Datenschutzgesetz - Vorratsdatenspeicherung - muß ich jetzt was beachten wenn ich ein Netzwerk betreibe?
Mahlzeit,
folgende Ausgangslage:
Ich betreibe ein Netzwerk mit einem Internetzugang, bei dem ca. 30 Clients über einen Router (IPCop) ins Internet gehen.
Jetzt die Frage dazu:
Nach dem neuen Gesetz wird jetzt ja eine Vorratsdatenspeicherung vorgenommen. Muß ich jetzt irgendwie etwas protokollieren, wer auf welcher Webseite rumeiert? Wenn jemand auf einer nicht ganz legalen Seite surft, wird sehr wahrscheinlich dann dem Inhaber des DSL-Anschlusses was gedreht.
-> Muß ich jetzt das ganze mit einem schlechten Gewissen weiter betreiben?
-> Dürfte ich eine Protokollierung betreiben, in der ich ersehe, wer-wo rumsurft?
-> Ich kann ja schlecht einen Adressfilter einrichten, bei dem ich quasi alle schlechten Seiten sperre, wäre ich ja eine lange Zeit beschäftigt.
Hab ich da jetzt einen Denkfehler drin oder bin ich da auf der richtigen Spur?
Vielen Dank im vorraus...
folgende Ausgangslage:
Ich betreibe ein Netzwerk mit einem Internetzugang, bei dem ca. 30 Clients über einen Router (IPCop) ins Internet gehen.
Jetzt die Frage dazu:
Nach dem neuen Gesetz wird jetzt ja eine Vorratsdatenspeicherung vorgenommen. Muß ich jetzt irgendwie etwas protokollieren, wer auf welcher Webseite rumeiert? Wenn jemand auf einer nicht ganz legalen Seite surft, wird sehr wahrscheinlich dann dem Inhaber des DSL-Anschlusses was gedreht.
-> Muß ich jetzt das ganze mit einem schlechten Gewissen weiter betreiben?
-> Dürfte ich eine Protokollierung betreiben, in der ich ersehe, wer-wo rumsurft?
-> Ich kann ja schlecht einen Adressfilter einrichten, bei dem ich quasi alle schlechten Seiten sperre, wäre ich ja eine lange Zeit beschäftigt.
Hab ich da jetzt einen Denkfehler drin oder bin ich da auf der richtigen Spur?
Vielen Dank im vorraus...
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 00:12 Uhr
4 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi,
was ist das für eine Art von Netzwerk?
Du bist auf jedenfall sehr nahe an einer Art Provider.
Das eine Firma sämtliche Aktivitäten ihrer Mitarbeiter im Web mitschneiden muss stimmt nicht. Die Frage stellt sich sogar, ob dies im Rahmen von persönlichkeits Rechten bzw. Datenschutzgründen überhaupt erlaubt ist.
Sowas immer nur in Absprache mit dem Chef, dem Betriebsrat und der Rechtsabteilung durchführen.
Überlegen könntest du, und das wäre im Sinne einer Vorratsdatenspeicherung zu sehen die Zeiten, wann einzelne IP deiner User im Netz sind, somit hast du eine Kontrolle. Wobei die Haftung für dich erstmal natürlich besteht, wenn du Inhaber des DSL-Anschlusses bist.
Mir stellt sich die Frage, wie hast du dich vorher abgesichert? Wahrscheinlich gar nicht, dann hättest du auch schon vorher ein schlechtes Gewissen haben müssen. Du bist erstmal primär haftend.
Gruß FS
was ist das für eine Art von Netzwerk?
Du bist auf jedenfall sehr nahe an einer Art Provider.
Das eine Firma sämtliche Aktivitäten ihrer Mitarbeiter im Web mitschneiden muss stimmt nicht. Die Frage stellt sich sogar, ob dies im Rahmen von persönlichkeits Rechten bzw. Datenschutzgründen überhaupt erlaubt ist.
Sowas immer nur in Absprache mit dem Chef, dem Betriebsrat und der Rechtsabteilung durchführen.
Überlegen könntest du, und das wäre im Sinne einer Vorratsdatenspeicherung zu sehen die Zeiten, wann einzelne IP deiner User im Netz sind, somit hast du eine Kontrolle. Wobei die Haftung für dich erstmal natürlich besteht, wenn du Inhaber des DSL-Anschlusses bist.
Mir stellt sich die Frage, wie hast du dich vorher abgesichert? Wahrscheinlich gar nicht, dann hättest du auch schon vorher ein schlechtes Gewissen haben müssen. Du bist erstmal primär haftend.
Gruß FS
Hallo,
das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird dich nicht betreffen, das gilt (wenn ich da jetzt nicht ganz falsch liege) erst für Telekommunikationsdienstleister mit mind. 1000 Kunden. Was du aber richtig siehst: als Anschlussinhaber bist du prinzipiell verantwortlich für allen Schindluder, der von dem Anschluss aus betrieben wird. Hier kannst du dich nur absichern, wenn du einzelne Anfragen auch wirklich konkreten Personen zuordnen kannst. Rechtlich ist das kritisch, wenn du allerdings alle Nutzer klar darauf hinweist, was du alles speicherst bist du (gerade bei privaten Angeboten) Datenschutzrechtlich schon relativ gut dabei. Die technische Frage ist eine andere.
Gruß
Filipp
das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird dich nicht betreffen, das gilt (wenn ich da jetzt nicht ganz falsch liege) erst für Telekommunikationsdienstleister mit mind. 1000 Kunden. Was du aber richtig siehst: als Anschlussinhaber bist du prinzipiell verantwortlich für allen Schindluder, der von dem Anschluss aus betrieben wird. Hier kannst du dich nur absichern, wenn du einzelne Anfragen auch wirklich konkreten Personen zuordnen kannst. Rechtlich ist das kritisch, wenn du allerdings alle Nutzer klar darauf hinweist, was du alles speicherst bist du (gerade bei privaten Angeboten) Datenschutzrechtlich schon relativ gut dabei. Die technische Frage ist eine andere.
Gruß
Filipp