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Fachgerechter Einbau einer Komponente in einem Serverschrank DIN Norm

Guten Abend,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich hab jetzt schon ein paar Stunden gesucht aber nichts vernünftiges gefunden...

Ich hatte in meiner Prüfung geschrieben "die USV wird fachgerecht in den Serverschrank eingebaut".

Ich wurde dann gefragt wo das genau steht wie man eine USV fachgerecht in ein Serverschrank einbaut. Leider wusste ich diese Antwort nicht, ich denke das es sich um eine DIN Norm handelt aber welche???

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß

Cooper

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niklasschaefer
niklasschaefer 11.01.2016 um 19:38:28 Uhr
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Hi,
Naja grundsätzlich würde ich als Elektrofachkraft sagen DIN VDE Teil 410 -> Beschreibt die Errichtung von Niederspannungsanlagen.
Denn nach der USV wird ein neue Niederspannungsanlage errichtet. Und fachgerechter Einbau durch Elektriker und Datenblatt/ Einbauanleitung des Herstellers.

Gruß Niklas
PASUbs
PASUbs 11.01.2016 um 20:46:48 Uhr
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Soweit mir bekannt, auch nur nach der Richtlinie von Niederspannungsanlagen. Ansonsten gibt es bei uns für Netzwerk- Kommunikationskomponenten eine Unternehmensrichtlinie, wie, wo, was zu verbaut werden soll.

Gruß
c-o-o-p-e-r92
c-o-o-p-e-r92 11.01.2016 um 22:06:19 Uhr
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Danke für eure Antworten. Wie sieht es denn mit dem generellen Einbau von Geräten in den Serverschrank und nicht nur auf eine USV bezogen?

Was sagt ihr zu diesen Normen? IEC297, DIN 41494

Gruß

Cooper
aqui
aqui 11.01.2016 um 22:25:22 Uhr
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Mit 2 gesunden Händen und einem guten Kreuzschlitz Schraubendreher und natürlich dem gesunden Menschenverstand kommt man auch ans Ziel.
Appropos... kann man auch nach DIN Norm pinkeln ??
So bauen Beamte vermutlich Netzwerk Schränke auf....?!
c-o-o-p-e-r92
c-o-o-p-e-r92 11.01.2016 um 22:38:03 Uhr
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Du hast vollkommen recht aber das wollen die in einer Prüfung nicht hören :D ;)
chiefteddy
chiefteddy 12.01.2016 aktualisiert um 00:23:25 Uhr
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Hallo,

es gibt nicht die eine Norm, die den Einbau von 19"-Komponenten in Netzwerkschränke beschreibt.

Zum einen sind natürlich die Anforderungen an eine normgerechte Elektroinstallation zu erfüllen --> DIN VDE 0100
Weiterhin sind die Anforderungen bezüglich Schutz- und Funktionserdung zu berücksichtigen. Dazu gehört auch EMV und Überspannungsschutz.

Außerdem sind die Vorgaben zur Wärmeableitung bzw. Kühlung einzuhalten. Beim Einsatz aktiver Kühlung kommt noch die Gefahrstoffverordnung (Kühlmittel) und die Vorschriften zur Energieeffizienz hinzu.

Natürlich müssen auch mechanische/ konstruktive Aspekte berücksichtigt werden: max. Traglast des Racks und des Aufstellungsortes, Stand- bzw. Kippsicherheit des Racks (besonders wenn die 19"-Server herausgezogen werden).

Weiterhin Platz vor und hinter dem Schrank - Fluchtwege, Arbeitsfläche usw. --> Arbeitsstättenrichtlinie

Öffnungsrichtung der Türen --> Fluchtweg

Beleuchtung

Nicht zu vergessen: Brandlastberechnung und Brandschutz.

Das sind nur einige Fragestellungen, die beim Planen und Realisieren eines Netzwerkschrankes zu beantworten sind.

Jürgen
mrtux
mrtux 12.01.2016 aktualisiert um 03:43:41 Uhr
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Hi!

Die wollen bei deiner Prüfung hören, dass Du, als nicht Elektrofachkraft (ausser Du bist ein eingetragener Elektromeister samt dem notwendigen Messequipment), lediglich den Einbau der Geräte durchführen aber die Anlagen nicht einschätzen oder gar zertifizieren darfst, denn die notwendigen elektrotechnischen Prüfungen (z.B. Prüfung auf ordnungsgemässe Erdung oder Isolationsprüfungen) an elektrotechnischen Anlagen dürfen nur Elektromeister oder Personen mit ähnlicher Ausbildung durchführen, ansonsten kann es richtig Ärger mit Versicherungen, Berufsgenossenschaften o.ä. (z.B. bei Unfällen oder im Bandfall) geben. Das kann sogar soweit gehen, dass man ohne Versicherungsschutz da steht und dann helfen auch keine DIN Normen mehr, da ist dann u.U. sogar Knast angesagt.

Die richtige Antwort bei deiner Prüfung wäre also: "Ich beauftrage einen zugelassenen Elektrobetrieb mit der Prüfung der Anlage auf die Einhaltung der geltenden Richtlinien z.B. VDE/VDS usw. ".

mrtux
chiefteddy
chiefteddy 12.01.2016 um 10:03:16 Uhr
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Hallo @mrtux,

Deine Antwort ist nur zum Teil richtig.

Natürlich dar eine Elektroinstallation nur von einer "Elektrofachkraft" ausgeführt werden. Das muß nicht unbidingt eine Elektro-MEISTER sein; "Elektriker" reicht. Aber auch ein IT-Systemelektroniker gilt als Elektrofachkraft.

Weiterhin ist zu beachten, das eine USV (bis zu einer gewissen Leistungsgröße) oder auch ein Server, Switch usw. ein elektrisches Gerät ist, das über einen genormten (Schuko-) Steckanschluß angeschlossen wird. Dazu sind auch elektrotechnische Laien befugt (Dein Bügeleisen steckst Du ja auch alleine in die Steckdose). Natürlich sollte der Netzwerkschrank an sich von einer Elektrofachkraft installiert worden sein. Aber auch das hängt davon ab, ob der Elektroanschluß als feste Installation oder über einen Stecker erfolgt und wie die Elektroverteilung im Schrank erfolgt (zB über handelsübliche 19"-Steckdosenleiste).

Und wie ich bereits ausgeführt habe, ist bei der Installation eines Netzwerkschrankes wesentlich mehr zu beachten als die DIN VDE 0100!

Jürgen
mrtux
mrtux 13.01.2016 aktualisiert um 22:22:16 Uhr
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Hi!

Zitat von @chiefteddy:
Natürlich dar eine Elektroinstallation nur von einer "Elektrofachkraft" ausgeführt werden. Das muß nicht unbidingt eine Elektro-MEISTER sein;
in "Elektriker" reicht. Aber auch ein IT-Systemelektroniker gilt als Elektrofachkraft.
In Verbindung mit der Frage des TO ist dein Einwand falsch. Denn in den wenigsten Fällen wird eine Privatperson einen Serverraum besitzen und seine Rechner und Server in einem 19" Rack vorhalten. Daher ist bei der Frage des TO von einer Situation im gewerblichen Bereich (auch Mietshäuser und Wohnungen gehören hierzu) auszugehen und dort dürfen Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen nur von einem eingetragenen Elektromeisterbetrieb (oder gleichwertig) durchgeführt werden, ansonsten wird das von den Gewerbeaufsichtsämtern als Schwarzarbeit eingestuft und kann mit Busgeldern (bis zu 300 000 Euro) belegt werden. Und solltest Du der Meinung sein "Schwarzarbeit hätte nur etwas mit Steuern zu tun, bist Du da auf dem Holzweg. Die Infos dazu kann man eigentlich überall (z.B. bei den Kammern) nachlesen oder im Zweifel wird jeder Fachanwalt darüber aufklären können. Es gibt heute jedoch die Möglichkeit, sich als "Meister" bei den Kammern eintragen zu lassen ohne tatsächlich auf einer Meisterschule gewesen zu sein. Das ist aber nicht mal so nebenbei möglich, dafür sind bestimmte Voraussetzungen (z.B. nachweisbare langjährige Berufserfahrung) notwendig, die der Elektrofachmann unbedingt erfüllen muss.

mrtux
chiefteddy
chiefteddy 13.01.2016 aktualisiert um 23:45:19 Uhr
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Hallo @mrtux,

ich muß Dir leider widersprechen.

Du verschmischst in Deiner Argumentation die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Führen eines Elektro-Handwerksbetriebes (Meistervorbehalt) und die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Voraussetzungen zum Ausführen von Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten.

Um einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen, ist in einigen Bereichen, aber nicht in allen (Novellierung der Handwerksordnung vor einigen Jahren) ein Meisterbrief notwendig. Zu diesen Tätigkeitsbereichen gehört ua. das Elektrohandwerk. In anderen Bereichen reicht zum Führen eines Handwerksbetriebes eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufspraxis aus ("Altgesellen"-Regelung).

Etwas völlig anderes ist die fachliche Befähigung und damit die rechtliche Erlaubnis zum ausführen von bestimmten Tätigkeiten. Im Bereich der Elektrotechnik spricht man von der "Elektrofachkraft", die auf Grund ihrer beruflichen Qualifikation, ihrer Berufspraxis und der Kenntnis der einschlägigen Regeln und Vorschriften in der Lage ist, Fachverantwortung zu tragen und elektrotechnische Arbeiten auszuführen. Die berufliche Qualifikation wird in der Regel durch den Abschluß einer anerkannten elektrotechnischen Fachausbildung erfüllt. Also zB. Elektroinstallateur, Elektroniker/Elektronikerin Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik oder auch Systemelektroniker/Systemelektronikerin. Aber auch ander Ausbildungsberufe mit elektrotechnischen Inhalten gehören dazu: zB. Mechatroniker/in für Kälte- und Klimatechnik.

Es gibt dann noch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, die neben ihrer Berufsausbildung in einem nicht-elektrotechnischen Beruf eine Zusatzqualifikation im Bereich Elektrotechnik erworben hat, die sie für festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten qualifiziert. ZB. den Tischler, der als Küchenbauer auch den Elektroherd anschließen darf.

Dann gibt es noch die elektrotechnisch unterwiesene Person, die unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft bestimmte Tätigkeiten ausüben darf, für die sie geschult wurde.

Siehe zB. BG-Information "Elektrofachkräfte" http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi548.pdf Seite 16ff

Ich bin Dipl.-Ing für Elektrotechnik ( und damit im Zusammenhang mit meiner praktischen Tätigkeit und meiner regelmäßigen fachlichen Information "Elektrofachkraft") und in dem Betrieb (Bereich Kälte- Klima- Lüftung) in dem ich arbeite von der Geschäftsleitung zur "verantwortlichen Elektrofachkraft" berufen. Damit trage ich die Fachverantwortung für alle elektrotechnischen Arbeiten, die in oder durch unseren Betrieb durchgeführt werden. Ausführen tun diese Tätigkeiten die Elektro- oder Kälteanlagen-Monteure, für deren regelmäßige Schulung usw. ich auch verantwortlich bin. Und ich darf selbstverständlich auch bei mir zu hause, bei meinem Kumpel in seinem Eigenheim oder in einem Vereinsgebäude elektrotechnische Arbeiten durchführen (zB eine Steckdose installieren, einen Eletroherd anschließen, einen Pumpenmotor in der Heizungsanlage austauschen, ein Überspannungsschutzkonzept in einem Einfamilienhaus umsetzen oder eben auch einen 10"-Netzwerkschrank mit USV installieren).

Und um auf den TO zurück zu kommen: natürlich darf er eine handelsübliche USV in einen Netzwerkschrank stellen, diese USV über ein handelsübliches Kaltgerätekabel an eine Schuko-Steckdose anschließen und den Switch oder Server über ein entsprechendes Kaltgerätekabel an die USV anschließen. Egal ob zu hause oder im gewerblichen Bereich.

Solange er keine Installationsarbeiten an der Elektroanlage vornimmt, muß er dazu nicht Elektrofachkraft sein. Der Unternehmer bzw die verantwortliche Elektrofachkraft der Firma muß aber sicherstellen, das die Elektroinstallation im Serverraum incl. des Netzwerkschranks den anerkannten Regel der Technik (also unter anderem den VDE-Vorschriften) entspricht.

Jürgen

PS: Der Zwang ein beim örtlichen Energieversorger gelistetes Elektro-Fachunternehmen für die Durchführung von Elektro-Installationsarbeiten beauftragen zu müssen, endet am Hauseinspeise-Punkt (also an der Zählertafel). Davor darf nur ein eingetragener Elektro-Fachbetrieb die Arbeiten durchführen; nach der Zählertafel darf jede Elektrofachkraft arbeiten. Sonst gäbe es ja keine "Betriebs-Elektriker" in den Unternehmen.
mrtux
mrtux 27.01.2016 aktualisiert um 07:48:52 Uhr
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Hi!

Zitat von @chiefteddy:
Voraussetzungen zum Ausführen von Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten.
Ich vermische da nix und in deiner Theorie als Ingenieur mag das ja alles richtig sein, aber in der Praxis sieht das doch oftmals etwas anders aus. Ein Beispiel:

Betriebshaftpflichtversicherung sagt: "ALLE losen (im Sinne von flexibel angeschlossenen) Steckdosenleisten im gesamten Betrieb (auch in den Büros!) müssen weg und gegen fest montierte Steckdosen ersetzt werden, ansonsten kein Versicherungsschutz mehr für den Betrieb." Unsere Frage an die Versicherung: "Darf das unser Betriebselektriker machen? Antwort von der Versicherung: "Nein, nur ein von uns anerkannter Elektrobetrieb". Anschlussbemerkung: Natürlich sind alle unsere Steckdosenleisten für diesen Zweck (also zu Verwendung in der Industrie, VDE, GS, VDS und TÜV) zugelassen, sind absolut keine Billigheimer vom Baumarkt, sondern von einem deutschen Markenhersteller, sie sind (samt Zuleitung) ölbeständig und Spritzwassergeschütz aber trotzdem wurden sie von der Versicherung abgesprochen. Das habe ich so schon zigmal in anderen Betrieben erlebt und hat sich bei uns erst gerade (Oktober-Dezember 2015) genau so zugetragen. Alle Steckdosenleisten wurden dann abgebaut und gegen fest montierte Steckdosen ersetzt, dann kam einer von der Versicherung, hat sich die Rechnung des externen Elektrobetriebes kopiert, jede einzelnen Steckdose in einem Protokoll erfasst, persönlich in Augenschein genommen und abgenommen, erst dann wurde der Versicherungsvertrag wieder verlängert.

darf jede Elektrofachkraft arbeiten. Sonst gäbe es ja keine "Betriebs-Elektriker" in den Unternehmen.
Siehe oben und so viel zum Thema Betriebselektriker... face-wink

Ein zweites Beispiel: Ein ehemaliger Kollege von mir (gelernter Elektriker) hat aus gesundheitlichen Gründen auf Hotelier umgesattelt. Hat ein altes Gebäude gekauft, komplett renoviert und die Elektroinstallation selbst neu gemacht. Er hatte dann ein Verfahren wegen Schwarzarbeit am Hals weil er eben genau das hätte nicht machen dürfen, sondern einen zugelassenen Elektrobetrieb beauftragen müssen. Er brauchte damals einen Rechtsanwalt und einen staatlich anerkannten Gutachter, um aus der Sache wieder herauszukommen.

Ich schreibe hier nicht von irgendwelchen theoretischen Dingen, sondern wie ich es persönlich oder im meinem Bekanntenkreis erlebt habe. In der täglichen Praxis gilt eben nicht immer nur das was in der VDE oder in irgendeiner DIN Norm steht, es gelten in der Praxis eben auch andere Regelungen (z.B. Verträge mit Versicherungen), die eben im theoretischen Ingenieurskämmerlein in keinem Buch stehen.

Natürlich darf der TO eine USV installieren und er kann, bei entsprechender Ausbildung, auch gerne den üblichen "E-Check" machen aber kann er dann im Erstfall auch haften? Bei einem Unfall können so nebenbei mal schnell mehrere 100 000 Euro an Schaden im Spiel sein und was hat man davon, wenn man mit der Versicherung erst darum prozessieren muss, was ja auch erst mal viel Geld kostet? Daher sollte man das im Vorfeld abklären und aus praktischer Sicht betrachten und nicht alleine nur was in den Normen steht. Und damit bin ich raus aus dem Thread... face-smile

mrtux
chiefteddy
chiefteddy 27.01.2016 aktualisiert um 10:40:37 Uhr
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Hallo,

ich arbeite in einem mittelständigen Handwerksunternehmen aus dem Kälte- Klima- Bereich und bin, wie bereits geschrieben, die "Verantwortliche Elektrofachkraft" in unserem Unternehmen. Entsprechend den dafür gültigen Rechtsvorschriften habe ich alle fachlichen sowie rechtlichen Qualifikationen erworben. Und ich sitze nicht im "Ingenieur-Kämmerlein" und theoretisiere! Meine tägliche Arbeit sind neben meinem Büro für den Papierkram, die Werkstatt und die Baustellen bei den Kunden.

Auch wenn ich mich hier wiederhole: Die Aufnahme der elektrotechnischen Themen in die Berufsbilder vieler klassischen Berufsfelder und die damit einhergehende Neuordnung der Berufe --> Mechatroniker zeigt doch deutlich, das der Gestzgeber erkannt hat, dass man zB bei der Reparatur einer Maschine nicht erst den Elektriker (im Zweifel mit EU-weiter Ausschreibung als externen Elektrofachbetrieb) zum Abklemmen des Motors holen wird, dann der Schlosser der Motor wechselt und anschließend kommt der Elektriker aus den eingetragenem (ja wo denn "eingetragen") Elektrofachbetrieb wieder vorbei und klemmt den Motor an. Das ist doch welt- und praxisfern und weder von den zuständigen Fachgremien noch vom Gestzgeber so gewollt!!

Zum Elektriker/Hotelier: In den einschlägigen Unterlagen der Berufsgenossenschaft steht ausdrücklich, dass eine elektrotechnisch ausgebildete Fachkraft ihren Status als "Elektrofachkraft" nur behält, wenn sie sich regelmäßig über die sich ständig ändernden Vorschrifte und Normen informiert und eine regelmäßige und ausreichende Berufspraxis nachweisen kann. Mindestens letzteres kann in der beschriebenen Situation angezweifelt werden. Für die Ausübung von elektrotechnischen Arbeiten im gewerblichen bereich kommt noch hinzu, dass man über die geforderte Mindestausstattung an Meß- und Prüfmitteln verfügen muß (oder Zugriff darauf hat).
Alles andere ist eine Frage des Gewerbe- und Steuerrechts und hat nichts mit der fachlichen Eignung zu tun.

Und zu den Steckdosenleisten: Wenn ich einen (beweglichen) Computer-/Büro-Tisch, auf dem PC, Monitor, Drucker, Tischlampe, USB-Hub mit Steckernetzteil usw. angeordnet sind, habe, muß ich diese Geräte ja irgendwie an Strom anschließen! Feste Steckdosen am Tisch verbieten sich, da der Tisch ja beweglich ist. Alle Geräte einzeln an feste Steckdosen zB. im Brüstungskanal anzuschließen ist Blödsinn, da die Kabel ja alle zu kurz sind und mit Verlängerungsleitungen ergänzt werden müßten (wo ist der Unterschied zw Mehrfach-Steckdosenleiste und Verlängerungkabel?). Die Berufsgenossenschaft fordert (zu Recht), dass von Verlängerungen und Steckdosenleisten keine Unfallgefahr ausgehen darf. Also müssen Kabel, die im Laufbereich liegen, abgedeckt werden. Steckdosenleisten sollen nicht kaskadiert werden. Wo immer möglich, sollte man Steckdosenleisten nicht auf dem Fußboden liegen lassen, sondern zB am Bürotisch befestigen (dafür sind sie in der Regel auch vorbereitet). Das alles sollte man als Elektrofachkraft aber eh wissen und tun; dazu braucht es keine "Ermahnung" der Versicherung.
Übrigens: ortsveränderliche Geräte unterliegen einer halb bis max. 3-jährlichen Prüfung (bitte keine Diskussion über diese Werte nach der neuen Rechtsvorschrift). Ortsfeste Geräte unterliegen keiner so festen Zeitvorgabe (oder wann wurde in Deiner Wohnung das letzte mal die E-Installation geprüft?)
Ihr solltet mal über einen Wechsel der Versicherung nachdenken! Bei uns gibt es solchen Stuß nicht.

Wenn man von seiner ordnungsgemäßen, gesetzes- und normkonformen Arbeit nicht überzeugt ist, sollte man seinen Beruf nicht ausüben! Die Möglichkeit eines Fehlers und einer daraus resultierenden Haftbarkeit ist doch kein Argument, um seinen Beruf nicht auszuüben! Im Zweifen gibt es die Berufshaftpflicht. Und abhängig Beschäftigte haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, was man für eine verantwortungsvoll handelnde.Fachkraft ja ausschließen sollte.

Jürgen

PS:

Antwort von der Versicherung: "Nein, nur ein von uns anerkannter Elektrobetrieb"


Ob das nicht eine unzulässige Einschränkung der Berufs- und Gewerbefreiheit - auch nach EU-Recht - ist, sollte mal ein Gericht klären. Ich würde dieses Geschäftsgebaren der Versicherung auf jeden Fall der IHK bzw HWK melden.