locoroco
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Ist die Verwendung eines (Marken-)Namens in einem Youtubevideo eine Urheberrechtsverletzung?

Hallo liebe Administrator-User,
Ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe mich jetzt entschlossen unter die Youtuber zu gehen, doch hier habe ich jetzt ein paar Fragen, da ich keine Urheberrechtsverletzung begehen will! Ich habe u.a. vor Tutorials zu machen wie man Fußball Figuren einer bekannten Marke neu bemalen kann. Nun habe ich hierzu folgende Fragen:
- Darf ich hier den Namen des Produkts (Name ist geschützt) benutzen.
- Darf ich in dem Video schreiben: "Nun das Zeichen der Marke XY auf das Trikot malen"
- Darf ich im Video bzw. im Titel schreiben: "So kann man aus dem Spieler Hans Wurst, den Spieler Max Mustermann machen"? Also darf ich die Namen von Promis benützen?
Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte, der sich damit auskennt.
Sorry, dass ich schon wieder mit so einer "Daidai-Frage" komme.
MfG
LocoRoco

Content-ID: 165112

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Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 16:11 Uhr

DOSOpa
DOSOpa 23.04.2011 um 21:24:16 Uhr
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Wenn Sie (du) genug Geld hast. Und einen guten Anwalt würde ich auch empfehlen.
LocoRoco
LocoRoco 23.04.2011 um 21:35:23 Uhr
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Zitat von @DOSOpa:
Wenn Sie (du) genug Geld hast. Und einen guten Anwalt würde ich auch empfehlen.

Das heißt jetzt soviel wie: Wenn ich die hochlade dann gibts Ärger oder wie?
transocean
transocean 23.04.2011 um 21:44:52 Uhr
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Moinsen,

das sind alles Fragen, die dir ein guter Anwalt gegen ein entsprechendes Quantum Geriebenes sicherlich gerne beantwortet.
Und den würde ich auch aufsuchen, bevor ich mir eine Klage und damit eventuell einen gesichterten Aufenthalt im Cafe Viereck an Bord hole.

Gruß

Uwe
DOSOpa
DOSOpa 23.04.2011 um 21:46:43 Uhr
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Es wurden schon user für weniger abgemahnt. Am besten man setzt sich mit der betreffenden Firma in Verbindung und fragt mal nach. Dann ist man auf der sicheren Seite. Jede Firma reagiert anders. Die einen sehen es als Werbung und die anderen kann man auch vergessen.
LocoRoco
LocoRoco 23.04.2011 um 21:48:33 Uhr
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Danke für die Antworten.
Ich glaub ich lass das mit den Tutorials lieber, dass ist mir ein bisschen zu heiß...
MfG LocoRoco
99045
99045 23.04.2011 um 22:12:07 Uhr
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Hi,

Das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Markenrecht_(Deutschland)

Solange du eine Marke als Privatmann (und nur so) nutzt, kommst du mit dem Markenrecht jedenfalls nicht in Konflikt.

Gruß
71939
71939 23.04.2011 um 22:13:29 Uhr
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Hallo,

bei allem Geschimpfe über die Firmen sollte man nicht vergessen das diese auch verhindern müssen das ihre Marke verwässert wird. Sprich: Schreitet eine Firma nicht ein wenn jemand (sei es in guter Absicht) die Marke verwendet, wird es schwieriger später gegen andere einzuschreiten.

Bei einem Tutorial über ein technisches Gerät oder ein Programm wird es normalerweise kein Problem geben (wenn man gleich anmerkt das dieses und jenes eine Marke der Fa. xyz ist), es sei denn die Firma lebt davon teuren Support anzubieten.
71939
71939 23.04.2011 um 22:15:56 Uhr
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Zitat von @99045:


Solange du eine Marke als Privatmann (und nur so) nutzt, kommst du mit dem Markenrecht jedenfalls nicht in Konflikt.


Und genau hier sitzt die Falle. Manche Gerichte sind sehr schnell bei der Hand ein gewerbliches Interesse zu unterstellen.