michi1983
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Rechtliche Frage bezüglich Domains und deren Vergabe

Hallo Admins,

ich habe folgende Frage:

Wisst ihr wie es rechtlich mit folgendem Szenario ausschaut?

Ich habe eine Firma mit dem Namen "xyz" und der Firmenname "xyz" ist auch eine eingetragene Marke.
Meine Domain lautet www.xyz.at.

Jetzt komm ich irgendwann (zu spät drauf), dass ich mir doch eigentlich auch die anderen TDL's sichern könnte die so gängig sind, wie z.B. .com, .ch, .de etc und merke, dass diese natürlich vergeben sind.
Manche davon erst nachdem es meine Firmengründung gab, manche gabs schon früher.

Hab ich da überhaupt eine Möglichkeit diese Domains zu bekommen? Oder kann ich das nur, wenn die anderen Firmen ähnliche Produkte oder gleiche vertreiben, oder hat das überhaupt etwas damit zu tun?

Schreibt einfach mal was euch dazu einfällt bzw. was ihr wisst.

Dankeschön.
Gruß, Michael

Content-ID: 170882

Url: https://administrator.de/contentid/170882

Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 04:11 Uhr

XenonAUT
XenonAUT 03.08.2011 um 15:01:47 Uhr
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Hallo!

In Österreich, und soweit ich weiß auch in Deutschland, kann jeder beliebig Domains reservieren, egal ob er mit dem Namen zu tun hat oder nicht. Die einzige Möglichkeit ist dem Besitzer die Domain abzukaufen.

In anderen Ländern (zB .asia) verhält sich das anderes. Hier kann man Firmennamen auch nachträglich bekommen, was sich bei "xyz" allerdings schwierig gestalten könnte.

Mfg Xe
michi1983
michi1983 03.08.2011 um 15:03:17 Uhr
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haha xyz war natürlich nur ein beispiel und fiktiv ;)
Und das gilt auch dann, wenn mein Firmenname eine eingetragene Marke ist?
Sprich, wenn Microsoft.at jetzt noch frei wäre (reine annahme) könnte ich die einfach so kaufen?

Danke jedenfalls für die Antwort.

Gruß, Michael
mrtux
mrtux 03.08.2011 um 15:07:43 Uhr
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Hi !

Das kann Dir eigentlich nur ein Advokat für internationales Markenrecht mit Spezialisierung aufs Internet richtig beantworten!

[Halbwissen!]

Das hängt u.a. nämlich auch davon ab, wie (und wieweit) Du den Namen hast schützen lassen...z.B. hast Du den Namen nur für Deutschland eingetragen, so gilt das dann meines Wissens nicht für die Schweiz...

Normalerweise gilt bei der Domainvergabe: "Wer zuerst kommt..." und danach gilt der Spruch mit "den bestraft das Leben...", weil ansonsten könnte man die Domain (meist zu unverschämten Preisen) kaufen/mieten oder müsste seine Ansprüche (sofern überhaupt vorhanden) auf dem Klageweg durchsetzen und das kostet meist noch mehr Kohle, daher viel Erfolg dabei... ;-P

[/Halbwissen!]

mrtux
ShitzOvran
ShitzOvran 03.08.2011 um 15:08:08 Uhr
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Im Zweifelsfalle haben Besitzer von Namensrechten das Vorrecht auf einen gleichnamigen Domain-Namen, wenn der Domain-Name von jemandem registriert wurde, der keinerlei oder nur fragwürdige Beziehungen zu dem geschützten Begriff hat. Selbst bei Nachnamen, die zufälligerweise gleichzeitig auch Name eines bedeutenden Unternehmens sind, geht teilweise die Rechtssprechung in die Richtung, dass einem Unternehmen eine größere "Wichtigkeit" zugesprochen wird und sie deshalb auch ein größeres Anrecht auf einen gleichnamigen Domain-Namen haben.

Während bei DE-Domains dank der deutschen Rechtssprechung in vielen Fällen eine mehr oder weniger einheitliche Rechtssprechung zu erkennen ist, ist es auf der internationalen Bühne um so chaotischer und vor allem teurer. Einsprüche bezüglich Namensrechtverletzungen bei Domain-Namen können auf Antrag eines Klägers über ein Schiedsgericht bei der international agierenden WIPO, der World Intellectual Properties Organisation, entschieden werden, was mit immensen Kosten verbunden ist.

Grundsätzlich sollte bei der Registrierung von Domain-Namen immer darauf geachtet werden, dass der Domain-Name auch aktiv genutzt wird und nicht einfach nur "geparkt". Aktive Nutzung ist für viele ein Webserver und entsprechender Inhalt, ist jedoch technisch gesehen auch schon die Nutzung des Domain-Namens für E-Mail-Adressen. Dennoch muss das Interesse am Domain-Namen begründbar sein.
kaiand1
kaiand1 03.08.2011 um 15:08:51 Uhr
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Hi
Jeden Domainnamen der nicht vergeben wurde kannst du "Mieten".
michi1983
michi1983 03.08.2011 um 15:12:47 Uhr
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Danke für eure Antworten.

Ich werd den Beitrag mal als gelöst markieren und werde mich an einen Rechtsexperten wenden.

Geht ja zum Glück nicht um meine Firma face-smile
Ich hätt sofort alle Domains aufgekauft bei Firmengründung :D

Gruß, Michael
XenonAUT
XenonAUT 03.08.2011 um 15:38:03 Uhr
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Zitat von @michi1983:
haha xyz war natürlich nur ein beispiel und fiktiv ;)

verdammt, hab mir sogar die homepage www.xyz.at angeschaut :D