MicroSD Karte nach neuem Cardreader defekt: Datenrettung möglich bzw. Regressanspruch?
Grüßt euch,
ich mir einen neuen MicroSD Kartenlesen gekauft, dann den Fehler gemacht direkt den testen zu wollen und *zack* wars das wohl mit der Speicherkarte scheinbar.
Natürlich habe ich erstmal gängige Lösungsansätze gegoogelt. Das Ergebnis vom Windows chkdsk ist:
Der Typ des Dateisystems ist RAW.
CHKDSK ist für RAW-Laufwerke nicht verfügbar.
Das Programm "Recuva" kann damit auch nicht arbeiten.
Dann dachte ich ich lasse die Karte tatsächlich formatieren (sind leider Daten drauf, die ich haben möchte ) aber da sagt mir Windows (Win7 64Bit) "Windows konnte die Formatierung nicht abschließen".
Das Programm Testdisk kann da irgendwas machen, der durchsucht jedenfalls alles immer recht lange. Nur weiß ich nicht wie ich damit das wiederherstellen kann.
Was noch auffällt: Die Karte wird im Kartenleser doch recht warm.
Die weitere Frage wäre: Kann ich dafür nun den Händler regresspflichtig machen? Sprich ist der für den von seinem Produkt entstandenen Schaden haftbar?
Die Speicherkarte war jetzt das 3. Mal in Gebrauch (Also recht neu) und war keine Noname sondern Sony.
Vielen Dank für eure Ideen schonmal ...
ich mir einen neuen MicroSD Kartenlesen gekauft, dann den Fehler gemacht direkt den testen zu wollen und *zack* wars das wohl mit der Speicherkarte scheinbar.
Natürlich habe ich erstmal gängige Lösungsansätze gegoogelt. Das Ergebnis vom Windows chkdsk ist:
Der Typ des Dateisystems ist RAW.
CHKDSK ist für RAW-Laufwerke nicht verfügbar.
Das Programm "Recuva" kann damit auch nicht arbeiten.
Dann dachte ich ich lasse die Karte tatsächlich formatieren (sind leider Daten drauf, die ich haben möchte ) aber da sagt mir Windows (Win7 64Bit) "Windows konnte die Formatierung nicht abschließen".
Das Programm Testdisk kann da irgendwas machen, der durchsucht jedenfalls alles immer recht lange. Nur weiß ich nicht wie ich damit das wiederherstellen kann.
Was noch auffällt: Die Karte wird im Kartenleser doch recht warm.
Die weitere Frage wäre: Kann ich dafür nun den Händler regresspflichtig machen? Sprich ist der für den von seinem Produkt entstandenen Schaden haftbar?
Die Speicherkarte war jetzt das 3. Mal in Gebrauch (Also recht neu) und war keine Noname sondern Sony.
Vielen Dank für eure Ideen schonmal ...
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 09:11 Uhr
4 Kommentare
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Moin,
mal was von Backups von wichtigen Daten gehört?
Oder vom Testen neuer Geräte mit unwichtugen Daten?
Was noch auffällt: Die Karte wird im Kartenleser doch recht warm.
ungewöhnlich.
Die weitere Frage wäre: Kann ich dafür nun den Händler regresspflichtig machen? Sprich ist der für den von seinem Produkt entstandenen Schaden haftbar?
Nur wenn Du nachweisen kannst, das der Leser die Karte schottet und nicht Du due Jarte falsch behandelt hast. Und auch nur für die SD-Karte, wenn überhaupt und nicht für Deine Daten.
Due kannst das recht einfach probieren, inden Du da eine neu Karte reinsteckst.
lks
PS: Wenn Du den Verdacht hadt, daß der Leser die Karte schrottet, ist es dumm, genau mit diesem Leser die Daten retten zu wollen.Hol Dir aus dem nächsten Baunarkt einen neuen Leser für 5 Euro.
Da müssten mehr Infos vorhanden sein.
Welche Kartengröße ist deine Karte die "Defekt" ist sowie bis zu welche größe ist das Lesegerät ausgelegt?
Es gibt auf dem Markt imme rnoch ältere Generation der Lesegeräte die zb nur 2/4 GB Lesen können und nicht mehr.
Und die Händler wollen halt ihre Bestände auch Loswerden und mit der Falschen größe kann halt was Kaputt gehen aber dafür ist ja die Anleitung vor Gebrauch zu Lesen da....
Zwar macht des kaum einer aber in einigen Fällen liegt es nur an der Falschen Benutzung der Teile...
Welche Kartengröße ist deine Karte die "Defekt" ist sowie bis zu welche größe ist das Lesegerät ausgelegt?
Es gibt auf dem Markt imme rnoch ältere Generation der Lesegeräte die zb nur 2/4 GB Lesen können und nicht mehr.
Und die Händler wollen halt ihre Bestände auch Loswerden und mit der Falschen größe kann halt was Kaputt gehen aber dafür ist ja die Anleitung vor Gebrauch zu Lesen da....
Zwar macht des kaum einer aber in einigen Fällen liegt es nur an der Falschen Benutzung der Teile...
Die Regressansprüche beschränken sich - wenn überhaupt vorhanden - auf den Kaufpreis für eine identische SD-Karte.