arbeitgeber möchtet dass ich ein Account freistelle
hallo,
mein Arbeitgeber möchtet dass ich ihm und einem Abteilungsleiter, ein Windows-Account won einem Mitarbeiter der gekünigt wurde zur Verfügung stelle. D.h. ich sollte das Passwort von diesem ehemaligen Mitarbeiter zurücksetzen und ihnen durchgeben.
Sie sagten mir, sie schauen nur die Dokumente die das geschäftliche Dateien die geschäftliche Daten beinhalten.
Wie muss ich jetzt als Administrator handeln? Kann ich ein Schreiben erstellen und dem Geschäftsführer zuerst unterzeichnen lassen, dass er dafür Verantwortung übernimmt?
Bitte um Hilfe
mein Arbeitgeber möchtet dass ich ihm und einem Abteilungsleiter, ein Windows-Account won einem Mitarbeiter der gekünigt wurde zur Verfügung stelle. D.h. ich sollte das Passwort von diesem ehemaligen Mitarbeiter zurücksetzen und ihnen durchgeben.
Sie sagten mir, sie schauen nur die Dokumente die das geschäftliche Dateien die geschäftliche Daten beinhalten.
Wie muss ich jetzt als Administrator handeln? Kann ich ein Schreiben erstellen und dem Geschäftsführer zuerst unterzeichnen lassen, dass er dafür Verantwortung übernimmt?
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Content-ID: 97684
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 06:12 Uhr
8 Kommentare
Neuester Kommentar
Moin,
ich würde als Admin einem Vorgesetzten auf keinen Fall einfach einen Account freischalten, denn das ist IMO Private Umgebung des jeweiligen.
Wenn der Mitarbeiter natürlich gekündigt wurde, da ein Missbrauch der zur Verfügung gestellten EDV-Systeme bestand, solltest du Rat durch einen Anwalt einholen, der wird dir sagen können, unter welchen Bedingungen du die Daten bzw. den Account zur Verfügung stellen musst.
Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja sollte der informiert werden und eine Meinung durch einen Anwalt einholen, ob eine Offenlegung der Daten und Dateien gegenüber den Vorgesetzten Juristisch haltbar ist.
Da wir in einem Forum keine Rechtsberatung geben dürfen, sind alle meine Angaben als Tipps und persönliche Meinung zu Verstehen.
MfG,
VW
ich würde als Admin einem Vorgesetzten auf keinen Fall einfach einen Account freischalten, denn das ist IMO Private Umgebung des jeweiligen.
Wenn der Mitarbeiter natürlich gekündigt wurde, da ein Missbrauch der zur Verfügung gestellten EDV-Systeme bestand, solltest du Rat durch einen Anwalt einholen, der wird dir sagen können, unter welchen Bedingungen du die Daten bzw. den Account zur Verfügung stellen musst.
Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja sollte der informiert werden und eine Meinung durch einen Anwalt einholen, ob eine Offenlegung der Daten und Dateien gegenüber den Vorgesetzten Juristisch haltbar ist.
Da wir in einem Forum keine Rechtsberatung geben dürfen, sind alle meine Angaben als Tipps und persönliche Meinung zu Verstehen.
MfG,
VW
hallo,
lass es dir einfach schriftlich geben, das er Zugriff auf die Daten möchte und fertig
als Chef sollte er das Recht haben, Geschäftsdokumente eines ausgeschiedenen MAs durchzugucken
mal angenommen, der Ex-MAs hat wichtige Forschungsunterlagen in seinem Account gespeichert gehabt und keiner darf ran - was dann?
lass es dir einfach schriftlich geben, das er Zugriff auf die Daten möchte und fertig
als Chef sollte er das Recht haben, Geschäftsdokumente eines ausgeschiedenen MAs durchzugucken
mal angenommen, der Ex-MAs hat wichtige Forschungsunterlagen in seinem Account gespeichert gehabt und keiner darf ran - was dann?
Hallo,
ich denke mal, daß Du dem Geschäftsführer das Paßwort problemlos herausgeben kannst. Die geschäftlichen Dokumente, die der Mitarbeiter erstellt hat, sind ohnehin Eigentum der Firma, und kein Privateigentum. Der Geschäftsführer hat jederzeit das Recht, diese Dokumente einzusehen. Wenn der Mitarbeiter seinen Computer nicht ausdrücklich auch privat nutzen durfte, gilt das außerdem für alle Dateien auf dem Computer.
Problematischer wird es bei E-Mails. Hier kann es, wenn es hart auf hart kommt, Probleme geben, wenn Du die jemandem anderen zur Verfügung stellst, weil für E-Mails prinzipiell das Briefgeheimnis gilt. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, müßte der Arbeitgeber eine für alle zu unterzeichnende Geschäftsvereinbarung formulieren, in der festgelegt wird, daß alle E-Mails Eigentum der Firma sind.
Gruß,
Jutta
ich denke mal, daß Du dem Geschäftsführer das Paßwort problemlos herausgeben kannst. Die geschäftlichen Dokumente, die der Mitarbeiter erstellt hat, sind ohnehin Eigentum der Firma, und kein Privateigentum. Der Geschäftsführer hat jederzeit das Recht, diese Dokumente einzusehen. Wenn der Mitarbeiter seinen Computer nicht ausdrücklich auch privat nutzen durfte, gilt das außerdem für alle Dateien auf dem Computer.
Problematischer wird es bei E-Mails. Hier kann es, wenn es hart auf hart kommt, Probleme geben, wenn Du die jemandem anderen zur Verfügung stellst, weil für E-Mails prinzipiell das Briefgeheimnis gilt. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, müßte der Arbeitgeber eine für alle zu unterzeichnende Geschäftsvereinbarung formulieren, in der festgelegt wird, daß alle E-Mails Eigentum der Firma sind.
Gruß,
Jutta
Zitat von @36831:
Da wir in einem Forum keine Rechtsberatung geben dürfen, sind
alle meine Angaben als Tipps und persönliche Meinung zu
Verstehen.
Da wir in einem Forum keine Rechtsberatung geben dürfen, sind
alle meine Angaben als Tipps und persönliche Meinung zu
Verstehen.
Gottseidank ist hier die Rechtssprechung mittlerweile ein wenig aufgeweicht worden.
Rechtsberatung im klassischen Sinne ist zwar nach wie vor verboten, aber wenn man einzelne Paragraphen oder Sachstände zitiert, etc... dann ist das mittlerweile okay.
Siehe hierzu auch -> HIER
Lonesome Walker
Moin,
wenn du das Thema dann als Erledigt erachtest, klicke bitte unten auch noch auf die grüne "Dieses Thema als gelöst markieren"-Leiste. Dadurch wird der Haken hinter dem Thema dann auch gesetzt.
VW
PS: @lsw: Da war ich wohl noch auf einem alten Stand, danke für den Tipp.
wenn du das Thema dann als Erledigt erachtest, klicke bitte unten auch noch auf die grüne "Dieses Thema als gelöst markieren"-Leiste. Dadurch wird der Haken hinter dem Thema dann auch gesetzt.
VW
PS: @lsw: Da war ich wohl noch auf einem alten Stand, danke für den Tipp.