PfSense Firewall - Logs und Auswertung - rechtliche Sachlage - Captive Portal
Hallo an alle...
in Anlehnung an diese Frage suche ich noch Hilfestellung.
Zuordnung und Auswertung:
Gibt es in der Firewall pfSense eine Funktion bzw. eine Art "Spalte" wo Voucher Nr, Rolls, Comment und Zeiten mit aufgezeichnet werden und auch zugeordnet werden?
Bwz, gibt es ein Package das diese gewünschten Funktionen unterstützt?
:edit
Habe jetzt in "Status: System logs: Portal Auth" herausgefunden, das die Voucher ID mit der Mac Adresse samt IP des Rechners gespeichert wird.
Im Zusammenspiel mit der Auswertung der angesurften URL in Lightsquid reicht dies doch im Falle einer Abmahnung als Beweis, das dieser Benutzer mit dieser IP zu diesem besagtem Zeitpunkt
eingeloggt war, oder liege ich hier falsch?
Rechtliche Sachlage bei Captive Portals, Auswertung, Logs etc.:
:edit:
Die Fragen nach rechtlichen Hilfestellung sind dann gestrichen....
- Wie sieht es momentan hier mit der gerichtlichen Rechtsprechung im deutschen Raum aus, bzw in Bayern?
- Rechte und Pflichten Betreibers eines solchen Hotel WLan Hot Spots?
Installation von Packages:
Gibt es eine Anleitung oder kann mir jemand schrittweise erklären, wie man eigene Packages, in meinem Fall "Sarg" installieren kann auf meinem System?
in Anlehnung an diese Frage suche ich noch Hilfestellung.
Zuordnung und Auswertung:
Gibt es in der Firewall pfSense eine Funktion bzw. eine Art "Spalte" wo Voucher Nr, Rolls, Comment und Zeiten mit aufgezeichnet werden und auch zugeordnet werden?
Bwz, gibt es ein Package das diese gewünschten Funktionen unterstützt?
:edit
Habe jetzt in "Status: System logs: Portal Auth" herausgefunden, das die Voucher ID mit der Mac Adresse samt IP des Rechners gespeichert wird.
Im Zusammenspiel mit der Auswertung der angesurften URL in Lightsquid reicht dies doch im Falle einer Abmahnung als Beweis, das dieser Benutzer mit dieser IP zu diesem besagtem Zeitpunkt
eingeloggt war, oder liege ich hier falsch?
Rechtliche Sachlage bei Captive Portals, Auswertung, Logs etc.:
:edit:
Die Fragen nach rechtlichen Hilfestellung sind dann gestrichen....
- Wie sieht es momentan hier mit der gerichtlichen Rechtsprechung im deutschen Raum aus, bzw in Bayern?
- Rechte und Pflichten Betreibers eines solchen Hotel WLan Hot Spots?
Installation von Packages:
Gibt es eine Anleitung oder kann mir jemand schrittweise erklären, wie man eigene Packages, in meinem Fall "Sarg" installieren kann auf meinem System?
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Ausgedruckt am: 23.12.2024 um 17:12 Uhr
2 Kommentare
Neuester Kommentar
Hi !
Richtig! Denn das Thema ist recht komplex...
Naja das stimmt nicht ganz...Wir dürfen keine professionelle (also gegen Gebühr) Rechtsauskunft geben....Halbwissen dürfen wir schon verbreiten, wenn das auch nicht im Sinne des TOs ist... :-P
Es gibt strafrechtliche, wie auch zivilrechtliche Regelungen, die beachtet werden müssen. Und momentan wäre ich mit einer Datenerfassung auf Vorrat (auch Vorratsdatenspeicherung genannt) vorsichtig, denn das ist nicht Verfassungskonform! Daran ist die grosse Koalition schon gescheitert...Mal sehen wie viele Anläufe die konservativen Politiker in der Zukunft noch starten wollen, um weiter unsere Steuergelder in der Dummheit zu verpulvern...
Und eine grundsätzliche Frage ist auch, ob die Speicherung der Verbindungsdaten z.B bei einem Urheberrechtsverstoß überhaupt irgendwelche Vorteile bringt, denn das sind zumeist zivilrechtliche Verfahren und da hat ja die Medienindustrie gute Lobbyarbeit geleistet, so dass der Anschlussinhaber in der Mithaftung steht und ob da ein einfaches, textbasiertes Logfile überhaupt als "Entlastungsbeweis" dienen kann oder zumindest vor irgendwelchen Abmahnungen schützen kann, ist sehr fragwürdig...
mrtux
Richtig! Denn das Thema ist recht komplex...
Andere Personen dürfen keine Rechtsauskunft erteilen.
Naja das stimmt nicht ganz...Wir dürfen keine professionelle (also gegen Gebühr) Rechtsauskunft geben....Halbwissen dürfen wir schon verbreiten, wenn das auch nicht im Sinne des TOs ist... :-P
Es gibt strafrechtliche, wie auch zivilrechtliche Regelungen, die beachtet werden müssen. Und momentan wäre ich mit einer Datenerfassung auf Vorrat (auch Vorratsdatenspeicherung genannt) vorsichtig, denn das ist nicht Verfassungskonform! Daran ist die grosse Koalition schon gescheitert...Mal sehen wie viele Anläufe die konservativen Politiker in der Zukunft noch starten wollen, um weiter unsere Steuergelder in der Dummheit zu verpulvern...
Und eine grundsätzliche Frage ist auch, ob die Speicherung der Verbindungsdaten z.B bei einem Urheberrechtsverstoß überhaupt irgendwelche Vorteile bringt, denn das sind zumeist zivilrechtliche Verfahren und da hat ja die Medienindustrie gute Lobbyarbeit geleistet, so dass der Anschlussinhaber in der Mithaftung steht und ob da ein einfaches, textbasiertes Logfile überhaupt als "Entlastungsbeweis" dienen kann oder zumindest vor irgendwelchen Abmahnungen schützen kann, ist sehr fragwürdig...
mrtux