extrem overclocking
hi
habe gestern gerade meinen neuen pc aus korea bekommen und habe schon das erste problem damit denn ich weiß nicht wie weit ich den cpu die ram und die pcie-card übertakten kann denn ich will ja nichts kaputt machn. kann mir jemand dabei helfen?
mein system:
cpu: amd 64x2 5200+
ram: 3 mal 2gb ddr2 533
grafikkarte: ati radeon x1900 1024mb gddr und 16 pixelpiplines
kühlung: neueste quecksilverkühlung (derzeitige temperatur: 7grad)
pics folgen in den nächsten tagen
habe gestern gerade meinen neuen pc aus korea bekommen und habe schon das erste problem damit denn ich weiß nicht wie weit ich den cpu die ram und die pcie-card übertakten kann denn ich will ja nichts kaputt machn. kann mir jemand dabei helfen?
mein system:
cpu: amd 64x2 5200+
ram: 3 mal 2gb ddr2 533
grafikkarte: ati radeon x1900 1024mb gddr und 16 pixelpiplines
kühlung: neueste quecksilverkühlung (derzeitige temperatur: 7grad)
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8 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi!
Wie kommt man denn an so was ran und wieviel kostet denn der Spaß?
Was für'n Mainboard verwendest de denn?
Grundsätzlich kannste den FSB im Mainboard BIOS so hoch drehen, bis er nimmer stabil läuft (hängt sich auf, Bluesreens, etc.). Dann einfach die Batterie vom MB rausnehmen und evtl. die Spannung im nächst möglichen Schritt erhöhen. Wieder die Grenze ausloten. Ich würde maximal 0,2 Volt nach oben gehen. Beim RAM das gleiche (mit der Spannung).
Für die Grafikkarte würde ich per Software den Takt verändern.
Kannste mir mal bitte 'n paar Bilder von deinem System schicken (besonders von der Kühlung) bzw. irgenwelche Links?
Hatte auch vor mir bald ein neues 'Highend-System' anzuschaffen.
greets, grille-server
Wie kommt man denn an so was ran und wieviel kostet denn der Spaß?
Was für'n Mainboard verwendest de denn?
Grundsätzlich kannste den FSB im Mainboard BIOS so hoch drehen, bis er nimmer stabil läuft (hängt sich auf, Bluesreens, etc.). Dann einfach die Batterie vom MB rausnehmen und evtl. die Spannung im nächst möglichen Schritt erhöhen. Wieder die Grenze ausloten. Ich würde maximal 0,2 Volt nach oben gehen. Beim RAM das gleiche (mit der Spannung).
Für die Grafikkarte würde ich per Software den Takt verändern.
Kannste mir mal bitte 'n paar Bilder von deinem System schicken (besonders von der Kühlung) bzw. irgenwelche Links?
Hatte auch vor mir bald ein neues 'Highend-System' anzuschaffen.
greets, grille-server
Hallo riettom,
wenn ich das so lese, was willst Du an einem solchen Hammersystem noch übertakten, bzw. was sollte das bringen?
Reicht Dir die Leistung nicht, oder für was brauchst Du ihn?
Ich wäre recht vorsichtig, denn das Teil hat sicher nicht wenig gekostet. Mich würde das schon belasten, wenn ich an die Schmerzgrenze gehen würde und dann raucht ein Bauteil ab... aber das muss jeder selbst entscheiden...
Den könnte man sicher noch "untertakten" und der ginge ab wie der Blitz
Wäre natürlich auch an Links und/oder Pics interessiert!
Gruss mascho
wenn ich das so lese, was willst Du an einem solchen Hammersystem noch übertakten, bzw. was sollte das bringen?
Reicht Dir die Leistung nicht, oder für was brauchst Du ihn?
Ich wäre recht vorsichtig, denn das Teil hat sicher nicht wenig gekostet. Mich würde das schon belasten, wenn ich an die Schmerzgrenze gehen würde und dann raucht ein Bauteil ab... aber das muss jeder selbst entscheiden...
Den könnte man sicher noch "untertakten" und der ginge ab wie der Blitz
Wäre natürlich auch an Links und/oder Pics interessiert!
Gruss mascho
Das Ding kühlt ja mit Quecksilber. Quecksilber ist, wie allgemein bekannt, ein äußerst giftiges Schwermetall bei dem schon die Dämpfe krebserregend sind. Ich finde so ein System - abgesehen von seiner beeindruckenden Leistung - sehr bedenklich.
- Wie entsorgt man das System, wenn es einmal ausgedient hat oder defekt ist?
- Was passiert z.B. wenn das System ein Leck hat und Quecksilber austritt?
Quecksilber lässt sich nur mit einem Granulat "aufsaugen" und sehr schwer fachgerecht entsorgen. Es ist ja weitaus gefährlicher als Wasser, wobei ja schon eine Wasserkühlung problematisch sein kann (natürlich nur "kann", sie ist es in den meisten Fällen aber nicht). Bei austretendem Wasser gibt es höchstens einen Kurzschluss und kann - im schlimmsten Fall - von der elektrizität getötet werden. Bei Quecksilber sind die Gefahren und Auswirkungen aber weitaus höher.
Ich weiss, hatte jetzt nichts mit dem eigtl. Problem zutun, mir war die Problematik nur eben aufgefallen ;) Das Problem ansich wurde ja schon relativ weit geklärt.
Gruß, Nicolas
- Wie entsorgt man das System, wenn es einmal ausgedient hat oder defekt ist?
- Was passiert z.B. wenn das System ein Leck hat und Quecksilber austritt?
Quecksilber lässt sich nur mit einem Granulat "aufsaugen" und sehr schwer fachgerecht entsorgen. Es ist ja weitaus gefährlicher als Wasser, wobei ja schon eine Wasserkühlung problematisch sein kann (natürlich nur "kann", sie ist es in den meisten Fällen aber nicht). Bei austretendem Wasser gibt es höchstens einen Kurzschluss und kann - im schlimmsten Fall - von der elektrizität getötet werden. Bei Quecksilber sind die Gefahren und Auswirkungen aber weitaus höher.
Ich weiss, hatte jetzt nichts mit dem eigtl. Problem zutun, mir war die Problematik nur eben aufgefallen ;) Das Problem ansich wurde ja schon relativ weit geklärt.
Gruß, Nicolas
Danke für den Hinweis zur CE und TÜV.
Meines Erachtens dürfen elektrische Geräte seit dem 31.12.2005 schon nicht der in der EU ohne CE-Zertifizierung verkauft werden. Soweit ich ferner weiss, wird die CE-Konformität vom Hersteller überprüft, er klebt sich das CE-Zeichen also selbst auf die Produkte. Das Verbot auf den Verkauf (Inverkehrbringen) bezieht sich meiner Ansicht nach auch auf den Besitz solcher Produkte, aber mindestens auf die Inbetriebnahme.
Im Bundesgesetzblatt Nr. 64 welchem am 24. September 1998 zu Bonn ausgegeben wurde, ist das "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)" beschrieben (Seite 2882).
Das Gesetz zum Nachschlagen und Herunterladen findet ihr auf: http://bundesrecht.juris.de/emvg_1998/
Die TÜV-Prüfung hat meinen Informationen zufolge keine Auswirkungen auf das Inverkehrbringen, Betreiben oder Bevorraten (Besitz) eines Produktes. Ich finde leider derzeit keine Informationen über die maximal zugelassenen Schadstoffmengen in elektronischen Bauteilen oder Produkten. Das heisst aber nicht, dass es keine Gesetze oder Verordnungen darüber gibt.
Hoffe ich konnte Euch ein wenig weiter helfen.
Gruß, Nicolas
<edit>
Habe nachgeschaut und festgestellt, dass die erste Datumsangabe falsch war. Das vorherige Datum (31.05.2005) wurde jetzt durch das richtige (31.12.2005) ersetzt.
</edit>
Meines Erachtens dürfen elektrische Geräte seit dem 31.12.2005 schon nicht der in der EU ohne CE-Zertifizierung verkauft werden. Soweit ich ferner weiss, wird die CE-Konformität vom Hersteller überprüft, er klebt sich das CE-Zeichen also selbst auf die Produkte. Das Verbot auf den Verkauf (Inverkehrbringen) bezieht sich meiner Ansicht nach auch auf den Besitz solcher Produkte, aber mindestens auf die Inbetriebnahme.
Im Bundesgesetzblatt Nr. 64 welchem am 24. September 1998 zu Bonn ausgegeben wurde, ist das "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)" beschrieben (Seite 2882).
Das Gesetz zum Nachschlagen und Herunterladen findet ihr auf: http://bundesrecht.juris.de/emvg_1998/
Die TÜV-Prüfung hat meinen Informationen zufolge keine Auswirkungen auf das Inverkehrbringen, Betreiben oder Bevorraten (Besitz) eines Produktes. Ich finde leider derzeit keine Informationen über die maximal zugelassenen Schadstoffmengen in elektronischen Bauteilen oder Produkten. Das heisst aber nicht, dass es keine Gesetze oder Verordnungen darüber gibt.
Hoffe ich konnte Euch ein wenig weiter helfen.
Gruß, Nicolas
<edit>
Habe nachgeschaut und festgestellt, dass die erste Datumsangabe falsch war. Das vorherige Datum (31.05.2005) wurde jetzt durch das richtige (31.12.2005) ersetzt.
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Hm. -Schulterzuck-
Wie Du ja auch merkst ist die Unterscheidung in Grenzfällen nicht leicht, im Zweifelsfall lieber Beantworten, weil dadurch kann man nur lernen. In Zweierlei Hinsicht: Man lernt andere Dinge (z.B. dass es ein Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten gibt) und man hat das gute Gefühl geholfen zu haben ;)
Gruß, Nicolas
Wie Du ja auch merkst ist die Unterscheidung in Grenzfällen nicht leicht, im Zweifelsfall lieber Beantworten, weil dadurch kann man nur lernen. In Zweierlei Hinsicht: Man lernt andere Dinge (z.B. dass es ein Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten gibt) und man hat das gute Gefühl geholfen zu haben ;)
Gruß, Nicolas