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06.09.2016, aktualisiert um 12:19:33 Uhr
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Kein Preisvergleich mehr möglich?
Hallo,
seitens der Hersteller und deren Partner vielleicht verständlich, aber ich kämpfe ständig mit dem Problem, dass sich Lieferanten von Soft- und Hardware sogenannte Projektpreise vom Hersteller sichern lassen. Das führt dann dazu dass ich von anderen angefragten Lieferanten keine Angebote oder nur noch Angebote mit Listenpreisen bekomme, die weit über dem Projektpreis liegen.
Freie Marktwirtschaft ade sage ich da nur. Dem Hersteller dienlich, aber für mich als Kunden eine Frechheit. Laut Firmencompliance muss ich mehrere Anbieter anfragen, aber das ist doch so sinnlos.
Geht es euch auch so, oder gibt es einen Ausweg Preise zu vergleichen?
Ist diese Vorgehensweise legal?
seitens der Hersteller und deren Partner vielleicht verständlich, aber ich kämpfe ständig mit dem Problem, dass sich Lieferanten von Soft- und Hardware sogenannte Projektpreise vom Hersteller sichern lassen. Das führt dann dazu dass ich von anderen angefragten Lieferanten keine Angebote oder nur noch Angebote mit Listenpreisen bekomme, die weit über dem Projektpreis liegen.
Freie Marktwirtschaft ade sage ich da nur. Dem Hersteller dienlich, aber für mich als Kunden eine Frechheit. Laut Firmencompliance muss ich mehrere Anbieter anfragen, aber das ist doch so sinnlos.
Geht es euch auch so, oder gibt es einen Ausweg Preise zu vergleichen?
Ist diese Vorgehensweise legal?
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18 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi,
Da hast du recht. Ich habe mir bisher immer einen >Partner< gesucht dem ich klar gemacht habe, dass wenn er mich übers Ohr haut, er weg vom Fenster ist. Bei der Suche spielen aber auch andere Faktoren wie Preise eine ausschlaggebende Rolle.
Gruß Krämer
Zitat von @130731:
Laut Firmencompliance muss ich mehrere Anbieter anfragen, aber das ist doch so sinnlos.Da hast du recht. Ich habe mir bisher immer einen >Partner< gesucht dem ich klar gemacht habe, dass wenn er mich übers Ohr haut, er weg vom Fenster ist. Bei der Suche spielen aber auch andere Faktoren wie Preise eine ausschlaggebende Rolle.
Gruß Krämer
Hallo Firewood,
warum sollte die Vorgehensweise nicht legal sein?
Ich als erst Adressierter Händler habe zu erst die Arbeit des Sizings und der erst Gespräche inkl. oftmaliger Überzeugung, warum ein Produkt sinnvoll ist (Gerade bei Sicherheitstechnik essentiell) und was für den Kunden Sinn macht. Habt Ihr für diese Beratung bereits Geld budgetiert?
Wenn nein ist das der Ausgleich, dass ich hierfür einen Preisaufschlag über (ggf) Projektpreise verrechnen kann. Hier zählt natürlich auch, wer zu erst kommt mahlt zu erst und gerade darum geht es.
Wenn du die Freie Marktwirtschaft anführst, wäre es da doch am Sinnigsten entweder einem zu vertrauen, der dann alles macht, oder einen für die Beratung zu bezahlen und den Rest anbieten zu lassen.
Hier würde ich frei Gleiches mit gleichem und ungleiches mit ungleichem Vergelten anführen. Denn mal kurz Preise für ein Gerät A100 der Firma Zetta heraus zu suchen ist etwas anderes, als zu schauen, ob für euch das Gerät A100 bis C990 der Firma Zetta, Gamma, Alpha [...] am passendsten ist.
Hoffe, das bringt dich auf eine andere Überlegungsbasis. Können das gerne per PN vertiefen.
VG
warum sollte die Vorgehensweise nicht legal sein?
Ich als erst Adressierter Händler habe zu erst die Arbeit des Sizings und der erst Gespräche inkl. oftmaliger Überzeugung, warum ein Produkt sinnvoll ist (Gerade bei Sicherheitstechnik essentiell) und was für den Kunden Sinn macht. Habt Ihr für diese Beratung bereits Geld budgetiert?
Wenn nein ist das der Ausgleich, dass ich hierfür einen Preisaufschlag über (ggf) Projektpreise verrechnen kann. Hier zählt natürlich auch, wer zu erst kommt mahlt zu erst und gerade darum geht es.
Wenn du die Freie Marktwirtschaft anführst, wäre es da doch am Sinnigsten entweder einem zu vertrauen, der dann alles macht, oder einen für die Beratung zu bezahlen und den Rest anbieten zu lassen.
Hier würde ich frei Gleiches mit gleichem und ungleiches mit ungleichem Vergelten anführen. Denn mal kurz Preise für ein Gerät A100 der Firma Zetta heraus zu suchen ist etwas anderes, als zu schauen, ob für euch das Gerät A100 bis C990 der Firma Zetta, Gamma, Alpha [...] am passendsten ist.
Hoffe, das bringt dich auf eine andere Überlegungsbasis. Können das gerne per PN vertiefen.
VG
Moin,
naja wäre ja auch unfair der ersten Firma gegenüber welche mit dir die Hardware und das Projekt plant und du dann die fertige Planung zur Preisanfrage an einen anderen Dienstleister schickst.
VG
Val
naja wäre ja auch unfair der ersten Firma gegenüber welche mit dir die Hardware und das Projekt plant und du dann die fertige Planung zur Preisanfrage an einen anderen Dienstleister schickst.
VG
Val
Hallo,
Wer sich als Einkäufer hier beschwert hat wohl noch nicht Verstanden wie das nunmal Weltweit läuft. Das ist ein gebaren wie in jeder andere Branche auch, sobald Projekte daraus gemacht werden können kommt der Dollarglanz von ganz allein.
Das ist kein alleinstelloungsmerkmal der IT.
Gruß,
Peter
Zitat von @119944:
naja wäre ja auch unfair
Wer sagt den das Kapitalismus und freie Markwirtschaft fair sein muß? naja wäre ja auch unfair
der ersten Firma gegenüber welche mit dir die Hardware und das Projekt plant und du dann die fertige Planung zur Preisanfrage an einen anderen Dienstleister schickst
Aber genau das ist doch die Regel und zeichnet einen guten Einkäufer aus wenn er heutztage Effizient Angebote einholen will.Wer sich als Einkäufer hier beschwert hat wohl noch nicht Verstanden wie das nunmal Weltweit läuft. Das ist ein gebaren wie in jeder andere Branche auch, sobald Projekte daraus gemacht werden können kommt der Dollarglanz von ganz allein.
Das ist kein alleinstelloungsmerkmal der IT.
Gruß,
Peter
Hallo,
übrigens nennt man so ein Vorgehen "Erschleichen von Planungsleistungen" und das ist ein Straftatbestand!
Aus diesem Grund ist es in vielen Bereichen mittlerweile üblich in dem Angebot keine konkreten Produkte mehr aufzuführen, sondern nur noch einen "Projektpreis" zu nennen. Eine andere Variante ist es, das Angebot kostenpflichtig zu machen. Der Preis wird dann bei Auftragserteilung mit dem dann fälligen Angebotspreis verrechnet.
Bei einem "einfachen" Gerätepreis/ -angebot ist das sicher nicht notwendig. Sind aber umfangreichere Planungen usw. notwendig, um ein fachgerechtes Angebot zu erstellen, ist das eine durchaus übliche Methode.
Jürgen
übrigens nennt man so ein Vorgehen "Erschleichen von Planungsleistungen" und das ist ein Straftatbestand!
Aus diesem Grund ist es in vielen Bereichen mittlerweile üblich in dem Angebot keine konkreten Produkte mehr aufzuführen, sondern nur noch einen "Projektpreis" zu nennen. Eine andere Variante ist es, das Angebot kostenpflichtig zu machen. Der Preis wird dann bei Auftragserteilung mit dem dann fälligen Angebotspreis verrechnet.
Bei einem "einfachen" Gerätepreis/ -angebot ist das sicher nicht notwendig. Sind aber umfangreichere Planungen usw. notwendig, um ein fachgerechtes Angebot zu erstellen, ist das eine durchaus übliche Methode.
Jürgen
Hallo,
hier ein kommentierter Fall aus dem Bereich Elektrotechnik, der den rechtlichen Kontext erläutert:
http://www.elektro.net/wp-content/archiv/2005/15-16/de_15_16_BF01.pdf
Ansonsten frage den Juristen deines Vertrauens.
Jürgen
hier ein kommentierter Fall aus dem Bereich Elektrotechnik, der den rechtlichen Kontext erläutert:
http://www.elektro.net/wp-content/archiv/2005/15-16/de_15_16_BF01.pdf
Ansonsten frage den Juristen deines Vertrauens.
Jürgen
Ich traue keinem Juristen! Deswegen lese ich solche wie deine Behauptungen selbst nach. Nur leider finde ich den von dir genannten Straftatbestand nicht. Nun könnte es durchaus sein, dass dieser eine Juristische Sonderform eines anderen Straftatbestandes ist, die nicht direkt im Gesetzt genannt ist. Dagegen spricht aber, das eine allgemeine Gestaltung deines Begriffes die Erschleichung von Leistungen wäre. Und das ist mal was ganz anderes.
Also noch einmal meine Frage: Hast du eine zuverlässige Quelle oder haust du hier nur Küchentischjuristenmöchtegernfakten in die Runde?
Gruß Krämer
Also noch einmal meine Frage: Hast du eine zuverlässige Quelle oder haust du hier nur Küchentischjuristenmöchtegernfakten in die Runde?
Gruß Krämer
Hallo,
die "nicht Durchsetzbarkeit" des Anspruches auf Kostenerstattung und Schadenersatz auf entgangenen Gewinn bezieht sich in dem geschilderten Fall ja ausschließlich auf die Beweisbarkeit, da die Tatbestände in einem "vier-Augen-Gespräch" stattgefunden haben.
"Da die Vereinbarungen jedoch hauptsächlich unter vier Augen stattfanden, könnte es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung problematisch sein zu beweisen, dass ein Vorvertrag geschlossen und damit ein Rechtsbindungswillen des Vereins vorliegt."
"Für einen Vergütungsanspruch spricht allerdings, dass der Elektrohandwerker Leistungen erbracht hat, die der Verein dazu nutzte, um den Auftrag zu vergeben. Insoweit ist das Interesse des Vereins an den Vorarbeiten nicht von der Hand zu weisen."
Das Heraussuchen eines Gerätes aus einem Katalog und Schreiben eines Angebotes ist natürlich keine vergütungspflichtige Planungsleistung.
Die Planung der Elektroinstallation einer Sporthalle incl. aller Berechnungen zur Auswahl der benötigten Komponenten (Sicherungen, Kabel, Kurzschlußstrom-Berechnung, Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen usw.) wohl schon. Das gleiche habe ich zB. auch bei Heizungs- oder Klimaanlagen. Ohne eine Fachplanung des konkreten Objektes kann ich keine Geräte auswählen und damit kein Angebot erstellen. Wenn der Kunde dann mein detailliertes Angebot als "Blaupause" zur Preisabfrage bei anderen Anbietern nutzt, sparen die sich natürlich die Planung und die dafür entstehenden Kosten. Sie sind damit um diese Summe billiger. Im Beispiel diese 1500€.
Bei den genannten Gewerken handelt es sich ja auch um Bereiche, die unter die HOAI fallen ( http://www.ikbaunrw.de/recht/rechtstipps-und-infos/detail/article/infor ... )
".....Hierbei ist es aber unzulässig, bereits im voraus von den Bewerbern Leistungen abzufordern, die honorarpflichtig sind, also Grundleistungen, Vorplanungen, Ermittlung von anrechenbaren Kosten, Einzonung des vorgestellten Objekts in die richtige Honorarzone usw. ......" (3. Absatz)
Auch die Planung von IT-Infrastruktur fällt darunter.
Wie bei jedem anderen Fehlverhalten auch, steht die Ahndung in einem Rechtsstaat immer unter dem Vorbehalt der Beweisbarkeit.
@Kraemer
Ich korrigiere meine Aussage dahingehend, dass ich das Wort "Straftatbestand" durch die Formulierung "unerlaubtes Verhalten, das ua. Schadenersatzvorderungen, Vertragsstrafen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen usw. nachsich ziehen kann" ersetze.
Natürlich bin ich mir bewußt, dass eine mögliche Verfolgung dieses "unerlaubten Verhaltens" meist in keinem Verhältnis zum möglichen Erfolg und dessen Konsequenzen steht. Darum geht man ja dann auch den anderen Weg: keine detaillierten Angebote, die als "Blaupause" für weitere Preisanfragen dienen können oder wenn das gefordert wird, nur gegen Gebühr.
Jürgen
die "nicht Durchsetzbarkeit" des Anspruches auf Kostenerstattung und Schadenersatz auf entgangenen Gewinn bezieht sich in dem geschilderten Fall ja ausschließlich auf die Beweisbarkeit, da die Tatbestände in einem "vier-Augen-Gespräch" stattgefunden haben.
"Da die Vereinbarungen jedoch hauptsächlich unter vier Augen stattfanden, könnte es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung problematisch sein zu beweisen, dass ein Vorvertrag geschlossen und damit ein Rechtsbindungswillen des Vereins vorliegt."
"Für einen Vergütungsanspruch spricht allerdings, dass der Elektrohandwerker Leistungen erbracht hat, die der Verein dazu nutzte, um den Auftrag zu vergeben. Insoweit ist das Interesse des Vereins an den Vorarbeiten nicht von der Hand zu weisen."
Das Heraussuchen eines Gerätes aus einem Katalog und Schreiben eines Angebotes ist natürlich keine vergütungspflichtige Planungsleistung.
Die Planung der Elektroinstallation einer Sporthalle incl. aller Berechnungen zur Auswahl der benötigten Komponenten (Sicherungen, Kabel, Kurzschlußstrom-Berechnung, Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen usw.) wohl schon. Das gleiche habe ich zB. auch bei Heizungs- oder Klimaanlagen. Ohne eine Fachplanung des konkreten Objektes kann ich keine Geräte auswählen und damit kein Angebot erstellen. Wenn der Kunde dann mein detailliertes Angebot als "Blaupause" zur Preisabfrage bei anderen Anbietern nutzt, sparen die sich natürlich die Planung und die dafür entstehenden Kosten. Sie sind damit um diese Summe billiger. Im Beispiel diese 1500€.
Bei den genannten Gewerken handelt es sich ja auch um Bereiche, die unter die HOAI fallen ( http://www.ikbaunrw.de/recht/rechtstipps-und-infos/detail/article/infor ... )
".....Hierbei ist es aber unzulässig, bereits im voraus von den Bewerbern Leistungen abzufordern, die honorarpflichtig sind, also Grundleistungen, Vorplanungen, Ermittlung von anrechenbaren Kosten, Einzonung des vorgestellten Objekts in die richtige Honorarzone usw. ......" (3. Absatz)
Auch die Planung von IT-Infrastruktur fällt darunter.
mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchsetzbar wäre!
Wie bei jedem anderen Fehlverhalten auch, steht die Ahndung in einem Rechtsstaat immer unter dem Vorbehalt der Beweisbarkeit.
@Kraemer
Ich korrigiere meine Aussage dahingehend, dass ich das Wort "Straftatbestand" durch die Formulierung "unerlaubtes Verhalten, das ua. Schadenersatzvorderungen, Vertragsstrafen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen usw. nachsich ziehen kann" ersetze.
Natürlich bin ich mir bewußt, dass eine mögliche Verfolgung dieses "unerlaubten Verhaltens" meist in keinem Verhältnis zum möglichen Erfolg und dessen Konsequenzen steht. Darum geht man ja dann auch den anderen Weg: keine detaillierten Angebote, die als "Blaupause" für weitere Preisanfragen dienen können oder wenn das gefordert wird, nur gegen Gebühr.
Jürgen
na hoffentlich. Dann verschenkt ihr eben ggf. einfach Geld.
Hallo Leute,
das passt jetzt zwar nicht zum Thema aber wieso meldet man sich hier an um eine Frage zu stellen und sich dann wieder abzumelden?
Würde ich mal gerne wissen.
LG Technikland
das passt jetzt zwar nicht zum Thema aber wieso meldet man sich hier an um eine Frage zu stellen und sich dann wieder abzumelden?
Würde ich mal gerne wissen.
LG Technikland