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10.10.2007, aktualisiert am 11.10.2007
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Probleme mit Samsung Monitor und Garantiefall!
Hallo,
ein Kunde von uns hat über uns und unseren Lieferanten einen neuen Samsung Monitor mit USB Anschluss bezogen.
Dieser war nach 6 Wochen Einsatz schon defekt und wurde wie in den Garantiebedingungen durch einen Dienstleister von Samsung abgeholt und durch ein Leihgerät ersetzt. Das Problem ist nur dass das Leihgerät keinen Grafikanschluss über USB hat, da das Gerät noch zu neu ist und kein identisches Gerät beim Dienstleister zur Verfügung steht.
USB ANschluss ist hier aber wichtig, da der Monitor als externer Monitor an einen Laptop angeschlossen wird auf dem Vista läuft. Wenn hier nicht über USB die Grafik ausgegeben wird wird das Bild unscharf.
Nun beschwert sich unser Kunde, dass er immer noch kein passendes Ersatzgerät hat und so mit verschwommenem Bild nicht arbeiten kann.
Wie würdet ihr nun hier weiter vorgehen? Was würdet ihr dem Kunden sagen? Er möchte nun von uns ein kostenloses Ersatzgerät? Ist das überhaupt rechtens??????
Laut Garantiebedinungen hat er auf den Monitor ein Recht auf 3 Jahre inkl. 3 Jahre Vor-Ort-Austauschservice und Leihgerät. Für die Leihgerätstellung gilt laut des Dienstleisters folgendes:
Leihgerätestellung:
Nach Anmeldung Ihres defekten Monitors erhalten Sie von uns
für die Dauer der Reparatur ein Leihgerät. Bitte beachten Sie,
daß das Leihgerät in Bildschirmgröße und Monitorart von
Ihrem Gerät abweichen kann.
Nach Reparatur Ihres Gerätes erhalten Sie dieses wieder im
Tausch gegen das Leihgerät zurück.
Dem Leihgerät eventuell beigelegtes Zubehör muss nach
Ende der Leihstellung dem Leihgerät beigelegt und
zurückgeliefert werden. Ansonsten erfolgt ein Nachbelastung.
Danke für Schnelle Antwort!!!!
ein Kunde von uns hat über uns und unseren Lieferanten einen neuen Samsung Monitor mit USB Anschluss bezogen.
Dieser war nach 6 Wochen Einsatz schon defekt und wurde wie in den Garantiebedingungen durch einen Dienstleister von Samsung abgeholt und durch ein Leihgerät ersetzt. Das Problem ist nur dass das Leihgerät keinen Grafikanschluss über USB hat, da das Gerät noch zu neu ist und kein identisches Gerät beim Dienstleister zur Verfügung steht.
USB ANschluss ist hier aber wichtig, da der Monitor als externer Monitor an einen Laptop angeschlossen wird auf dem Vista läuft. Wenn hier nicht über USB die Grafik ausgegeben wird wird das Bild unscharf.
Nun beschwert sich unser Kunde, dass er immer noch kein passendes Ersatzgerät hat und so mit verschwommenem Bild nicht arbeiten kann.
Wie würdet ihr nun hier weiter vorgehen? Was würdet ihr dem Kunden sagen? Er möchte nun von uns ein kostenloses Ersatzgerät? Ist das überhaupt rechtens??????
Laut Garantiebedinungen hat er auf den Monitor ein Recht auf 3 Jahre inkl. 3 Jahre Vor-Ort-Austauschservice und Leihgerät. Für die Leihgerätstellung gilt laut des Dienstleisters folgendes:
Leihgerätestellung:
Nach Anmeldung Ihres defekten Monitors erhalten Sie von uns
für die Dauer der Reparatur ein Leihgerät. Bitte beachten Sie,
daß das Leihgerät in Bildschirmgröße und Monitorart von
Ihrem Gerät abweichen kann.
Nach Reparatur Ihres Gerätes erhalten Sie dieses wieder im
Tausch gegen das Leihgerät zurück.
Dem Leihgerät eventuell beigelegtes Zubehör muss nach
Ende der Leihstellung dem Leihgerät beigelegt und
zurückgeliefert werden. Ansonsten erfolgt ein Nachbelastung.
Danke für Schnelle Antwort!!!!
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5 Kommentare
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ist zwar unhöflich mit einer Gegenfrage zu kontern, aber sie bringt es auf den Punkt:
Wenn du einen LKW in die Reparatur gibst und ein Leihfahrzeug dafür erhälst - einen Smart, ist Dir dann damit geholfen?
Du/ Dein Kunde kaufte ein Gerät mit einer spezifischen Eigenschaft, die er nutzte. Wenn er also einen Gewährleistungsanspruch hat, einen Austausch erhalten soll, dann muß dieser ihm vertraglich zugesicherte Austausch auch die wesentlichen genutzten Eigenschaften besitzen.
Also, in erster Instanz kannst du nur den Garantie-Gewährleister- Samsung in seine Pflicht nehmen.
Aber am Rande (ich gebe gern zu, das ich noch nie versuchte, Monitore per USB anzuschliessen und Vista erfolgreich vom meinem Schreibtisch in den Rundordner wischte, wo es immer noch hingehört ;)
Das Grundproblem unscharfes Bild bei Flachbildschirmen ist doch das, das man mit einer nichtpassenden Auflösung versucht, den Bildschirm anzusteuern. Wenn dein TFT eine opt. Auflösug von 1280x1024 hat, und du versuchst ihn mit 1024x768 zu betreiben, dann kann der Monitor nur das Bild "umrechnen" auf seine Maske und darstellen..Das war bei einer Röhre anders, der wurden die Frequenzen der Ablenkung geändert und dann gings weiter..
Abhiölfe (scharfes Bild)kann dir folgendes Verfahren bringen:
Stelle die Bildschirmeigenschaften des Rechners passend auf die opt. Eigenschaften des TFT's ein. Wenn das Bild zu klein ist, dann gehe über die Veränderung der Schriftartgröße (unter Eigenschaften der Ansicht, Darstellung) zu große oder sehr große Schrift über. Prüfe, ob du auch mit der optimalen Bildwiederholfrequenz arbeitest..
Der Kunde hat wieder ein gestochenes Bild und toleriert es eventuell.
Wenn nicht, mach Samsung einen Einlauf!!!
Bis denne,
Dietmar
Wenn du einen LKW in die Reparatur gibst und ein Leihfahrzeug dafür erhälst - einen Smart, ist Dir dann damit geholfen?
Du/ Dein Kunde kaufte ein Gerät mit einer spezifischen Eigenschaft, die er nutzte. Wenn er also einen Gewährleistungsanspruch hat, einen Austausch erhalten soll, dann muß dieser ihm vertraglich zugesicherte Austausch auch die wesentlichen genutzten Eigenschaften besitzen.
Also, in erster Instanz kannst du nur den Garantie-Gewährleister- Samsung in seine Pflicht nehmen.
Aber am Rande (ich gebe gern zu, das ich noch nie versuchte, Monitore per USB anzuschliessen und Vista erfolgreich vom meinem Schreibtisch in den Rundordner wischte, wo es immer noch hingehört ;)
Das Grundproblem unscharfes Bild bei Flachbildschirmen ist doch das, das man mit einer nichtpassenden Auflösung versucht, den Bildschirm anzusteuern. Wenn dein TFT eine opt. Auflösug von 1280x1024 hat, und du versuchst ihn mit 1024x768 zu betreiben, dann kann der Monitor nur das Bild "umrechnen" auf seine Maske und darstellen..Das war bei einer Röhre anders, der wurden die Frequenzen der Ablenkung geändert und dann gings weiter..
Abhiölfe (scharfes Bild)kann dir folgendes Verfahren bringen:
Stelle die Bildschirmeigenschaften des Rechners passend auf die opt. Eigenschaften des TFT's ein. Wenn das Bild zu klein ist, dann gehe über die Veränderung der Schriftartgröße (unter Eigenschaften der Ansicht, Darstellung) zu große oder sehr große Schrift über. Prüfe, ob du auch mit der optimalen Bildwiederholfrequenz arbeitest..
Der Kunde hat wieder ein gestochenes Bild und toleriert es eventuell.
Wenn nicht, mach Samsung einen Einlauf!!!
Bis denne,
Dietmar
Hm, ich sehe den Vororttausch und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers Samsung als eine wesentliche Eigenschaft des Vertrages (Kauf~) an. Da also Samsung scheinbar nicht bereit ist, diesen Vertrag so zu erfüllen, wie sie es zusicherten, stehen Dir und deinem Kunden jede Tür offen.
Ich würde so vorgehen:
Einschreiben an Supportabteilung mit Aufforderung, binnend .. Tagen (Datum nennen!!!!) entweder geichwertigen Austausch zu liefern oder rep. Gerät zu überstellen,
Ansonsten wird nach Ablauf der Frist ein Gerät mit den notwendigen Eigenschaften neu beschafft und notfalls per Gericht Samsung zur Kostenübernahme verpflichtet, da sie ihrerseits einen VERTRAG nicht erfüllten.
cc an Rechtsanwalt deines Vertrauens, am besten, wenn er sich mit Vertragsrecht auskennt.
cc an deinen Distributer, RMA-Abteilung
Sie haben sicherlich die Wahl, wie sie einen Mangel abstellen, aber wenn Sie eine Leistung zusichern und diese nicht erfüllen, kannst du dein Recht einfordern.
Zusätzlich denke ich, das eine auflagenreiche Computerzeitung sich für diese falschen Versprechungen interessiert und deinen Beitrag, den du dort schreiben möchtest!!! abdruckt, damit andere vor einen Nepper gewarnt werden.
Aber vielleicht hast du ja noch so einen guten Draht, jemanden am Telefon zu erwischen (der ohne den großen Weg über Rechtsanwalt, Zeitung etc) der den Arsch in der Hose hat, jemanden der weiß, was Samsung versprochen hat, jemand, der das sogar dann auch durch- und umsetzt???! und veranlasst, das da binnend Stunden dem Kunden ein passendes Gerät zukommt.
Ich wünsch Dir, das du den glücklicheren letzten Weg beschreiten kannst, der in meinen Augen für Dich, deinen Kunden und Samsung der einfachste und beste Weg wäre.
Vergiß nicht, deine Telefongespräche mit den Mitarbeitern mit Datum, Uhrzeit und Inhalt mit zuschreiben, es ist für später wichtig, wenn man/frau den ersten Weg gehen muss..
Bis denne,
Dietmar
Ich würde so vorgehen:
Einschreiben an Supportabteilung mit Aufforderung, binnend .. Tagen (Datum nennen!!!!) entweder geichwertigen Austausch zu liefern oder rep. Gerät zu überstellen,
Ansonsten wird nach Ablauf der Frist ein Gerät mit den notwendigen Eigenschaften neu beschafft und notfalls per Gericht Samsung zur Kostenübernahme verpflichtet, da sie ihrerseits einen VERTRAG nicht erfüllten.
cc an Rechtsanwalt deines Vertrauens, am besten, wenn er sich mit Vertragsrecht auskennt.
cc an deinen Distributer, RMA-Abteilung
Sie haben sicherlich die Wahl, wie sie einen Mangel abstellen, aber wenn Sie eine Leistung zusichern und diese nicht erfüllen, kannst du dein Recht einfordern.
Zusätzlich denke ich, das eine auflagenreiche Computerzeitung sich für diese falschen Versprechungen interessiert und deinen Beitrag, den du dort schreiben möchtest!!! abdruckt, damit andere vor einen Nepper gewarnt werden.
Aber vielleicht hast du ja noch so einen guten Draht, jemanden am Telefon zu erwischen (der ohne den großen Weg über Rechtsanwalt, Zeitung etc) der den Arsch in der Hose hat, jemanden der weiß, was Samsung versprochen hat, jemand, der das sogar dann auch durch- und umsetzt???! und veranlasst, das da binnend Stunden dem Kunden ein passendes Gerät zukommt.
Ich wünsch Dir, das du den glücklicheren letzten Weg beschreiten kannst, der in meinen Augen für Dich, deinen Kunden und Samsung der einfachste und beste Weg wäre.
Vergiß nicht, deine Telefongespräche mit den Mitarbeitern mit Datum, Uhrzeit und Inhalt mit zuschreiben, es ist für später wichtig, wenn man/frau den ersten Weg gehen muss..
Bis denne,
Dietmar
Unter nicht identisch verstehe ich, das ein Gerät vielleicht anstelle schwarz - silber ist, das es eine andere Form hat, externes Netzteil oder Gerätestecker direkt am Monitor..
aber die wesentlichen Parameter erfüllt werden:
Bildschirmdiagonale,
Auflösung und Wiederholungsrate
Schnittstellen (DVI/ analog/ USB)
Es ist sicherlich noch tolerierbar, wenn ein eingebauter USB-Hub nicht vorhanden ist.. aber, wenn der Monitor nicht über die notwendige Schnittstelle verfügt, ist das Austauschgerät nicht nutzbar, und demzufolge genausoviel wert, als wenn sie dir einen Toaster als Austausch schickten. Da dein Kunde das Gerät sicherlich auch gewerblich nutzt, hat er auch Bestimmungen des Arbeitsschutzes einzuhalten. Es gibt genügend Links und Infomaterial zum Thema Bildschirmarbeitsplätze , z.B.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bildscharbv/index.html (Siehe Anhang)
Wie soll dein Kunde diese Richtlinie einhalten, wenn der Bildschirm, den er kaufte, das realisierte und das Austauschteil nicht???
Was sollte er denn machen, wenn sein Rechner nur DVI hat und der Bildschirm nur VGA(analog) Eingang hat keinen Adapter dafür mitgeliefert wurde, ist dann der Monitor ein Ersatz?
Ein Ersatz ist ein Gerät, das in seinen Betriebseigenschaften!!!! dem Orginal gleichzusetzen ist.
Als ein Ersatz wäre auch anzusehen, wenn er einen Röhrenmonitor hinstellte, der sich mittels der Schnittstelle betreiben ließ und ein scharfes Bild bringen würde. (Arbeitsschutz) Dem ist aber nicht so...
Sicher ist dein Fall mit der Nutzung der USB-Schnittstelle ein im Moment noch besonderer, weil nicht so viele diese Schnittstelle nutzen. Aber das was heute neu ist, ist doch morgen schon Standard, oder ? Ich hätte erwartet, das Samsung sich flexibler zeigt, so hatte ich sie bis dato in Erinnerung...
Naja, man lernt nicht aus.
Dietmar
aber die wesentlichen Parameter erfüllt werden:
Bildschirmdiagonale,
Auflösung und Wiederholungsrate
Schnittstellen (DVI/ analog/ USB)
Es ist sicherlich noch tolerierbar, wenn ein eingebauter USB-Hub nicht vorhanden ist.. aber, wenn der Monitor nicht über die notwendige Schnittstelle verfügt, ist das Austauschgerät nicht nutzbar, und demzufolge genausoviel wert, als wenn sie dir einen Toaster als Austausch schickten. Da dein Kunde das Gerät sicherlich auch gewerblich nutzt, hat er auch Bestimmungen des Arbeitsschutzes einzuhalten. Es gibt genügend Links und Infomaterial zum Thema Bildschirmarbeitsplätze , z.B.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bildscharbv/index.html (Siehe Anhang)
Wie soll dein Kunde diese Richtlinie einhalten, wenn der Bildschirm, den er kaufte, das realisierte und das Austauschteil nicht???
Was sollte er denn machen, wenn sein Rechner nur DVI hat und der Bildschirm nur VGA(analog) Eingang hat keinen Adapter dafür mitgeliefert wurde, ist dann der Monitor ein Ersatz?
Ein Ersatz ist ein Gerät, das in seinen Betriebseigenschaften!!!! dem Orginal gleichzusetzen ist.
Als ein Ersatz wäre auch anzusehen, wenn er einen Röhrenmonitor hinstellte, der sich mittels der Schnittstelle betreiben ließ und ein scharfes Bild bringen würde. (Arbeitsschutz) Dem ist aber nicht so...
Sicher ist dein Fall mit der Nutzung der USB-Schnittstelle ein im Moment noch besonderer, weil nicht so viele diese Schnittstelle nutzen. Aber das was heute neu ist, ist doch morgen schon Standard, oder ? Ich hätte erwartet, das Samsung sich flexibler zeigt, so hatte ich sie bis dato in Erinnerung...
Naja, man lernt nicht aus.
Dietmar