achim222
Goto Top

Computerunterstützte Unterweisungen im Arbeitsschutz

Hallo,
ich soll ein System zur Computerunterstützte Unterweisungen im Arbeitsschutz aufbauen.

Damit nachgewiesen kann wer geschult wurde muss die unterwiesene Person eindeutig identifizier- bar sein.

Reicht der Vor- und Zuname mit Adresse und Geburtsdatum ?


Gruß
Achim

Content-ID: 301271

Url: https://administrator.de/contentid/301271

Ausgedruckt am: 23.11.2024 um 00:11 Uhr

MrCount
Lösung MrCount 08.04.2016 um 12:25:26 Uhr
Goto Top
MrCount
Lösung MrCount 08.04.2016 um 13:01:22 Uhr
Goto Top
Oder direkt die Zusammenfassung am Ende:

Zusammengefasst:
Unterweisungen der Beschäftigten sind originäre Aufgabe des Arbeitgebers.
Informationen für die Umsetzung sind der DGUV Inormation 211- 005 Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" zu entnehmen.
Eine aussschließlich computerunterstützte Unterweisung ist grundsätzlich nicht zulässig.
MrCount
Lösung MrCount 08.04.2016 um 13:18:22 Uhr
Goto Top
Um die unterwiesene Person zu identifizieren, sollten folgende Daten ausreichend sein:

- Personalnummer (wenn vorhanden)
- Name, Vorname
- Geburtsdatum

Genaueres kann man aber sicher den entsprechenden Gesetzen/Vorschriften entnehmen.
Oder man fragt bei der zuständigen Stelle nach: http://lasi-info.com/ueber-uns/organisationen/dienststellen-der-asv-der ...
achim222
achim222 09.04.2016 um 20:50:00 Uhr
Goto Top
Danke für die Infos. Hat mir weiter geholfen face-smile