aka2011
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Überstunden: Vorschrift für Abbau?

Hi, kann der Chef vorschreiben, wie genau aufgebaute Überstunden genommen werden müssen? Als Beispiel: Wenn ich Bereitschaft habe und nachts eine Stunde arbeite, kann er mich dann zwingen, diese Stunde (mal den Faktor ignorieren) am nächsten Tag zu nehmen bzw früher heimzugehen / später zu kommen? Sein Ziel ist, dass niemand mehr groß Überstunden "aufbaut", sondern möglichst Zeitnah abfeiert. Ist einerseits verständlich, andererseits hab ich von der einen Stunde am nächsten Tag nicht viel, da ich ja trotzdem 7h im Büro bin, das fühlt sich dann nicht wie Erholung an. Sammle ich allerdings z.B. 8x1h, kann ich einen kompletten Tag daheim bleiben und das fühlt sich dann auch tatsächlich wie Erholung an. Verständlich was ich meine? Ich möchte also eher Zeiten aufbauen (in Maßen), er möchte das genaue Gegenteil. Jemand ne Idee dazu?

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Ausgedruckt am: 22.11.2024 um 18:11 Uhr

Kraemer
Kraemer 15.01.2020 um 12:47:15 Uhr
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Moin,

Zitat von @aka2011:
Hi, kann der Chef vorschreiben, wie genau aufgebaute Überstunden genommen werden müssen?
ja, kann er.

Gruß
certifiedit.net
certifiedit.net 15.01.2020 um 12:49:14 Uhr
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Ist das falsche Forum, aber Kollege kraemer hat schon das imho richtige gesagt. keine Rechtsberatung.
emeriks
emeriks 15.01.2020 aktualisiert um 12:51:36 Uhr
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Hi,
bin kein Rechtsanwalt, aber meine Erfahrung:
Ja, kann er.
Es ist sogar so von den meisten AG so gewollt, dass keine kompletten Tage als Ausgleich genommen werden. Ich schätze, damit will man vermeiden, dass sich Arbeitnehmer somit freie Tage "erschummeln", auch indem sie mal hin und wieder mit Absicht "Überstunden" machen.
Ich würde trotzdem mit dem AG reden. Schließlich leistest Du die Überstunden, wenn es Deinem AG am besten passt. So kann er Dir also auch entgegen kommen, dass Du den fälligen Ausgleich nehmen kannst, wann es Dir am besten passt. Alles andere wäre nicht fair. Sonst würde ich mir das generell überlegen, mit diesem AG und mit Überstunden.

E.
aka2011
aka2011 15.01.2020 um 13:00:08 Uhr
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schon klar dass er nicht möchte, dass ich mir ewig viele tage aufbaue - da fehlt ja dann meine arbeitsleistung im unternehmen. andererseits sehe ich es wie du, es sollte schon für beide seiten fair sein. danke für deinen beitrag!

Zitat von @emeriks:

Hi,
bin kein Rechtsanwalt, aber meine Erfahrung:
Ja, kann er.
Es ist sogar so von den meisten AG so gewollt, dass keine kompletten Tage als Ausgleich genommen werden. Ich schätze, damit will man vermeiden, dass sich Arbeitnehmer somit freie Tage "erschummeln", auch indem sie mal hin und wieder mit Absicht "Überstunden" machen.
Ich würde trotzdem mit dem AG reden. Schließlich leistest Du die Überstunden, wenn es Deinem AG am besten passt. So kann er Dir also auch entgegen kommen, dass Du den fälligen Ausgleich nehmen kannst, wann es Dir am besten passt. Alles andere wäre nicht fair. Sonst würde ich mir das generell überlegen, mit diesem AG und mit Überstunden.

E.
brammer
brammer 15.01.2020 um 13:21:06 Uhr
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Hallo,

neben dem "ja, kann er" geht es noch weiter ...

Wenn du Nachts in der Bereitschaft gearbeitet hast, bist du verpflichtet 11 Stunden Ruhepause einzuhalten.

Bsp.: telefonische Support von 22:30 bis 23:30 Uhr. -> Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag nicht vor 10:30
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ruhezeit-welche-vorgaben-mach ...

Sowas sollte nach Möglichkeit immer in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden.

brammer
StefanKittel
StefanKittel 15.01.2020 um 14:14:38 Uhr
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Hallo,

musst Du mit ihm absprechen.
Aber das ist nun weder die Welt wo nur passiert was der AG denn gerne möchte (24/7 Bereitschaft und immer erreichbar für nix) noch dass was Du gerne möchtest (2h pro Tag per Remote doch ausreichend).

Vieleicht kann man sich irgendwo treffen.
Entweder auszahlen oder man sammelt bis man 4h und hat dann einen halben Tag frei. Damit kann man schon eher was anfangen.

Stefan
Kraemer
Kraemer 15.01.2020 um 14:33:59 Uhr
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Zitat von @certifiedit.net:

Ist das falsche Forum, aber Kollege kraemer hat schon das imho richtige gesagt. keine Rechtsberatung.
Nennt sich Direktionsrecht. Aber, selbst wenn man das nicht weiß, findet man im Internet ohne Ende belastbare Quellen. Geht schneller wie so ein Thread in so einem Forum hier.
KowaKowalski
KowaKowalski 15.01.2020 um 16:30:49 Uhr
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Hi aka,

Dein Argument für das Gespräch mit dem Chef wäre also "die Verlässlichkeit (Planbarkeit) der Freizeit"

Soweit ich weiß sind das aber nur Empfehlungen an die Arbeitgeber.
Du solltest Dich von Fachleuten beraten lassen!


mfg
kowa
117471
117471 15.01.2020 um 17:58:46 Uhr
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Hallo,

grundsätzlich ist der Chef weisungsbefugt und hat eine Fürsorgepflicht.

Abgesehen davon, dass es unkollegial ist sich als Einziger über eine unternehmensweite Regelung hinwegzusetzen.

Wie kommt man überhaupt auf so eine Idee?

Gruß,
Jörg
maretz
maretz 15.01.2020 um 21:20:50 Uhr
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Uff - deine Frage solltest du mal den Arbeitsschutz stellen... Es gibt hier div. Regelungen:
- zwischen 2 Arbeitstagen hast du 11h Ruhe einzuhalten. D.h. bist du eben um mitternacht noch am Telefonieren fängt dein nächster Tag erst frühestens um 11 an.
- Die 10h darfst du generell nicht überschreiten es sei denn es ist wirklich eine Gefahr da (z.B. du siehst auf dem Weg nach draussen bei 9:59h Arbeitszeit plötzlich den Laden in Flammen - dann darfst du natürlich nen Feuerlöscher nehmen statt einfach zu gehen, hört ja irgendwann von allein auf). Dabei ist aber idR. keine Ausnahme wenn du sagst "oh, aber wenn ich das heute nicht getan hätte dann hätte die Firma nen finanziellen Schaden"
- Du darfst im Mittel über mehrere Wochen auch nicht einfach beliebig oft 10h machen

Wenn du dagegen zuviele Verstöße hast ist das eine das dein Chef ärger bekommen kann. DAS is dir aber ja egal. Nehmen wir aber an du hast heute nen gepflegten 12h Tag hingelegt und auf dem Rückweg ballerst du mit deinem Auto jemand rein. Wenns blöd ist - rate mal wie deine Versicherung sich freut - und dabei das Geld wieder einsteckt.... Im Zweifel bleibst du sogar auf Arztkosten sitzen...

Von daher hat dein Chef durchaus recht dir das vorzuschreiben - und du kannst halt fragen ob du am nächsten Tag z.B. ne Stunde früher gehen kannst weil dir das was bringt. Dein Chef hat ausserdem auch ein finanzielles Interesse -> denn im dümmsten Fall muss er eben auch für die Stunden die Rücklagen bilden. Und es ist auch für den Chef blöd wenn der da zig Tausend aufm Konto hat die er aber nicht anfassen kann. Und für dich ists blöd weil du auch dumm da stehst - wenn du morgen Kündigen willst kannst du ja mal schauen was du mit diesen "illegal" aufgebauten Stunden wirst... Geht der Laden in die Insolvenz dann kannst du dir die gleich direkt in den Ar... schieben, davon siehst du dann auch nix....
aka2011
aka2011 17.01.2020 um 13:28:42 Uhr
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genau darum geht es ja - dass man was "damit anfangen kann". danke

Zitat von @StefanKittel:

Hallo,

musst Du mit ihm absprechen.
Aber das ist nun weder die Welt wo nur passiert was der AG denn gerne möchte (24/7 Bereitschaft und immer erreichbar für nix) noch dass was Du gerne möchtest (2h pro Tag per Remote doch ausreichend).

Vieleicht kann man sich irgendwo treffen.
Entweder auszahlen oder man sammelt bis man 4h und hat dann einen halben Tag frei. Damit kann man schon eher was anfangen.

Stefan
aka2011
aka2011 17.01.2020 um 13:35:14 Uhr
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Zitat von @117471:

Hallo,

grundsätzlich ist der Chef weisungsbefugt und hat eine Fürsorgepflicht.
schon klar.

Abgesehen davon, dass es unkollegial ist sich als Einziger über eine unternehmensweite Regelung hinwegzusetzen.

Wie kommt man überhaupt auf so eine Idee?
wie kommt man auf die Idee, dass ich sowas vorhabe? Ich habe nie behauptet, dass es eine feste Regelung gibt, noch, dass andere betroffen sind, denen gegenüber es unkollegial wäre. Ich bin quasi der einzig betroffene und möchte nur herausfinden, welche Möglichkeiten ich habe, um eine für mich brauchbare und dennoch für beide Seiten faire Lösung zu finden.

Gruß,
Jörg
maretz
maretz 17.01.2020 um 20:35:53 Uhr
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Moin, deine "brauchbare" Lösung muss aber ja erst mal damit zusammengehen was der komische Kautz mit der schwarzen Robe erlaubt. Und da ist dein Chef halt im Recht wenn er versucht die entweder gar nicht aufbauen zu lassen oder schnellstens wieder abbauen zu lassen...