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BGH Karlsruhe: Googles Suche darf keine Rufschädigung betreiben

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass Googles Suchvorschläge nicht beleidigend sein dürfen. Mit der Funktion Autocomplete (automatische Vervollständigung) schlägt die Suchmaschine ihren Nutzern noch während der Eingabe des Suchbegriffs Erweiterungen des gesuchten Themas vor. Diese können, müssen aber nicht in inhaltlichem Zusammenhang zum Suchbegriff stehen.

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Ausgedruckt am: 24.11.2024 um 02:11 Uhr