich die OEM Version (deren Installations-D ja je nach Hersteller im BIOS abgelegt ist, wenn auch oftmals nicht komplett) dann noch aktivieren lässt. Wenn es sich problemlos aktivieren lässt, würde ich das als "ordentliche Lizenzierung" ansehen und es rechtlich darauf ankommen lassen. Ich hatte den Fall schon beim Foundation Server. Dort erlaubt es M$ manchen Herstellern die Lizenz zu erweitern und eine Virtualisierung z.B. auf einem VMware ESXi ist dann möglich und diese lässt sich dann auch problemlos aktivieren.

Aber in dem Moment wo auf der echten Hardware und der virtuellen, jeweils eine separate Windowsinstallation vorhanden ist, sollte es ja eigentlich ohne Frage einleuchten, dass man zwei Lizenzen benötigt, weil es ja quasi auch zwei eigenständige und voneinander unabhängige Windows "Rechner" sind und sicherlich sieht das der Hersteller in seinen Lizenzbedingungen auch so.

mrtux
Member: ashnod
ashnod Oct 27, 2015 at 12:20:40 (UTC)
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Zitat von @DerWoWusste:

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Sie können die OEM-Version nutzen, wenn sie ordnungsgemäß lizenziert ist.
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Diese Antwort würde dem Verbraucherschutz hier im Lande entsprechen, aber auch diese Antwort ist für den "Beamten" nicht eindeutig.

Die Frage wann eine Software ordnungsgemäß lizenziert ist, wird damit nicht beantwortet! ;) > Die sind nicht doof bei MS

Juristische Stolperfallen kann man nie wirklich umgehen.
Member: slansky
slansky Oct 27, 2015 at 12:41:22 (UTC)
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Danke für eure Antworten, ich habe das Problem an unseren Magenta-Partner weitergegeben, mal sehen was bei denen die Lizenzexperten herausbekommen. Sobald ich etwas greifbares habe werde ich es hier posten
Member: DerWoWusste
DerWoWusste Oct 27, 2015 updated at 14:28:49 (UTC)
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Ich weiß nicht, wonach Du noch suchst. Die Antwort von Microsoft hast Du von mir bekommen: du darfst, ganz simpel.
Der Irrtum, dem viele aufsitzen, ist schlicht eine Verwechslung: VDI (Virtual desktop infrastructures) darf man nur mit Volumenlizenzen machen, machst Du aber doch überhaupt nicht.