Absicherung für den Administrativen Zugang
Hallo!
Ich bin neu in meiner Firma, und setze hier die Systeme als erstes neu auf. Mein Problem ist, daß ich in diesem Zuge auch gleich einen Admin Zugang für mich erstellt habe, über den ich natürlich vollen Zugang zu den Rechnern, und damit allen Daten habe.
Von der GL ist dies in vollem Umfang genehmigt worden, und wird auch unterstützt, jedoch habe ich vor einiger Zeit gelesen, daß die MA hierüber genau informiert werden müssen.
Kann mir irgendwer sagen, in welcher Form und in welchem Umfang dies geschehen muß, oder noch besser einige Vorlagen von Schriftstücken, die ich mir dann modifiziert von den MA zur Kenntnis unterschreiben lasse, bzw. die GL.
Ich habe auf allen Rechnern ein Admin Konto, und werde in kürze auch eine Fernwartungssoftware mit Bildschirmübermittlung usw. installieren.
Vielen Dank schon im voraus
ThMusch
Ich bin neu in meiner Firma, und setze hier die Systeme als erstes neu auf. Mein Problem ist, daß ich in diesem Zuge auch gleich einen Admin Zugang für mich erstellt habe, über den ich natürlich vollen Zugang zu den Rechnern, und damit allen Daten habe.
Von der GL ist dies in vollem Umfang genehmigt worden, und wird auch unterstützt, jedoch habe ich vor einiger Zeit gelesen, daß die MA hierüber genau informiert werden müssen.
Kann mir irgendwer sagen, in welcher Form und in welchem Umfang dies geschehen muß, oder noch besser einige Vorlagen von Schriftstücken, die ich mir dann modifiziert von den MA zur Kenntnis unterschreiben lasse, bzw. die GL.
Ich habe auf allen Rechnern ein Admin Konto, und werde in kürze auch eine Fernwartungssoftware mit Bildschirmübermittlung usw. installieren.
Vielen Dank schon im voraus
ThMusch
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Ausgedruckt am: 22.12.2024 um 18:12 Uhr
1 Kommentar
Hallo,
bei uns ist es so, dass es eine Administrator Richtlinie gibt, in der jeder Administrator vermerkt ist. Es werden auch die Aufgabengebiete festgelegt.
Außerdem wird sowieso bei jedem Mitarbeiter eine Belehrung über das Datenschutzgesetz unterschrieben, auch von den Admins.
Die Fernwartungssoftware darfst du meines Wissens nur so konfigurieren, dass die User deinen Zugang dann per Mausklick oder so bestätigen müssen.
So sollte es zumindest sein!
bei uns ist es so, dass es eine Administrator Richtlinie gibt, in der jeder Administrator vermerkt ist. Es werden auch die Aufgabengebiete festgelegt.
Außerdem wird sowieso bei jedem Mitarbeiter eine Belehrung über das Datenschutzgesetz unterschrieben, auch von den Admins.
Die Fernwartungssoftware darfst du meines Wissens nur so konfigurieren, dass die User deinen Zugang dann per Mausklick oder so bestätigen müssen.
So sollte es zumindest sein!