departure69
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WLAN überall, Störerhaftung, Auskunftspflicht?

Hallo.

Ich bin IT-Betreuer einer Gemeinde in Oberbayern.

Einer unserer Kommunalpolitiker regt an bzw. beantragt sogar förmlich (zur Beschlußfassung duch die Legislative -> Gemeinderat), daß in weiten Teilen des Kernortes der Gemeinde freies WLAN für alle realisiert werden soll (also nicht nur ums Rathaus herum, sondern am ganzen Rathaus-Campus mit Schule, Juze, Sportplatz, Turnhalle, außerdem weitere Sportstätten mit angeschlossenem Wirtshaus & Biergarten, Bürgerhaus innen und außen, Bücherei und einiges mehr). Realisieren oder sich um die Realisierung kümmern soll sich die Gemeindeverwaltung (also ich).

Der Kommunalpolitiker argumentiert unter anderem auch damit, daß es doch nun durch Gesetzesänderung keine Störerhaftung mehr gebe und wir somit, was das anbelangt, freie Hand hätten und nicht mehr für evtl. gesetzeswidrige Online-Taten der Nutzer des WLAN haftbar sind.

Der Wegfall der Störerhaftung ist wohl Tatsache, doch ich meine gelesen zu haben, daß der WLAN-Betreiber dennoch weiterhin Aufzeichnungs- und Auskunftspflichten gegenüber Ordnungs- und Polizeibehörden hat.

Weiß jemand etwas dazu?

Wenn das oben geschilderte tatsächlich zur Realisierung kommen soll (durch Beschluß), dann hab' ich zwar noch eine menge anderer Probleme (wüßte z. B. gar nicht, wo ich an den genannten Orten die für ein der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehendes, freies und offenes WLAN benötigte Bandbreite herkriegen soll), doch den Punkt mit der Auskunftspflicht trotz Wegfall de Störerhaftung wüßte ich gern im Vorfeld mal geklärt.


Danke Euch erstmal.


Viele Grüße

von

departure69

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Member: H41mSh1C0R
Solution H41mSh1C0R Jul 14, 2016 at 09:07:45 (UTC)
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Die Störerhaftung mag aufgeweicht worden sein, andere sagen sie wurde abgeschafft ^^, allerdings ist immernoch der Passung drin das Klagen auf Unterlassung ermöglichst.

D.h. der Betreiber ist trotzdem am Arsch, solange er kein Providerprevileg geniest.

Wenn wie in deinem Fall das von der Politik kommt, lasst euch das schriftlich geben, das er sich als Zielscheibe hinstellt, wenn die Klagen anrollen. *gg*

VG
Member: Patriot
Solution Patriot Jul 14, 2016 at 09:15:14 (UTC)
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Hallo departure69,

wie wärs mit BayernWLAN?
Member: departure69
departure69 Jul 14, 2016 at 09:33:56 (UTC)
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Zitat von @Patriot:

Hallo departure69,

wie wärs mit BayernWLAN?


Ist bekannt. Wurde an Fa. Vodafone vergeben. Da sind aber "nur" 2 kostenlose Hotspots mit drin. Einem geschenkten Gaul schaut man zwar nicht in's Maul, aber für das, was unser Kommunalpolitiker hierzu vorbringt, nicht ausreichend (Standorte, Abdeckung).

Trotzdem danke.


Viele Grüße

von

departure69
Member: departure69
departure69 Jul 14, 2016 at 09:36:04 (UTC)
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@H41mSh1C0R:

Hallo.

Das ist eine wichtige Information, vielen Dank. Unterlassungsklagen sind also immer noch möglich, trotz Wegfall der Störerhaftung ansich.

Was ist mit der Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht?


Viele Grüße

von

departure69
Member: VGem-e
Solution VGem-e Jul 14, 2016 at 10:07:39 (UTC)
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Servus,

hast Du Zugriff auf die Nr. 08/2016 von CHIP?

Dort wird auf S. 42 dieses Thema inkl. Ausführungen zweier Rechtsanwälte behandelt.

Gruß
VGem-e

P.S.:
Ansonsten bitte PN
Member: H41mSh1C0R
H41mSh1C0R Jul 14, 2016 at 15:14:44 (UTC)
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Dafür bin ich zu wenig Jurist, wie die meisten hier im Forum. =)

VG
Member: joachim57
Solution joachim57 Jul 14, 2016 at 16:22:42 (UTC)
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Sehr schön von RA Stadler kommentiert:
Neue Mogelpackung zur W-LAN-Störerhaftung
Member: yz30.de
Solution yz30.de Jul 14, 2016 updated at 19:54:10 (UTC)
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Was ist mit der Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht?

Ab 10.000 Nutzer im Netzwerk.

Die gängigen WLAN Systeme protokollieren in der Controller Software, zum Beispiel Meraki und UniFi. Aber wer hat schon 10.000 gleichzeitig online.

Was die Unterlassung angeht, man kann auch pauschal Seiten sperren, OpenDNS (Umbrellar) oder Norton macht es möglich. Das Recht auf Unterlassung würde so schon entfallen, wenn der Hotspot Betreiber erklärt das er die Seiten sperrt, diese Sperre aber ausgetrickst werden kann, wenn man Kunden eigene Sicherheit nach BSI Wunsch ermöglicht.
Member: departure69
departure69 Jul 15, 2016 at 06:32:34 (UTC)
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Danke an alle, die etwas dazu beigetragen haben.

Ich weiß jetzt, daß es:

- zwar keine Störerhaftung im strafrechtlichen Sinne mehr gibt
- es aber trotzdem immer noch zivil-/privatrechtliche Unterlassungshaftung gibt, bspw. kostenpflichtige Abmahnungen und Sperranordnungen sind immer noch möglich (und werden auch weiterhin nicht ausbleiben, solange es Anwälte gibt, die dies als ihr einziges Geschäft betrachten und ausüben (PfuiTeufelSchämtEuch)).


Nochmals danke.