tungdal
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Störerhaftung fällt für Wlan-Betreiber weg

Hey Leute,

Was haltet ihr davon?
Kann man jetzt seinen Hotspot freigeben? Oder sollte man doch lieber noch verschlüsseln?

Laut Golem.de gibt es noch Probleme für Privatpersonen, aber das sollte im Betrieb nicht gelten, oder?

Gruß, Max

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Stoererhaftung-fuer-WLAN-Betreib ...

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Ausgedruckt am: 24.11.2024 um 06:11 Uhr

Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 27.07.2016 aktualisiert um 10:13:27 Uhr
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Denn vor der zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch Abmahnungen schützt das neuen TMG die WLAN-Betreiber nicht ausdrücklich.

Womit eigentlich klar ist, daß man weiter Russisch Roulette spielt, wenn man ein WLAN einfach so verfügbar macht, erst recht, wenn man (klein--)gewerblicher Betreiber ist. Da kann man es gleich richtig machen!

lks
VGem-e
VGem-e 27.07.2016 um 11:39:37 Uhr
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Servus,

etwas hier aus dem Forum, was wohl auch in die gleiche Richtung geht

WLAN überall, Störerhaftung, Auskunftspflicht?

Gruß
VGem-e
Vision2015
Vision2015 27.07.2016 um 22:07:16 Uhr
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nabend...

lieber verschlüsseln... nein besser verschlüsseln!
ich möchte keine fremden leute in meinem Wlan haben...
meine 100 Mbit gehören mir - und werden von mir bezahlt!

Frank
Tungdal
Tungdal 28.07.2016 um 08:22:54 Uhr
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Hallo und danke für die Antworten
Also, wir haben extra ein Gäste-Wlan unabhängig vom internen Netz gebucht. Das Ganze soll ein Wlan für die Kunden im Laden sein.
Die Frage ist jetzt nur, wie man das mit dem Passwort/der Authentifizierung macht. Ein Radius-Server wäre imo übertrieben. Vielleicht ein Passwort, welches man sich bei der Dame an der Kasse erfragen kann und welches sich alle paar Wochen ändert? Es sollte eben nicht zu umständlich sein.

Gruß, Max
Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 28.07.2016 um 09:13:23 Uhr
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Zitat von @Tungdal:

Die Frage ist jetzt nur, wie man das mit dem Passwort/der Authentifizierung macht. Ein Radius-Server wäre imo übertrieben. Vielleicht ein Passwort, welches man sich bei der Dame an der Kasse erfragen kann und welches sich alle paar Wochen ändert? Es sollte eben nicht zu umständlich sein.


Dann dürfte Aquis Anleitung WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion) genau das richtige für Dich sein.

lks
Tungdal
Tungdal 28.07.2016 um 10:56:09 Uhr
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Vielen dank,
ich werde es mal mit der Geschäftsführung absprechen face-smile

Gruß, Max
patrickebert
patrickebert 28.07.2016 um 12:30:28 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Zitat von @Tungdal:

Die Frage ist jetzt nur, wie man das mit dem Passwort/der Authentifizierung macht. Ein Radius-Server wäre imo übertrieben. Vielleicht ein Passwort, welches man sich bei der Dame an der Kasse erfragen kann und welches sich alle paar Wochen ändert? Es sollte eben nicht zu umständlich sein.


Dann dürfte Aquis Anleitung WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion) genau das richtige für Dich sein.

lks

Wie ist es denn da mit der Störerhaftung? Man kann zwar auch die MAC-Adresse von jedem mitschneiden, aber wissen wessens Gerät das ist, weiß ich ja dann auch nicht.
Kann ich dann durch die mitdokumentierte MAC Adresse belegen, das diese nicht zu mir gehört und somit im Ernstfall um eine Klage herum kommen?

Lg Patrick
aqui
aqui 28.07.2016 um 15:11:52 Uhr
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aber wissen wessens Gerät das ist, weiß ich ja dann auch nicht.
Das ist dann auch nicht deine Sache das in Erfahrung zu bringen sondern die der Strafverfolgungsbehörden. Deiner Dokumentationspflicht ist damit vollkommen genüge getan.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-Ende-der-Stoererhaft ...
Codehunter
Codehunter 29.07.2016 um 09:09:49 Uhr
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Die Sache ist noch weitaus komplizierter als man gemeinhin denkt. Indem der Gesetzgeber das so genannte "Provider-Privileg" auch auf die Anbieter freier WLANs ausgedehnt hat, obliegen diese vermutlich auch den anderen Pflichten für Provider gemäß TKG. Das geht von BNetzA-Registrierung über Sicherheitskonzept bis Vorratsdatenspeicherung (einschließlich Datenbunker bauen und Datendiode anschaffen).

Deutschland macht es sich mal wieder selbst unnötig schwer weil wieder alles bis ins letzte Eckchen geregelt, reguliert und sanktioniert werden muss.

Zivilrechtliche Ansprüche gegen die Betreiber offener WLANs sind juristisch noch größtenteils unbeleuchtet. Daher sollte man vorerst darauf verzichten, als privater "Daten-Philantrop" sein WLAN für Unbekannte Dritte zu öffnen. Wenn man sowas vor hat, dann muss man allem Anschein nach möglichst laut dafür trommeln um später mehr als nur einen Anscheinsbeweis zu haben, dass man sein WLAN nicht nur deshalb geöffnet hat um selbst allen möglichen Blödsinn online anstellen ohne belangt werden zu können.