jimmyb
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Wettbewerbsklausel

Liebe Kollegen,

als Quereinsteiger in der IT habe ich zum ersten Mal einen Arbeitsvertrag mit einer sog. Wettbewerbsklausel vorliegen. Mich würde interessieren, wie üblich solche Klauseln in der IT sind bzw. wie Eure Meinung dazu ist.

Hier also der genaue Text der Klausel:

"[Der Arbeitnehmer] verpflichtet sich für die Dauer von 1 Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Baden Württemberg im Gebiet mit der Postleitzahl 70-75 nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein, noch unmittelbar oder mittelbar an der Gründung oder im Betrieb eines solchen Unternehmens mitzuwirken."

[...]

"Für die Dauer des Wettbewerbsverbots verpflichtet sich die Firma 50 % des zuletzt gewährten vertragsmäßigen Bruttolohnes zu zahlen."

Der Arbeitgeber ist ein kleines Systemhaus mit Schwerpunkt Linux.
Besten Dank für Eure Meinung (und die Äußerung derselben face-wink ).

Ps. Hab leider keinen passenden "Bereich" für diesen Beitrag gefunden. Bitte bei Bedarf entsprechend verschieben...

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 03:11 Uhr

pieh-ejdsch
pieh-ejdsch 08.10.2012 aktualisiert um 18:56:31 Uhr
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moin jimmyb,

so einen Unsinn sehe ich zum ersten mal.
Rumpelstilzchen

Ist ja mal Leichtverdientes Geld für die von der ExFirma in so einem Fall.

Zahlt Dir dann in dem gegeteiligen Fall Dein potenzieller Ex-Arbeitgeber das Fahrgeld und somit enfallene Arbeitsstunden beim Weit-weg entfernten Arbeitgeber?

Kann Dir dieses Unternehmen einen Lebenslangen Arbeitsvertrag garantieren?!

Gibt es Überhaupt ein vergleichbares Konkurrenzunternehmen in dem Postleizahlengebiet, im Falle eines Arbeitgeberwechsels?


Gruß Phil
thaenhusen
thaenhusen 08.10.2012 um 17:18:37 Uhr
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Moin.

So was gibt es in Arbeitsverträgen Land auf Land ab.
Vorallem in Führungspositionen...

Ob Du dann ein Jahr von 50% des Bruttolohnes leben kannst musst Du entscheiden.

Oder Du verhandelst einfach über den Punkt.

Bei diesem Verbot fällt ja quasi jedes Systemhaus und Co. als potentieller Arbeitgeber für das Jahr weg.

HTH
MK
16568
16568 08.10.2012 um 18:16:52 Uhr
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Den Vertrag würde ich an Deiner Stelle annehmen, wenn Du nach der Kündigung ohnehin vorhast, wegzuziehen.

Wäre ein nettes Zubrot, 50% des letzten Jahresgehalts + neuer Lohn.

Wie schon gesagt, aber nur wenn Du Umzugspläne mit einkalkulieren kannst.
Für familiäre Personen eher ungeeignet :-P


Lonesome Walker
Th0mKa
Th0mKa 08.10.2012 um 21:09:33 Uhr
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Moin,

Die Konditionen sind vermutlich zulässig, soweit ich weiß (aber ich bin kein Anwalt) liegen die Grenzen irgendwo bei max. 2 Jahren und min. 50% des Verdienstes. Wenn man damit leben kann im Zweifel umzuziehen kann man ruhig unterschreiben, wobei der betroffene Bereich ja eigentlich gar nicht so groß ist. Neuer Job + 50% (aber max. 110/125% des alten Verdienstes, je nachdem ob Umzug notwendig oder nicht) für ein Jahr ist ja u.U. auch nicht schlecht wenn man den Job wechseln will/muß.

Thomas