Newsletterrecht in Frankreich
Hallo,
mein Französisch ist leider nicht gerade das Beste, aber unsere Tochtergesellschaft möchte demnächst in Frankreich Newsletter versenden.
Ich finde nur einfach im Internet keine Informationen in einer Sprache, die ich verstehe, wie die Newsletter-Rechtsprechung in Frankreich ist.
Habt ihr irgendwelche Infos zu dem Thema?
Es geht im speziellen darum, ob:
- Bestandskunden beworben werden dürfen,
- es eine Sperrliste im Stil der ECG-Liste in Österreich gibt
- etc.
Vielen Dank für euere Hilfe
Gruß
Phil
mein Französisch ist leider nicht gerade das Beste, aber unsere Tochtergesellschaft möchte demnächst in Frankreich Newsletter versenden.
Ich finde nur einfach im Internet keine Informationen in einer Sprache, die ich verstehe, wie die Newsletter-Rechtsprechung in Frankreich ist.
Habt ihr irgendwelche Infos zu dem Thema?
Es geht im speziellen darum, ob:
- Bestandskunden beworben werden dürfen,
- es eine Sperrliste im Stil der ECG-Liste in Österreich gibt
- etc.
Vielen Dank für euere Hilfe
Gruß
Phil
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Ausgedruckt am: 03.04.2025 um 09:04 Uhr