koloblix
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Captive Portal noch Zeitgemäß?

Erstmal einen Dank an diese Community, Sie hat mir schon bei dem ein oder anderen Problem geholfen. Allgemein bin ich ein passiver leser und suche mir die Antworten zurecht, allerdings konnte ich zu dem obrigen noch keine befriedigende Antwort finden.

Also erstmal zu der Ausgangslage:

Ein WLAN min 5 APs mit eigener SSID und WPA2 Key ist an den Gast-Lan einer Fritzbox angeschlossen und stellt Internet zur Verfügung. Jeder Gast bekommt dann die SSID und das Passwort für Internet.

Nun zu meinen Fragen dazu:

- Rechtlich sollte dies seit dem Ende der Störerhaftung an sich ja kein Problem mehr darstellen. Oder?
- Bietet der Gastzugang genug Schutz zwischen internem und Gast-Netz?
- Oder empfielt es sich das ganze über ein Captive Portal nochmal explizit zu trennen und an Gäste einen Voucher mit begrenztem Zeitraum zur Verfügung stellen?
- Welche Vorteile würde das im Captive-Portal-Tutorial genannte System noch bringen im Vergleich zu dem rudimentären Gast-Netz der Fritzbox?

Captive Portal Tutorial

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

MfG Koloblix

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Member: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus Mar 05, 2019 at 09:42:51 (UTC)
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Hallo Koloblix,

ich würde dir in jedem Fall eine ordentliche Firewall im Geschäftsumfeld einsetzen - Gast WLAN oder nicht.

Damit kannst du genauer zwischen Zugriff und Block - auch im Gast WLAN - separieren.

VG
Member: Dani
Dani Mar 05, 2019 at 10:35:55 (UTC)
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Moin,
- Rechtlich sollte dies seit dem Ende der Störerhaftung an sich ja kein Problem mehr darstellen. Oder?
Rechtsberatung dürfen in Deutschland nur Anwälte geben.

- Bietet der Gastzugang genug Schutz zwischen internem und Gast-Netz?
Wenn es richtig eingerichtet ist - Ja. Wir sind sogar so paranoid und trennen das Gäste Netzwerk sogar physikalisch (kein VLAN) und somit eigene Router und Internetanschluss. face-smile

- Oder empfielt es sich das ganze über ein Captive Portal nochmal explizit zu trennen und an Gäste einen Voucher mit begrenztem Zeitraum zur Verfügung stellen?
Wir haben eine Lösung von einem Anbieter im Einsatz, wo "nur" noch die AGBs und DSV zu akzeptieren sind. Das Gerät ist anschließend sieben Tage im WLAN registriert. Danach ist eine erneute Anmeldung notwendig.


Gruß,
Dani
Member: aqui
Solution aqui Mar 05, 2019 at 12:29:12 (UTC)
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Rechtlich sollte dies seit dem Ende der Störerhaftung an sich ja kein Problem mehr darstellen. Oder?
Das ist ein Irrglaube. Für Straftaten im Bereich des Urheberverstöße und andere bist du weiter voll verantwortlich.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-Ende-der-Stoererhaft ...
Bietet der Gastzugang genug Schutz zwischen internem und Gast-Netz?
Klares Nein, denn du musst die Nutzer identifizieren können bei solchen Rechtsverstößen außerdem muss die Portalseite auf diese rechtlichen Tatbestände hinweisen. Eine popelige FritzBox kann das nicht.
Das WPA Passwort ist ebenso Unsinn, denn wenn du es einem Gast gibst weiss es Minuten später die ganze Stadt und 10 Minuten später die ganze Welt. Sowas ist in einem Gastentz überflüssiger Unsinn. Im Gegenteil, kann dir noch als Fahrlässigkeit angekreidet werden.
Einmal Passwörter sind hier das Zauberwort !