Vorlage für Datenschutzbelehrung
Hallo,
ich will die Datenschutzbelehrung in unserem Unternehmen (die alte ist von 2000) überarbeiten und hätte gerne ein paar Anregungen.
Folgende Punkte sollten abgehandelt sein:
- Datengeheimnis - Schutz von Unternehmens- und Kundendaten
- Internetnutzung
- Benutzung von E- Mail
Perfekt wäre ein Zuschnitt auf den öffentlichen Dienst.
Falls es noch andere Punkte gibt, die Ihr wichtig für diese Belehrung erachtet wäre es schön, wenn Ihr mich darauf hinweist.
ich will die Datenschutzbelehrung in unserem Unternehmen (die alte ist von 2000) überarbeiten und hätte gerne ein paar Anregungen.
Folgende Punkte sollten abgehandelt sein:
- Datengeheimnis - Schutz von Unternehmens- und Kundendaten
- Internetnutzung
- Benutzung von E- Mail
Perfekt wäre ein Zuschnitt auf den öffentlichen Dienst.
Falls es noch andere Punkte gibt, die Ihr wichtig für diese Belehrung erachtet wäre es schön, wenn Ihr mich darauf hinweist.
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4 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
als Basis sollte man die Seite vom BSI in Augenschein nehmen, dann macht man nicht so viel falsch.
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzDatenschutz ...
Viel Erfolg
als Basis sollte man die Seite vom BSI in Augenschein nehmen, dann macht man nicht so viel falsch.
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzDatenschutz ...
Viel Erfolg
Hallo,
sprichst Du von Datenschutz oder von Informationssicherheit oder von beiden?
Aufgrund der Novelle vom September 2009 wäre ich mit einer vorgefertigten Vorlage aus dem Internet vorsichtig. Du musst da einiges auf die Gegebenheiten Deiner Behörde anpassen. Für diese Aufgabe ist der Datenschutzbeauftragte zuständig. Sag jetzt bitte nicht, Du wärst hierfür benannt. Wenn doch, bitte ganz schnell au schreien, dann erzählen wir Dir hier was über die Haftung des DS-B.
Informationssicherheit:
Internet- und E-Mail-Nutzung sind aufgrund der Vorgaben der Behördenleitung überall anders zu betrachten. Hier gilt das vorher geschriebene umso mehr. In welchem Umfang ist Privatnutzung erlaubt, was darf mit dem Zugang gemacht werden, was nicht... Die BSI Grundschutzkataloge sind immer gut, aber die Arbeit der Anpassung an Deine Behörde nehmen sie Dir nicht ab.
Von welcher Behörde sprechen wir? Kommunal-, Landes-, Bundesbehörde? Oder gar eine GmbH mit hoheitlichen Aufgaben wie z.B. ein Stadtwerk?
Ciao
Pitti
sprichst Du von Datenschutz oder von Informationssicherheit oder von beiden?
Aufgrund der Novelle vom September 2009 wäre ich mit einer vorgefertigten Vorlage aus dem Internet vorsichtig. Du musst da einiges auf die Gegebenheiten Deiner Behörde anpassen. Für diese Aufgabe ist der Datenschutzbeauftragte zuständig. Sag jetzt bitte nicht, Du wärst hierfür benannt. Wenn doch, bitte ganz schnell au schreien, dann erzählen wir Dir hier was über die Haftung des DS-B.
Informationssicherheit:
Internet- und E-Mail-Nutzung sind aufgrund der Vorgaben der Behördenleitung überall anders zu betrachten. Hier gilt das vorher geschriebene umso mehr. In welchem Umfang ist Privatnutzung erlaubt, was darf mit dem Zugang gemacht werden, was nicht... Die BSI Grundschutzkataloge sind immer gut, aber die Arbeit der Anpassung an Deine Behörde nehmen sie Dir nicht ab.
Von welcher Behörde sprechen wir? Kommunal-, Landes-, Bundesbehörde? Oder gar eine GmbH mit hoheitlichen Aufgaben wie z.B. ein Stadtwerk?
Ciao
Pitti
> Aufgrund der Novelle vom September 2009 wäre ich mit einer vorgefertigten Vorlage aus dem Internet vorsichtig. Du musst
da
Welche Novelle? Verstehe ich nicht.
Mit der Novellierung des BDSG vom 01.09.2009 kamen in Richtung Arbeitnehmerdatenschutz diverse neue Regelungen. Desweiteren bei den Regelungen zu Strafen. Ohne einen spezialisierten Rechtsanwalt wirst Du hier keine vernünftige DS-Belehrung fabrizieren können. Auf dieses Glatteis würde ich mich auch nicht begeben, da schlingert vermutlich schon euer DS-B.da
Welche Novelle? Verstehe ich nicht.
Nein, ich bin nicht DS- Beauftragt. Möchte aber zuarbeiten.
OK, dann stürze Dich auf die Technisch-Organisatorischen Maßnahmen nach §9 und überlasse alles andere dem DS-B.Nochmals nur zur Sicherheit, falls es zu überheblich klingt bitte ich um Entschuldigung. Bist Du Dir sicher, dass Du eine Datenschutzbelehrung nach §4g BDSG vorbereiten willst, oder ist nicht doch eine IT-Sicherheitsunterweisung gemeint?
Eine GmbH mit hoheitlichen Aufgaben ist ein übler Zwitter. Sie muss sich an die GmbH-Gesetze halten, darf aber gleichzeitig nicht alle Vorteile des freien Marktes in Anspruch nehmen. So kann sie keinen externen DS-B bestellen und sie fallt unter die KRITIS Gesetzgebung. Blöde Situation.
Ciao
Pitti
P.S. Da ich kein Rechtsanwalt sondern IS-Berater bin, stellen die Hinweise im obigen Text keine Rechtsberatung dar!