speckles
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Copyright auf Benutzer-Avatar von berühmten Figuren?

Hallo Community,

ich scheue mich oft davor ein Benutzeravator für mein Profil hochzuladen, da ich nicht weiß wie das mit dem Copyright für das Bild ist. Kann jemand vielleicht Aufklärung betreiben?

Und zwar kann man diese Frage in zwei Teile fassen:

Frage 1:
Darf ich ein Bild (z. B. Micky Maus, Tux (das Linux Maskottchen)) als Avatar Bild ohne ausdrückliche Genehmigung des Designers als Avatar-Bild verwenden?

Frage 2:
Darf ein von mir gestaltetes Profilbild von anderen Benutzer kopiert und benutzt werden?


Froher Gruß,
speckles

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 05:03 Uhr

Mitglied: StefanKittel
StefanKittel 28.03.2010 um 23:55:18 Uhr
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Zitat von @speckles:
Frage 1:
Darf ich ein Bild (z. B. Micky Maus, Tux (das Linux Maskottchen)) als Avatar Bild ohne ausdrückliche Genehmigung des
Designers als Avatar-Bild verwenden?
Nein

Frage 2:
Darf ein von mir gestaltetes Profilbild von anderen Benutzer kopiert und benutzt werden?
Nein

Die Frage ist wie immer die Verhältnissmäßigkeit der Verfolgung von Urherberrechten

Stefan
Mitglied: maretz
maretz 29.03.2010 um 08:04:59 Uhr
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Zu 1) Ich würde eher mal von Nein ausgehen - Ausnahmen sind Bilder die praktisch allgemeingut sind (wenn jemand nen Bild von den Bremer Stadtmusikanten gemacht hat dann dürfte das kein Problem geben). Oder du machst selbst ein Bild ;)

2) Nur die Bilder die du auch kopiert darfst dürfen andere auch kopieren. Prinzipiell wäre auch mein Mopped im Avatar geschützt -> aber es dürfte dann schwer werden sowas durchzusetzen da auf dem Bild nix ist woran man das Mopped eindeutig erkennen könnte...
Mitglied: Arch-Stanton
Arch-Stanton 29.03.2010 um 08:30:06 Uhr
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Und mache nie den Fehler, eventuell eine Frikadelle aus Marion sein Kochbuch hier zu verwenden, da landest sehr schnell vor Gericht.

Gruß, Arch Stanton
Mitglied: Saskia137
Saskia137 29.03.2010 um 08:51:04 Uhr
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Zu 1.

Micky Maus gehört vom Urheberrecht zu Walt Disney und ich bezweifle, dass dieser bzw. seine Nachkommen die freie Verwendung von Mickey Maus und co freigeben.

Bei Tux liegt das ganze etwas anders.
Tux unterliegt auf Grund der von den Urhebern verwendeten Lizenz (Common) der freien Verwendung, solange die Urheber bei Nachfrage genannt werden. Das kann man auch Nachzulesen und zwar hier. Der genaue Wortlaut und die Übersetzung von Larry Ewings Aussage zu Tux sind dort zu finden, hier zitiere ich die deutsche Übersetzung seines Textes zur Verwendung von TUX:
"Es ist erlaubt, diese Grafik zu verwenden und/oder zu verändern. Bedingung ist jedoch: Falls jemand fragt, muss man mich – lewing@isc.tamu.edu – als Urheber nennen und auf GIMP hinweisen."

Damit speckles behaupte ich, Du darfst Tux als Avatar verwenden, Mickey Maus jedoch nicht.

Zu 2.
Kommt ganz darauf an, ob Du es genehmigst oder nicht. Wenn Du ein Bild selbst gestaltest, bist Du der Urheber und Du kannst bestimmen unter welche Lizenz es fällt. Möchtest Du, dass es verwendet wird, kannst Du es z.B. unter eine von Dir bestimmte Creative Commons Lizenz stellen.
Mitglied: bankaifan
bankaifan 29.03.2010 um 11:34:00 Uhr
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Zu 1.

Hier ist aber auch die Frage mit Micky Maus, ob das Verwenden unter Angabe von Quelle bzw. Copyright auch verboten ist? Du weißt schließlich darauf hin, dass es nicht von dir ist.

TUX kannst du auf jeden Fall ohne Risiken verwenden. Wie das oben genannte Zitat bestätigt.

Zu 2. Gibt es nichts anzumerken. Alles schon genannt und passt auch so.

Das Mit Micky Maus interessiert mich jetzt aber noch

Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit dass das jmd Strafrechtlich verfolgt ziemlich gering.

Gruß
Mitglied: mrtux
mrtux 29.03.2010 um 11:42:47 Uhr
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Hi !

Nein, Du darfst mich nicht verwenden! Es langt schon wenn das unsere Kunden machen. Wo kämen wird da hin, wenn jeder mich einfach so verwenden würde...Das wäre der Sündenfall, der Untergang des Abendlandes, Sodom und Gomorrha! face-wink

...und hiermit mahne ich dich nach dem Paragr- AFF drei des Uhr-Zeiger-Gesetzes ab und verlange eine Unterlassung hier solche Fragen zu stellen. Im Wiederholungsfall droht eine Vertragsstrafe von 1 000 000 Euro, zu überweisen innerhalb von einem Werktag auf mein Konto... face-smile

mrtux
Mitglied: bankaifan
bankaifan 29.03.2010 um 13:13:55 Uhr
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Hier noch ein Zitat der guten alten Enzyklopädie www.wikipedia.de, welches alle Fragen beseitigen sollte:

"Ist die Gestaltung des Produkts oder seiner Verpackung (z. B. Grafik) urheberrechtlich geschützt, darf es nicht abgebildet werden. Urheberrechtlich geschützt ist es, wenn es die Schöpfungshöhe erreicht. Einfache Gestaltungen erreichen diese nicht.

Liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie eine Comicfigur vor, so sind auch alle Vervielfältigungen und Bearbeitungen (Merchandisingartikel, die erkennbar die gleiche Figur zeigen) geschützt und können hier nicht abgebildet werden. Es nützt also nichts, wenn man ein Bild bearbeitet oder die Figur selbst nachzeichnet. Auch eine Collage mehrerer Artikel ist nicht möglich, da die einzelnen Artikel nicht wegdenkbares Beiwerk sind. Wird ein Stapel mit Plattencovern fotografiert, auf dem das oberste zu erkennen ist, so handelt es sich also nicht um Beiwerk, da der Fotograf dieses Plattencover zeigen möchte. "

Direktlink: Wikipedia:Bildrechte