Diskussion bezüglich Urheberrecht/Copyright
Hallo Freunde des guten Filmes
,
folgendes habe ich gesichtet und bedacht *gg*:
Beim stöbern und googeln im Net bin ich auf eine Seite gestoßen, auf der man sich Filme herunterladen kann. Natürlich mit schönem Disklaimer, in dem steht, dass sich der Inhaber von den hier angeboteten Sachen distanziert, er stellt schließlich nur die Links zur Vefügung...naja, kennen bestimmt alle.
Nun sind mir auf dieser Seite aber auch Filme aufgefallen, die schon längst im TV gelaufen sind.
Nun die Frage: Kann ich diese Filme herunterladen, ohne mich strafbar zu machen?
Ich will dem natürlich aus dem Wege gehen. Ich denke so: Die Filme, die noch im Kino laufen sind natürlich illegal, die will ich auch nicht.
Aber wenn man die Filme, die schon im TV gelaufen sind, herunterläd, sollte doch kein Urheberrecht verletzt werden oder?
Schließlich wollte ich mir den Film (wer es wissen will, es war "Das fünfte Element") aufnehmen, nur war ich zu der Zeit nicht zu Hause. Und der Film ist schon öfter gelaufen, also...was spricht gegen einen Filmdownload?
So, ich bin auf Meinungen gespannt (vielleicht ist ja auch der eine oder andere Anwalt da, der Licht ins dunkle bringt
)
Mfg
Mitchell
folgendes habe ich gesichtet und bedacht *gg*:
Beim stöbern und googeln im Net bin ich auf eine Seite gestoßen, auf der man sich Filme herunterladen kann. Natürlich mit schönem Disklaimer, in dem steht, dass sich der Inhaber von den hier angeboteten Sachen distanziert, er stellt schließlich nur die Links zur Vefügung...naja, kennen bestimmt alle.
Nun sind mir auf dieser Seite aber auch Filme aufgefallen, die schon längst im TV gelaufen sind.
Nun die Frage: Kann ich diese Filme herunterladen, ohne mich strafbar zu machen?
Ich will dem natürlich aus dem Wege gehen. Ich denke so: Die Filme, die noch im Kino laufen sind natürlich illegal, die will ich auch nicht.
Aber wenn man die Filme, die schon im TV gelaufen sind, herunterläd, sollte doch kein Urheberrecht verletzt werden oder?
Schließlich wollte ich mir den Film (wer es wissen will, es war "Das fünfte Element") aufnehmen, nur war ich zu der Zeit nicht zu Hause. Und der Film ist schon öfter gelaufen, also...was spricht gegen einen Filmdownload?
So, ich bin auf Meinungen gespannt (vielleicht ist ja auch der eine oder andere Anwalt da, der Licht ins dunkle bringt
Mfg
Mitchell
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Content-ID: 7798
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Ausgedruckt am: 02.04.2025 um 10:04 Uhr
5 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo Mitschel!
Hab mal zu dem Thema google befragt und folfgenden Beitrag gefunden:
http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/404132-404144-1-vervielfaeltigungen ...
der im Grund genau das aussagt was ich vermutet habe. Selbst wenn der Film aus dem Fesehnaufgenommen währe und im Internet zu Verfügung gestellt wird ist das aus meiner Sicht nicht legal.
Grundsätzlich unterliegt auch ein Film der im Fersehn läuft dem Urheberrecht. Die Aufnahme für private Zwecke (Privatkopie) ist durchaus zulässig. Die Weitergabe im Internet geht nach meiner Ansicht aber weit über die privaten Zwecke hinaus und ist somit unzulässig.
Dazu kommt, dass ja nicht bekannt ist, ob dieser Film auch wirklich aus dem Fersehn ist oder aus welcher Quelle der sonst stammen könnte.
Also ich kann da nur sagen, Finger weg!
Gruß
meto
Hab mal zu dem Thema google befragt und folfgenden Beitrag gefunden:
http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/404132-404144-1-vervielfaeltigungen ...
der im Grund genau das aussagt was ich vermutet habe. Selbst wenn der Film aus dem Fesehnaufgenommen währe und im Internet zu Verfügung gestellt wird ist das aus meiner Sicht nicht legal.
Grundsätzlich unterliegt auch ein Film der im Fersehn läuft dem Urheberrecht. Die Aufnahme für private Zwecke (Privatkopie) ist durchaus zulässig. Die Weitergabe im Internet geht nach meiner Ansicht aber weit über die privaten Zwecke hinaus und ist somit unzulässig.
Dazu kommt, dass ja nicht bekannt ist, ob dieser Film auch wirklich aus dem Fersehn ist oder aus welcher Quelle der sonst stammen könnte.
Also ich kann da nur sagen, Finger weg!
Gruß
meto

Hi,
soweit mir bekannt ist, zahlt man ja beim Kauf von Videobändern oder sonstigen Rohlingen automatisch GEMA-Gebühren, mit denen solche Kosten abgedeckt werden.
Es war auch mal im Gespräch so etwas für die Internetnutzung einzuführen. Ist wohl (glücklicherweise) nicht draus geworden.
Videotheken zahlen auch eine GEMA-Gebühr, aus der allerdings ältere Filme rausfallen. Wie da die Staffelung genau aussieht weiss ich leider auch nicht.
Vielleicht sollte man mal direkt bei der GEMA nachfragen - ganz unverbindlich.
Psycho
soweit mir bekannt ist, zahlt man ja beim Kauf von Videobändern oder sonstigen Rohlingen automatisch GEMA-Gebühren, mit denen solche Kosten abgedeckt werden.
Es war auch mal im Gespräch so etwas für die Internetnutzung einzuführen. Ist wohl (glücklicherweise) nicht draus geworden.
Videotheken zahlen auch eine GEMA-Gebühr, aus der allerdings ältere Filme rausfallen. Wie da die Staffelung genau aussieht weiss ich leider auch nicht.
Vielleicht sollte man mal direkt bei der GEMA nachfragen - ganz unverbindlich.
Psycho
Da das Aufnehmen aus dem Fernsehen auch nur im begrenzten Umfang erlaubt ist (zu Privatzwecken) sollte es mit Sicherheit unerheblich sein, wie alt der Film ist und welche GEMA-Gebühren gezahlt werden. Eine Veröffentlichung im Internet ist daher nicht zulässig.
Spannen währe allerdings, was demjenigen "droht", der den Film herrunter läd und ob das überhaubt verfolgt werden kann.
Spannen währe allerdings, was demjenigen "droht", der den Film herrunter läd und ob das überhaubt verfolgt werden kann.