WLAN überall, Störerhaftung, Auskunftspflicht?
Hallo.
Ich bin IT-Betreuer einer Gemeinde in Oberbayern.
Einer unserer Kommunalpolitiker regt an bzw. beantragt sogar förmlich (zur Beschlußfassung duch die Legislative -> Gemeinderat), daß in weiten Teilen des Kernortes der Gemeinde freies WLAN für alle realisiert werden soll (also nicht nur ums Rathaus herum, sondern am ganzen Rathaus-Campus mit Schule, Juze, Sportplatz, Turnhalle, außerdem weitere Sportstätten mit angeschlossenem Wirtshaus & Biergarten, Bürgerhaus innen und außen, Bücherei und einiges mehr). Realisieren oder sich um die Realisierung kümmern soll sich die Gemeindeverwaltung (also ich).
Der Kommunalpolitiker argumentiert unter anderem auch damit, daß es doch nun durch Gesetzesänderung keine Störerhaftung mehr gebe und wir somit, was das anbelangt, freie Hand hätten und nicht mehr für evtl. gesetzeswidrige Online-Taten der Nutzer des WLAN haftbar sind.
Der Wegfall der Störerhaftung ist wohl Tatsache, doch ich meine gelesen zu haben, daß der WLAN-Betreiber dennoch weiterhin Aufzeichnungs- und Auskunftspflichten gegenüber Ordnungs- und Polizeibehörden hat.
Weiß jemand etwas dazu?
Wenn das oben geschilderte tatsächlich zur Realisierung kommen soll (durch Beschluß), dann hab' ich zwar noch eine menge anderer Probleme (wüßte z. B. gar nicht, wo ich an den genannten Orten die für ein der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehendes, freies und offenes WLAN benötigte Bandbreite herkriegen soll), doch den Punkt mit der Auskunftspflicht trotz Wegfall de Störerhaftung wüßte ich gern im Vorfeld mal geklärt.
Danke Euch erstmal.
Viele Grüße
von
departure69
Ich bin IT-Betreuer einer Gemeinde in Oberbayern.
Einer unserer Kommunalpolitiker regt an bzw. beantragt sogar förmlich (zur Beschlußfassung duch die Legislative -> Gemeinderat), daß in weiten Teilen des Kernortes der Gemeinde freies WLAN für alle realisiert werden soll (also nicht nur ums Rathaus herum, sondern am ganzen Rathaus-Campus mit Schule, Juze, Sportplatz, Turnhalle, außerdem weitere Sportstätten mit angeschlossenem Wirtshaus & Biergarten, Bürgerhaus innen und außen, Bücherei und einiges mehr). Realisieren oder sich um die Realisierung kümmern soll sich die Gemeindeverwaltung (also ich).
Der Kommunalpolitiker argumentiert unter anderem auch damit, daß es doch nun durch Gesetzesänderung keine Störerhaftung mehr gebe und wir somit, was das anbelangt, freie Hand hätten und nicht mehr für evtl. gesetzeswidrige Online-Taten der Nutzer des WLAN haftbar sind.
Der Wegfall der Störerhaftung ist wohl Tatsache, doch ich meine gelesen zu haben, daß der WLAN-Betreiber dennoch weiterhin Aufzeichnungs- und Auskunftspflichten gegenüber Ordnungs- und Polizeibehörden hat.
Weiß jemand etwas dazu?
Wenn das oben geschilderte tatsächlich zur Realisierung kommen soll (durch Beschluß), dann hab' ich zwar noch eine menge anderer Probleme (wüßte z. B. gar nicht, wo ich an den genannten Orten die für ein der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehendes, freies und offenes WLAN benötigte Bandbreite herkriegen soll), doch den Punkt mit der Auskunftspflicht trotz Wegfall de Störerhaftung wüßte ich gern im Vorfeld mal geklärt.
Danke Euch erstmal.
Viele Grüße
von
departure69
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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 04:11 Uhr
9 Kommentare
Neuester Kommentar
Die Störerhaftung mag aufgeweicht worden sein, andere sagen sie wurde abgeschafft ^^, allerdings ist immernoch der Passung drin das Klagen auf Unterlassung ermöglichst.
D.h. der Betreiber ist trotzdem am Arsch, solange er kein Providerprevileg geniest.
Wenn wie in deinem Fall das von der Politik kommt, lasst euch das schriftlich geben, das er sich als Zielscheibe hinstellt, wenn die Klagen anrollen. *gg*
VG
D.h. der Betreiber ist trotzdem am Arsch, solange er kein Providerprevileg geniest.
Wenn wie in deinem Fall das von der Politik kommt, lasst euch das schriftlich geben, das er sich als Zielscheibe hinstellt, wenn die Klagen anrollen. *gg*
VG
Sehr schön von RA Stadler kommentiert:
Neue Mogelpackung zur W-LAN-Störerhaftung
Neue Mogelpackung zur W-LAN-Störerhaftung
Was ist mit der Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht?
Ab 10.000 Nutzer im Netzwerk.
Die gängigen WLAN Systeme protokollieren in der Controller Software, zum Beispiel Meraki und UniFi. Aber wer hat schon 10.000 gleichzeitig online.
Was die Unterlassung angeht, man kann auch pauschal Seiten sperren, OpenDNS (Umbrellar) oder Norton macht es möglich. Das Recht auf Unterlassung würde so schon entfallen, wenn der Hotspot Betreiber erklärt das er die Seiten sperrt, diese Sperre aber ausgetrickst werden kann, wenn man Kunden eigene Sicherheit nach BSI Wunsch ermöglicht.