achim222

Computerunterstützte Unterweisungen im Arbeitsschutz

Hallo,
ich soll ein System zur Computerunterstützte Unterweisungen im Arbeitsschutz aufbauen.

Damit nachgewiesen kann wer geschult wurde muss die unterwiesene Person eindeutig identifizier- bar sein.

Reicht der Vor- und Zuname mit Adresse und Geburtsdatum ?


Gruß
Achim
Share on Facebook
Share on X (Twitter)
Share on Reddit
Share on Linkedin

Content-ID: 301271

Url: https://administrator.de/forum/computerunterstuetzte-unterweisungen-im-arbeitsschutz-301271.html

Printed on: July 18, 2025 at 00:07 o'clock

MrCount
Solution MrCount Apr 08, 2016 at 10:25:26 (UTC)
MrCount
Solution MrCount Apr 08, 2016 at 11:01:22 (UTC)
Oder direkt die Zusammenfassung am Ende:

Zusammengefasst:
Unterweisungen der Beschäftigten sind originäre Aufgabe des Arbeitgebers.
Informationen für die Umsetzung sind der DGUV Inormation 211- 005 Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" zu entnehmen.
Eine aussschließlich computerunterstützte Unterweisung ist grundsätzlich nicht zulässig.
MrCount
Solution MrCount Apr 08, 2016 at 11:18:22 (UTC)
Um die unterwiesene Person zu identifizieren, sollten folgende Daten ausreichend sein:

- Personalnummer (wenn vorhanden)
- Name, Vorname
- Geburtsdatum

Genaueres kann man aber sicher den entsprechenden Gesetzen/Vorschriften entnehmen.
Oder man fragt bei der zuständigen Stelle nach: lasi-info.com/ueber-uns/organisationen/dienststellen-der-asv-der ...
achim222
achim222 Apr 09, 2016 at 18:50:00 (UTC)
Danke für die Infos. Hat mir weiter geholfen face-smile