Rechtsfrage zum E-Mail Postfach
Hab ich als Administrator das Recht aus geschäftlichen Gründen die E-Mail Postfächer meiner Kollegen nach einer bestimmten E-Mail zu durchsuchen?
Ich bekam heute Ärger weil ich nach Aufforderung einer Kollegin eine bestimmte E-Mail eines anderen Kollegen der momentan im Urlaub ist an Sie weitergeleitet habe (Sorry wegen dem Satz ).Sie sagte unter anderem zu mir, dass es mit Ihm abgesprochen wäre. Naiv wie ich bin suchte ich !gezielt! nach der Nachricht und leitete Sie weiter. Es wird für mich wahrscheinlich keine weiteren Folgen haben, allerdings würde mich die Rechtslage schon interessieren.
Da wir nur zwei Administratoren im Haus sind, habe ich zu allen nicht kennwortgeschützten Dokumenten Zugriff. Wenn ich an Informationen kommen !wollte! hätte ich mir diese schon seit Jahren kopieren können. E-Mails sollten in der Regel sowieso nur geschäftliche Informationen enthalten. Wenn das nicht der Fall sein sollte kann sich auch keiner beschweren dürfen, dass jemand es mitbekommen könnte. Wenn ein Kollege Nackbilder von sich auf seinem Rechner speichert, muss er auch damit rechnen, dass ein Admin drüber stolpert.
Grüße
Ich bekam heute Ärger weil ich nach Aufforderung einer Kollegin eine bestimmte E-Mail eines anderen Kollegen der momentan im Urlaub ist an Sie weitergeleitet habe (Sorry wegen dem Satz ).Sie sagte unter anderem zu mir, dass es mit Ihm abgesprochen wäre. Naiv wie ich bin suchte ich !gezielt! nach der Nachricht und leitete Sie weiter. Es wird für mich wahrscheinlich keine weiteren Folgen haben, allerdings würde mich die Rechtslage schon interessieren.
Da wir nur zwei Administratoren im Haus sind, habe ich zu allen nicht kennwortgeschützten Dokumenten Zugriff. Wenn ich an Informationen kommen !wollte! hätte ich mir diese schon seit Jahren kopieren können. E-Mails sollten in der Regel sowieso nur geschäftliche Informationen enthalten. Wenn das nicht der Fall sein sollte kann sich auch keiner beschweren dürfen, dass jemand es mitbekommen könnte. Wenn ein Kollege Nackbilder von sich auf seinem Rechner speichert, muss er auch damit rechnen, dass ein Admin drüber stolpert.
Grüße
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Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 11:11 Uhr
12 Kommentare
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Zitat von @H41mSh1C0R:
Alternativ: Immer eine Ebene im Unternehmen nach oben gehen und absegnen lassen, dann muss wenn es Probleme gibt diese Instanz
dafür gerade stehen =).
Da wäre ich mir nicht so sicher. Man sollte da schon gesunden Menschenverstand an den Tag legen. Wo da die Grenzen liegen, sollte im Zweifel wirklich lieber ein Rechtsanwalt sagen ....Alternativ: Immer eine Ebene im Unternehmen nach oben gehen und absegnen lassen, dann muss wenn es Probleme gibt diese Instanz
dafür gerade stehen =).
Ich kann Dir nur sagen, bei uns ist dass auch ein Streitthema (Spamfilter-Bearbeitung). Deshalb kann ich mich nur anschließen:
Im Grunde ist das ein heißes Pflaster. --> Finger weg.
Markus
Also ohne Nachfrage bei der betreffenden Person würde ich das nicht machen. Und wenn diese nicht erreichbar ist, gehts halt nicht. (auch wenns der Chef ist [der musste auch schon mal nen Tag warten weil die Person nicht gleich erreicht werden konnte])
Ob man wirklich ausm Schneider ist, nur weil es von "oben" abgesegnet wurde, wage ich zu bezweifeln... wenn der Chef dir sagt "Klau mal paar Briefe ausm Briefkasten..." bist du ja auch mit dran =)
Ob man wirklich ausm Schneider ist, nur weil es von "oben" abgesegnet wurde, wage ich zu bezweifeln... wenn der Chef dir sagt "Klau mal paar Briefe ausm Briefkasten..." bist du ja auch mit dran =)
Hi,
da dies ein ziemlich heikles Thema ist, solltest du in erster Linie euren Datenschutzbeauftragten aufsuchen.
Wenn z.B. über den Arbeitsvertrag eine private Nutzung von Internet/E-Mail nicht ausdrücklich verboten wird, fällt die ganze Geschichte unter das Telekommunikationsgesetz, da der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen dann als Anbieter von Email-Services fungiert.
Ist dies z.B. der Fall, darf aus Datenschutzrechtlichen Gründen keiner außer der entsprechenden Person Zugriff auf das Postfach erhalten (geschützt durch entsprechende Kennwörter etc.).
Manche Firmen umgehen die Geschichte (personenbezogene Postfächer) indem sie einfach Postfächer ala Buchhaltung@Firma.com oder Einkauf@Firma.com und gleichzeitig mehreren Benutzern Zugriff auf diese Postfächer geben
und demnach nicht direkt einer Person zuzuordnen ist.
Sprüche vom Chef oder anderen Mitarbeitern wie "Gib mir Zugriff auf das Postfach" oder "schick mir die Mail von XY aus deren Postfach" .. kann man dann getrost ignorieren,
da sich dadurch die Firma respektive der Geschäftsführer (die persönlich haftende Person) strafbar macht und mit einem Bein im Knast steht.
Wenn man den Personen das klar macht, setzen sie sich entweder persönlich darüber hinweg oder lenken ein (jedenfalls bist du aus dem Schneider).
Ist die private Email-Nutzung bei euch aber nun doch verboten (schriftlich vom AG/AN unterzeichnet), ist der Zugriff meines erachtens kein Problem, da sich die geschäftliche Nutzung im Sinne des Unternehmens bewegt und dort keine Ansprüche auf Datenschutz Seitens der Mitarbeiter existieren.
Um hier nun Klarheit zu bekommen, empfehle ich eine Person intern/extern aufzusuchen, die sich damit 100%ig auskennt.
mfg
e-networker
P.S.: Eine Zugriffsberechtigung ist nicht gleichzeitig ein Recht auf Zugriff!
da dies ein ziemlich heikles Thema ist, solltest du in erster Linie euren Datenschutzbeauftragten aufsuchen.
Wenn z.B. über den Arbeitsvertrag eine private Nutzung von Internet/E-Mail nicht ausdrücklich verboten wird, fällt die ganze Geschichte unter das Telekommunikationsgesetz, da der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen dann als Anbieter von Email-Services fungiert.
Ist dies z.B. der Fall, darf aus Datenschutzrechtlichen Gründen keiner außer der entsprechenden Person Zugriff auf das Postfach erhalten (geschützt durch entsprechende Kennwörter etc.).
Manche Firmen umgehen die Geschichte (personenbezogene Postfächer) indem sie einfach Postfächer ala Buchhaltung@Firma.com oder Einkauf@Firma.com und gleichzeitig mehreren Benutzern Zugriff auf diese Postfächer geben
und demnach nicht direkt einer Person zuzuordnen ist.
Sprüche vom Chef oder anderen Mitarbeitern wie "Gib mir Zugriff auf das Postfach" oder "schick mir die Mail von XY aus deren Postfach" .. kann man dann getrost ignorieren,
da sich dadurch die Firma respektive der Geschäftsführer (die persönlich haftende Person) strafbar macht und mit einem Bein im Knast steht.
Wenn man den Personen das klar macht, setzen sie sich entweder persönlich darüber hinweg oder lenken ein (jedenfalls bist du aus dem Schneider).
Ist die private Email-Nutzung bei euch aber nun doch verboten (schriftlich vom AG/AN unterzeichnet), ist der Zugriff meines erachtens kein Problem, da sich die geschäftliche Nutzung im Sinne des Unternehmens bewegt und dort keine Ansprüche auf Datenschutz Seitens der Mitarbeiter existieren.
Um hier nun Klarheit zu bekommen, empfehle ich eine Person intern/extern aufzusuchen, die sich damit 100%ig auskennt.
mfg
e-networker
P.S.: Eine Zugriffsberechtigung ist nicht gleichzeitig ein Recht auf Zugriff!
Moin,
Du hast nicht das Recht, da was zu tun, ohne Einwilligung des Adressaten!
Also Handy des Typen anrufen, okay bekommen, gut iss (am besten per SMS) - wenn nicht - dann nicht !!!
was technisch möglich ist.................. Du kannst auch die Mails des GF lesen - aber auch der will das sicher nicht.... - also wird der auch das ablehnen...
Gruß
24
Du hast nicht das Recht, da was zu tun, ohne Einwilligung des Adressaten!
Also Handy des Typen anrufen, okay bekommen, gut iss (am besten per SMS) - wenn nicht - dann nicht !!!
was technisch möglich ist.................. Du kannst auch die Mails des GF lesen - aber auch der will das sicher nicht.... - also wird der auch das ablehnen...
Gruß
24
Hallo,
naja jetzt weißt du ja bei wem du nicht ins Postfach schaust Wenn es eine wichtige betriebliche mail war, ist der Eingriff gerechtfertigt und absolut OK. Von wem hast du denn Ärger bekommen? Und in welcher Form?
Du hast ja nicht in dem Postfach gestöbert, sondern direkt nach der mail gesucht. Wie gesagt wenn es eine wichtige betriebliche mail war passiert dir gar nichts. Hinzu kommt, wenn es so in der Vergangenheit allgemein üblich war betriebliche mails an Kollegen weiterzuleiten passiert sowieso nix.
Das ganze Thema wird immer super hochgekocht.
Das Thema kommt auch immer wieder Spamfilter hoch, wie hier im Thread. Stellt den Spamfilter so ein das er keine Mails löscht sondern den Dreck zurückweist, dann können sich die User auf den Kopf stellen und dir wird nix passieren.
naja jetzt weißt du ja bei wem du nicht ins Postfach schaust Wenn es eine wichtige betriebliche mail war, ist der Eingriff gerechtfertigt und absolut OK. Von wem hast du denn Ärger bekommen? Und in welcher Form?
Du hast ja nicht in dem Postfach gestöbert, sondern direkt nach der mail gesucht. Wie gesagt wenn es eine wichtige betriebliche mail war passiert dir gar nichts. Hinzu kommt, wenn es so in der Vergangenheit allgemein üblich war betriebliche mails an Kollegen weiterzuleiten passiert sowieso nix.
Das ganze Thema wird immer super hochgekocht.
Das Thema kommt auch immer wieder Spamfilter hoch, wie hier im Thread. Stellt den Spamfilter so ein das er keine Mails löscht sondern den Dreck zurückweist, dann können sich die User auf den Kopf stellen und dir wird nix passieren.
Zitat von @Pixelschubser:
Er sagt mir, dass ich es nicht ohne die Zustimmung durch den Postfachbesitzer machen sollte. Das sagt ich auch
meiner Kollegin und Sie holte das mündliche ok von Ihm. Er kritisierte allerdings, dass ich es weder persönlich von Ihm
bestätigen lies und nicht zusätzlich nicht schriftlich.
Er sagt mir, dass ich es nicht ohne die Zustimmung durch den Postfachbesitzer machen sollte. Das sagt ich auch
meiner Kollegin und Sie holte das mündliche ok von Ihm. Er kritisierte allerdings, dass ich es weder persönlich von Ihm
bestätigen lies und nicht zusätzlich nicht schriftlich.
Dann kann das natürlich ein Abmahnung nach sich zeihen, da du eine Arbeitsanweisung deines Vorgesetzten nicht folge geleistet hast.
Zitat von @DMeyer:
Hallo,
Du hast ja nicht in dem Postfach gestöbert, sondern direkt nach der mail gesucht. Wie gesagt wenn es eine wichtige
betriebliche mail war passiert dir gar nichts. Hinzu kommt, wenn es so in der Vergangenheit allgemein üblich war betriebliche
mails an Kollegen weiterzuleiten passiert sowieso nix.
Hallo,
Du hast ja nicht in dem Postfach gestöbert, sondern direkt nach der mail gesucht. Wie gesagt wenn es eine wichtige
betriebliche mail war passiert dir gar nichts. Hinzu kommt, wenn es so in der Vergangenheit allgemein üblich war betriebliche
mails an Kollegen weiterzuleiten passiert sowieso nix.
Moin,
vermutlich haste damit nie was zu tun gehabt - selbst wenn Du nur Betreffzeilen lesen mußt, um die fragliche Mail zu identifizieren, hast Du damit das Postgeheimnis gebrochen, es geht Dich nix an, wer von wem Post bekommt
falls Du dahingehend merkbefreit sein solltest, wünsche ich Dir eine Mail einer geilen Spammerin, während ein Kollege Dein Postfach anschaut
Gruß
24
..Wenn es eine wichtige betriebliche mail war, ist der
Sorry wenn ich etwas direkt werde, aber das ist absoluter Bullshit!
Beim Öffnen des Postfachs wird bereits der komplette Zugriff durchgeführt.
Wie oben erwähnt, tritt das Unternehmen bei genehmigter Privatnutzung als Dienstleister auf und fällt unter das TKG.
Wenn die betroffene Person in Kenntnis dieser Rechtslage ist und rein zufällig nach Möglichkeiten sucht dem Unternehmen zu schaden, ist diese Rechtsverletzung ein riesen Geschenk!
Wir leben in einem Rechtsstaat, bitte nicht vergessen!
Hier ein kleiner Auszug:
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/BJNR119000004.html
TKG
Ausfertigungsdatum: 22.06.2004
Vollzitat:
"Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Februar 2010 (BGBl. I S. 78) geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 17.2.2010 I 78
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 107 Nachrichtenübermittlungssysteme mit Zwischenspeicherung
(1) Der Diensteanbieter darf bei Diensten, für deren Durchführung eine Zwischenspeicherung erforderlich ist, Nachrichteninhalte, insbesondere Sprach-, Ton-, Text- und Grafikmitteilungen von Teilnehmern, im Rahmen eines hierauf gerichteten Diensteangebots unter folgenden Voraussetzungen verarbeiten:
(...)
3.
Ausschließlich der Teilnehmer bestimmt, wer Nachrichteninhalte eingeben und darauf zugreifen darf (Zugriffsberechtigter).
(...)
Zurück zur Ausgangsfrage:
Persönlich kannst du als Angestellter nicht haftbar gemacht werden (hier steht die Gesellschaft bzw. der Gesellschafter im Vordergrund).
Das einzige was dir im absolut schlimmsten Fall passieren kann (falls hier Ansprüche in Form von Geldstrafen/Haftstrafen gegenüber dem Haftenden geltend gemacht werden), dass du eine Abmahnung oder Kündigung bekommst.
Der Normalfall sieht das allerdings nicht so eng, so dass hier oft ein Auge zu gedrückt wird, weil man dies unter Kollegen vielleicht duldet.
Wenn man allerdings an die richtige Person gelangt, kann das auch mal ganz anders aussehen.
Gruß
Stefan
Eingriff gerechtfertigt und absolut OK. ..
Du hast ja nicht in dem Postfach gestöbert, sondern direkt nach der mail gesucht. Wie gesagt wenn es eine wichtige
betriebliche mail war passiert dir gar nichts. Hinzu kommt, wenn es so in der Vergangenheit allgemein üblich war betriebliche
mails an Kollegen weiterzuleiten passiert sowieso nix.
Das ganze Thema wird immer super hochgekocht.
Du hast ja nicht in dem Postfach gestöbert, sondern direkt nach der mail gesucht. Wie gesagt wenn es eine wichtige
betriebliche mail war passiert dir gar nichts. Hinzu kommt, wenn es so in der Vergangenheit allgemein üblich war betriebliche
mails an Kollegen weiterzuleiten passiert sowieso nix.
Das ganze Thema wird immer super hochgekocht.
Sorry wenn ich etwas direkt werde, aber das ist absoluter Bullshit!
Beim Öffnen des Postfachs wird bereits der komplette Zugriff durchgeführt.
Wie oben erwähnt, tritt das Unternehmen bei genehmigter Privatnutzung als Dienstleister auf und fällt unter das TKG.
Wenn die betroffene Person in Kenntnis dieser Rechtslage ist und rein zufällig nach Möglichkeiten sucht dem Unternehmen zu schaden, ist diese Rechtsverletzung ein riesen Geschenk!
Wir leben in einem Rechtsstaat, bitte nicht vergessen!
Hier ein kleiner Auszug:
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/BJNR119000004.html
TKG
Ausfertigungsdatum: 22.06.2004
Vollzitat:
"Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Februar 2010 (BGBl. I S. 78) geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 17.2.2010 I 78
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 107 Nachrichtenübermittlungssysteme mit Zwischenspeicherung
(1) Der Diensteanbieter darf bei Diensten, für deren Durchführung eine Zwischenspeicherung erforderlich ist, Nachrichteninhalte, insbesondere Sprach-, Ton-, Text- und Grafikmitteilungen von Teilnehmern, im Rahmen eines hierauf gerichteten Diensteangebots unter folgenden Voraussetzungen verarbeiten:
(...)
3.
Ausschließlich der Teilnehmer bestimmt, wer Nachrichteninhalte eingeben und darauf zugreifen darf (Zugriffsberechtigter).
(...)
Zurück zur Ausgangsfrage:
Persönlich kannst du als Angestellter nicht haftbar gemacht werden (hier steht die Gesellschaft bzw. der Gesellschafter im Vordergrund).
Das einzige was dir im absolut schlimmsten Fall passieren kann (falls hier Ansprüche in Form von Geldstrafen/Haftstrafen gegenüber dem Haftenden geltend gemacht werden), dass du eine Abmahnung oder Kündigung bekommst.
Der Normalfall sieht das allerdings nicht so eng, so dass hier oft ein Auge zu gedrückt wird, weil man dies unter Kollegen vielleicht duldet.
Wenn man allerdings an die richtige Person gelangt, kann das auch mal ganz anders aussehen.
Gruß
Stefan