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Urheberrechtsverletzung YT - Anrechnung auf Wiedergabezeit?

Hallo,

ich habe ein YouTube-Video veröffentlicht, in dem ich ein historisches Computerspiel mit Hilfe eines Emulators auf einem Netbook darstelle. Einfach nur so, um vielleicht irgendwo schöne Erinnerungen zu wecken oder jemanden zu inspirieren…

Das Video wurde wegen Urheverrechtsverletzungen (Hintergrundmusik) aus der aktuell nicht vorhandenen Monetarisierung genommen. Es gab keine Sperren, Ermahnungen o.Ä. - vermutlich hat mich schlichtweg ein Uploadfilter erwischt.

Was mich interessieren würde: Wird die Wiedergabezeit dennoch auf die 4000 Wiedergabestunden angerechnet, die man grundsätzlich für die Monetarisierung benötigt?

Gruß,
Jörg

Content-ID: 2677897795

Url: https://administrator.de/contentid/2677897795

Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 11:11 Uhr

runthegaunz
Lösung runthegaunz 04.05.2022 aktualisiert um 06:23:18 Uhr
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Hi,

Ja, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es angerechnet wird.a

LG, runthegaunz
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117471 04.05.2022 um 08:55:52 Uhr
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Danke face-smile
ShizNeet
ShizNeet 04.05.2022 um 13:42:54 Uhr
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Moin!

Interessant, habe ein ähnliches Problem. Video ist öffentlich und hat bereits >15.000 Aufrufe und eine Wiedergabezeit von 500 Stunden. Im monitarisierungs tab zählen leider nur 152. ich hoffe, dass das aktualisiert wird, wie war es bei dir @runthegaunz

Lg
Shizneet
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117471 04.05.2022 um 16:24:15 Uhr
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Hallo,

Zitat von @ShizNeet:

ich hoffe, dass das aktualisiert wird,

Was soll denn "aktualisiert" werden? Wenn das Ding aus der Monetarisierung genommen worden ist, wundert mich, dass die 152 Stunden im Monetarisierungs-Tab gezählt werden...?!?

In der Meldung steht übrigens, dass die Monetarisierung an denjenigen ausgezahlt wird, der den Filter bei YT hochgeladen hat.

Gruß,
Jörg
ShizNeet
ShizNeet 04.05.2022 um 16:36:59 Uhr
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Oh! Das wusste ich nicht, dass wenn es aus der monetarisierung genommen wurde nicht als öffentl. Wiedergabe Stunden zählen. Danke dir! Das macht natürlich Sinn.
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117471 04.05.2022 um 17:01:34 Uhr
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Hallo,

der Prozess "krankt" total.

Es gibt wohl diverse Fälle, wo Leute gemeinfreie(!) Musik von Dritten illegalerweise bei Musikdistributionsplattformen hochgeladen haben und jetzt über die Uploadfilter "ordentlich mitverdienen".

Um das bei YT zu konterkarieren, müsste der Urheber sein Urheberrecht gegen denjenigen durchsetzen, der ihm das Lied geklaut hat - um dann eine Löschung aus den Uploadfiltern zu erwirken. Das ist bei gemeinfreier Musik eher unwahrscheinlich und das wissen natürlich auch diejenigen, denen das Copyright ###egal ist.

Gruß,
Jörg
ShizNeet
ShizNeet 04.05.2022 aktualisiert um 18:35:34 Uhr
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Es ist alles etwas diffus, da stimme ich dir zu. Ich verstehe und unterstütze das Argument, dass ich nichts an diesem Video verdiene, allerdings die öffentliche Watchtime gleich mit zu reduzieren, finde ich auch fragwürdig 🤨, menschen schauen es bei mir eventuell aufgrund lustiger Bearbeitung. Aber naja! Hilft ja nichts!

Viel Erfolg dir weiterhin und danke nochmals!
Flo
runthegaunz
runthegaunz 04.05.2022 um 21:17:45 Uhr
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Ja, ich habe ein urheberrechtlich geschütztes Video hochgeladen (alle Einnahmen gingen an den Urheber) und es war teilweise in manchen Ländern gesperrt. Das Video hat ein paar Tausend Aufrufe bekommen und die komplette Wiedergabezeit hat im Monetarisierungs-Tab gezählt.
ShizNeet
ShizNeet 05.05.2022 um 17:06:59 Uhr
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Interessant. Bei mit zählt es leider nicht. Mittlerweile 21.000 Aufrufe und 1.051 watchtime aber nur 250 öffentliche watchtime. Naja, eventuell unterscheiden sich hier die jeweiligen Werke! Danke dennoch für deine Antwort 🙂
ShizNeet
ShizNeet 06.05.2022 um 12:56:18 Uhr
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Es scheint sich tatsächlich sukzessive anzurechnen! Eventuell überprüft YouTube vorher.