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27.07.2012, aktualisiert am 05.08.2012
Warum auch Rechnungen als PDF OHNE Signatur gültig sind und zum Vorsteuerabzug berechtigen
Bei vielen geistert noch das gefährliche Halbwissen im Kopf, eine PDF-Rechnung ist entweder nicht gültig, oder sie ist nur gültig, wenn sie eine elektronisch qualifizierte Signatur enthält...
Mit Schreiben vom 02.07.2012 wird dies von Bundesfinanzministerium noch mal rückwirkend bis zum 01.07.2011 klargestellt:
Zitat:
Nachlesen kann man das Ganze im Schreiben: hier
Ich hoffe, hiermit hat der ein oder andere dann ein nettes PDF, welches er seinen klug###rischen Kunden kommentarlos weitersenden kann.
(ich für meinen Teil hatte heute Kontakt mit einem ungebildeten Steuerberater
Lonesome Walker
Mit Schreiben vom 02.07.2012 wird dies von Bundesfinanzministerium noch mal rückwirkend bis zum 01.07.2011 klargestellt:
Zitat:
In Anlehnung an Artikel 233 MwStSystRL in der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung
(Änderung durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates zu den Rechnungsstellungsvorschriften
vom 13. Juli 2010, ABl. EU 2010 L 189 Seite 1) sind Papier- und elektronische Rechnungen
ab dem 1. Juli 2011 umsatzsteuerrechtlich gleich zu behandeln (§ 14 Absatz 1 UStG n. F.).
Die Gleichstellung führt zu keiner Erhöhung der Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit
einer Papierrechnung.
(Änderung durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates zu den Rechnungsstellungsvorschriften
vom 13. Juli 2010, ABl. EU 2010 L 189 Seite 1) sind Papier- und elektronische Rechnungen
ab dem 1. Juli 2011 umsatzsteuerrechtlich gleich zu behandeln (§ 14 Absatz 1 UStG n. F.).
Die Gleichstellung führt zu keiner Erhöhung der Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit
einer Papierrechnung.
Nachlesen kann man das Ganze im Schreiben: hier
Ich hoffe, hiermit hat der ein oder andere dann ein nettes PDF, welches er seinen klug###rischen Kunden kommentarlos weitersenden kann.
(ich für meinen Teil hatte heute Kontakt mit einem ungebildeten Steuerberater
Lonesome Walker
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Kommentar vom Moderator Dani am 05.08.2012 um 22:25:04 Uhr
Hiermit ist die Diskussion beendet.
Content-ID: 188723
Url: https://administrator.de/knowledge/warum-auch-rechnungen-als-pdf-ohne-signatur-gueltig-sind-und-zum-vorsteuerabzug-berechtigen-188723.html
Ausgedruckt am: 10.04.2025 um 02:04 Uhr
13 Kommentare
Neuester Kommentar
Hallo,
meine Kunden haben das ganz pragmatisch gelöst, auch schon zu Zeiten, als noch eine Signatur vorgeschrieben war:
Sie habden die PDF-dateien einfach ausgedruckt und abgeheftet. Denen sieht man nämlich nciht an, ob die auf meinen oder deren Druckern rauskamen. bei manchen habe ich diese sogar direkt auf deren Druckern ausgedruckt - VPN ist halt was feines.
Da Rechnungen i.d.R. nicht unterschrieben werden, ist auch kein Merkmal vorhanden, aus dem hervorgeht, wer diese gedruckt hat.
lks
meine Kunden haben das ganz pragmatisch gelöst, auch schon zu Zeiten, als noch eine Signatur vorgeschrieben war:
Sie habden die PDF-dateien einfach ausgedruckt und abgeheftet. Denen sieht man nämlich nciht an, ob die auf meinen oder deren Druckern rauskamen. bei manchen habe ich diese sogar direkt auf deren Druckern ausgedruckt - VPN ist halt was feines.
Da Rechnungen i.d.R. nicht unterschrieben werden, ist auch kein Merkmal vorhanden, aus dem hervorgeht, wer diese gedruckt hat.
lks
In Firmen wird sowieso jede Rechnung ausgedruckt, von daher ist dies eher die Regel und solange das zwischen beiden Parteien abgesprochen und akzeptiert ist: Kein Problem. Ich denke das einzige Problem ist dann, wenn ein Kunde diese nicht zahlen will, dies passiert dann aber oft nur deswegen, da diese einen sowieso um eine gerechte Entlohnung prellen wollen - nicht wegen des PDF Facts ;)
VG
VG

Leider ist das nicht überall gleich.
Bei uns in Österreich gelten noch die "alten" Regeln:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=453395&Ds ...
Wobei es hier lediglich um den Vorsteuerabsatz geht.
Hoch lebe die Signaturkonjunktur ;)
lg
Stormwind
Bei uns in Österreich gelten noch die "alten" Regeln:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=453395&Ds ...
Wobei es hier lediglich um den Vorsteuerabsatz geht.
Hoch lebe die Signaturkonjunktur ;)
lg
Stormwind
Hallo,
im Prinzip ist das korrekt ABER der Kunde muss die Rechnung gegenprüfen ob diese korrekt ist. Das ist schwierig ohne
eine Checksumme oder die Signierung.
Es könnte ja alles korrekt sein, außer die Bankverbindung. Da steht dann z.B. auf deiner Rechnung, meine, wie auch immer. Dein Kunde würde zahlen. Vielleicht wundert er sich noch über den geänderten Banknamen.
Das ist wieder so eine halbe Lösung.
Ich drucke die Sachen aber auch immer einfach aus. Liegt aber daran, dass mir ein gedrucktes Blatt im Keller keiner klauen (jedenfalls nicht so einfach), löschen oder verschlüsseln kann. Außerdem will der Steuerprüfer alles auf Papier sehen.
Gruß
im Prinzip ist das korrekt ABER der Kunde muss die Rechnung gegenprüfen ob diese korrekt ist. Das ist schwierig ohne
eine Checksumme oder die Signierung.
Es könnte ja alles korrekt sein, außer die Bankverbindung. Da steht dann z.B. auf deiner Rechnung, meine, wie auch immer. Dein Kunde würde zahlen. Vielleicht wundert er sich noch über den geänderten Banknamen.
Das ist wieder so eine halbe Lösung.
Ich drucke die Sachen aber auch immer einfach aus. Liegt aber daran, dass mir ein gedrucktes Blatt im Keller keiner klauen (jedenfalls nicht so einfach), löschen oder verschlüsseln kann. Außerdem will der Steuerprüfer alles auf Papier sehen.
Gruß
Hier steht wieder Komfort vs. Sicherheit.
Allerdings weiss ich nicht, wie hoch im normalfall deine Rechnungen sind und in wie weit du die Kunden PCs/Netzwerke überwachst. Aber man kann davon ausgehen, dass bei einem sauber aufgesetzten Netzwerk dies nicht vorkommt. Und wenn: Lehrgeld für die Firma, die das Netzwerk betreut - hier also: direkt für mich.
Viele Grüße
Allerdings weiss ich nicht, wie hoch im normalfall deine Rechnungen sind und in wie weit du die Kunden PCs/Netzwerke überwachst. Aber man kann davon ausgehen, dass bei einem sauber aufgesetzten Netzwerk dies nicht vorkommt. Und wenn: Lehrgeld für die Firma, die das Netzwerk betreut - hier also: direkt für mich.
Viele Grüße
Hallo,
wenn ich dem Kunde eine Mail sende habe ich leider keinen direkten Einfluss auf den Weg der Pakete. Das aber mal am Rande.
Im Prinzip ist es richtig. Komfort - Sicherheit, wie gesagt, ich drucke die Dinger aus und schaue auf den Endbetrag. Für mehr ist auch keine Zeit.
Papierlos ist in DE noch nicht angesagt
Gruß
wenn ich dem Kunde eine Mail sende habe ich leider keinen direkten Einfluss auf den Weg der Pakete. Das aber mal am Rande.
Im Prinzip ist es richtig. Komfort - Sicherheit, wie gesagt, ich drucke die Dinger aus und schaue auf den Endbetrag. Für mehr ist auch keine Zeit.
Papierlos ist in DE noch nicht angesagt
Gruß
Das ist richtig, allerdings spart man sich eben Zeit.
Papier muss ich bei mir ausdrucken, eintüten, zur Post bringen. Alternativ: Ich drucke es (meine Steuersachen), versende es (des Kunden Steuersachen) und dieser druckt es und packt es gleich in die richtige Ablage/Ordner.
Bzgl. der Rechnungsbeträge: Meist steht davor ja ein ungefährer Betrag im Raum (Wartungsvertrag + Stundenabrechnung) - im weiteren kann hier ja auch noch per Einzugsermächtigungen gearbeitet werden (Komfort + Ein "+" an Sicherheit - ggf. Vertrauen ist da, was in der IT sowieso unabdinglich ist).
Ganz um's Papier kommt man nicht herum, aber man kann es vereinfachen, darum gibt es die IT doch ;)
VG
Papier muss ich bei mir ausdrucken, eintüten, zur Post bringen. Alternativ: Ich drucke es (meine Steuersachen), versende es (des Kunden Steuersachen) und dieser druckt es und packt es gleich in die richtige Ablage/Ordner.
Bzgl. der Rechnungsbeträge: Meist steht davor ja ein ungefährer Betrag im Raum (Wartungsvertrag + Stundenabrechnung) - im weiteren kann hier ja auch noch per Einzugsermächtigungen gearbeitet werden (Komfort + Ein "+" an Sicherheit - ggf. Vertrauen ist da, was in der IT sowieso unabdinglich ist).
Ganz um's Papier kommt man nicht herum, aber man kann es vereinfachen, darum gibt es die IT doch ;)
VG
Hallo,
die meisten lesen die Gesetze nur zur Hälfte. Daher mein Einwand.
Zitat aus § 14 UStG:
"...Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden...Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können."
Du kannst also im Prinzip sagen, die Rechnung kommt immer von dieser Mail Adresse also passt das schon.
Aber dann noch zu deinem "Käse". Es wurde das UStG Gesetz angepasst. Was mal wieder vergessen wurde ist das Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (kurz: GDPdU) und da kommt das Problem. Dieses Gesetz schreibt dem Unternehmen vor wie es die "elektronischen steuerlich relevanten Informationen" an das Finanzamt zu übergeben hat. Bisher ging es dabei um buchhalterische Daten welche in einem ASCII Format übermittelt wurden.
Jetzt hat noch keiner entschieden ob die Rechnungen auch drunter fallen und da steht dummerweise im 3. Absatz: "Nicht ausreichend ist auch die ausschließliche Archivierung in maschinell nicht auswertbaren Formaten (z.B. pdf-Datei).".
Da würde ich mal sagen, hoppla.
Es kommt also ganz auf den Betriebsprüfer an ob das gut geht oder nicht. Ich kann nur für meinen Teil sprechen, wenn ich die Vorsteuer, warum auch immer, nur für ein halbes Jahr zurückbezahlen darf ... ich wandere aus
die meisten lesen die Gesetze nur zur Hälfte. Daher mein Einwand.
Zitat aus § 14 UStG:
"...Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden...Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können."
Du kannst also im Prinzip sagen, die Rechnung kommt immer von dieser Mail Adresse also passt das schon.
Aber dann noch zu deinem "Käse". Es wurde das UStG Gesetz angepasst. Was mal wieder vergessen wurde ist das Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (kurz: GDPdU) und da kommt das Problem. Dieses Gesetz schreibt dem Unternehmen vor wie es die "elektronischen steuerlich relevanten Informationen" an das Finanzamt zu übergeben hat. Bisher ging es dabei um buchhalterische Daten welche in einem ASCII Format übermittelt wurden.
Jetzt hat noch keiner entschieden ob die Rechnungen auch drunter fallen und da steht dummerweise im 3. Absatz: "Nicht ausreichend ist auch die ausschließliche Archivierung in maschinell nicht auswertbaren Formaten (z.B. pdf-Datei).".
Da würde ich mal sagen, hoppla.
Es kommt also ganz auf den Betriebsprüfer an ob das gut geht oder nicht. Ich kann nur für meinen Teil sprechen, wenn ich die Vorsteuer, warum auch immer, nur für ein halbes Jahr zurückbezahlen darf ... ich wandere aus