Frank2024
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Der Grundsatz der Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung findet sich in unterschiedlichen Gesetzen wieder:

Grundgesetz: Datensparsamkeit dient dem Schutz der Privatsphäre und stellt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sicher, das sich aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten