joyamas
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arbeitgeber möchtet dass ich ein Account freistelle

hallo,

mein Arbeitgeber möchtet dass ich ihm und einem Abteilungsleiter, ein Windows-Account won einem Mitarbeiter der gekünigt wurde zur Verfügung stelle. D.h. ich sollte das Passwort von diesem ehemaligen Mitarbeiter zurücksetzen und ihnen durchgeben.

Sie sagten mir, sie schauen nur die Dokumente die das geschäftliche Dateien die geschäftliche Daten beinhalten.

Wie muss ich jetzt als Administrator handeln? Kann ich ein Schreiben erstellen und dem Geschäftsführer zuerst unterzeichnen lassen, dass er dafür Verantwortung übernimmt?


Bitte um Hilfe

Content-ID: 97684

Url: https://administrator.de/forum/arbeitgeber-moechtet-dass-ich-ein-account-freistelle-97684.html

Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 06:12 Uhr

36831
36831 24.09.2008 um 09:41:56 Uhr
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Moin,

ich würde als Admin einem Vorgesetzten auf keinen Fall einfach einen Account freischalten, denn das ist IMO Private Umgebung des jeweiligen.

Wenn der Mitarbeiter natürlich gekündigt wurde, da ein Missbrauch der zur Verfügung gestellten EDV-Systeme bestand, solltest du Rat durch einen Anwalt einholen, der wird dir sagen können, unter welchen Bedingungen du die Daten bzw. den Account zur Verfügung stellen musst.
Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja sollte der informiert werden und eine Meinung durch einen Anwalt einholen, ob eine Offenlegung der Daten und Dateien gegenüber den Vorgesetzten Juristisch haltbar ist.

Da wir in einem Forum keine Rechtsberatung geben dürfen, sind alle meine Angaben als Tipps und persönliche Meinung zu Verstehen.

MfG,
VW
Iwan
Iwan 24.09.2008 um 09:42:03 Uhr
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hallo,

lass es dir einfach schriftlich geben, das er Zugriff auf die Daten möchte und fertig
als Chef sollte er das Recht haben, Geschäftsdokumente eines ausgeschiedenen MAs durchzugucken
mal angenommen, der Ex-MAs hat wichtige Forschungsunterlagen in seinem Account gespeichert gehabt und keiner darf ran - was dann?
Twlght667
Twlght667 24.09.2008 um 09:45:08 Uhr
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So habe ich das zumindest gemacht. Als wir einmal den Fall hatten, bat ich meinen Chef um eine schriftliche Arbeitsanweisung was ich genau machen soll. Das mit Unterschrift und Firmenstempel.
jabiernath
jabiernath 24.09.2008 um 09:45:15 Uhr
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Hallo,

ich denke mal, daß Du dem Geschäftsführer das Paßwort problemlos herausgeben kannst. Die geschäftlichen Dokumente, die der Mitarbeiter erstellt hat, sind ohnehin Eigentum der Firma, und kein Privateigentum. Der Geschäftsführer hat jederzeit das Recht, diese Dokumente einzusehen. Wenn der Mitarbeiter seinen Computer nicht ausdrücklich auch privat nutzen durfte, gilt das außerdem für alle Dateien auf dem Computer.

Problematischer wird es bei E-Mails. Hier kann es, wenn es hart auf hart kommt, Probleme geben, wenn Du die jemandem anderen zur Verfügung stellst, weil für E-Mails prinzipiell das Briefgeheimnis gilt. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, müßte der Arbeitgeber eine für alle zu unterzeichnende Geschäftsvereinbarung formulieren, in der festgelegt wird, daß alle E-Mails Eigentum der Firma sind.

Gruß,

Jutta
Alphavil
Alphavil 24.09.2008 um 11:46:03 Uhr
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Interessantes Thema,

Ich würde mir auf alle Fälle etwas schriftliches geben lassen das du auf alle Fälle rechtlich auf der sicheren Seite bist. Wie gesagt auch nur eine Empfehlung, da ich die genaue rechtliche Lage nicht kenne


Gruß André
16568
16568 24.09.2008, aktualisiert am 18.10.2012 um 18:36:17 Uhr
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Zitat von @36831:
Da wir in einem Forum keine Rechtsberatung geben dürfen, sind
alle meine Angaben als Tipps und persönliche Meinung zu
Verstehen.

Gottseidank ist hier die Rechtssprechung mittlerweile ein wenig aufgeweicht worden.
Rechtsberatung im klassischen Sinne ist zwar nach wie vor verboten, aber wenn man einzelne Paragraphen oder Sachstände zitiert, etc... dann ist das mittlerweile okay.

Siehe hierzu auch -> HIER


Lonesome Walker
joyamas
joyamas 24.09.2008 um 14:09:56 Uhr
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hallo, danke die bemühung,

ich habe mir ein schreiben erstellt, wo die beteiligten partieen unterschreiben müssen, und sich verpflichten nur "geschäftliche" dateien zu suchen.
36831
36831 24.09.2008 um 15:52:12 Uhr
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Moin,

wenn du das Thema dann als Erledigt erachtest, klicke bitte unten auch noch auf die grüne "Dieses Thema als gelöst markieren"-Leiste. Dadurch wird der Haken hinter dem Thema dann auch gesetzt.

VW

PS: @lsw: Da war ich wohl noch auf einem alten Stand, danke für den Tipp.