rev186
Goto Top

Feste IP Standortabhängig?

Router geklaut, Abmahnung erhalten

Hallo,
und zwar geht es um folgendes.

Wir haben hier in der Firma einen Anschluss bei der Telekom und um über das Internet auf unsere Videoüberwachungsanlage zuzugreifen eine Feste IP-Adresse.
Im Juli hatten wir einen Einbruch bei dem neben den PCs auch unser Router geklaut wurde.

Nach dem Einbruch wurden neue Pcs und ein neuer Router angeschafft. Der Diebstahl wurde natürlich der Polizei (auch mit Aufstellung der Gestohlenen Sachen) angezeigt.
Es wurde anschließend die Zugangsdaten in den neuen Router übernommen, ohne bei der Dt. TK ein neues PW zu beantragen.

Heute flatterte eine Abmahnung ins Haus, in der es um das Herunterladen eines Films geht. Das der Film durch uns runtergeladen wurde kann ich definitiv ausschließen da auf keinem Rechner ein Bittorentclient installiert ist und ich auch sonst eine übersicht der Verbundenen Geräte habe.

Mir geht es nun darum, ob der Router der gestohlen wurde an jedem X-beliebigen Standort angeschlossen werden kann, oder ob bei einer Festen IP eine bestimmte Schaltung/ Belegung am Verteilerschrank der Telekom erfolgen muss, sodass ebenfalls ausgeschlossen werden kann, dass jemand mit dem Router zu unseren Lasten gesurft hat.

Davon ungeachtet betrachte ich die Abmahnung als ungerechtfertig, aber das ist eine andere Sache.

Danke schonmal für die Antwort.

mg

Content-ID: 175467

Url: https://administrator.de/contentid/175467

Ausgedruckt am: 20.11.2024 um 01:11 Uhr

padso4tw
padso4tw 28.10.2011 um 13:49:19 Uhr
Goto Top
Hi

Sollte es sich bei dem Anschluss um einen DSL Anschluss halten ist es vollkommen egal in welchem Router/Standort die Zugangsdaten eingegeben werden.
Da man bei der Telekom bei jedem Business Anschluss kostenlos aus der Dynamischen eine feste IP Adresse machen kann ist da kein Unterschied.

Bei "Standleitungen", kenne ich mich zwar nicht aus aber würde ich vermuten, da eine gesonderte Schaltung nötig ist, werden die Zugangsdaten auch nur an dem geschalteten Ort funktionieren.

Viel Erfolg bei der Abwehr der Abmahnung!

Gruß Patrick
rev186
rev186 28.10.2011 um 14:00:55 Uhr
Goto Top
Danke für die Antwort.
Also um eine Standleitung handelt es sich nicht.
Ist die einfachste Variante.

Danke face-smile
brammer
brammer 28.10.2011 um 14:05:37 Uhr
Goto Top
Hallo,

die Feste IP ist Standort gebunden.
Das heißt nur am DSLAM (repsektive dem Switch dahinter) ist die feste IP zugeordnet.

brammer
60730
60730 28.10.2011 um 14:45:48 Uhr
Goto Top
moin,

back-to-topDas ist keine Rechtsberatung...


  • geht zu einem Anwalt, der sich damit auskennt.
  • ändert trotzdem das Passwort im Router (das hat aber nur was mit dem Diebstahl/Einbruch zu tun)
  • einen Bittorrentclient "muß" man nicht installieren
  • Abmahnungen kann man auch mal per anno irgendwo hinschieben, wo vielleicht ein "dummer" aufgestanden ist, der ohne zu Murren zahlt....
  • wer mahnt denn ab? Mein "freund" Mischaöl Burat?Günni kann ja nicht mehr

back-to-topDas ist keine Rechtsberatung...

und genau die brauchst du jetzt.

Gruß
rev186
rev186 28.10.2011 um 14:57:17 Uhr
Goto Top
hallo Timo Beil,

hab deinen Beitrag zuerst falsch interpretiert - sorry
Hast PN .
StefanKittel
StefanKittel 28.10.2011 um 16:40:23 Uhr
Goto Top
Zitat von @brammer:
die Feste IP ist Standort gebunden.
Das heißt nur am DSLAM (repsektive dem Switch dahinter) ist die feste IP zugeordnet.

Hallo,

das ist falsch. Ich kann mich an unserm DSL-Anschluss mit der Telekom einwählen und bekomme die gleiche feste IP wie der Kunde.
Natürlich nur wenn der Kunde nicht gerade online ist.

Ohne feste IP können sich beliebig viele Router mit den gleichen Zugangsdaten einwählen und die Flatrate greift nur bei der 1.
Man muss allerdings beim gleichen Anbieter sein.

Stefan
mrtux
mrtux 29.10.2011 um 01:14:20 Uhr
Goto Top
Hi !

Neue Zugangsdaten beantragen ist das Minimum und das hätte ich sofort nach dem Einbruch oder aber spätestens zum Zeitpunkt der Strafanzeige gemacht.

Und zur Abmahnung (und als Ergänzung zu Timo's Kommentar):
Wendet Euch an einen Fachanwalt für Urheberrecht, der vor allem mit dem ganzen Abmahntheater Erfahrung hat, denn um die Abgabe einer (vom ihm begutachteten und angepassten) Unterlassungserklärung (die wird vom Abmahner gefordert - wird bei euch auch so sein) werdet Ihr (in der Rolle als Störer, Stichwort: Störerhaftung) kaum herum kommen, wenn Ihr euch nicht der Gefahr einer Einstweiligen Verfügung aussetzen wollt, denn meist sind die Fristen in den Abmahnungen zu kurz angesetzt um Gegenbeweise anzubringen. Aber die Chance, dass Ihr da letztendlich heile (also ohne Zahlungen) herauskommt ist dennoch recht hoch, wenn sich der Zeitpunkt der angeblichen Urheberrechtsverletzung und der Zeitpunkt des Router-Diebstahls überschneiden. "Beweisen" lässt sich der Diebstahl (bzw. der Einbruch) ja anhand der getätigten Strafanzeige aber auch dabei würde ich dringend den Fachanwalt anraten, der weiss wie dabei vorzugehen ist.

mrtux