stoppi
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Datenschutzgesetz - Vorratsdatenspeicherung - muß ich jetzt was beachten wenn ich ein Netzwerk betreibe?

Mahlzeit,

folgende Ausgangslage:

Ich betreibe ein Netzwerk mit einem Internetzugang, bei dem ca. 30 Clients über einen Router (IPCop) ins Internet gehen.


Jetzt die Frage dazu:


Nach dem neuen Gesetz wird jetzt ja eine Vorratsdatenspeicherung vorgenommen. Muß ich jetzt irgendwie etwas protokollieren, wer auf welcher Webseite rumeiert? Wenn jemand auf einer nicht ganz legalen Seite surft, wird sehr wahrscheinlich dann dem Inhaber des DSL-Anschlusses was gedreht.

-> Muß ich jetzt das ganze mit einem schlechten Gewissen weiter betreiben?
-> Dürfte ich eine Protokollierung betreiben, in der ich ersehe, wer-wo rumsurft?
-> Ich kann ja schlecht einen Adressfilter einrichten, bei dem ich quasi alle schlechten Seiten sperre, wäre ich ja eine lange Zeit beschäftigt.


Hab ich da jetzt einen Denkfehler drin oder bin ich da auf der richtigen Spur?

Vielen Dank im vorraus...

Content-ID: 81578

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SpeechFree
SpeechFree 25.02.2008 um 12:56:42 Uhr
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Hi,

was ist das für eine Art von Netzwerk?
Du bist auf jedenfall sehr nahe an einer Art Provider.
Das eine Firma sämtliche Aktivitäten ihrer Mitarbeiter im Web mitschneiden muss stimmt nicht. Die Frage stellt sich sogar, ob dies im Rahmen von persönlichkeits Rechten bzw. Datenschutzgründen überhaupt erlaubt ist.
Sowas immer nur in Absprache mit dem Chef, dem Betriebsrat und der Rechtsabteilung durchführen.

Überlegen könntest du, und das wäre im Sinne einer Vorratsdatenspeicherung zu sehen die Zeiten, wann einzelne IP deiner User im Netz sind, somit hast du eine Kontrolle. Wobei die Haftung für dich erstmal natürlich besteht, wenn du Inhaber des DSL-Anschlusses bist.
Mir stellt sich die Frage, wie hast du dich vorher abgesichert? Wahrscheinlich gar nicht, dann hättest du auch schon vorher ein schlechtes Gewissen haben müssen. Du bist erstmal primär haftend.

Gruß FS
stoppi
stoppi 25.02.2008 um 13:49:42 Uhr
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Moin,

es handelt sich hierbei um ein Netzwerk innerhalb eines Unterkunftgebäudes.
Der Zugang wird über WLAN und WPA2 Verschlüsselung hergestellt.
In diesem Falle handelt es sich um eine rein private Geschichte.

Ich hab mir sowas schon fast gedacht, das eine Speicherung bzw. ein Mitloggen nicht zulässig sein wird.
Ich habe bis jetzt das ganze in Absprachen / gutes Vertrauen gemacht.

Nachdem jetzt das Neue Gesetz in Kraft getreten ist, ist mir eigentlich erst so richtig die Rechtslage auch mal bewusst geworden.
Auch nachdem es so stark auch in den Medien breitgetreten wurde.

Aber was wäre da eine sinnvolle Lösung?
Immerhin kann ich u.U. ganz schön ins Fettnäpfchen treten.

Besten Dank erstmal

Stoppi
filippg
filippg 25.02.2008 um 23:40:19 Uhr
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Hallo,

das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird dich nicht betreffen, das gilt (wenn ich da jetzt nicht ganz falsch liege) erst für Telekommunikationsdienstleister mit mind. 1000 Kunden. Was du aber richtig siehst: als Anschlussinhaber bist du prinzipiell verantwortlich für allen Schindluder, der von dem Anschluss aus betrieben wird. Hier kannst du dich nur absichern, wenn du einzelne Anfragen auch wirklich konkreten Personen zuordnen kannst. Rechtlich ist das kritisch, wenn du allerdings alle Nutzer klar darauf hinweist, was du alles speicherst bist du (gerade bei privaten Angeboten) Datenschutzrechtlich schon relativ gut dabei. Die technische Frage ist eine andere.

Gruß

Filipp
stoppi
stoppi 26.02.2008 um 10:28:28 Uhr
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MoinMoin,

herzlichen Dank für die Hilfe.

Werde mir dann mal was einfallen lassen müssen.

Gruß

Stoppi