Autofahrer-Pranger - Bewertungsportal illegal
Ein weiteres Beispiel, wie krank Datenschutz ist.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rote-Linie-fuer-Autofahrer-Prang ...
[KopfSchuettel]
BFF
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Ausgedruckt am: 25.11.2024 um 03:11 Uhr
9 Kommentare
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Mhh...meine Noten stehen i.d.R nicht frei abrufbar im Internet, ein Arzt ist eine semi-öffentliche Institution - wie ein Unternehmen (leider agieren viel zu viele auch nur noch so). Hotel, dito. Aber: ich fahr bei 99% der Autofahrer nicht mit.
Außerdem muss man doch sagen, es würde - wie beim Gesetzgeber - eher der bestraft bzw beprangert wird, der zügig fährt (umgangssprachlich "rast"), als der, der Unfälle aufgrund von 1 Promille über der Geschwindigkeit des zu überholenden Fährt.
Dann kann man im Endeffekt das fahren auch gleich sein lassen, oder jedweder Fortbewegung.
Außerdem muss man doch sagen, es würde - wie beim Gesetzgeber - eher der bestraft bzw beprangert wird, der zügig fährt (umgangssprachlich "rast"), als der, der Unfälle aufgrund von 1 Promille über der Geschwindigkeit des zu überholenden Fährt.
Dann kann man im Endeffekt das fahren auch gleich sein lassen, oder jedweder Fortbewegung.