Störerhaftung fällt für Wlan-Betreiber weg
Hey Leute,
Was haltet ihr davon?
Kann man jetzt seinen Hotspot freigeben? Oder sollte man doch lieber noch verschlüsseln?
Laut Golem.de gibt es noch Probleme für Privatpersonen, aber das sollte im Betrieb nicht gelten, oder?
Gruß, Max
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Stoererhaftung-fuer-WLAN-Betreib ...
Was haltet ihr davon?
Kann man jetzt seinen Hotspot freigeben? Oder sollte man doch lieber noch verschlüsseln?
Laut Golem.de gibt es noch Probleme für Privatpersonen, aber das sollte im Betrieb nicht gelten, oder?
Gruß, Max
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Stoererhaftung-fuer-WLAN-Betreib ...
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Ausgedruckt am: 25.12.2024 um 19:12 Uhr
9 Kommentare
Neuester Kommentar
Denn vor der zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch Abmahnungen schützt das neuen TMG die WLAN-Betreiber nicht ausdrücklich.
Womit eigentlich klar ist, daß man weiter Russisch Roulette spielt, wenn man ein WLAN einfach so verfügbar macht, erst recht, wenn man (klein--)gewerblicher Betreiber ist. Da kann man es gleich richtig machen!
lks
Servus,
etwas hier aus dem Forum, was wohl auch in die gleiche Richtung geht
WLAN überall, Störerhaftung, Auskunftspflicht?
Gruß
VGem-e
etwas hier aus dem Forum, was wohl auch in die gleiche Richtung geht
WLAN überall, Störerhaftung, Auskunftspflicht?
Gruß
VGem-e
Zitat von @Tungdal:
Die Frage ist jetzt nur, wie man das mit dem Passwort/der Authentifizierung macht. Ein Radius-Server wäre imo übertrieben. Vielleicht ein Passwort, welches man sich bei der Dame an der Kasse erfragen kann und welches sich alle paar Wochen ändert? Es sollte eben nicht zu umständlich sein.
Die Frage ist jetzt nur, wie man das mit dem Passwort/der Authentifizierung macht. Ein Radius-Server wäre imo übertrieben. Vielleicht ein Passwort, welches man sich bei der Dame an der Kasse erfragen kann und welches sich alle paar Wochen ändert? Es sollte eben nicht zu umständlich sein.
Dann dürfte Aquis Anleitung WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion) genau das richtige für Dich sein.
lks
Zitat von @Lochkartenstanzer:
Dann dürfte Aquis Anleitung WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion) genau das richtige für Dich sein.
lks
Zitat von @Tungdal:
Die Frage ist jetzt nur, wie man das mit dem Passwort/der Authentifizierung macht. Ein Radius-Server wäre imo übertrieben. Vielleicht ein Passwort, welches man sich bei der Dame an der Kasse erfragen kann und welches sich alle paar Wochen ändert? Es sollte eben nicht zu umständlich sein.
Die Frage ist jetzt nur, wie man das mit dem Passwort/der Authentifizierung macht. Ein Radius-Server wäre imo übertrieben. Vielleicht ein Passwort, welches man sich bei der Dame an der Kasse erfragen kann und welches sich alle paar Wochen ändert? Es sollte eben nicht zu umständlich sein.
Dann dürfte Aquis Anleitung WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion) genau das richtige für Dich sein.
lks
Wie ist es denn da mit der Störerhaftung? Man kann zwar auch die MAC-Adresse von jedem mitschneiden, aber wissen wessens Gerät das ist, weiß ich ja dann auch nicht.
Kann ich dann durch die mitdokumentierte MAC Adresse belegen, das diese nicht zu mir gehört und somit im Ernstfall um eine Klage herum kommen?
Lg Patrick
aber wissen wessens Gerät das ist, weiß ich ja dann auch nicht.
Das ist dann auch nicht deine Sache das in Erfahrung zu bringen sondern die der Strafverfolgungsbehörden. Deiner Dokumentationspflicht ist damit vollkommen genüge getan.http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-Ende-der-Stoererhaft ...
Die Sache ist noch weitaus komplizierter als man gemeinhin denkt. Indem der Gesetzgeber das so genannte "Provider-Privileg" auch auf die Anbieter freier WLANs ausgedehnt hat, obliegen diese vermutlich auch den anderen Pflichten für Provider gemäß TKG. Das geht von BNetzA-Registrierung über Sicherheitskonzept bis Vorratsdatenspeicherung (einschließlich Datenbunker bauen und Datendiode anschaffen).
Deutschland macht es sich mal wieder selbst unnötig schwer weil wieder alles bis ins letzte Eckchen geregelt, reguliert und sanktioniert werden muss.
Zivilrechtliche Ansprüche gegen die Betreiber offener WLANs sind juristisch noch größtenteils unbeleuchtet. Daher sollte man vorerst darauf verzichten, als privater "Daten-Philantrop" sein WLAN für Unbekannte Dritte zu öffnen. Wenn man sowas vor hat, dann muss man allem Anschein nach möglichst laut dafür trommeln um später mehr als nur einen Anscheinsbeweis zu haben, dass man sein WLAN nicht nur deshalb geöffnet hat um selbst allen möglichen Blödsinn online anstellen ohne belangt werden zu können.
Deutschland macht es sich mal wieder selbst unnötig schwer weil wieder alles bis ins letzte Eckchen geregelt, reguliert und sanktioniert werden muss.
Zivilrechtliche Ansprüche gegen die Betreiber offener WLANs sind juristisch noch größtenteils unbeleuchtet. Daher sollte man vorerst darauf verzichten, als privater "Daten-Philantrop" sein WLAN für Unbekannte Dritte zu öffnen. Wenn man sowas vor hat, dann muss man allem Anschein nach möglichst laut dafür trommeln um später mehr als nur einen Anscheinsbeweis zu haben, dass man sein WLAN nicht nur deshalb geöffnet hat um selbst allen möglichen Blödsinn online anstellen ohne belangt werden zu können.