Passwort - login Manager für eine Firma
Hallo Kollegen ;D
ich suche nach einem Programm/Seite um Passwörter und Login daten zuverwalten.
Ich stelle mir das ganze wie folgt vor:
Also ich sollte bestimmen können welche der User welches PW/login sehen darf.
Kennt da jemand etwas nutzbares?
ich suche nach einem Programm/Seite um Passwörter und Login daten zuverwalten.
Ich stelle mir das ganze wie folgt vor:
Also ich sollte bestimmen können welche der User welches PW/login sehen darf.
Kennt da jemand etwas nutzbares?
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Printed on: April 26, 2024 at 14:04 o'clock
8 Comments
Latest comment
Wie ist das mit dem Datenschutz vereinbar?? oder habt Ihr die Firma außerhalb DE?
LG, ticuta1
§ 202a StGB
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
LG, ticuta1
§ 202a StGB
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Zitat von @ticuta1:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang
besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang
besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Hi ticuta1,
wenn damit nun aber Firmenintern genutzte Händlerlogins verwaltet werden kann von "... die nicht für ihn bestimmt sind..." ja nun keine Rede sein.
mfg
kowa