stahli69
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Zugriff auf ältere E-Mails an E-Mail Verteilergruppe

Hallo Gemeinde,

wir betreiben auf einem SBS 2011 einen Exchange 2010 mit Verteilergruppen. Durch einen Fehler sind alle Benutzer aus der Verteilergruppe entfernt worden. Dieser Umstand ist erst nach ca. einer Woche aufgefallen. Benutzer wurden wieder hinzugefügt und die E-Mails kommen wieder an. Allerdings nicht die Mails aus der einen Woche. Ganz offensichtlich werden ältere Mails an Verteilergruppen nicht mehr zugestellt, deshalb meine Frage: Habe ich eine Möglichkeit diese Mails noch zuzustellen bzw. habe ich anderweitig Zugriff darauf? Besten Dank schon mal

Gruß Stahli

Content-Key: 369583

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 11:03 Uhr

Mitglied: 135799
Lösung 135799 28.03.2018 aktualisiert um 22:01:03 Uhr
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Habe ich eine Möglichkeit diese Mails noch zuzustellen bzw. habe ich anderweitig Zugriff darauf?
What happens to emails if Distribution Group doesn't have any members on Exchange 2010
Unfortunately all those emails have gone into the black hole. Exchange has done it's job, it looked up recipients but nothing exist, therefore discards the email. You would need an archive/compliance setup to retrieve those emails.  
Da ihr ja hoffentlich eine gesetzteskonforme Email Archivierung habt wenn ihr eine Firma sein solltet, sollte ein Blick ins Archiv die Mails zu Tage fördern, ansonsten habt ihr wieder was gelernt face-wink.

Schnuffi
Mitglied: Kraemer
Lösung Kraemer 29.03.2018 um 09:46:26 Uhr
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Zitat von @135799:
Da ihr ja hoffentlich eine gesetzteskonforme Email Archivierung habt
die hilft im allgemeinen allerdings auch nur dann, wenn die Mails erst einmal in einem Postfach gelandet sind...


Zitat von @Stahli69:
Ganz offensichtlich werden ältere Mails an Verteilergruppen nicht mehr zugestellt,
sowas wie "ältere Mails" gibt es in diesem Zusammenhang nicht wirklich. Auf jeden Fall sind die Mails zugestellt worden - nämlich an die Verteilergruppe. Die hat existiert und somit gab es keinen Fehler. Dem Exchange ist es dabei absolut egal, wenn einer Verteilergruppe keine Mitglieder angehören.
Mitglied: laster
laster 29.03.2018 um 09:47:29 Uhr
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schnuffi hat so was von recht!
Falls durch Fahrlässigkeit oder Ignoranz oder Unwissenheit (oder Geldmangel) keine Archivierung existiert, sollte doch wenigstens ein Backup vorhanden sein?
--> MailStore ...

vG
LS
Mitglied: Kraemer
Kraemer 29.03.2018 um 09:53:35 Uhr
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Zitat von @laster:

schnuffi hat so was von recht!
Falls durch Fahrlässigkeit oder Ignoranz oder Unwissenheit (oder Geldmangel) keine Archivierung existiert, sollte doch wenigstens ein Backup vorhanden sein?
was erhälst du, wenn du ein Nichts sicherst, und dieses dann wieder herstellst? Genau - nichts!
Mitglied: 135799
135799 29.03.2018 aktualisiert um 10:02:33 Uhr
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Zitat von @Kraemer:
was erhälst du, wenn du ein Nichts sicherst, und dieses dann wieder herstellst? Genau - nichts!
Hier wird jede Mail solange es dafür eine gültige Adresse dafür im internen Netz gibt archiviert, egal ob dahinter ein Postfach steckt oder nicht. Diese generelle Aussage ist also nicht in jedem Fall richtig!

Aber die Leute die was dringendes am Herzen haben, werden sich sicher nochmal melden, wenn auch eventuell über andere Kommunikations-Kanäle. Große Sorgen würde ich mir da nicht machen.
Mitglied: Kraemer
Kraemer 29.03.2018 um 10:09:57 Uhr
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Zitat von @135799:
Aber die Leute die was dringendes am Herzen haben, werden sich sicher nochmal melden, wenn auch eventuell über andere Kommunikations-Kanäle. Große Sorgen würde ich mir da nicht machen.
sehe ich genau so face-smile

Hier wird jede Mail solange es dafür eine gültige Adresse dafür im internen Netz gibt archiviert, egal ob dahinter ein Postfach steckt oder nicht.
mal abgesehen davon, dass das rechtlich - ich sage mal - schwierig ist, fällt mir kein Grund ein, warum man das tun sollte. Wenn ich mir unseren Mailverkehr so ansehe, muss davon gerade mal ~10% archiviert werden. Klar nen Backup gibt es für alles - aber eine Archivierung? Nö da bleibe ich lieber bei der Lösung, dass nur das Archiviert wird, was es auch wert ist bzw. wo der Gesetzgeber das verlangt.
Mitglied: laster
laster 29.03.2018 um 10:19:29 Uhr
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Hallo Kraemer,

Nö da bleibe ich lieber bei der Lösung, dass nur das Archiviert wird, was es auch wert ist bzw. wo der Gesetzgeber das verlangt.

Wenn das vor der Zustellung in das entsprechende Postfach richtig beurteilt werden kann, dann ist ja alles gut face-smile

vG
LS
Mitglied: Stahli69
Stahli69 29.03.2018 um 11:14:03 Uhr
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Hallo zusammen,

ich danke euch für eure (nicht wirklich erfreulichen, aber logischen) Kommentare. Ich muss gestehen, die GoBD sind bekannt, aber die E-Mail Archivierung wurde bisher komplett vernachlässigt. Wie schnuffi schon schrieb "wieder was dazu gelernt". Wobei man das jetzt auch wieder sehen kann wie mal will. Laut GoBD müssen nur "steuerrelevante" Mails archiviert werden. Würden wir das dann auch so tun Wäre die Mail in der ein Kunde mit einem Millionenschweren Auftrag droht auch nicht mehr da face-wink. Des Weiteren sehe ich es eigentlich auch wie kraemer
Zitat von @Kraemer:

was erhälst du, wenn du ein Nichts sicherst, und dieses dann wieder herstellst? Genau - nichts!

Nochmals Danke und schöne Osterfeiertage
Gruß Stahli
Mitglied: laster
laster 29.03.2018 um 11:26:20 Uhr
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wie schon geschrieben
Laut GoBD müssen nur "steuerrelevante" Mails archiviert werden
diese Info muss VOR der Zustellung ins Postfach bekannt sein, ansonsten müssen ALLE E-Mails archiviert werden...

vG
LS
Mitglied: Kraemer
Kraemer 29.03.2018 um 12:03:16 Uhr
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Zitat von @laster:

wie schon geschrieben
Laut GoBD müssen nur "steuerrelevante" Mails archiviert werden
diese Info muss VOR der Zustellung ins Postfach bekannt sein, ansonsten müssen ALLE E-Mails archiviert werden...
dafür konnte ich keine Quelle finden. Hast du da was zum nachlesen?
Mitglied: 135799
135799 29.03.2018 aktualisiert um 12:21:00 Uhr
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Nochmals Danke und schöne Osterfeiertage
Dann noch auf gelöst setzen nicht vergessen.

Ebenfalls schönes Eierschaukeln die Tage.
Mitglied: Stahli69
Stahli69 29.03.2018 um 12:41:49 Uhr
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Zitat von @Kraemer:

dafür konnte ich keine Quelle finden. Hast du da was zum nachlesen?

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/vorgaben-fuer-die-e-mail-arc ...
Habe ich nur auf die Schnelle gefunden, die Grundlage sollte natürlich geprüft werden

Wann muss eine E-Mail nach der GoBD archiviert werden?
Hat eine E-Mail die Funktion eines Handels- bzw. Geschäftsbriefes oder eines Buchungsbelegs, ist sie entsprechend der GoBD aufbewahrungspflichtig. Soweit eine E-Mail als reines Transportmittel für einen Anhang – beispielsweise Rechnung – dient und keine weiteren steuerrelevanten Informationen beinhaltet, genügt es, wenn nur die Rechnung im Originalformat aufbewahrt wird und nicht die E-Mail selbst. Achtung: In solch einem Fall reicht ein Ausdrucken der Rechnung nicht aus.

Ergeben sich aus der E-Mail ergänzende Informationen zu der Rechnung, ist auch diese zu archivieren. Dabei müssen die E-Mails mit steuerlicher Relevanz getrennt von den nicht steuerrelevanten oder privaten E-Mails aufbewahrt werden.
Mitglied: Kraemer
Kraemer 29.03.2018 um 13:37:12 Uhr
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@Stahli69
in dem von dir verlinkten Artikel geht es leider nicht um die Aussage von @laster
Mitglied: laster
laster 29.03.2018 um 14:00:01 Uhr
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Ich kenne einen Fall bei einem Kunden, da kam eine E-Mail mit falscher Kontonummer beim Empfänger rein, der Kunde bekam sein Geld nicht.
Die Polizei konnte aufgrund der rechtskonform archivierten E-Mail sehen, dass sie mit der richtigen Kontonummer versendet wurde.
Andersherum müsstest Du nachweisen, dass die E-Mail so bei dir angekommen ist und nicht im Unternehmen nachträglich geändert wurde.
Das geht meiner Meinung nach nur mit einer rechtssicheren E-Mail Archivierung.
hilfreich: https://www.storage-insider.de/e-mail-archivierung-hilft-bei-erfuellung- ...
vG
LS
Mitglied: Kraemer
Kraemer 29.03.2018 um 14:08:09 Uhr
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Zitat von @laster:

Ich kenne einen Fall bei einem Kunden, da kam eine E-Mail mit falscher Kontonummer beim Empfänger rein, der Kunde bekam sein Geld nicht.
Die Polizei konnte aufgrund der rechtskonform archivierten E-Mail sehen, dass sie mit der richtigen Kontonummer versendet wurde.
Seit wann gehört es zur Aufgabe der Polizei, Forderungen einzutreiben?

Andersherum müsstest Du nachweisen, dass die E-Mail so bei dir angekommen ist und nicht im Unternehmen nachträglich geändert wurde.
Das geht meiner Meinung nach nur mit einer rechtssicheren E-Mail Archivierung.
Den Zusammenhang, den du da erstellst, kann ich noch immer nicht nachvollziehen.
Wovon leitest du das ab, dass ich deiner Meinung nach, jede Spammail, die meinen Filter entgangen ist, archivieren muss?
Mitglied: laster
laster 29.03.2018 um 14:17:13 Uhr
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Seit wann gehört es zur Aufgabe der Polizei, Forderungen einzutreiben?
nicht Forderungen einzutreiben, sondern ein Betrug aufnehmen.

Wovon leitest du das ab, dass ich deiner Meinung nach, jede Spammail, die meinen Filter entgangen ist, archivieren muss?
wer behauptet denn sowas?
Und woher weiss dein Spammfilter, was ein Geschäftsbrief ist? (wenn er das sicher feststellen kann, dann ist doch alles gut).

Wir wollen hier doch auch nicht die Frage klären, ob E-Mails rechtskonform archiviert werden müssen!

vG
LS
Mitglied: 135799
135799 29.03.2018 aktualisiert um 14:49:41 Uhr
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Wir wollen hier doch auch nicht die Frage klären, ob E-Mails rechtskonform archiviert werden müssen!
Full Ackn. Klärt das doch bitte persönlich.
Mitglied: laster
laster 29.03.2018 um 14:54:49 Uhr
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Och nö face-smile
Mitglied: Kraemer
Kraemer 29.03.2018 um 15:09:03 Uhr
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Zitat von @laster:
wer behauptet denn sowas?
na du!


Zitat von @135799:

Wir wollen hier doch auch nicht die Frage klären, ob E-Mails rechtskonform archiviert werden müssen!
Full Ackn. Klärt das doch bitte persönlich.
Mir geht es hier immer noch um den TO. Von Schnuffi kam der Einwand, das man das Problem des TO druch eine vorgeschaltete Archivierungslösung hätte abfangen können. Dass das natürlich irgendwo stimmt ist klar. Ich halte diesen Ansatz allerdings für überhaupt nicht praktikabel.
Daraus resultiert IMHO, dass man dem TO durchaus den zerlegten Verteiler nicht aber eine fehlende Komponente in seinem System vorwerfen kann.
Mitglied: 135799
135799 29.03.2018 aktualisiert um 17:00:50 Uhr
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Nur zur Erinnerung, seine Frage lautete
Habe ich eine Möglichkeit diese Mails noch zuzustellen bzw. habe ich anderweitig Zugriff darauf?
und die wurde längst beantwortet, auch wenn wir die Steine jetzt noch hundert mal umdrehen wird sich daran nichts ändern. Macht den ganzen Thread nur noch unübersichtlicher.
Mitglied: Kraemer
Kraemer 29.03.2018 um 17:06:36 Uhr
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Zitat von @135799:
Macht den ganzen Thread nur noch unübersichtlicher.

Zitat von @135799:
Da ihr ja hoffentlich eine gesetzteskonforme Email Archivierung habt wenn ihr eine Firma sein solltet, sollte ein Blick ins Archiv die Mails zu Tage fördern, ansonsten habt ihr wieder was gelernt face-wink.

hättest du den Teil im ersten Post weg gelassen - weil OT und nicht allgemeingültig - hätte man sich den Rest hier sparen können, ja.
Mitglied: 135799
135799 29.03.2018 aktualisiert um 17:33:04 Uhr
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Zitat von @Kraemer:
hättest du den Teil im ersten Post weg gelassen - weil OT und nicht allgemeingültig -
War nicht OT da er eine Möglichkeit gesucht hat wie er an seine Mails gelangen kann, und das wäre halt eine Mögliche davon gewesen face-smile, aber hätte hätte Fahrradkette.

Frohes Fest.
Case closed.