deinmam
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Arbeitszeiten - Beginn und Ende - An- und Abfahrt

Ich wusste leider nicht, in welchem Bereich ich diese Frage zuordnen könnte.

Hallo liebe Leute,

ich habe folgendes Problem, welches ich mit meinem Chef klären muss.
Ich arbeite in einer Elektro- und IT-Firma. Eingestellt bin ich als Techniker, für IT- und Netzwerkarbeiten, da ich eine Ausbildung als Fachinformatiker - Systemintegration abgeschlossen habe. Nun hatte mein Chef Personalausfall und bat mich darum ihn zu helfen, auf einer Baustelle, was Elektrikerarbeiten sind. (Aufbau einer Photovoltaikanlage)
Der Firmensitz von der Firma bei der ich arbeite, ist in Deutschland.
Mein Auto wird übrigens als Dienstfahrzeug eingesetzt, dafür bekomme ich natürlich auch eine Vergütung.
Statt nun allerdings von Zuhause, morgens zu meiner Arbeitsstelle zu fahren, musste ich nun etwas weiter fahren, auf einen Parkplatz, von dem aus mich mein Chef mit einem Transporter abholte und wir zusammen nach Luxemburg auf die baustelle gefahren sind. Abends sind wir von der Baustelle wieder zurück zum Parkplatz gefahren, der hinter der luxemburgischen Grenze in Deutschland liegt. Von dort aus bin ich mit meinem Auto wieder nach Hause gefahren.

Die Fahrt zur Baustelle dauert 1 Stunde. EDIT: Wichtig ist, ich bin momentan in Deutschland, mein Firmensitz ist offiziell aber in Luxemburg, allerdings nicht bei der Baustelle, sondern in einem Büro.

Für mich war Arbeitsbeginn ab dem Parkplatz, an dem mein Chef mich abgeholte, um zur Baustelle zu fahren und Ende, bis mein Chef mich wieder zum Parkplatz zurückgebracht hatte, an dem er alle Mitarbeiter rausgelassen hatte. Von dort bin ich wieder mit meinem Auto nachhause gefahren.

Für meinen Chef war Arbeitsbeginn ab dem Parkplatz an dem mein Chef mich abholte, um zur Baustelle zu fahren. Ende war für ihn allerdings ab Abfahrt von der Baustelle in Luxemburg.

Mein Chef möchte mir nun die Stunden streichen, ist das etwa richtig?
Es sind nicht nur ein paar Stunden, die ich dadurch verliere..

Nette Grüße
deinmam

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Ausgedruckt am: 24.11.2024 um 15:11 Uhr

nikoatit
nikoatit 10.01.2013 um 09:30:02 Uhr
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Moin,

ich würde es auch eher siehen wie du.
Allerdings bin ich kein Anwalt und kann dir keinen rechtssicheren Rat geben.
Also das beste ist wohl du fragst erst bei der IHK nach und notfalls beim Anwalt.

Gruß
tonyscooby
tonyscooby 10.01.2013 aktualisiert um 09:34:59 Uhr
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Hallo der Parkplatz ist laut Vertrag sicherlich nicht deine Arbeitsstätte face-smile. Der Kunde auch nicht.
Daher einfach die Zeit von eurer Fa. zum Kunden rechnen und diese bei beiden Wegen geltend machen.

Gruss
deinmam
deinmam 10.01.2013 aktualisiert um 09:50:10 Uhr
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Zitat von @tonyscooby:
Hallo der Parkplatz ist laut Vertrag sicherlich nicht deine Arbeitsstätte face-smile. Der Kunde auch nicht.
Daher einfach die Zeit von eurer Fa. zum Kunden rechnen und diese bei beiden Wegen geltend machen.

Gruss

Hallo tonyscooby,

ich bin morgens allerdings direkt zum Parkplatz gefahren und nicht an der Firma vorbei. Damit kann ich das nicht so machen wie du es schilderst.
EDIT: Wichtig ist, ich bin momentan in Deutschland, mein Firmensitz ist offiziell aber in Luxemburg, allerdings nicht bei der Baustelle, sondern in einem Büro.

Danke nikoatit, werde ich auch noch machen, wenn ich dazu komme.
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 10.01.2013 aktualisiert um 10:16:53 Uhr
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Moin,

IANAL, aber:

Wie imemr kommt das auf den einzalfall an.

Soweit ich weiß, ist es üblicherweise so, daß die Arbeitszeit dann beginnt, wenn man in seiner regelmäßigen Arbeitsstätte dei Arbeit antritt. Fährt man dann direkt von seinem Wohnsitz zu eine rBBaustelle (oder einem Kunden), beginnt die Arbeitszeit ab der Abfahrt zuhause und endet dann auch wieder, wenn man in der Betriebsstätte oder zuhause ankommt. Wenn die Fahrt von der normalen Arbeitstätte zum Kunden/zur Baustelle kürzer wäre als von zuhause, rechnet man üblichewerweise die kürzere zeit ab, Es sei denn, es waren besondere Umstände dafür verantwortlich, daß man von zuhause starten mußte (z.B. Notdienst/Notfalleinsatz, Anweisung vom chef, etc).

In deinem Fall skommen noch mehrere faktoren hinzu:

Dein Zuhause ist in DE.
Deine regelmäßiger Arbeitsplatz ist in DE
Deine Betrieb ist in L
Die Baustelle ist in L

Richtig?

Dann ist die "Mehrfahrzeit" zum Parkplatz und die Fahrtzeit zur Baustelle (hin und zurück!) Arbeitszeit. Genaugenommen wäre auch die ganze Fahrt zum Parkplatz auch Arbeitzeit, weil Du direkt anfährst auf Anweisung deines Chefs und nicht über Deine Betriebsstätte.

Aber es hilft alles rechthaben nichts, wenn man sich darüber mit zerstreitet und hinterher auseinandergehen muß.

Sinnvoll wäre es, mit dem Chef zu reden und ihn darauf hinzuweisen, daß Du die "zusätzliche" Zeit, die Du brauchst gerne als Arbeitszeit abgerechnet hättest, weil das ja ein Mehraufwand ist. Ansonsten kannst du ihm ja auch anbieten, ab Deiner "normalen Arbeitstätte" anzureisen und die Arbeitszeit ab da zu "stechen". ein vernünftiger Chef wird da kompromißbereit sein. Wenn das zu Problemen führt, weißt Du zumindest, wo Du nicht bis zu deiner Rente bleiben solltest.

lks
deinmam
deinmam 10.01.2013 um 10:42:00 Uhr
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Danke Lochkartenstanzer,

deine Antwort ist sehr ausführlich und liefert mir wichtige Argumente.

Ich verlange von meinem Chef auch nicht mehr, als die zusätzliche Arbeitszeit. Wenn ich ab meiner Arbeitsstätte in Deutschland Abstechen würde, hätte ich noch mehr Überstunden.

Er meinte, bei Bauarbeitern macht man das so und da habe ich gesagt, das ich aber kein Bauarbeiter bin.

Grüße face-smile
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 10.01.2013 aktualisiert um 13:17:40 Uhr
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Zitat von @deinmam:
Er meinte, bei Bauarbeitern macht man das so und da habe ich gesagt, das ich aber kein Bauarbeiter bin.


Bauarbeiter haben meist andere Verträge. Da sind meist wechselnde Baustellen als Arbeitsplatz vorgesehen. Und auch da gibt es bestimmte Bedingungen. Man kann denen nämlich z.B. auch nciht einfach eine Baustelle mit mehreren Stunden Anfahrt aufdrücken, wenn die üblicherweise nur in der normalen Umgebung arbeiten.


Apropos Bauarbeiter: Halt ihm man den BRTV des Baugewerbes unter die Nase, insbesondere §7 Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss und Auslösung .

Erängunzung: ggf. ist es für dich sogar besser, wenn er Dich nach der bauarbeiterregelung bezahlt. Müßtest Du mal ausrechnen.

Und ach ja: google hilft manchmal auch.

lks
deinmam
deinmam 10.01.2013 um 16:59:45 Uhr
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Vielen Dank face-smile