Entwicklertagebuch: Tracking und Werbung
admtech (Level 2) - Jetzt verbinden
01.11.2019, aktualisiert 11.11.2019, 2005 Aufrufe, 3 Kommentare, 2 Danke
Hallo Administrator User,
wir haben unser Tracking auf das Matomo Tool umgestellt. Damit hosten wir die Webanalyse ab sofort selbst und keine Analysedaten gehen mehr an Google und Co. Die IP-Adressen werten wir anonymisiert aus. Zeitgleich schalten wir damit Google Analytics und auch Google Adsense ab.
Wir haben unsere Datenschutzerklärung dazu aktualisiert und auch das Cookie-Banner angepasst. Vom Banner aus, kann man ab sofort die Webanalyse selbst ein- oder ausschalten. Die Werbung wird aktuell von zwei Anbietern ausgeliefert: businessAD und SnigelWeb. Die genauen Informationen zu den Anbietern haben wir in unserer Datenschutzerklärung aufgenommen.
Wir würden uns natürlich freuen, wenn ihr die Webanalyse nicht ausschaltet, damit wir auch in Zukunft wissen, wie viele Menschen unseren Dienst nutzen. Nur so können wir den Dienst verbessern.
Schönen Gruß
Frank
wir haben unser Tracking auf das Matomo Tool umgestellt. Damit hosten wir die Webanalyse ab sofort selbst und keine Analysedaten gehen mehr an Google und Co. Die IP-Adressen werten wir anonymisiert aus. Zeitgleich schalten wir damit Google Analytics und auch Google Adsense ab.
Wir haben unsere Datenschutzerklärung dazu aktualisiert und auch das Cookie-Banner angepasst. Vom Banner aus, kann man ab sofort die Webanalyse selbst ein- oder ausschalten. Die Werbung wird aktuell von zwei Anbietern ausgeliefert: businessAD und SnigelWeb. Die genauen Informationen zu den Anbietern haben wir in unserer Datenschutzerklärung aufgenommen.
Wir würden uns natürlich freuen, wenn ihr die Webanalyse nicht ausschaltet, damit wir auch in Zukunft wissen, wie viele Menschen unseren Dienst nutzen. Nur so können wir den Dienst verbessern.
Schönen Gruß
Frank
3 Kommentare
- LÖSUNG certifiedit.net schreibt am 04.11.2019 um 08:01:48 Uhr
- LÖSUNG admtech schreibt am 04.11.2019 um 08:29:55 Uhr
- LÖSUNG ASP.NET.Core schreibt am 09.11.2019 um 16:19:47 Uhr
LÖSUNG 04.11.2019 um 08:01 Uhr
LÖSUNG 04.11.2019, aktualisiert 11.11.2019
Hi,
das Thema ist schwierig und leider sehr komplex. Die deutsche und die europäische Rechtsprechung stehen sich, wie immer, selbst im Weg. Eigentlich ist es so, dass nach § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG) nur auf den Cookie hingewiesen werden muss. Seit Mai 2018 gilt die DSGVO. Diese regelt allerdings die Frage der Cookies nicht ausdrücklich. Die dafür vorgesehene ePrivacy-Verordnung ist aktuell noch gar nicht verabschiedet und die europäischen Richtlinie eben nur eine Richtlinie, die noch ins deutsche Rechtssystem umgesetzt werden muss.
Das deutsche Recht kennt aktuell trotz der EU Cookie Richtline also keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen. Trotzdem gibt es schon Urteile die anders klingen, was aus meiner Sicht etwas merkwürdig ist. Man kann sich aktuell also nur an dem orientieren, was der EuGH dazu entschieden hat und was die einzelnen Datenschutzbehörden vorgeben.
Alle Webseitenbetreiber, die Cookies nutzen, müssen seit Mai 2018 Ihre Datenschutzerklärung überarbeiten. Die DSGVO verlangt, dass in der Datenschutzerklärung die Rechtsgrundlagen für das Verwenden von Cookies genannt werden. Laut Richtlinie muss der Nutzer detailliert über die Dienste informiert werden, die Cookies setzen und Daten übertragen. Es muss ausdrücklich bestätigen, dass er zustimmt. Das habe ich aus meiner Sicht getan.
Wir haben den Button "Tracking ändern" zum Banner hinzugefügt, wo man das Tracking ein- oder ausschalten kann. Damit ist es nicht mehr nur ein Hinweis. Das Ändern geht auch nachträglich über unsere Datenschutzerklärung (Matomo Webanalyse ausschalten). Weiter gibt es im Cookie-Banner alle Infos (per Link), wo wir oder die Werbepartner Cookies benutzen (Einstellungen, Tracking , Werbung). Da Matomo die IP-Adresse anonymisiert, haben wir eigentlich keine "persönlichen" Daten mehr, die unter dem Datenschutz fallen. Wir hosten Matomo selbst, es werden also auch keine Daten an Dritte weiter gegeben.
Die Idee, dass vor der Zustimmung des Nutzers keine Daten übertragen werden dürfen, ist aber ein Problem. Würde ich Matomo erst dann aktivieren, wenn es einen Cookie vom Cookie-Banner gibt, würde die Analyse nicht mehr sauber funktionieren. Suchmaschinen und andere ähnliche Dienste, die ich gerne zählen möchte, würden nicht mehr gezählt werden, da von diesen Seiten nie eine Zustimmung kommen wird. Auch kann man einen Cookie direkt nach dem Setzen auf dem einfachen Weg nicht sofort wieder auslesen, dazu braucht es in der Regel einen Reload der Seite (oder zumindest dem Tracking), bis darauf zugegriffen werden kann. Wer das auf die Welt gebracht hat, hatte leider wenig Ahnung von der Technik und den Möglichkeiten dazu. Ich berufe mich da auf die Tatsache, dass ich durch das anonymisieren erst gar keine persönlichen Daten erhebe und daher auch keine persönlichen Daten übertragen werden. Einen anderen Weg sehe ich aktuell nicht.
Für die "normalen" Einstellungen wie z.B. das "Sortierungs-Cookie", braucht es keinen Cookie-Banner oder Datenschutz.
Die Werbung ist ein Punkt, den wir a) nicht kontrollieren können und b) die Rechtsprechung unklar und nicht eindeutig ist. Hier kann ich nur aufklären.
Gruß
Frank
das Thema ist schwierig und leider sehr komplex. Die deutsche und die europäische Rechtsprechung stehen sich, wie immer, selbst im Weg. Eigentlich ist es so, dass nach § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG) nur auf den Cookie hingewiesen werden muss. Seit Mai 2018 gilt die DSGVO. Diese regelt allerdings die Frage der Cookies nicht ausdrücklich. Die dafür vorgesehene ePrivacy-Verordnung ist aktuell noch gar nicht verabschiedet und die europäischen Richtlinie eben nur eine Richtlinie, die noch ins deutsche Rechtssystem umgesetzt werden muss.
Das deutsche Recht kennt aktuell trotz der EU Cookie Richtline also keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen. Trotzdem gibt es schon Urteile die anders klingen, was aus meiner Sicht etwas merkwürdig ist. Man kann sich aktuell also nur an dem orientieren, was der EuGH dazu entschieden hat und was die einzelnen Datenschutzbehörden vorgeben.
Alle Webseitenbetreiber, die Cookies nutzen, müssen seit Mai 2018 Ihre Datenschutzerklärung überarbeiten. Die DSGVO verlangt, dass in der Datenschutzerklärung die Rechtsgrundlagen für das Verwenden von Cookies genannt werden. Laut Richtlinie muss der Nutzer detailliert über die Dienste informiert werden, die Cookies setzen und Daten übertragen. Es muss ausdrücklich bestätigen, dass er zustimmt. Das habe ich aus meiner Sicht getan.
Wir haben den Button "Tracking ändern" zum Banner hinzugefügt, wo man das Tracking ein- oder ausschalten kann. Damit ist es nicht mehr nur ein Hinweis. Das Ändern geht auch nachträglich über unsere Datenschutzerklärung (Matomo Webanalyse ausschalten). Weiter gibt es im Cookie-Banner alle Infos (per Link), wo wir oder die Werbepartner Cookies benutzen (Einstellungen, Tracking , Werbung). Da Matomo die IP-Adresse anonymisiert, haben wir eigentlich keine "persönlichen" Daten mehr, die unter dem Datenschutz fallen. Wir hosten Matomo selbst, es werden also auch keine Daten an Dritte weiter gegeben.
Die Idee, dass vor der Zustimmung des Nutzers keine Daten übertragen werden dürfen, ist aber ein Problem. Würde ich Matomo erst dann aktivieren, wenn es einen Cookie vom Cookie-Banner gibt, würde die Analyse nicht mehr sauber funktionieren. Suchmaschinen und andere ähnliche Dienste, die ich gerne zählen möchte, würden nicht mehr gezählt werden, da von diesen Seiten nie eine Zustimmung kommen wird. Auch kann man einen Cookie direkt nach dem Setzen auf dem einfachen Weg nicht sofort wieder auslesen, dazu braucht es in der Regel einen Reload der Seite (oder zumindest dem Tracking), bis darauf zugegriffen werden kann. Wer das auf die Welt gebracht hat, hatte leider wenig Ahnung von der Technik und den Möglichkeiten dazu. Ich berufe mich da auf die Tatsache, dass ich durch das anonymisieren erst gar keine persönlichen Daten erhebe und daher auch keine persönlichen Daten übertragen werden. Einen anderen Weg sehe ich aktuell nicht.
Für die "normalen" Einstellungen wie z.B. das "Sortierungs-Cookie", braucht es keinen Cookie-Banner oder Datenschutz.
Die Werbung ist ein Punkt, den wir a) nicht kontrollieren können und b) die Rechtsprechung unklar und nicht eindeutig ist. Hier kann ich nur aufklären.
Gruß
Frank
LÖSUNG 09.11.2019, aktualisiert um 16:20 Uhr