Windows Xp Concurrent Sessions im Einklang mit EULA ?
Linzensfrage!
Ich hoffe, dass das hier kein Doppelposting ist, aber ich habe weder unter google noch unter administrator.de ein aussagekräftiges Statement gefunden.
Habe eine Windows Xp Professional OEM Version auf unserem Hauptrechner laufen.
Nun ist es per registry Eingriff ja nun möglich, dass verschiedene Clients per RDP Protokoll gleichzeitig, unter ihrem Konto, auf Windows zugreifen können, ohne das andere Benutzer getrennt werden (Concurrent Sessions, enthalten in einer Vorabversion vom SP2, aber in der endgültigen Version wieder entnommen), also sozusagen gleichzeitg an dem System arbeiten.
In dieser Situation verhält sich Windows XP Professional ja wie ein TerminalServer. Meine Frage ist nun, ob dies im Einklang mit der Eula steht? Meines Erachtens ist diese ziemlich schwammig geschrieben und nicht immer eindeutig, weshalb ich nochmal nachfrage.
Hier nochmal der Teil der EULA, der meiner Meinung nach von Bedeutung ist:
1.5 Remotedesktop/Remoteunterstützung/NetMeeting.
Die SOFTWARE enthält die Technologien NetMeeting,
Remoteunterstützung und Remotedesktop, die ermöglichen,
dass auf die SOFTWARE oder auf Anwendungen, die auf
dem COMPUTER installiert sind (manchmal als Hostgerät
bezeichnet), remote von anderen Geräten aus zugegriffen
werden kann. Sie sind berechtigt, das Feature
Remotedesktop der SOFTWARE (oder andere Software,
die eine ähnliche Funktionalität zu einem ähnlichen Zweck
bereitstellt) für den Zugriff auf eine COMPUTER-Sitzung
von einem beliebigen Gerät aus zu verwenden, unter der
Voraussetzung, dass Sie eine gesonderte SOFTWARE-
Lizenz für das entsprechende Gerät erwerben. Als
Ausnahme von dieser Regel gilt, dass die Person, die die
einzige Hauptbenutzerin oder der einzige Hauptbenutzer
des COMPUTERS ist, berechtigt ist, auf eine
Computersitzung von einem beliebigen Gerät aus
zuzugreifen, ohne eine zusätzliche SOFTWARE-Lizenz für
das entsprechende Gerät erwerben zu müssen. Wenn Sie
Remoteunterstützung oder NetMeeting (oder andere
Software, die eine ähnliche Funktionalität zu einem
ähnlichen Zweck bereitstellt) verwenden, sind Sie
berechtigt,
eine Sitzung ohne Beschränkung der Anzahl der
Geräteverbindungen für andere Nutzer freizugeben, ohne
zusätzliche Lizenzen für die SOFTWARE erwerben zu
müssen. Für Anwendungen von Microsoft und für
Anwendungen, die nicht von Microsoft stammen, sollten Sie
den Lizenzvertrag einsehen, der der entsprechenden
Software beiliegt, oder sich an den entsprechenden
Lizenzgeber wenden, um festzustellen, ob die Verwendung
solcher Software mit Remotedesktop, Remoteunterstützung
oder NetMeeting ohne eine zusätzliche Lizenz gestattet ist.
Außer im durch die oben beschriebenen Features
NetMeeting und Remoteunterstützung anderweitig
gestatteten Umfang darf eine Lizenz für die SOFTWARE
nicht geteilt oder gleichzeitig auf verschiedenen Computern,
z. B. einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem
anderen Gerät, verwendet werden.
THX,
prochill
Habe eine Windows Xp Professional OEM Version auf unserem Hauptrechner laufen.
Nun ist es per registry Eingriff ja nun möglich, dass verschiedene Clients per RDP Protokoll gleichzeitig, unter ihrem Konto, auf Windows zugreifen können, ohne das andere Benutzer getrennt werden (Concurrent Sessions, enthalten in einer Vorabversion vom SP2, aber in der endgültigen Version wieder entnommen), also sozusagen gleichzeitg an dem System arbeiten.
In dieser Situation verhält sich Windows XP Professional ja wie ein TerminalServer. Meine Frage ist nun, ob dies im Einklang mit der Eula steht? Meines Erachtens ist diese ziemlich schwammig geschrieben und nicht immer eindeutig, weshalb ich nochmal nachfrage.
Hier nochmal der Teil der EULA, der meiner Meinung nach von Bedeutung ist:
1.5 Remotedesktop/Remoteunterstützung/NetMeeting.
Die SOFTWARE enthält die Technologien NetMeeting,
Remoteunterstützung und Remotedesktop, die ermöglichen,
dass auf die SOFTWARE oder auf Anwendungen, die auf
dem COMPUTER installiert sind (manchmal als Hostgerät
bezeichnet), remote von anderen Geräten aus zugegriffen
werden kann. Sie sind berechtigt, das Feature
Remotedesktop der SOFTWARE (oder andere Software,
die eine ähnliche Funktionalität zu einem ähnlichen Zweck
bereitstellt) für den Zugriff auf eine COMPUTER-Sitzung
von einem beliebigen Gerät aus zu verwenden, unter der
Voraussetzung, dass Sie eine gesonderte SOFTWARE-
Lizenz für das entsprechende Gerät erwerben. Als
Ausnahme von dieser Regel gilt, dass die Person, die die
einzige Hauptbenutzerin oder der einzige Hauptbenutzer
des COMPUTERS ist, berechtigt ist, auf eine
Computersitzung von einem beliebigen Gerät aus
zuzugreifen, ohne eine zusätzliche SOFTWARE-Lizenz für
das entsprechende Gerät erwerben zu müssen. Wenn Sie
Remoteunterstützung oder NetMeeting (oder andere
Software, die eine ähnliche Funktionalität zu einem
ähnlichen Zweck bereitstellt) verwenden, sind Sie
berechtigt,
eine Sitzung ohne Beschränkung der Anzahl der
Geräteverbindungen für andere Nutzer freizugeben, ohne
zusätzliche Lizenzen für die SOFTWARE erwerben zu
müssen. Für Anwendungen von Microsoft und für
Anwendungen, die nicht von Microsoft stammen, sollten Sie
den Lizenzvertrag einsehen, der der entsprechenden
Software beiliegt, oder sich an den entsprechenden
Lizenzgeber wenden, um festzustellen, ob die Verwendung
solcher Software mit Remotedesktop, Remoteunterstützung
oder NetMeeting ohne eine zusätzliche Lizenz gestattet ist.
Außer im durch die oben beschriebenen Features
NetMeeting und Remoteunterstützung anderweitig
gestatteten Umfang darf eine Lizenz für die SOFTWARE
nicht geteilt oder gleichzeitig auf verschiedenen Computern,
z. B. einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem
anderen Gerät, verwendet werden.
THX,
prochill
Please also mark the comments that contributed to the solution of the article
Content-Key: 34322
Url: https://administrator.de/contentid/34322
Printed on: April 19, 2024 at 19:04 o'clock
3 Comments
Latest comment