Computerunterstützte Unterweisungen im Arbeitsschutz
Hallo,
ich soll ein System zur Computerunterstützte Unterweisungen im Arbeitsschutz aufbauen.
Damit nachgewiesen kann wer geschult wurde muss die unterwiesene Person eindeutig identifizier- bar sein.
Reicht der Vor- und Zuname mit Adresse und Geburtsdatum ?
Gruß
Achim
ich soll ein System zur Computerunterstützte Unterweisungen im Arbeitsschutz aufbauen.
Damit nachgewiesen kann wer geschult wurde muss die unterwiesene Person eindeutig identifizier- bar sein.
Reicht der Vor- und Zuname mit Adresse und Geburtsdatum ?
Gruß
Achim
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Ausgedruckt am: 23.11.2024 um 00:11 Uhr
4 Kommentare
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Evtl. hilft dir das weiter: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=13465
Oder direkt die Zusammenfassung am Ende:
Zusammengefasst:
Unterweisungen der Beschäftigten sind originäre Aufgabe des Arbeitgebers.
Informationen für die Umsetzung sind der DGUV Inormation 211- 005 Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" zu entnehmen.
Eine aussschließlich computerunterstützte Unterweisung ist grundsätzlich nicht zulässig.
Unterweisungen der Beschäftigten sind originäre Aufgabe des Arbeitgebers.
Informationen für die Umsetzung sind der DGUV Inormation 211- 005 Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" zu entnehmen.
Eine aussschließlich computerunterstützte Unterweisung ist grundsätzlich nicht zulässig.
Um die unterwiesene Person zu identifizieren, sollten folgende Daten ausreichend sein:
- Personalnummer (wenn vorhanden)
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
Genaueres kann man aber sicher den entsprechenden Gesetzen/Vorschriften entnehmen.
Oder man fragt bei der zuständigen Stelle nach: http://lasi-info.com/ueber-uns/organisationen/dienststellen-der-asv-der ...
- Personalnummer (wenn vorhanden)
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
Genaueres kann man aber sicher den entsprechenden Gesetzen/Vorschriften entnehmen.
Oder man fragt bei der zuständigen Stelle nach: http://lasi-info.com/ueber-uns/organisationen/dienststellen-der-asv-der ...