Joomla Templates öffentlich benutzen Rechtlich OK?
Hallo,
Bin gerade dabei eine Homepage für eine Feuerwehr zu Programmieren.
Ich benutze dazu Joomla.
Ich habe ein Template bei Joomlaos heruntergeladen.
Kann ich dieses Template benutzen im Internet? Oder ist es darf ich das rechtlich nicht benutzen!
MFG Heros83
Bin gerade dabei eine Homepage für eine Feuerwehr zu Programmieren.
Ich benutze dazu Joomla.
Ich habe ein Template bei Joomlaos heruntergeladen.
Kann ich dieses Template benutzen im Internet? Oder ist es darf ich das rechtlich nicht benutzen!
MFG Heros83
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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 15:12 Uhr
4 Kommentare
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Hallo zuusammen,
Dann hast Du vor dem Download auch die Lizenzbedinngungen des jeweiligen Templates bestätigen müssen!
Allerdings würde ich die freie Verwendung nicht alleine daraus ableiten, dassl Du das Template unter \"public templates\" heruntergeladen hast. Also immer einen Blick auf die verwendete Lizenz werfen! Vor allem wenn es sich um eine CC-Lizenz handelt, lohnt hier ein genaues Hinsehen. Je nach verwendetem Modul, kann es sein, dass das Werk (oder CC nennt es Inhalt) nicht bearbeitet werden darf (No Derivatives).
Strittig ist, inwieweit der Urheber einem speziellen Nutzer ein auf diesen zugeschnittenes Nutzungsrecht ausserhalb der CC-Lizenz einräumen kann.
Die GNU/GPL erlaubt es, nach aussen sichtbare Hinweise zu löschen. In keinem Fall aber darf die Lizenz oder Hinweise im Quelltext beschnitten werden. Geld hin oder her. Allerdings gehört es einfach zum guten Ton, sichtbare Hinwesie nur dann zu löschen, wenn man das Werk eigenständig soweit geändert hat, dass dabei ein neues entstanden ist.
Dafür, dass die lizenrechtlichen Modelle in den letzten Jahren so inflationär verwedent werden, ist es immer wieder erstaunlich, wie wenig manch einer sich mit ihnen beschäftigt. Gerade, wenn jener sie in einem eigenen, öffentlich zugänglichen und evtl. sogar kommerziell gearteten Projekt verwendet.
LG Florian
Wie immer, wenn ich etwas zu solchen Themen kommentiere, gibt dies nur eine Sicht auf meine eigene (in diesem Fall wohl weit verbreitete) Interpretation wieder und ersetzt (nicht nur im Zweifel) keine eingehende rechtliche Beratung...
Dann hast Du vor dem Download auch die Lizenzbedinngungen des jeweiligen Templates bestätigen müssen!
Dann wird das schon passen, da ich es ja auch unter public templates heruntergeladen habe!
Davon kann man eigentlich ausgehen. Bei den meisten Templates (für Joomla), die unter nichtkommerziellen Lizenzen veröffentlicht werden, wird entweder das Lizenmodell GNU/GPL (GNU General Public License) oder CC (Creative Commons) verwendet. Beide dürftest Du (unter normalen Umständen) für Deine Zwecke \"frei\" verwenden. Letztere, solange sie das nc-Modul (Non Commercial) beinhaltet allerdings nur, wenn auf „vertraglich geschuldete geldwerte Vergütungen“ verzichtet wird.Allerdings würde ich die freie Verwendung nicht alleine daraus ableiten, dassl Du das Template unter \"public templates\" heruntergeladen hast. Also immer einen Blick auf die verwendete Lizenz werfen! Vor allem wenn es sich um eine CC-Lizenz handelt, lohnt hier ein genaues Hinsehen. Je nach verwendetem Modul, kann es sein, dass das Werk (oder CC nennt es Inhalt) nicht bearbeitet werden darf (No Derivatives).
Zitat von @StefanKittel:
Irgendwo steht immer \"Erstellet von XY\" mit einem Link.
Das ist quasi dessen Werbung/Gegenleistung für das Template.
Das also nicht entfernen auch wenn es nicht immer schön aussieht.
Die meisten Autoren kann man auch anschreiben und für einen kleinen Euro entfernen.
Bei der CC-Lizenz darf man sichtbare Hinweis, die sich auf das Template beziehen, in der Tat nicht entfernen. Meines Wissens kann dieses Recht vom Urheber in der cc-Version ab 3.0 auch nicht mehr ausgeschlossen werden und ist nachträglich nicht einzuräumen; erst recht nicht für eine Geldwerte Gegenleistung.Irgendwo steht immer \"Erstellet von XY\" mit einem Link.
Das ist quasi dessen Werbung/Gegenleistung für das Template.
Das also nicht entfernen auch wenn es nicht immer schön aussieht.
Die meisten Autoren kann man auch anschreiben und für einen kleinen Euro entfernen.
Strittig ist, inwieweit der Urheber einem speziellen Nutzer ein auf diesen zugeschnittenes Nutzungsrecht ausserhalb der CC-Lizenz einräumen kann.
Die GNU/GPL erlaubt es, nach aussen sichtbare Hinweise zu löschen. In keinem Fall aber darf die Lizenz oder Hinweise im Quelltext beschnitten werden. Geld hin oder her. Allerdings gehört es einfach zum guten Ton, sichtbare Hinwesie nur dann zu löschen, wenn man das Werk eigenständig soweit geändert hat, dass dabei ein neues entstanden ist.
Dafür, dass die lizenrechtlichen Modelle in den letzten Jahren so inflationär verwedent werden, ist es immer wieder erstaunlich, wie wenig manch einer sich mit ihnen beschäftigt. Gerade, wenn jener sie in einem eigenen, öffentlich zugänglichen und evtl. sogar kommerziell gearteten Projekt verwendet.
LG Florian
Wie immer, wenn ich etwas zu solchen Themen kommentiere, gibt dies nur eine Sicht auf meine eigene (in diesem Fall wohl weit verbreitete) Interpretation wieder und ersetzt (nicht nur im Zweifel) keine eingehende rechtliche Beratung...