frank2020
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Welche Überwachungskamera?

Hallo, erstmal ein Hallo ans Forum.

Ich bin auf der Suche nach Videokameras. Ich suche zwei verschiedene für zwei verschiedene Bereiche. Einmal soll es vor dem Haus überwacht werden. Dort sind Straßenlaternen und ich möchte eine etwas Lichtstärkere Kamera einsetzen ohne "Nachsicht" die Kameras sollen versteckt angebracht werden und nicht durch einen für bestimmte Geräte sichtbaren Lichtstrahl erkennbar sein.
Die Strahlen dieser Nachtsichtkameras sind ja durch transportable Geräte sehr einfach zu identifizieren. Das soll eben nicht sein. Zumindest vor dem Haus.


Hinter dem Haus ist es dunkel. Dort werden Kameras benötigt die tatsächlich Nachtsicht fähig sind.

Es darf nicht allzu teuer sein, die Bilder brauchen aber auch nicht besonders scharf zu sein. Es geht nicht darum die Gesichter zu erkennen ich möchte nur sehen, ob jemand da ist oder nicht.

Das ganze sollte irgendwie aufgezeichnet werden und die Live-Bilder auch über das Handy abrufbar sein.

Und dann noch etwas, ich hatte früher mal vor vielen Jahren eine Kamera, die hat ein Bild aufgezeichnet und am Ende konnte ich mir ein fünfminütiges Video angucken in dem alles enthalten war was in den letzten Stunden sich geändert hatte in dem Bild. Also um 1 Uhr nachts lief dort eine Katze lang. Um 2 Uhr nachts ein Mensch. Und um 3 Uhr nachts ein Eichhörnchen. Und am nächsten Morgen habe ich mir das Video angeschaut und alles war zusammengeschnitten als würden diese Dinge gleichzeitig geschehen. Gibt es so etwas auf dem Markt? Ich habe so etwas nie wieder gesehen. Damals war es eine Trendnet Kamera.

Von dem technischen her bin ich schon in der Lage ein größeres System aufzubauen. Leider habe ich von den Komponenten und von der Software keine Ahnung die ich benutzen könnte. Wäre klasse wenn mir jemand weiterhelfen könnte wie ich das angehen kann.

Aber noch mal. Es soll etwas günstiger sein. Es würden auch gebrauchte Komponenten in Frage kommen. 720p oder wie das früher hieß würde reichen. Es geht nur darum zu erkennen ob da jemand ums Haus schleicht. Also zb. man hört ein Geräusch dann wird das Handy raus geholt und nachgeschaut... Wenn keiner da ist schläft man beruhigt weiter... Oder der anderer Fall, am nächsten Tag kontrolliert man was in der Nacht los war ob jemand da rumgeschlichen ist... Natürlich gilt das auch für Tagsüber...

Wlan ist auch nicht zwingend notwendig. PoE wäre natürlich schön weil es sonst schwierig wird. Aber wenn nicht dann finde ich auch eine andere Lösung für den Strom.

Die Kameras brauchen nicht unbedingt wetterfest sein.

Viele Grüße
Frank

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derandi87
derandi87 09.07.2021 um 09:19:14 Uhr
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Guten Morgen,

ich persönlich habe sehr gute Erfahrungen mit den Produkten von Ubiquiti gemacht. Das Preis/Leistungsverhältnis passt in meinen Augen sehr gut.

Schau dir die Komponenten einmal an:
https://www.ui.com/camera-security/

Wenn ich deine Anforderungen richtig verstanden habe findest du dort das Richtige.

Viele Grüße
VGem-e
VGem-e 09.07.2021 aktualisiert um 10:53:46 Uhr
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Servus,

ich weiss, der Datenschutz...

Aber vor dem Haus bitte darauf achten, dass Du nicht den öffentlichen Straßenraum mit aufnimmst, da kann es rechtlich sehr kritisch werden, z.B. https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/ ... (bin kein Jurist, nur als Denkanstoss).

Gruß
IT-Spezi
IT-Spezi 09.07.2021 um 19:33:16 Uhr
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Moin,

sieh' mal die Kameras von Dahua an. Sie sind deutlich günstiger als die von Axsis oder Ubiquiti. Die Ubiquiti haben soweiso den Nachteil (der kaum bekannt ist), dass sie alle eingebaute Mikrofone haben. Damit werden sie zur Abhöhranlage. Dies ist zwar in den Staaten erlaubt, hier wird es allerdings zum Problem. Ihr Einsatz kann gegen §201 StGB verstoßen. Verkauft werden dürfen sie, nur nicht montiert und in Betreib genommen. Es sei denn man macht das Mikro kaputt. Bei Dahua gibt's auch welche ohne Mikro.
Wegen der Lichtempfindlichkeit: suche nach den Begriffen "Starlight" oder "FullColor". Letztere können nachts Farbbilder liefern, auch wenn nur ganz wenig Licht (z.B. Straßenlaterne) vorhanden ist.
Wenn diese Kameras dann noch "AI" oder "IVS" unterstützen, dann kann man sie so einstellen, dass der Rekorder nur bei enstpechender Bewegung aufzeichnet.

Gruß

its
MysticFoxDE
MysticFoxDE 11.07.2021 aktualisiert um 08:43:05 Uhr
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Moin its,

Die Ubiquiti haben soweiso den Nachteil (der kaum bekannt ist), dass sie alle eingebaute Mikrofone haben. Damit werden sie zur Abhöhranlage. Dies ist zwar in den Staaten erlaubt, hier wird es allerdings zum Problem. Ihr Einsatz kann gegen §201 StGB verstoßen. Verkauft werden dürfen sie, nur nicht montiert und in Betreib genommen.

Insbesondere das Letztere wage ich jetzt mal in der Praxis zu bezweifeln. 🙃

Ich würde dem TO ja gerne die folgende Spitzelcam empfehlen, aber die liegt glaube ich leicht über dem Budget.
https://www.mobotix.com/de/produkte/thermal-kameras/s16-thermal-tr

Hat dafür aber auch einen echten Wärmebildsensor verbaut und benötigt somit auch keinen IR-Strahler. 😉😎

So gut wie alle MOBOTIX haben ein integriertes Micro, werden in Deutschland gebaut und werden sehr gerne und incl. Micro
mitunter auch von diversesten Behörden gekauft.

Beste Grüsse aus BaWü

Alex
IT-Spezi
IT-Spezi 13.07.2021 aktualisiert um 11:34:39 Uhr
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Zitat von @MysticFoxDE:

Moin its,

Die Ubiquiti haben soweiso den Nachteil (der kaum bekannt ist), dass sie alle eingebaute Mikrofone haben. Damit werden sie zur Abhöhranlage. Dies ist zwar in den Staaten erlaubt, hier wird es allerdings zum Problem. Ihr Einsatz kann gegen §201 StGB verstoßen. Verkauft werden dürfen sie, nur nicht montiert und in Betreib genommen.

Insbesondere das Letztere wage ich jetzt mal in der Praxis zu bezweifeln. 🙃


Moin MysticFoxDE,

auf diversen Lehrgängen für Errichter (Dahua, Hikvision, Axis) wird auf die Rechtslage explizit hingewiesen. Wird das "nichtöffentlich gesprochene Wort" aufgezeichnet, so handelt es sich um eine Abhöhranlage. Dafür können dann auch die Errichter und die Betreiber belangt werden. Das ist keine Theorie, sondern gängige Praxis in DE. Gedacht wird hier zwar zu aller erst an Abhörwanzen, aber natürlich betrifft es auch Überwachungskameras, die Ton aufzeichnen. In internationalen Gewässern mag das vielleicht anders sein, aber der §201 existiert nun einmal. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Sollten die Aufnahmen der Kamera irgendwann mal benötigt werden und die Ermittlungsbehörden oder das Gericht stellen fest, dass da auch Ton aufgezeichnet wurde, hat man plötzlich ein Verfahren an der Backe.

Nur weil etwas frei verkäuflich ist, bedeutet das ja nicht gleich, dass man es auch frei nutzen darf. Dafür gibt es viele Beispiele in DE. Waschsoda darf man zwar überall kaufen, aber in vielen Städten ist es verboten, dies als Unkrautmittel einzusetzen. Ein Küchenmesser kann man in vielen Supermärkten kaufen, aber ab einer bestimmten Länge darf man es nicht mitführen. Was glaubst Du, was passiert, wenn Du Sportgeräte wie Baseballschläger mit zu einer Demonstration mitbringst? Jedes Smartphone hat eine Diktierfunktion, aber dennoch darf ich das "nichtöffentliche Wort" nicht aufzeichnen und weitergeben. Und im Gegensatz dazu sind Videoüberwachungsanlagen i.d.R. für die permanente Aufzeichnung ausgelegt. Versuche Dich da mal herauszureden.

So gut wie alle MOBOTIX haben ein integriertes Micro, werden in Deutschland gebaut und werden sehr gerne und incl. Micro mitunter auch von diversesten Behörden gekauft.

Ich habe auch schon von Behörden gehört, die dann das Mikrofon physisch zerstören, bevor die Videoüberwachungsanlage in montiert wird. (Auch ein beliebtes Beispiel auf Lehrgängen.)

Behörden tun sich zudem recht schwer bei Videoüberwachung. Die Sicherheitsstellen würden eh kein Mobotix einsetzen. Eher so etwas wie die Panomera:
https://www.youtube.com/watch?v=XXRsShp-Bcg

Gruß

its

P.S.: Die alten Mobotix haben das Mikro lediglich zur Geräuscherkennung verwendet, um z.B. eine Alarmaufzeichnung zu starten. Die ganze Szene zu vertonen, war nicht vorgesehen.
MysticFoxDE
MysticFoxDE 13.07.2021 aktualisiert um 19:46:01 Uhr
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Moin its,

auf diversen Lehrgängen für Errichter (Dahua, Hikvision, Axis) wird auf die Rechtslage explizit hingewiesen. Wird das "nichtöffentlich gesprochene Wort" aufgezeichnet, so handelt es sich um eine Abhöhranlage. Dafür können dann auch die Errichter und die Betreiber belangt werden. Das ist keine Theorie, sondern gängige Praxis in DE. Gedacht wird hier zwar zu aller erst an Abhörwanzen, aber natürlich betrifft es auch Überwachungskameras, die Ton aufzeichnen. In internationalen Gewässern mag das vielleicht anders sein, aber der §201 existiert nun einmal. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Sollten die Aufnahmen der Kamera irgendwann mal benötigt werden und die Ermittlungsbehörden oder das Gericht stellen fest, dass da auch Ton aufgezeichnet wurde, hat man plötzlich ein Verfahren an der Backe.

jetzt aber bitte die Kirche im Dorf lassen.

StGB §201 untersagt lediglich die "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" und nicht den Besitz der Hardware, mit der dies theoretisch möglich währe. 😉

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Wenn bereits der Besitz der Hardware, mit der eine "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" möglich wäre, selbst eine Straftat ist, dann wäre theoretisch auch jeder Besitzer eines Handy, Laptop, Tablet, Alexa, Staubsaugroboter, sprich alles wo ein Mikrofon drin steckt, schon seit Jahren alleine durch den Besitz dieser Geräte an sich, ein ganz übler Straftäter. 😱

Die Tat ist strafbar und auch der Versuch dazu, nicht jedoch der Besitz der Hardware die sich theoretisch dazu eignen würde. 😉

Nur weil etwas frei verkäuflich ist, bedeutet das ja nicht gleich, dass man es auch frei nutzen darf. Dafür gibt es viele Beispiele in DE. Waschsoda darf man zwar überall kaufen, aber in vielen Städten ist es verboten, dies als Unkrautmittel einzusetzen. Ein Küchenmesser kann man in vielen Supermärkten kaufen, aber ab einer bestimmten Länge darf man es nicht mitführen. Was glaubst Du, was passiert, wenn Du Sportgeräte wie Baseballschläger mit zu einer Demonstration mitbringst? Jedes Smartphone hat eine Diktierfunktion, aber dennoch darf ich das "nichtöffentliche Wort" nicht aufzeichnen und weitergeben. Und im Gegensatz dazu sind Videoüberwachungsanlagen i.d.R. für die permanente Aufzeichnung ausgelegt. Versuche Dich da mal herauszureden.

Das mit dem Herausreden ist für einen Fuchs nicht gerade das grösste Problem, siehe "Haushaltsausnahme". 😉

Behörden tun sich zudem recht schwer bei Videoüberwachung. Die Sicherheitsstellen würden eh kein Mobotix einsetzen. Eher so etwas wie die Panomera:
https://www.youtube.com/watch?v=XXRsShp-Bcg

Hast du schon mal genauer hingesehen, mit was mittlerweile sehr viele deutsche Autobahnkilometer überwacht werden?
Ich meine, ich sehe da immer öfters eine Mobotix am Strassenrand hängen.

P.S.: Die alten Mobotix haben das Mikro lediglich zur Geräuscherkennung verwendet, um z.B. eine Alarmaufzeichnung zu starten. Die ganze Szene zu vertonen, war nicht vorgesehen.

Habe 4 ca. 5 Jahre alte Mobotix am Haus hängen und alle haben ein Mikrofon und können dieses auch für eine Sprachaufnahme benutzen.

Beste Grüsse aus BaWü

Alex
IT-Spezi
IT-Spezi 13.07.2021 um 22:20:08 Uhr
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Zitat von @MysticFoxDE:

Moin its,
Moin MysticFoxDE,
jetzt aber bitte die Kirche im Dorf lassen.

StGB §201 untersagt lediglich die "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" und nicht den Besitz der Hardware, mit der dies theoretisch möglich währe. 😉
Der Besitz der Hardware ist natürlich kein Problem. Nur wenn die Anlage auf Tonaufnahme eingesetellt ist und die Videoaufnahmen auch die Gespräche aufzeichnen, dann können sie nicht nur vor Gericht ohne weiteres nicht verwendet werden, sondern es muss wg. dem §201 ermittelt werden.
Das Problem ist wie gesagt nicht der Besitz, sondern das Errichten und Betreiben einer solchen Anlage mit aktivierter Tonaufnahme.
Dein Beispiel mit Sprachbefehlssoftware passt da nicht so richtig, da es hier um die Verarbeitung vom gesprochen Wort geht und nicht deren Aufzeichung und Wiedergabe (ggf. ohne Wissen der Beteiligten).
Wenn bereits der Besitz der Hardware, mit der eine "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" möglich wäre, selbst eine Straftat ist, dann wäre theoretisch auch jeder Besitzer eines Handy, Laptop, Tablet, Alexa, Staubsaugroboter, sprich alles wo ein Mikrofon drin steckt, schon seit Jahren alleine durch den Besitz dieser Geräte an sich, ein ganz übler Straftäter. 😱
Nochmals, ich habe nicht geschrieben, dass der Besitz unter Strafe steht. Allerdings gibt es ein paar Anlagen wo das tatsächlich der Fall ist. Einige Babyphones in Teddybären, usw. sind seit Jahren schon unter Strafe gestellt. Du glaubst ja nicht, was da alles mit Mikrofon vom Zoll jedes Jahr abgefangen wird. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Gerne kannst Du mal nach "Cayla" suchen.
Es geht ja auch nicht darum, dass man das aufzeichnen könnte, sondern das solche Anlagen oft "per default" auch Ton aufzeichenen. (Bei Ubiquiti ist das meines Wissens auch so.)

Die Tat ist strafbar und auch der Versuch dazu, nicht jedoch der Besitz der Hardware die sich theoretisch dazu eignen würde. 😉

Wie schon geschrieben: Ihr Einsatz kann gegen §201 StGB verstoßen.
Das mit dem Herausreden ist für einen Fuchs nicht gerade das grösste Problem, siehe "Haushaltsausnahme". 😉
Ja genau, „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Hast du schon mal genauer hingesehen, mit was mittlerweile sehr viele deutsche Autobahnkilometer überwacht werden?
Ich meine, ich sehe da immer öfters eine Mobotix am Strassenrand hängen.
Ich achte da mehr auf öffentliche Plätze. Und die Systeme, die da hängen sind seit Jahren schon verdammt gut. Die aktuelle Panomera ist noch viel besser. Auf Autobahnen habe ich bislang noch keine Mobotix gesehen. Nur auf den privaten Raststätten.
Für öffentliche Stellen gelten übrigens etwas andere Regeln. Die müssen die "Mindestauflösungsdichte" wie sie in der DIN 62676-4 beschrieben wird einhalten.
Habe 4 ca. 5 Jahre alte Mobotix am Haus hängen und alle haben ein Mikrofon und können dieses auch für eine Sprachaufnahme benutzen.
Ich hoffe, die Tonaufnahme ist bei Dir als Fuchs doch sicherlich immer deaktiviert. face-wink

Beste Grüsse aus BaWü

Alex
Gruß

its
MysticFoxDE
MysticFoxDE 13.07.2021 aktualisiert um 23:11:20 Uhr
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Moin its,
Der Besitz der Hardware ist natürlich kein Problem. Nur wenn die Anlage auf Tonaufnahme eingesetellt ist und die Videoaufnahmen auch die Gespräche aufzeichnen, dann können sie nicht nur vor Gericht ohne weiteres nicht verwendet werden, sondern es muss wg. dem §201 ermittelt werden.

Aber nur dann, wenn die Aufnahme versteckt, sprich für den Aufgenommen nicht offensichtlich ist,
wie es z.B. mit so einem Taddy-Phone-Bären der Fall wäre. 😉

Wenn jemand jedoch meint, er müsse vor einer nicht versteckten Kamera und auch noch auf einem fremden (nicht öffentlichem) Geländen, irgendwelche schmutzigen Geheimnisse herausposaunen, dann kann er sich am ende des Tages ganz sicher nicht hinter StGB §201 verstecken.

Dein Beispiel mit Sprachbefehlssoftware passt da nicht so richtig, da es hier um die Verarbeitung vom gesprochen Wort geht und nicht deren Aufzeichung und Wiedergabe (ggf. ohne Wissen der Beteiligten).

🤨, ich sage das Zauberwort und ab da an zeichnet und speichert Amazon für eine gewisse Zeit alles auf/ab was in der Nähe der Alexa/Echo gesprochen wird, auch das Wort von dritten, ohne dass diese davon wissen könnten und oder dem zugestimmt haben. Somit kann ich eine Alexa sehr wohl, wenn auch nur für kurze Aufnahmen, quasi als Wanze missbrauchen. 😎

Wenn bereits der Besitz der Hardware, mit der eine "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" möglich wäre, selbst eine Straftat ist, dann wäre theoretisch auch jeder Besitzer eines Handy, Laptop, Tablet, Alexa, Staubsaugroboter, sprich alles wo ein Mikrofon drin steckt, schon seit Jahren alleine durch den Besitz dieser Geräte an sich, ein ganz übler Straftäter. 😱

Es geht ja auch nicht darum, dass man das aufzeichnen könnte, sondern das solche Anlagen oft "per default" auch Ton aufzeichenen. (Bei Ubiquiti ist das meines Wissens auch so.)

Das hört sich schon ganz anders an und die Mobotix zeichnen übrigens per default auch keine Sprache auf.

Ja genau, „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Aber auch nicht vor einer Schande, wenn man vor einer laufenden und nicht versteckten Kamera, dann doch etwas falsches ausgeplaudert hat. 😂🤣😂🤣

Ich achte da mehr auf öffentliche Plätze. Und die Systeme, die da hängen sind seit Jahren schon verdammt gut. Die aktuelle Panomera ist noch viel besser. Auf Autobahnen habe ich bislang noch keine Mobotix gesehen. Nur auf den privaten Raststätten.

Bei den privaten Raststätten ist Mobotix schon lange vertreten aber ich sehe die Dinger auch immer öfters bei der Überwachung vom öffentlichen Raum im Einsatz. Hier in BaWü hängt gefühlt an jedem Autobahnkreuz eine kleine Mobotix-Flotte.

Für öffentliche Stellen gelten übrigens etwas andere Regeln. Die müssen die "Mindestauflösungsdichte" wie sie in der DIN 62676-4 beschrieben wird einhalten.

Die Mobotix Kameras sind ja auch keine Kinderspielzeuge. 😉
https://www.mobotix.com/de/support/tools/planungshilfe-optik

Ich hoffe, die Tonaufnahme ist bei Dir als Fuchs doch sicherlich immer deaktiviert. face-wink

Die Kameras überwachen nur mein privates Fuchsrevier, sind nicht versteckt und ich weise mit nicht gerade kleinen Schildern an jeder Zugangsmöglichkeit zu diesem Gelände darauf hin, dass 1. das Betreten dieses privaten Geländes für Fremde strengstens untersagt ist und 2. dass das gesamte Gelände videoüberwacht ist.

Sprich, nein die Tonaufnahme ist nicht deaktiviert und dennoch kann mir in diesem Fall, sowohl der §201 als auch die DSGVO den Fuchsbuckli ra rutscha. 😉🦊

Beste Grüsse aus BaWü

Alex
MysticFoxDE
MysticFoxDE 13.07.2021 um 23:50:34 Uhr
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By the Way, habe soeben einen Überwachungserfolg zu verzeichnen. 😀
waschbÄr

Jetzt weis ich endlich, wer bei uns die letzten Nächte kräftig in den Mühltonnen rumwühlt. 😁
Wir haben nun offiziell die tierischen Ami-Migranten auf unserem Gelände. 😜
IT-Spezi
IT-Spezi 14.07.2021 um 00:03:17 Uhr
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Zitat von @MysticFoxDE:

Moin its,
Moin,
Aber nur dann, wenn die Aufnahme versteckt, sprich für den Aufgenommen nicht offensichtlich ist,
wie es z.B. mit so einem Taddy-Phone-Bären der Fall wäre. 😉

Wenn jemand jedoch meint, er müsse vor einer nicht versteckten Kamera und auch noch auf einem fremden (nicht öffentlichem) Geländen, irgendwelche schmutzigen Geheimnisse herausposaunen, dann kann er sich am ende des Tages ganz sicher nicht hinter StGB §201 verstecken.
Doch, weil genau das der StGB §201 aussagt. Das "nichtöffentlich gesprochene Wort" ist jedes Wort, welches nicht bewusst an die öffentlichkeit gerichtet wurde, wie es z.B. bei Politikern auf dem Podium der Fall wäre.
Dein Beispiel mit Sprachbefehlssoftware passt da nicht so richtig, da es hier um die Verarbeitung vom gesprochen Wort geht und nicht deren Aufzeichung und Wiedergabe (ggf. ohne Wissen der Beteiligten).

🤨, ich sage das Zauberwort und ab da an zeichnet und speichert Amazon für eine gewisse Zeit alles auf/ab was in der Nähe der Alexa/Echo gesprochen wird, auch das Wort von dritten, ohne dass diese davon wissen könnten und oder dem zugestimmt haben. Somit kann ich eine Alexa sehr wohl, wenn auch nur für kurze Aufnahmen, quasi als Wanze missbrauchen. 😎
Weshalb das ja mittlerweile auch nicht nur von Verbraucherschützern, sondern auch schon von den Behörden aktuell unter die Lupe genommen wird.
Das hört sich schon ganz anders an und die Mobotix zeichnen übrigens per default auch keine Sprache auf.

Ja genau, „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Aber auch nicht vor einer Schande, wenn man vor einer laufenden und nicht versteckten Kamera, dann doch etwas falsches ausgeplaudert hat. 😂🤣😂🤣
Dann darf genau das nicht weitergegeben werden, was der eigentliche Kern des Gesetzes ist. Die Kamera ist vielleicht nicht versteckt, aber man kann ja nicht per se davon ausgehen, dass die Kamera ein MIkrofon hat. Somit wird das eingebaute Mikrofon zur versteckten Abhöranlage. face-wink Und der Betreiber (und Errichter) hat ein ein Problem, wenn die Anlage so mit eingebauten und eingeschalteten Mikro läuft und das jemanden auffällt.
Und hast Du schon mal ein Videoüberwachungsschild gesehen, auf dem steht "Dieser Bereich wird Video- und Audioüberwacht?"

Bei den privaten Raststätten ist Mobotix schon lange vertreten aber ich sehe die Dinger auch immer öfters bei der Überwachung vom öffentlichen Raum im Einsatz. Hier in BaWü hängt gefühlt an jedem Autobahnkreuz eine kleine Mobotix-Flotte.
Ich kurve zu wenig in BaWü herum, dass mir das aufgefallen wäre.
Für öffentliche Stellen gelten übrigens etwas andere Regeln. Die müssen die "Mindestauflösungsdichte" wie sie in der DIN 62676-4 beschrieben wird einhalten.

Die Mobotix Kameras sind ja auch keine Kinderspielzeuge. 😉
https://www.mobotix.com/de/support/tools/planungshilfe-optik
Doch, sind sie. Sie können schon seit Jahren weder bei der Lichtempfindlichkeit noch bei der Auflösung oder Optik mit der (billgen) Konkurrenz aus dem Ausland mithalten. Deshalb ist auch ihr (kleiner) Marktanteil nur in DACH vorhanden. Im übrigen Ausland spielen sie keine wirkliche Rolle. Soll nicht heißen, dass sie schlechte Produkte haben. Haltbar waren ja die modularen Anlagen. Und der Support gibt sich auch wirklich Mühe weiterzuhelfen und eine Lösung für das jeweilige Problem zu finden. Aber technisch sind die anderen schon lange weiter. Gegen Hikvision, Dahua, Axis und Pelco kommen die aber nicht an. Und andere Firmen wie Dallmeier haben wirtschaftlicheren Anlagen, da sie weniger Kamerastandpunkte brauchen.

Ich hoffe, die Tonaufnahme ist bei Dir als Fuchs doch sicherlich immer deaktiviert. face-wink

Die Kameras überwachen nur mein privates Fuchsrevier, sind nicht versteckt und ich weise mit nicht gerade kleinen Schildern an jeder Zugangsmöglichkeit zu diesem Gelände darauf hin, dass 1. das Betreten dieses privaten Geländes für Fremde strengstens untersagt ist und 2. dass das gesamte Gelände videoüberwacht ist.

Sprich, nein die Tonaufnahme ist nicht deaktiviert und dennoch kann mir in diesem Fall, sowohl der §201 als auch die DSGVO den Fuchsbuckli ra rutscha. 😉🦊
Die DSGVO spielt hier eh keine Rolle. Das StGB würde ich da aber nicht so einfach ignorieren. Und wenn etwas geschieht, dann kannste die Aufnahmen dann u.U. auch nicht mehr vor Gericht verwenden. face-wink

Beste Grüsse aus BaWü

Alex

Gruß

its
IT-Spezi
IT-Spezi 14.07.2021 um 00:04:25 Uhr
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Zitat von @MysticFoxDE:

By the Way, habe soeben einen Überwachungserfolg zu verzeichnen. 😀
waschbÄr

Jetzt weis ich endlich, wer bei uns die letzten Nächte kräftig in den Mühltonnen rumwühlt. 😁
Wir haben nun offiziell die tierischen Ami-Migranten auf unserem Gelände. 😜

Moin,

also nicht nur Füchse...
face-wink

Gruß

its
MysticFoxDE
MysticFoxDE 14.07.2021 um 00:27:32 Uhr
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also nicht nur Füchse...

Nicht da wo ich wohne, aber auf dem anderen Gelände mit den vier Mobotix, flitzen auch sehr oft meine tierischen Namensverwandten über das Gelände.

Gegen die habe ich aber gar nichts, aber die nicht eingeladenen Menschlein, die vor allem Sonntags, ständig quer über mein Privatgrundstück laufen, gehen mir hingegen schon eher auf den Kecks. Zumal diese, vor allem Tags über, die "Betreten Verboten" Schilder, viel besser lesen und verstehen können sollten. 😡
MysticFoxDE
MysticFoxDE 14.07.2021 um 08:26:23 Uhr
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Beweisvideo:
https://youtu.be/IfcngXCu2sA

Hoffe jetzt nur, dass mir der Waschbär deshalb keinen DSBler an den Hals hetzt, weil ich ihn vorher nicht um die Aufnahmeerlaubnis gefragt habe. 🙃
148656
148656 14.07.2021 aktualisiert um 08:38:04 Uhr
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Zitat von @MysticFoxDE:

Beweisvideo:
https://youtu.be/IfcngXCu2sA

Hoffe jetzt nur, dass mir der Waschbär deshalb keinen DSBler an den Hals hetzt, weil ich ihn vorher nicht um die Aufnahmeerlaubnis gefragt habe. 🙃

Wem gehört das Haus im Hintergrund? Wenn es nicht deine eigene Eingangstür ist, wäre der Bewohner ein Problem. Oder seine Gäste,
Die Frage soll auf die Umstände hinweisen, die man beachten muss.

Gruß
C.C.
MysticFoxDE
MysticFoxDE 14.07.2021 um 08:44:22 Uhr
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Moin its,
Die Kamera ist vielleicht nicht versteckt, aber man kann ja nicht per se davon ausgehen, dass die Kamera ein MIkrofon hat. Somit wird das eingebaute Mikrofon zur versteckten Abhöranlage. face-wink
Wenn wir noch ende des 19ten Jahrhunderts leben würden, als noch die Stummfilme ihre Hochkonjunktur hatten, dann könnte ich dieser Argumentation evtl. noch zustimmen.
Wir leben jedoch im 21 Jahrhundert, wo es absolut normal ist, dass so gut wie jedes Video neben den Bildinformationen auch die Audioinformationen enthält. Das muss man heute glaube ich niemandem mehr extra sagen. 🤨
Und hast Du schon mal ein Videoüberwachungsschild gesehen, auf dem steht "Dieser Bereich wird Video- und Audioüberwacht?"
Nein, und ich habe auch noch nie Freunde mit den Worten „Wie siehst heute Abend mit einem Video und auch dem Ton dazu“ zu einem Videoabend eingeladen. 😉

Beste Grüsse aus BaWü
Alex
MysticFoxDE
MysticFoxDE 14.07.2021 aktualisiert um 10:41:47 Uhr
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Moin C.C.,

Wem gehört das Haus im Hintergrund? Wenn es nicht deine eigene Eingangstür ist, wäre der Bewohner ein Problem. Oder seine Gäste,
Die Frage soll auf die Umstände hinweisen, die man beachten muss.

die Haustür gehört meinem Nachbar und links neben dieser hängt auch seine eigene DoorBell. 😜

Bei meiner, ist direkt daneben und gut für alle sichtbar der Hinweisaufkleber angebracht und damit ist das Thema für mich durch.
Ob mein Nachbar rechtskonform auf seine hinweist, weis ich ehrlich gesagt nicht und ist mir unter dem Strich auf vollkommen schnuppe. Wie lks es schon sagte "Wo kein Kläger, da auch kein Richter".

Meine DoorBell befindet sich übrigens nur temporär bei den Mühltonnen, alle Nachbarn wissen von dieser Positionsänderung und Gäste haben an dieser Stelle eigentlich absolut nichts verloren. 😉

Beste Grüsse aus BaWü

Alex
148656
148656 14.07.2021 um 10:34:50 Uhr
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Wie du meinst... Ist dein Bier.
Kameras die über WLAN angebunden sind, haben mit Sicherheit nix mehr zutun. Ein kleiner ESP reicht aus und schon kann sich der Besitzer im Nachhinein anschauen, wie sein Haus ausgeräumt wird.

Gruß
C.C.
MysticFoxDE
MysticFoxDE 14.07.2021 aktualisiert um 11:31:36 Uhr
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Moin C.C.,

Wie du meinst... Ist dein Bier.
Kameras die über WLAN angebunden sind, haben mit Sicherheit nix mehr zutun.

gleich solche Sprüche zu klopfen, ohne nähere Details über den Zustand der Installation und auch seines Gegenübers zu kennen, ist aber auch nicht die feine englische Art. 😉

Ein kleiner ESP reicht aus und schon kann sich der Besitzer im Nachhinein anschauen, wie sein Haus ausgeräumt wird.

Na dann, leg mal los, wie genau möchtest du nun dank meiner DoorBell mein Haus ausrauben?

Ich gebe dir der Fairness halber mal eine kleine Starthilfe. 😎

aussen

innen

Wie du siehst, an der Haustür gibt es zwar einen älteren aber noch guten Sicherheitsbeschlag und schon mal keinen SmartLock Schnickschnack. 🙃

So, jetzt bin ich aber gespannt.

Beste Grüsse aus BaWü
148656
148656 14.07.2021 um 11:36:04 Uhr
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Zitat von @MysticFoxDE:

Moin C.C.,
...
Na dann, leg mal los, wie genau möchtest du nun dank meiner DoorBell mein Haus ausrauben?

Würde gegen die Richtlinien des Forums Verstößen.

Lass gut sein. Du bist der beste, größte, schlauste...🥱
MysticFoxDE
MysticFoxDE 14.07.2021 um 12:29:30 Uhr
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Moin C.C.,

Würde gegen die Richtlinien des Forums Verstößen.

das kommt ganz auf die Detailtiefe an und für die schmutzigen Dinge gibt es ja auch noch PN. 😉

Lass gut sein. Du bist der beste, größte, schlauste...🥱

😮 ... 💔

Ich hinterfrage einfach nur gerne Dinge, die ich als Laie, der schon ein paar Quadratkilometer WLAN in seinem Leben konzipiert und in Betrieb genommen hat, so halt noch nicht so ganz verstehe.


Beste Grüsse aus BaWü
Alex
148656
148656 14.07.2021 um 12:49:45 Uhr
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Zitat von @MysticFoxDE:

Moin C.C.,

Würde gegen die Richtlinien des Forums Verstößen.

das kommt ganz auf die Detailtiefe an und für die schmutzigen Dinge gibt es ja auch noch PN. 😉

Lass gut sein. Du bist der beste, größte, schlauste...🥱

😮 ... 💔

Ich hinterfrage einfach nur gerne Dinge, die ich als Laie, der schon ein paar Quadratkilometer WLAN in seinem Leben konzipiert und in Betrieb genommen hat, so halt noch nicht so ganz verstehe.


Beste Grüsse aus BaWü
Alex

Deine Sicherheit beruht darauf, dass dein WLAN störungsfrei läuft.
Und warum sollte ich mich mit dem Türschloss beschäftigen? Einem Einbrecher ist es Wumpe ob die Tür im Rahmen bleibt.
MysticFoxDE
MysticFoxDE 14.07.2021 um 13:40:56 Uhr
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Moin C.C.,

Deine Sicherheit beruht darauf, dass dein WLAN störungsfrei läuft.

Sicherheitsrelevante Kamera und WLAN 😱, wo habe ich das den jetzt behauptet?
Eine sicherheitsrelevante Kamera gehört ganz sicher nicht ans W-LAN. 😉
Meine MOBOTIX sind daher alle schön sauber per LAN angebunden.

Und warum sollte ich mich mit dem Türschloss beschäftigen? Einem Einbrecher ist es Wumpe ob die Tür im Rahmen bleibt.

Darüber mache ich mir bei meiner Haustür ganz sicher nicht so schnell Sorgen.
Sieht auf dem Bild vielleicht nur so aus als ob es eine gewöhnliche Tür wäre, das täusch jedoch gewaltig über Ihre wahren Eigenschaften. 😎

Ich sehe nun glaube ich ganz deutlich das Zerwürfnis.

Das ich eine DoorBell habe, hat einfach etwas damit zu tun, dass das Haus und die entsprechende Klingelanlage ursprünglich nicht ganz für die Wohnkapazität ausgelegt wurde, die stand heute vorhanden ist. Ich habe diesen misstand bisher mit diversesten Funkklingeln kompensiert und habe mich bei gefühlt der 20sten nun halt eben für eine DoorBell entschieden und bin mit dieser als Funkklingel auch sehr zufrieden. Den Rest was das Ding kann, wie z.B. die Überwachung der tierischen Amis die meine Mühleimer durchwühlen, sehe ich zwischen Fun und "nice to have" an, aber ganz sicher nicht als Sicherheitsfeature. 😉☮

Beste Grüsse aus BaWü

Alex
148656
148656 14.07.2021 um 15:19:19 Uhr
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face-big-smile Bleib doch mal beim Thema. Deine Aufgabenstellung lautete wie folgt.
wie genau möchtest du nun dank meiner DoorBell mein Haus ausrauben?
Ohne WLAN ist das Ding nutzlos.
Und zu deiner Tür. Dem Einbrecher ist es Wumpe ob die Tür im Rahmen bleibt.
Archimedes hat die Grundlagen hierzu niedergeschrieben.
Achja. Die Eingangstür ist in den seltensten Fällen das einzige Loch in der Wand, welches der Maurer gelassen hat.

Schönen Tag noch face-smile
CaseClosed
MysticFoxDE
MysticFoxDE 14.07.2021 um 20:54:00 Uhr
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Moin C.C.,

Ohne WLAN ist das Ding nutzlos.

und wenn der Akku leer ist übrigens auch. 😉

Und zu deiner Tür. Dem Einbrecher ist es Wumpe ob die Tür im Rahmen bleibt.
Archimedes hat die Grundlagen hierzu niedergeschrieben.

Die Hebelwirkung, sprich eine Brechstange bringt einem Einbrecher bei einer RC3 Zertifizierten Tür auch nicht wirklich weiter. 😉

Achja. Die Eingangstür ist in den seltensten Fällen das einzige Loch in der Wand, welches der Maurer gelassen hat.

Und eine gute Eingangstür ist zum Glück auch nicht die einzige einbruchhemmende Schutzmassnahme die es auf diesem Planeten gibt.

CaseClosed

Case reopen. 🦊

Beste Grüsse aus BaWü

Alex
Roolandkaiser
Roolandkaiser 18.05.2022 um 16:27:38 Uhr
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Guten Tag,

die Kameras von Canon kann ich Ihnen nur wärmstens empfehlen.
Ansonsten: Warum erkunden Sie sich nicht einfach bei Ihren nächsten Saturn?

Viele Grüße,
Roland